Protokoll der Sitzung vom 14.12.2011

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Erst einmal fand ich sehr gut, dass bei dieser Debatte auch ein Mann geredet hat und eigentlich widerlegt hat, dass Verhütung in der Hauptsache oft bei den Frauen landet. Herr Rohmeyer, das fand ich ausgesprochen gut, dass Sie sich bereiterklärt haben, diese wichtige Debatte hier im Haus mitzuführen.

Ich finde, es ist eine sozialpolitische Schieflage, dass Frauen von der Krankenkasse der Schwangerschaftsabbruch bezahlt wird, aber dass wir uns als Land und als Kommunen mit Bund und Kassen darüber streiten müssen, dass sie die Kosten für empfängnisverhütende Mittel für Leistungsberechtigte übernehmen. Diese sind aus Sicht des Sozialressorts die erste Adresse für Forderungen. Der Bund und die Kassen sind in der Pflicht, diese Kosten zu übernehmen, und auch das ist seit 2004 hier im Landtag mehrfach deutlich gemacht worden. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Bremen ist in den letzten Jahren auf Bundesebene aktiv gewesen. Im Jahr 2004 hat sich die Rechtsgrundlage geändert. Bis dahin war es möglich, dass Verhütungsmittel von den Ärzten auch oft sehr unbürokratisch an Frauen ausgegeben wurden, von denen sie wussten, dass sie sich diese nicht leisten können, bei denen Ärztinnen und Ärzte auch den Eindruck hatten, dass sich die Frauen schämen, danach zu fragen. Sie machen das auch präventiv. Viele Ärzte greifen in den Schrank und geben Packungen heraus, die sie als Probepackung oder als Muster in ihren Praxen haben. Das wird auch heute noch von einigen gemacht, wenn sie es können. Ich finde das gut. Damit beweisen Ärztinnen und Ärzte Verantwortung. Aber die Verantwortung können wir nicht allein bei den Gynäkologinnen und Gynäkologen abladen, sondern es muss aus meiner Sicht eine bundesweite Regelung geben, die auch keinen Unterschied macht, ob wir reiche Kommunen haben, die sich Fonds leisten können, oder Kommunen, in denen die Kassen klamm sind. Bremen ist auch Haushaltnotlageland. Wir werden nach Geld suchen, wir werden auch die Fondslösung noch einmal ganz intensiv diskutieren, aber ich finde, es darf in der Bundesrepublik keinen Unterschied zwischen armen und reichen Kommunen geben. Sozialpolitik muss für alle Menschen gleich sein, egal wo sie leben.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Solange der von der bremischen Landesregierung schon 2010 auf Bundesebene eingebrachte Antrag auf Schaffung der erforderlichen bundesrechtlichen Regelung keine Mehrheit findet, werden wir auch nach Zwischenlösungen suchen.

Frau Bernhard hat befürchtet, dass der runde Tisch nur eine weitere Schleife ist, die nicht zu einer Lösung führt. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass ich, seitdem ich mein Amt angetreten bin, auch dieses Thema schon im Fokus hatte. Ich habe aber auch lernen müssen, dass dem politischen Willen manchmal Grenzen gesetzt sind, und zwar an dieser Stelle auch ganz hart durch das herrschende Sozialgesetzbuch. Wenn wir anfangen würden, als Bundesland kostenlose Verhütungsmittel zu verteilen, würden wir auch Rechtsansprüche schaffen, die man auf andere Themen übertragen kann, nämlich auf Zahnbehandlungen und Zahnersatz und auf die Gewährung von Brillen. Das muss man sozialpolitisch auch bis zum Ende denken.

Ich bin der Auffassung, dass wir in diesem Bereich eine Lösung brauchen, dass wir auch kostenlose Verhütungsmittel für Leistungsberechtigte brauchen, aber wir müssen uns natürlich auch mit der bestehenden Gesetzeslage im SGB V und SGB XII auseinandersetzten und weiter für eine bundesgesetzliche Lösung

streiten. Wir wollen als Senat eine Lösung auf den Weg bringen. Ich habe aber auch sehen müssen, dass seit 2004 – ich hatte auch Amtsvorgängerinnen und Amtsvorgänger, die schlaue Köpfe waren, auch Herr Dr. Knigge hat damals mit uns diskutiert – auch keine Lösung gefunden wurde.

Ich habe mich erst einmal über den Antrag gefreut, der hier von der Bremischen Bürgerschaft formuliert wird. Es wird hier heute ein Antrag eine Mehrheit finden, so habe ich die Debatte wahrgenommen. Ich finde es gut, dass ich als Senatorin diesen Auftrag bekomme, und ich möchte auch sagen, wir werden liefern, und wir werden eine Lösung vorstellen.

(Beifall bei der SPD)

Flensburg hat eine Lösung vorgestellt, es gibt eine Lösung in München und auch in Berlin. Wir trauen uns auch zu, eine Lösung für Bremen darzustellen, aber die Bäume werden nicht in den Himmel wachsen, und wir werden vielleicht auch nicht alle vorhandenen Wünsche erfüllen können. Verhütungsmittel für alle – sosehr ich auch finde, dass es eine schöne Idee ist – werden wir in Bremen nicht umsetzen, aber ich finde, dass wir für die armen Menschen eine Lösung finden müssen, weil es aus meiner Sicht keine gute Lösung ist, wenn Frauen irgendwann einen Termin bei der Schwangerschaftskonfliktberatung machen und sich einen Schein für einen Schwangerschaftsabbruch holen müssen. Das ist eine harte Erfahrung, das ist kein leichter Weg. Das muss man vermeiden, und man muss als Gesellschaft den Frauen die Leistung entgegenbringen, dass wir auch präventiv an dieser Stelle einen Gesundheitsschutz bieten. Dafür wollen wir sorgen. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Gemäß Paragraf 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag, Drucksache 18/107, abstimmen.

Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/107 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Jetzt lasse ich über den Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen abstimmen.

Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 18/102 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

(Einstimmig)

Rechnung des Rechnungshofs über seine Einnahmen und Ausgaben in Kapitel 0011 des Haushaltsjahres 2010

Bericht des Rechnungshofs vom 31. August 2011 (Drucksache 18/42)

Wir verbinden hiermit:

Bericht und Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses zu der Rechnung des Rechnungshofs der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2010 (Drucksache 18/42) vom 7. November 2011

(Drucksache 18/105)

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem Antrag des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Drucksache 18/105, zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(Einstimmig)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) erteilt gemäß Paragraf 101 der Landeshaushaltsordnung dem Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen wegen der Rechnung über seine Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsjahr 2010 in Kapitel 0011 des Haushalts der Freien Hansestadt Bremen Entlastung.

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Rechnungshofs, Drucksache 18/42, und von dem Bericht des staatlichen Rechnungsprüfungsausschusses, Drucksache 18/105, Kenntnis.

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder

Mitteilung des Senats vom 29. November 2011 (Drucksache 18/144) 1. Lesung 2. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Einrichtung einer Gemeinsamen elektronischen Überwachungsstelle der Länder, Drucksache 18/144, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.