Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Übergriffe auf Rettungskräfte beschäftigt uns heute nicht zum ersten Mal. Ich erinnere daran, dass wir in dieser Bürgerschaft über die Verschärfung der strafrechtlichen Normen diskutiert haben, um Rettungskräfte bei ihren Einsätzen zu schützen. Auch hier gilt natürlich unsere Einsicht, dass es allein mit einer Verschärfung des Strafrechts und sehr wahrscheinlich auch mit dem Einsatz der Videosysteme nicht getan ist. Das sind Beiträge dazu, aber es ist keine Lösung.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal einen kleinen Rückblick geben! Bremerhaven hat sich in der Tat vor dem Hintergrund konkreter Vorfälle für diese Maßnahmen entschieden, und der Magistrat hat vor der Einführung die rechtliche Frage sehr sorgfältig geprüft. Es gab dazu ein Gutachten der
datenschutz nord, das aber strittig ist. Es ist durchaus vernünftig, wenn man darüber streitet und die Möglichkeit hat, diesen Streit hier beizulegen, die gesetzlichen Klarstellungen zu vollziehen. Das ist der Gegenstand der heutigen Beratung.
Ich sage aber auch sehr deutlich, ich habe in Bremen bisher von keinem Rettungsträger einen entsprechenden Antrag erhalten. Wir haben mit diesem Gesetz die Ermächtigung, wir können es umsetzen, aber ich bin da nicht klüger als die Träger des Rettungsdienstes. Wenn die Feuerwehr sagt, wir wollen das, dann machen wir das, und das gilt auch für die anderen. Es ist aber nicht meine Aufgabe, heute zu sagen, ihr müsst das machen, wenn vor Ort nicht die praktische Notwendigkeit gesehen wird. – Danke sehr!
Da die Fraktion der CDU ihren Antrag mit der Drucksachen-Nummer 18/235 inzwischen zurückgezogen hat, lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes in erster Lesung abstimmen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes, Drucksache 18/355, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen. Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes, Drucksache 18/355, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, es ist 12.29 Uhr. Interfraktionell wurde vereinbart, vor der Mittagspause noch die Tagesordnungspunkte ohne Debatte aufzurufen.
Hier ist die Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.
Wer der Überweisung des 34. Jahresberichts der Landesbeauftragten für Datenschutz mit der Drucksachen-Nummer 18/302 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.
der Drucksachen-Nummer 18/303 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gesetz zur Änderung des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes – Transparenz der demokratischen Kontrolle des Landesamtes für den Verfassungsschutz
Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und DIE LINKE vom 24. April 2012 (Neufassung der Drucksache 18/300 vom 14. März 2012) (Drucksache 18/360) 2. Lesung
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE in ihrer 16. Sitzung am 21. März 2012 in erster Lesung beschlossen.