Bewegungsarmut zu bekämpfen ist ein wesentlicher Teil der Gesundheitssicherung für Kinder im frühen Alter, und was dort entwickelt wird, denke ich, prägt dann auch das ganze Leben. Bei der Auswahl der Einrichtungen, bei den 75 Bewegungskindergärten haben wir insbesondere auch Stadtteile berücksichtigt, die eine benachteiligte Bevölkerung haben, die bestimmte Sozialindikatoren aufweisen. Ich denke, auch da sind wir sehr zielgerichtet vorgegangen. Dass eine solche Bewegungsförderung inklusiv zu erfolgen hat, ist eine Selbstverständlichkeit.
Ich möchte aber noch einmal darüber hinausgehen: Ich glaube, dass es insbesondere bei bestimmten Beeinträchtigungsformen ganz wichtig ist, diese Bewegungsförderung in den Kindergartenalltag zu integrieren und nicht durch zusätzliche additive Krankengymnastik zu erreichen, dass die Kinder besser gefördert werden. Das, was in der Krankengymnastik passieren soll, muss im Kindergartenalltag passieren, und da ist das auch gerade für behinderte Kinder eine wichtige Förderung.
Ich glaube, wir sind mit dem Senat dort auf dem richtigen Weg. Ich habe jetzt hier noch einige Anregungen von Frau Krümpfer und auch von Herrn Tuncel vernommen. Wir werden sie mitnehmen und prüfen, welche wir davon umsetzen können. Ich denke, wir sind da weiter in der Diskussion, um dieses gute Konzept weiterzuentwickeln. – Danke!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/430, auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen Kenntnis.