(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Es hat sich unheimlich viel geändert in diesen 22 Jahren. Wir stellen doch nur die Frage, ob der Staatsgerichtshof in Bremen und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nicht heute möglicherweise zu einer anderen Einschätzung kommen würden. Dort beginnt die interessante Frage, bei Herrn Timke vermute ich, dass mein Rätsel schon gelöst ist, aber bei Ihnen würde es mich tatsächlich interessieren: Wenn diese Öffnung auch verfassungsrechtlich möglich wäre, wären Sie dann dafür oder dagegen? Das wäre, fände ich, eine sehr spannende Frage. Wir sind dafür! – Vielen Dank! (Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben mich überrascht, weil es eigentlich zu den Regeln unseres Parlaments gehört, dass der Senat nicht kommentiert, was Sie entwickelt haben, aber ich nehme die Gelegenheit gern wahr.
(Abg. T s c h ö p e [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das wäre völlig neu, Herr Senator, dass Sie da Rücksicht nehmen!)
Sie haben sich ein Thema vorgenommen. Ich glaube, in der Bewertung der staatspolitischen Frage, der Sinnhaftigkeit gibt es einen breiten Konsens. Dahinter wird auch niemand ein Fragezeigen setzen, aber wir sind natürlich alle Realisten und kennen die Entscheidung des bremischen Staatsgerichtshofs aus dem Jahr 1991, und wir kennen das Bundesverfassungsgericht. Wir haben hier vor wenigen Wochen darüber diskutiert, dass das Bundesverfassungsgericht gut beraten wäre, seine falsche Entscheidung in Sachen NPDVerbot zu korrigieren.
Wir setzen darauf, dass sich die Realität und die Rechtsprechung verändern. Ich glaube, dass man es auch immer mit einem Blick zurück in die eigene Geschichte verbinden sollte. Wir diskutieren heute über Gender-Mainstreaming und über Frauenwahlrechte, aber es ist noch nicht lange her, da war es in dieser Republik Konsens, dass eine Frau eine berufliche Tätigkeit nur mit Zustimmung ihres Ehemannes aufnehmen durfte und vieles andere mehr. Dass Frauen überhaupt wählen dürfen, ist erst durch die Revolution 1918 hier eingeführt worden. Vorher durfte nur derjenige wählen, der auch das entsprechende Geld hatte und Steuern gezahlt hat.
Es hat sich also in den letzten 100 Jahren einiges geändert. Deswegen ist es ein ehrgeiziges Vorhaben, aber nicht so blauäugig, dass man sagt, wir riskie
ren möglicherweise eine Wahlanfechtung, wenn die Gerichte anders entscheiden, sondern genau dieses Risiko will das Parlament ja begrenzen.
Das heißt also, wenn die Kommission ihre Arbeit abgeschlossen hat, ist vorgesehen, dass ein Vorlagebeschluss an den Staatsgerichtshof ergeht. Wenn der Staatsgerichtshof sagen würde, die Zeiten sind anders, und das Europarecht sieht heute anders aus, dann schreiben Sie Rechtsgeschichte. Das wäre in der Tat ein Signal von Bremen ausgehend – Respekt! –, aber, wie gesagt, an diesem Punkt sind wir noch nicht, und deswegen begleiten wir Sie wohlwollend und in der Hoffnung, dass es gut ausgeht. – Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 18/214 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wir kommen jetzt zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des soeben eingesetzten nichtständigen Ausschusses „Ausweitung des Wahlrechts“.
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Sondervermögensausschusses „Sonstiges Sondervermögen Versorgungsrücklage des Landes Bremen“
Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Sondervermögensausschusses „Bremer Kapitaldienstfonds“
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und der CDU vom 21. Februar 2012 (Drucksache 18/253)
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der CDU mit der DrucksachenNummer 18/253 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Durch die Annahme des Antrags mit der Drucksachen-Nummer 18/253 entfallen die Wahlen zu den Sondervermögensausschüssen.
Meine Damen und Herren, mittlerweile hat man sich interfraktionell geeinigt, dass wir die Tagesordnungspunkte ohne Debatte noch vor der Mittagspause aufrufen werden.
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer zwölften Sitzung am 25. Januar 2012 in erster Lesung beschlossen.