Protokoll der Sitzung vom 21.11.2007

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Günthner, haben Sie eine weitere Zusatzfrage?

(Abg. G ü n t h n e r [SPD]: Nein, danke! Die Antwort hat mir sehr weitergeholfen! – Heiterkeit)

Eine weitere Zusatzfrage durch den Abgeordneten Möhle!

Herr Senator, ich frage Sie, ob es sein kann, dass die Ähnlichkeit der Inhalte der Anzeige mit der der Vorgängerregierung damit zu tun hat, dass es Werbung für die europäischen Programme sein soll und keine Parteienwerbung.

(Zuruf des Abg. F o c k e [CDU])

Bitte, Herr Senator!

Ich stimme Ihnen da zu, Herr Möhle. Es ist so: Das europäische Programm war gut, ist gut und wird gute Wirkung für Bremen entfalten, und darüber zu reden, kann nicht ehrenrührig sein.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage in der Fragestunde befasst sich mit dem Thema „Lärmschutz entlang der BAB 1“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Dr. Buhlert, Woltemath und Fraktion der FDP.

Bitte, Herr Kollege Dr. Buhlert!

Wir fragen den Senat:

Wieso ist die Lücke im Lärmschutz an der BAB 1 in Höhe Ahlker Dorfstraße trotz mehrfacher Versprechen durch den Senator für Bau, Umwelt und Verkehr immer noch existent?

Ist die Finanzierung der Lückenschließung im Lärmschutz an der BAB 1 in Höhe Ahlker Dorfstraße sichergestellt?

Wann ist mit einer Umsetzung der Maßnahme zu rechnen?

Diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Dr. Loske.

Herr Präsident, Herr Buhlert! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Im Zuge des Lärmschutzprogramms, Lärmsanierung für Straßen in der Baulast des Bundes ist vorgesehen, den Lückenschluss der Lärmschutzwand im Bereich des Rastplatzes Ahlken und dem vorhandenen Erdwall im Bereich der Ahlker Dorfstraße mit einer Länge von circa 25 Meter im Zuge der BAB A 1 herzustellen.

Für die Umsetzung dieses Vorhabens waren Planungen notwendig, die nunmehr abgeschlossen sind. Außerdem mussten die erforderlichen Haushaltsmittel gemäß dem Landesverteilungsschlüssel in den Bundeshaushalt für Bremen eingestellt werden. Nachdem diese Voraussetzungen nun vorliegen, wird mit den Arbeiten für den Lückenschluss der Lärmschutzwand zeitnah begonnen.

Zu Frage 2: Die Kosten für die Errichtung der Lärmschutzwand belaufen sich auf rund 50 000 Euro. Die erforderlichen Mittel werden im Bundeshaushalt im Lärmschutzprogramm für Straßen in der Baulast des Bundes bereitgestellt.

Zu Frage 3: Die Maßnahme soll im Juni 2008 fertig gestellt werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Herr Dr. Buhlert, haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. D r. B u h l e r t [FDP]: Nein, ich fühle mich umfassend informiert!)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Mit Beantwortung dieser Frage ist die Fragestunde beendet.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Behandlung von Petitionen durch die Bremische Bürgerschaft

Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke und der FDP vom 15. November 2007 (Drucksache 17/135) 1. Lesung 2. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Herr Oppermann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Wir im Petitionsausschuss wollen mit der Zeit gehen, indem wir ermöglichen, dass viele Bürgerinnen und Bürger dieses Landes auch das neue Medium Internet nutzen können, um ihre Anliegen an den Petitionsausschuss per E-Mail zu richten. Sie alle haben in den letzten Tagen feststellen können, wie viele Bremerinnen und Bremer sich dieser modernen Kommunikationstechnik bedienen, indem sie uns zu einem anderen Tagesordnungspunkt reichlich elektronische Post zugesandt haben.

Wir vom Petitionsausschuss haben Ihnen hier heute fraktionsübergreifend diesen Gesetzesänderungsentwurf für das Petitionsgesetz zugeleitet, damit diese Formalie, dass hier online Petitionen eingereicht werden können, auch in dem entsprechenden Gesetz verankert wird. Insofern ist es eine reine Formalie. Ich freue mich auch, dass wir über alle Fraktionen hinaus dieses Ansinnen fördern wollen, und bitte Sie – insofern kann ich es relativ kurz machen –, dass Sie dieser Gesetzesänderung zustimmen, damit, wenn das Gesetz Gültigkeit gelangt – im Bundestag und in 3 Landtagen in dieser Republik ist diese Möglichkeit schon gegeben –, auch das Bundesland Bremen sich dieser modernen Zuwendung an das Parlament, was die Petitionen angeht, auch dann befleißigen kann. In diesem Sinne danke ich für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Motschmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst freue ich mich über die Einigkeit aller Fraktionen, das ist keineswegs selbstverständlich. Sogar die FDP hat zugestimmt,

(Heiterkeit)

das ist erst recht nicht selbstverständlich! Insofern haben wir da einen guten Pluspunkt.

Wir wollen diese Online-Petitionen unter anderem auch deshalb, weil sie sich bereits im Bundestag, in Bayern, in Baden-Württemberg und in Thüringen bewährt haben. Dort sind sie bereits existent. Insofern schließen wir uns hier anderen Bundesländern und dem Bundestag mit einem niederschwelligen Angebot für Petenten an. Die neuen Medien und natürlich EMails sind eine niederschwellige Möglichkeit, sehr schnell und ohne Probleme eine Petition einzureichen, und insofern ist das sicherlich gut. –––––––– *) Vom Redner und der Rednerin nicht überprüft.

Manche meinen, es könnte einen Missbrauch der Petition geben. Erstens ist mir nicht ganz klar, was Missbrauch sein sollte, denn jeder Bürger hat selbstverständlich das Recht, eine Petition einzureichen. Es gibt auch Sammelpetitionen, im Bundestag gibt es sogar Massenpetitionen. Auch das ist richtig. Natürlich will man keine Spam-Mails oder dass das Instrument der Petition für politische Zwecke missbraucht wird, aber das haben wir zumindest in unserem Ausschuss in dieser Legislaturperiode nicht erlebt.

Außerdem wird es Formulare im Internet geben, die vollständig ausgefüllt werden müssen, wenn man per E-Mail seine Petition einreicht. Das sieht im Bundestag so aus, dass über 2 Seiten sehr ausführliche Angaben zu Namen und anderen Daten gegeben werden müssen, sodass es keine anonymen Petitionen geben kann.

Heute sieht das so aus, dass man einen Brief mit Unterschrift schreiben muss. Somit kann es auch erleichternd sein, wenngleich es sicherlich auch zu mehr Petitionen führen wird, aber davor scheuen wir uns nicht. Ich hoffe nur, dass diejenigen, die es dann ausbaden müssen, nämlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerschaft, es noch schaffen können.

Ich schließe damit, dass ich mich erstens bei allen Fraktionen bedanke, dass wir dies gemeinsam machen, zweitens, dass ich hoffe, dass wir noch weitere Veränderungen des Petitionsrechts auf den Weg bringen können. Herr Oppermann hat mit Recht gesagt, wer nicht mit der Zeit geht, geht mit der Zeit. Dazu gehören auch die öffentlichen Petitionen, die bereits im Bundestag und in anderen Bundesländern existieren. Ich hoffe, dass wir auch das noch auf den Weg bringen können in dieser Legislaturperiode. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mohammadzadeh.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Kommunikation der Zukunft findet online statt. Nun dringt dieses fast schon allgegenwärtige Medium auch in den Bereich der demokratischen, politischen Entscheidungsprozesse vor. Wir wollen die Online-Petition einführen.

Das Petitionsrecht ist alt. In fast allen Kulturen und politischen Systemen fanden unzufriedene Untertanen Möglichkeiten, das Ohr der Herrschenden zu erreichen. Wenn sie dies nur unzureichend nutzten, kam es sogar vor, dass die Herrscher die Initiative ergriffen, wie es das Beispiel des Sultans Harun al Raschid zeigt. Er mischte sich als einfacher Mann verkleidet unter das Volk, um zu hören, wo der Schuh drückte. –––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Etwas Ähnliches machen wir, wenn wir die Einführung der Online-Petition beschließen, denn wir erleichtern damit die Kommunikation zwischen dem Parlament und den Menschen, deren Wünsche und Kümmernisse hier im Parlament gehört werden müssen.

In römischen Zeiten galt die Petition als demütige Bitte, mit der sich die Bürger an den Kaiser wenden durften. Heute ist aus der demütigen Bitte ein stolzes Bürgerrecht geworden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der Linken)

Wenn wir dieses Recht ernst nehmen wollen, müssen wir es den Bürgerinnen und den Bürgern so leicht wie möglich machen, es auszuüben. Dafür ist die Online-Petition ein gutes und wichtiges Mittel. Mit der rasanten Verbreitung des Internets erweist sich die Online-Petition als ein unkompliziertes und kaum Kosten verursachendes Instrument, einem politischen Anliegen Ausdruck zu verleihen. Wie kein anderes Medium hat das weltweite Netz ein demokratisches Potenzial, das ausgeschöpft werden muss.