Bevormunden Sie die Menschen nicht ständig! Es entspricht natürlich Ihrer Grundprogrammatik, historisch begründet, planwirtschaftlich ausgelebt an der Stelle, den Menschen das vorzuschreiben, wie sie glücklich werden sollen. Wir halten das für einen völlig verkehrten Ansatz und sind der Auffassung, dass sich die Themenstellungen, die Sie hier angesprochen haben, mit Ihrem Antrag überhaupt nicht beheben lassen. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Ladenschlussgesetz, das wir hier im Februar beschlossen haben, ist ein Gesetz, das wir im Vorfeld sehr intensiv diskutiert haben. Nicht nur hier, sondern auch in der Deputation gab es dazu eine ausführliche und intensive Debatte.
Wir haben damals sehr deutlich gemacht, dass es sich um einen mühsam gefundenen Kompromiss handelt, weil er mit vielen gesellschaftlichen Gruppen ausgehandelt wurde, und dass es wichtig ist, dass alle, die den Kompromiss ausgehandelt habe, diesen Kompromiss auch tragen. Warum ist es so kompliziert? Die Sonntagsruhe, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Wunsch beim veränderten Freizeitverhalten, der Arbeitsschutz, alles das ist zu beachten. Deshalb hat dieser Abstimmungsprozess damals auch sehr viel Zeit in Anspruch genommen. Ich fand es auch richtig und wichtig, weil diejenigen, die den Kompromiss ausgehandelt haben, dann auch hinter diesem Kompromiss gestanden haben. Das sieht man auch an den Stellungnahmen, die wir damals
auch besonders deshalb zur Verfügung gestellt bekommen haben, da konnte man das auch noch einmal lesen.
Auch wichtig war, dass dieses Ladenschlussgesetz an die Vereinbarung andockt, die der Senat im Jahr 2008 mit den evangelischen Kirchen geschlossen hat, das hat die Grundlage dafür gebildet. Uns war es auch wichtig, dass wir diese Vereinbarung nicht verlassen, weil das auch eine grundsätzlich wichtige Angelegenheit war.
Eines möchte ich hier noch einmal ganz deutlich sagen – es ist ja noch nicht lange her, und ich kann mich auch gut daran erinnern –: Als wir hier die Debatte über das Ladenschlussgesetz geführt haben, haben wir auf jeden Fall die Probleme angesprochen. Wir haben die Studie der Arbeitnehmerkammer erwähnt, ich bin auch auf die hohe Teilzeitquote, die besonders hohe Frauenbeschäftigung und die prekäre Beschäftigung eingegangen. Ich habe aber auch damals gesagt – und dazu stehen meine Fraktion und ich auch heute noch, und das wiederhole ich hier auch noch einmal –: Ich halte das Ladenschlussgesetz nicht für das richtige Instrument, um diese Probleme zu beheben.
Wir sehen immer noch folgende Instrumente als wichtig an: der Mindestlohn – das ist hier auch schon einmal gesagt worden –, die sinnvolle Steuerung auch des Einzelhandels, dass man nicht zulässt, dass sich Einzelhandel überall wie Wildwuchs entwickelt, und auch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung, dass es da Möglichkeiten gibt, diese abzusenken. Diese Ziele wollen wir jedenfalls weiter verfolgen.
In Ihrem Antrag steht auch noch, dass es Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz gibt. Natürlich ist das nicht in Ordnung, aber dort wird auch nicht die richtige Schraube sein, das Ladenschlussgesetz zu verändern. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab! – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Um es noch einmal zu sagen: Ich halte es nicht für das allein selig machende Instrument, sondern es ist ein Instrument, das wir genauso im Auge behalten müssen wie alle anderen auch. Das ist praktisch so etwas wie Mindestlohn, das ist ein Baustein. Deshalb kommt es mir darauf an, hier zu sagen, dass es uns auch um eine Begrenzung – das ist der Unterschied ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
zu dem, was wir vor sechs Wochen diskutiert haben – der Schließzeiten in der Woche geht, und da, finde ich, reichen die Öffnungszeiten bis 20.00 Uhr. Was ist denn daran so entsetzlich? Sie haben selbst schon gesagt, die meisten hätten es mit den Füßen abgestimmt, und dort ist es tatsächlich schon eingetreten. Die großen Anbieter können es sich bislang aber noch leisten. Was die Bevormundung angeht: Eine Frau kann es sich doch nicht aussuchen, ob sie drei Minijobs machen muss oder nicht. Dass die Zeit sich nach hinten ausgedehnt hat, ist doch letztendlich nichts, was sich die Arbeitnehmerin so wünscht, das können Sie mir doch nicht erzählen! Diese Sicht fällt in der Debatte hinten herunter, und das halte ich für ein riesiges Problem! (Beifall bei der LINKEN)
Wir müssen sagen: Wenn wir das begünstigen, dann wollen wir Kombilöhne, dann wollen wir auch keine existenzsichernden Arbeitsplätze, weil es ein Baustein in einem ganzen System ist, der genau diese Entwicklung begünstigt. Ich finde, diese Logik muss man sich zumindest einmal vor Augen halten. Noch vielleicht ein Tipp am Rande: IKEA wird ab dem 1. Mai seine Öffnungszeiten ändern. Zum 1. Mai, das finde ich völlig logisch und großartig! Zum Tag der Arbeit schließen sie um 20.00 Uhr, bislang hatten sie länger geöffnet.
Nein, ab dem 1. Mai greift das Gesetz! Natürlich ist am Dienstag geschlossen! Das wäre noch besonders unterhaltsam. Es ist doch aber sehr wichtig, sich anzuschauen, dass sie tatsächlich längere Öffnungszeiten hatten, und jetzt gehen sie auf 20.00 Uhr zurück – das muss man doch zur Kenntnis nehmen! –, und das wahrscheinlich nicht aus reiner Menschenfreundlichkeit, sondern weil es Sinn macht. Ich finde es wichtig, dass wir einmal schauen, was die Entwicklung hervorgerufen hat. Es gibt doch ein Fazit aus der Entwicklung, und das sollte man doch zumindest einmal in irgendeiner Weise respektieren. Wir können doch genau nachlesen, was passiert ist, und jetzt zu sagen, alles ist gut, das halte ich für ignorant auf der ganzen Linie. Uns geht es weiterhin um diese Diskussion der Ladenöffnungszeiten bis 20.00 Uhr, und diese Diskussion wird in anderen Bundesländern geführt, auch von Ihren Parteien. Insofern finde ich das eine ausgrenzende Debatte. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, es war richtig, dass wir vor einigen Jahren sehr lange um dieses Gesetz gerungen haben, denn es hat in der Tat einige Sonnenseiten, aber auch einige Schattenseiten, die Ladenöffnung an sechs Tagen bis zu 24 Stunden zu ermöglichen, das ist ohne Zweifel so. Man muss sich, glaube ich, aber dann noch einmal sehr sachlich vor Augen führen, was eigentlich die Gründe dafür sind, und dann schauen, was man wirklich über diese gesetzliche Regelung erreichen kann oder nicht.
Ein Ausgangspunkt ist, dass wir gesellschaftlich veränderte Rahmenbedingungen haben. Diese Gesellschaft ist deutlich stärker flexibilisiert, als es vor Jahren der Fall war, und dazu haben sehr viele Entwicklungen beigetragen.
Herr Rupp, das ist völlig richtig, auch Bundespolitik und Landespolitik! Trotzdem ist die Frage, ob man glaubt, dass man diese Entwicklung begrenzen oder gar zurückdrehen kann. Fakt ist erst einmal, dass sehr viele Leute sehr viel flexibler leben – leben müssen, unter Umständen –, aber auch das ist im Moment erst einmal der Rahmen.
Das Zweite ist, es gibt gerade in den Bereichen Ladenöffnung und Einkaufsverhalten natürlich fundamentale Gegensätze. Es gibt zum einen die Konsumenten, die es in der Tat teilweise schön finden, das kann ich auch nur begrenzt nachvollziehen, zu jeder Zeit einkaufen gehen zu können. Es gibt zum anderen natürlich die Interessen der Beschäftigten, die man nicht zu gering einschätzen darf, die natürlich tendenziell – natürlich wahrscheinlich von wenigen Ausnahmen abgesehen, aber dann meistens auch unter anderen Bedingungen – nicht das Interesse haben, unbedingt bis 24.00 Uhr an der Kasse oder sonst wo im Laden zu stehen, das ist auch völlig klar. Es gibt dort berechtigte Schutzinteressen.
Außerdem müssen wir in Bremen allerdings auch einbeziehen, dass wir mit zwei relativ kleinen Städten in einem niedersächsischen Umland leben, dazu gibt es auch spezifische Konkurrenzsituationen. In Niedersachsen gibt es eine ähnliche 24-Stunden-Regelung, und wir wissen, dass es große Einkaufszentren in der Nähe gibt, die natürlich in einer direkten Konkurrenz zum hiesigen Einzelhandel stehen. Schließlich darf man beim Einkaufsverhalten auch nicht vergessen, dass der Internethandel deutlich weiter verbreitet ist, der auch 24 Stunden zur Verfügung steht. Das ist auch eine Tatsache, und man kann jetzt darüber lamentieren, ob es schön gewesen ist oder ob es jemand begünstigt hat oder nicht, aber es ist erst einmal so. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Vor diesem Hintergrund haben wir gesagt, es macht Sinn, in Bremen keine Insellösung zu schaffen, sondern eine Lösung, die bestimmte Freiheiten ermöglicht, allerdings auch bestimmte Begrenzungen einzieht. An dieser Grundlage hat sich aus meiner Sicht nichts geändert, sodass wir dort, gerade auch vor dem Hintergrund, dass der bremische Einzelhandel auch sehr verantwortungsvoll mit diesem Gesetz umgeht, im Moment, glaube ich, keinen Modifikationsbedarf haben, sodass wir sagen müssten, wir müssten die Verkaufszeiten wieder erheblich einschränken.
Der andere Aspekt ist, dass wir in der Tat darauf achten müssen, dass die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Einzelhandel vernünftig sind, aber es ist einfach so, dass das Ladenschlussgesetz dafür eine sehr schlechte Grundlage ist. Dies müssen wir mit anderen gesellschaftlichen Bewegungen und anderen gesetzlichen Maßnahmen umsetzen. Deswegen tritt der Senat ja auch für entsprechende Begrenzungen von Leiharbeit und die Modifizierung von Minijobs ein, damit es dadurch nicht ermöglicht wird, reguläre Arbeitsverhältnisse zu ersetzen. Natürlich tritt der Senat auch für Mindestlohnregelungen ein, das ist alles bekannt. Das sind die Punkte, an denen wir die Arbeitsbedingungen regeln müssen, wo wir aber nicht das über ein Gesetz in den Vordergrund schieben können, das dazu die wenigsten Möglichkeiten bietet.
Deswegen sieht auch der Senat im Moment keinen Änderungsbedarf beim Ladenschlussgesetz. – Vielen Dank!
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Ladenschlussgesetzes, Drucksache 18/289, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Stellungnahme des Senats zum 33. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz Mitteilung des Senats vom 23. August 2011 (Drucksache 18/37)
Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum 33. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 25. März 2011 (Drs. 17/1708) und zur Stellungnahme des Senats vom 23. August 2011 (Drs. 18/37) vom 7. März 2012 (Drucksache 18/290)
Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Lühr. Meine Damen und Herren, der 33. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 25. März 2011, Drucksache 17/1708, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 85. Sitzung am 11. April 2011 und die Stellungnahme des Senats dazu vom 23. August 2011, Drucksache 18/37, in ihrer 5. Sitzung am 28. September 2011 an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 18/290 seinen Bericht und Antrag dazu vor. Hierfür ist eine Debatte mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten je Fraktion vorgesehen. Vielleicht könnten wir – wir haben es gerade im Präsidium beraten – noch den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen, für den die gleiche Redezeit vorgesehen ist. Vielleicht könnten es die Fraktionsspitzen noch einmal klären. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Öztürk.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir die Gelegenheit, den 34. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz kurz zu debattieren. Ich möchte mich an dieser Stelle erst einmal bei der Landesbeauftragten und ihrem Arbeitsstab im Namen meiner Fraktion für diesen sehr umfangreichen Bericht bedanken, den ich persönlich als umfangreicher als in der Vergangenheit empfunden habe. Vielleicht habe nicht nur ich es so empfunden, aber er ist fühlbar umfangreicher geworden, weil der Datenschutz auch aktueller denn je ist. Es sind neue Bereiche hinzugekommen, die mich persönlich sehr gefreut haben. Der Bereich der ge
samten neuen Medien und das Internet sind ein sehr umfangreiches Thema in diesem Jahresbericht. Entsprechend fand ich es bemerkenswert, dass auch die Unternehmen, aber auch die Behörden und inwieweit dort der Datenschutz gewährleistet wurde, wenn sie Onlinedienste anbieten, in den Bericht aufgenommen worden sind.
Es gab natürlich auch Felder, um die wir uns in der Vergangenheit hin und wieder einmal gestritten haben, wie weit dort der Datenschutz vorankommen muss. Es sind immer schwierige Bereiche, die die Privatwirtschaft, die Videoüberwachung und den Arbeitnehmerdatenschutz betreffen. Wir stellen hier immer fest, dass es natürlich nicht einfach ist, auf Landesebene selbst aktiv zu werden und gültige Gesetze zu erlassen, weil Datenschutz eine Bundesangelegenheit ist und hier der Bund gefordert ist.