Um es kurz zu machen: Wir stimmen Ihrem Antrag nicht zu. Ich bin einmal auf die weitere Diskussion am nächsten Mittwoch im Ausschuss gespannt. Ich bin gespannt, was Herr Professor Dr. Müller zu sagen hat, und ob die Diskussion an der Hochschule in die Richtung geht, dass es dann zumindest zu einer selbstverpflichtenden Zivilklausel kommt.
Im Moment sieht es noch nicht danach aus, der Tagesordnungspunkt wurde im Akademischen Senat vor zwei Wochen von der Tagesordnung gestrichen.
Falls es zu keiner selbstverpflichtenden Zivilklausel kommt, werden wir da natürlich auch weiter nachhaken. Sollte es eine selbstverpflichtende Zivilklausel geben, werden wir als Linksfraktion weiter auf ein Kontrollorgan drängen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Grobien, einige Anmerkungen zu Ihrem Redebeitrag! Es ist in der Tat nicht so, dass wir uns in unserem stillen Kämmerlein hingesetzt haben und uns gedacht haben, wie wir es schaffen, die Wissenschaftslandschaft im Land Bremen schlechtzureden. Es ist nicht allein unsere Idee gewesen, dass wir diesen Landesparteitagsbeschluss gefasst haben, sondern es sind viele engagierte Studierende gewesen, es sind engagierte Menschen, Professorinnen und Professoren gewesen, Menschen aus dem Wissenschaftsbetrieb, die mit dieser Forderung an uns herangetreten sind. Insofern, glaube ich, Wissenschaft lebt vom Diskurs und muss ihn auch aushalten, und da lassen wir uns hier auch nicht
Ein Argument, das ich – auch gestern schon – von Herrn Dr. vom Bruch gehört habe, ist die angebliche Bundeswehrferne innerhalb der SPD-Fraktion. Sie vermischen da zwei Dinge. Es ist in der Tat nicht so, dass die Bundesrepublik Deutschland, wenn sie Rüstungsindustrie betreibt, das allein deshalb macht, um die Landesverteidigung zu organisieren, sondern wir sind eines der größten Waffen exportierenden Länder. Dazu kann man stehen, wie man möchte. Das heißt also, es hat nichts mit Bundeswehrferne zu tun, wenn man darüber nachdenkt, ob der Verkauf von Waffen in bestimmte Krisengebiete auf der Welt zu einer Verschärfung von Krisen führen kann.
Damit einhergehend müsste man sich auch die Frage stellen, analog zum Atomausstieg, wenn man die Konversion, also die Abkehr von der Rüstungswirtschaft, auch ein Stück weit so begreift, ob es nicht sinnvoll ist, wenn eine Gesellschaft sich wie beim Atomausstieg entscheidet, eine gefährliche Technologie zu unterlassen, auch die Waffenproduktion zu begrenzen. Das kann bedeuten, dass dafür Rahmenbedingungen zu schaffen sind und auch eine – das ist nämlich auch ein Stück weit wirtschaftsfördernd – Abkehr von der Rüstungsindustrie leichter zu machen. Darüber muss man ganz klar reden.
OHB verdient ja nicht das Geld allein im Bereich der Rüstungsindustrie, ein weiteres wichtiges Feld ist die Produktion von Klimasatelliten. Es ist uns wichtig, diese zivile Forschung im Land Bremen zu stärken, und das ist ein Ansatz, den darf man, glaube ich, nicht verurteilen.
Eine Anmerkung habe ich noch, vielleicht habe ich Sie da nicht richtig verstanden. Sie haben, glaube ich, versucht darzulegen, dass wir – so habe ich Sie zumindest verstanden – ohne Rüstungsforschung die letzten 500 Jahre keine technischen Fortschritte gemacht hätten.
Rüstung oder Forschung im Allgemeinen! Ich glaube, dass die Aussage von Willy Brandt – ich wollte sie eigentlich nicht erwähnen, weil sie schon so häufig genannt worden ist – an der Stelle doch ganz ange
Grundlagenforschung bringt uns weiter, bei der originären Rüstungsforschung sind berechtigte Zweifel zumindest angebracht. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat ist es so, dass wir uns in diesem Jahr wiederholt mit der Frage auseinandergesetzt haben, auf welches Leitbild sich die Wissenschaft verpflichten soll oder ob die Wissenschaft aus unserer Sicht verpflichtet ist. Es ist aus unserer Sicht ganz klar, dass es ein Leitbild einer Gesellschaft sein muss, die sich am friedlichen Zusammenleben der Völker orientiert. Dass wir diese Debatte so oft führen, finde ich völlig richtig und gut, weil wir wissen, dass gerade Forschung sehr massiv auch in den historischen Entwicklungen dazu beigetragen hat, dass es sehr große Verbrechen auf dieser Welt gegeben hat. Deswegen ist es, glaube ich, wichtig, dass wir uns immer wieder die Frage stellen, inwieweit das, was wir machen, gesellschaftlich verantwortbar ist.
Allerdings würde ich auf der anderen Seite darum bitten, dass man nicht überzieht. Frau Vogt, jetzt gleich zu sagen, wegen der Notwendigkeit, Drittmittel zu akquirieren, sind wir den Rüstungskonzernen hilflos ausgeliefert – einmal abgesehen davon, ob das alles Rüstungskonzerne sind, deren Firmennamen Sie jetzt aufgezählt haben –, ist völlig absurd. Wenn man sich die Größenordnungen anschaut, um die es geht, dann reden wir in der Vergangenheit seit dem Jahr 2003 im Moment über ein ganz konkretes Projekt und haben noch einige im Verdacht. Bei weit über 700 Drittmittelprojekten mit einem weitaus größeren Volumen kann man nicht sagen, unsere Universität oder die Hochschulen seien in Gefahr, eine Rüstungsforschungsschmiede zu sein. Das ist völlig daneben.
Es geht um einzelne Forschungsprojekte, bei denen man in der Tat fragen muss, ob die Kriterien, die wir als öffentliche Hand und auch, glaube ich, als Gesellschaft haben – denn das Ganze ist nicht nur der Gedanke des Senats, sondern es steht sowohl im Grundgesetz als auch in der Bremischen Landesverfassung –, mit dem kompatibel sind, was die Universität und die Hochschulen machen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Umgekehrt muss man auch sagen, man muss die Zivilklausel nicht mit einer roten Kaderschmiede in Verbindung bringen, da gibt es ganz andere Sachen, die damit zusammenhängen. Ob der Begriff rote Kaderschmiede jemals für die Universität Bremen richtig war, weiß ich nicht.
Auf jeden Fall ist der Begriff rote Kaderschmiede schon seit langer Zeit überwunden. Das kommt auch darin zum Ausdruck, dass die Bremer Universität in der bundesweiten Wissenschaftslandschaft inzwischen hoch anerkannt ist und auch in der Exzellenzinitiative.
Der Kern, der darinsteckt – und das ist in der Tat eine sehr schwierige Diskussion –, ist, dass es am Ende immer die Dual-Use-Problematik sein wird. Das wurde gerade auch bei dem Beispiel von Herrn Tsartilidis deutlich, OHB ist keineswegs ein reines Rüstungsunternehmen, und Satellitentechnik, die man für militärische Zwecke einsetzen kann, kann man natürlich auch für Umweltzwecke und Umweltbeobachtungen einsetzen. Das wird immer so sein. Es wird auch so sein, dass es eine Dual-Use-Problematik gibt, die man intensiv diskutieren muss, und man muss schauen, was in diesem Bereich verantwortbar ist.
Jetzt ist es in der Tat so, und das ist, finde ich, auch ein Anlass, das Thema zu diskutieren, dass die Selbstverpflichtung, die sich die Universität auferlegt hat, in einem Fall offensichtlich nicht gegriffen hat. Der Rektor der Universität hat auch eingeräumt, dass Fehler gemacht worden sind, auch vom Rektorat, und dass dieses Verfahren nicht gegriffen hat. Es ist dann in der Tat notwendig, darüber nachzudenken, wie weit es möglich ist, das Verfahren zu verschärfen. Vernünftig finde ich die Diskussion der Frage, die jetzt entstanden ist, ob es sinnvoll ist, die Selbstverpflichtung durch eine gesetzliche Regelung zu ergänzen.
In diesem Zusammenhang möchte ich allerdings zwei Punkte betonen, die wir dabei beachten müssen. Es ist in der Tat so, dass die Wissenschaftsfreiheit ein grundgesetzlich geschütztes, sehr hohes Gut ist, sodass man sehr genau abwägen muss, wie weit direkte staatliche Kontrollmöglichkeiten gehen können und inwieweit man nicht stärker auf einen gesellschaftlichen Diskurs und eine Selbstverpflichtung setzen muss. Dabei muss aus meiner Sicht auch immer die Frage diskutiert werden, inwieweit solch eine Zielsetzung, die verankert wird, hilfreich sein kann, dass alle Kräfte sie entsprechend ernst nehmen, aber das wird in dem Prozess zu erwägen sein.
sehen kann. Kann eine Vorstellung, dass es irgendwo eine kleine Stelle in der Behörde gibt, die alle Forschungsanträge überprüft, denn alles sein?
(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Wir hat- ten die an der Universität, an den Hochschu- len beantragt!)
Es ist sicherlich eine Fehleinschätzung, dass man das so einfach machen kann: Es schaut jemand einmal in den Antrag hinein, und dann sieht man, wie die Sache ist.
Notwendig sind im Wissenschaftssystem angesiedelte Diskussionsrunden, wie sie an der Universität zur Selbstverpflichtung vorhanden sind. Genau die Fragen, ob das Bisherige ausreicht, ob es weiter verschärft werden muss und wie wir dabei die entsprechenden Kräfte, also die Hochschulen und die Universität, mit einbeziehen können, sind zu diskutieren. Wir begrüßen es auch, dass genau diese Debatte mit den Beteiligten geführt werden muss. Dass dazu eine sehr große Bereitschaft besteht, hat ja auch die Debatte, die in den letzten Monaten an der Universität geführt worden ist, gezeigt. Insofern, glaube ich, ist es ein sehr vernünftiger Beschluss zu sagen, wir müssen es prüfen.
Wir müssen keine Angst davor haben, dass dadurch eine Exzellenzinitiative gefährdet wird. In der Wissenschaft und in der Wissenschaftslandschaft werden ganz andere Dinge diskutiert, sodass man nicht gleich, weil es kritische Fragen gibt, befürchten muss, jetzt wird man abgestraft und bekommt nirgendwo mehr Geld, sondern es ist eine ganz normale Debatte im wissenschaftlichen Raum. Dass man die Frage, mit welchem Wertesystem Wissenschaft eigentlich geführt wird, diskutiert, ist normal, und ich freue mich auf diese Debatte. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich mache es auch ganz kurz, aber ich muss etwas richtigstellen. Wir beantragen nicht, irgendeine beim Senat angesiedelte Kontrollstelle einzurichten, sondern wir beantragen, Forschungseinrichtungen an der Universität und an den Hochschulen einzurichten, die dafür zuständig sind. In der Debatte wurde mir hier im März vorgehalten, dass wir unser Geld lieber für etwas Vernünftiges ausgeben.
Wir wissen selbst, dass eine Stelle, die beim Senat angesiedelt ist, nicht zielführend ist. Das haben wir aber auch nie beantragt. – Danke! ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/431 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!