Horst Frehe

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Vorredner Frau Grönert, Herr Möhle und Herr Werner haben es mir leicht gemacht, weil sie schon darauf hingewiesen haben, dass das, was in diesem Antrag gefordert wird, bereits vorhanden ist. Wir haben hier ein System der Unterstützung von Wohnungslosen, das eben die Lücken, die hier behauptet werden, nicht aufweist.
Die erste Frage ist: Wie können Wohnungslose auf der Straße überhaupt erreicht werden? Wir haben in drei Stadtteilen Streetworker im Einsatz, und zwar im Bremer Westen, in Bremen-Nord und im Bereich Mitte. Dabei kommt es uns darauf an, das nicht ethnisch zu sortieren, indem man sagt, dies ist für Osteuropa-Flüchtlinge und das für andere, sondern dass sie alle Wohnungslosen ansprechen und auch einbe
ziehen. Wir haben dann Aufenthaltsstätten von verschiedenen freien Trägern und Kirchengemeinden, die in der Regel bis 20 Uhr geöffnet sind, das heißt, die Wohnungslosen haben die Möglichkeit, sich aufzuwärmen, und auch speziell für Frauen gibt es in der Innenstadt einen Tagestreff. Mittelfristig – und dort können wir uns noch weiterentwickeln, es ist ja nichts so gut, als dass man nicht noch Weiteres machen kann – wollen wir auch ein Nachtcafé, eine nächtliche Aufenthaltsmöglichkeit anbieten.
Wie Sie wissen, wenn Sie sich mit der Sache beschäftigt haben, ist die Innere Mission ja gerade dabei, ihr Angebot umzustrukturieren und baut gerade ein Café auf, das als Aufenthaltsmöglichkeit für Wohnungslose zur Verfügung steht, das nicht mehr im Jakobushaus verankert ist, sondern direkt am Bahnhof in der Innenstadt. Es gibt einfach bestimmte Orte, die von Wohnungslosen besonders aufgesucht werden, und das Bahnhofsumfeld ist eben einer der wichtigen Orte. Deswegen ergibt es keinen Sinn, solche Angebote in allen Stadtteilen zu machen, man muss die Angebote dort machen, wo die Menschen sich auch aufhalten.
Das zentrale Ziel ist aber, Wohnungslose in Wohnungen zu bringen. Dafür haben wir eben nicht nur den sozialen Wohnungsbau mit einem 25-prozentigen Anteil an Neubauwohnungen, sondern können auch 20 dieser 25 Prozent, auf die wir mit der Zentralstelle für Wohnen den direkten Zugriff haben, dann mit Personen belegen, die Schwierigkeiten am Wohnungsmarkt haben. Wir haben uns ferner mit Immobilien Bremen zusammengesetzt und versucht, dort Hausmeisterwohnungen und nicht mehr genutzte Wohnungen für diesen Personenkreis zu akquirieren und sind dabei auch sehr erfolgreich gewesen. Es gibt dort eine gute Zusammenarbeit mit Immobilien Bremen.
Dann gibt es natürlich spezifische Angebote für Suchterkrankte und ein breites Angebot von Trägern für Menschen mit psychischen Erkrankungen, ich kann das gar nicht alles aufzählen. In diesem Bereich gibt es in der Tat einen erheblichen Zuwachs von Personen, die keine Krankheitseinsicht haben, also ihr Verhalten als normal ansehen, und die vor allem eine Übernachtungsmöglichkeit benötigen. Dort überlegen wir, ob wir so etwas wie ein Hotel Plus entwickeln können – das Plus steht hier für Beratungsangebote –, wo es nicht so strukturiert ist wie zum Beispiel im Jakobushaus, sondern wo erst einmal vor allem das Wohnen angeboten wird, und dann optional das Beratungsangebot in Anspruch genommen werden kann.
Eines wundert mich aber schon etwas: Wir haben die Verwaltungsanweisung zu den Kosten der Unterkunft überarbeitet, und es war für uns zum Bei
spiel ein wichtiger Punkt, dort zu schauen, welche Personengruppen in besonderen Schwierigkeiten sind und Probleme haben, die Mietobergrenzen einzuhalten. Frau Grönert hat es ganz korrekt wiedergegeben: Wir haben extra eine Regelung getroffen, bei der Ermessen ausgeübt werden kann und unabhängig von den Mietobergrenzen auch für schwierig unterzubringende Menschen höhere Mietkosten akzeptiert werden können. Damit haben wir eine flexible Möglichkeit geschaffen, um im Einzelfall zu reagieren und die es auch ermöglicht, Menschen, die man schwerer in Wohnungen unterbringen kann, dort auch unterzubringen.
Noch einmal zu Herrn Möhle! Für diesen Personenkreis, der möglicherweise Schwierigkeiten mit dem Wohnen hat und dann auch beim Vermieter aufläuft, haben wir ja die Wohnungshilfe, die dann Wohnungen anmietet und die Menschen dann auch intensiv beteiligt, das ist ein freier Träger, mit dem wir und die Zentrale Fachstelle für Wohnen eng zusammenarbeiten. Dort können wir es so machen, dass am Anfang dann eine Unterbringung nach dem Obdachlosenpolizeirecht vorgesehen ist, und dann wandeln wir diese Verträge in ganz normale Mietverträge um, wenn die Wohnungslosen dort nicht mehr in ihrem Wohnverhalten auffällig sind.
Wir haben uns auch insbesondere um die osteuropäischen Mitbürger gekümmert. Man muss auch sehen, dass sie Europäer sind und das Freizügigkeitsrecht haben und sich hier aufhalten dürfen, aber der Europäische Gerichtshof hat gerade entschieden, dass sie keinen Anspruch auf Sozialleistungen, insbesondere nach dem SGB II, haben. Wir vermitteln auch diese Menschen in Wohnungen, und wir haben ein spezielles Beratungsangebot in Gröpelingen. In Bremerhaven gibt es, wie Sie richtig gesagt haben, eine Beratungsstelle, aber wir haben auch eine Beratungsstelle in Gröpelingen, die sich um diesen Personenkreis kümmert.
Wir haben im Augenblick gerade eine Diskussion auf Bundesebene, in die ich mich auch selbst mit eingeschaltet habe, weil man den Städten, die besondere Probleme mit osteuropäischen Zuwanderern haben, besondere Angebote machen muss. Die Städte Offenbach, Duisburg und Dortmund haben besondere Probleme in dem Bereich, aber wir auch. Wir haben in zwei Stadtteilen – in Gröpelingen und Lüssum – Probleme, und der Bund stellt jetzt mehr finanzielle Mittel für Angebote in diesem Bereich zur Verfügung. Deswegen werden wir auch noch einmal überprüfen, ob wir die Beratungsangebote in dem Bereich noch einmal verstärken und man auch diesem Personenkreis mehr gerecht werden kann.
Darüber hinaus, und das ist von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern auch gesagt worden, gibt es ein umfangreiches zivilgesellschaftliches Engage
ment – neben dem der BSAG auch ganz viele Beispiele, die eben auch schon genannt worden sind –, und ich denke, das müssen wir fördern. Die Wohnungslosen sind ein Teil von uns, das sind Menschen, die durch schwierige Lebensverhältnisse in noch schwierigere abgerutscht sind, und wir müssen ihnen dort heraushelfen, sie unterstützen und ihnen Angebote machen, damit sie – auch wenn sie wohnungslos sind – menschenwürdig leben können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Der Senat begrüßt Konzepte von stationären Altenpflegeeinrichtungen, die sich in besonderem Maß dem Thema Demenz zuwenden, insbesondere wenn es sich um kleinere Einrichtungen handelt, die sich zum Stadtteil öffnen und mit anderen Angeboten vernetzen. Das Demenzdorf in De Hogeweyk entspricht als größeres abgeschlossenes Areal nicht diesem Muster.
Zu Frage 2: Der Senat fördert die Gründung stationärer Altenpflegeeinrichtungen generell nicht. Die allgemeine Investitionsförderung für stationäre Altenpflegeeinrichtungen in Bremen wurde zum 31. Dezember 2007 beendet. Der Senat plant nicht, diese wieder aufzunehmen. Eine selektive Investitionsförderung für einzelne stationäre Einrichtungen würde dem Gedanken des fairen Wettbewerbs unter den Anbietern widersprechen und ist daher nicht vorgesehen.
Zu Frage 3: Dem Senat sind keine Planungen oder Interessenbekundungen für Demenzdörfer nach dem Muster von De Hogeweyk in Bremen, Bremerhaven oder dem nahen niedersächsischen Umland bekannt. – Soweit die Antwort des Senats!
Ich habe es mir nicht persönlich angeschaut. Ich habe hier ausführliche Beschreibungen, auch Fotos, vorliegen. Das Demenzdorf wird auch von anderen sehr kritisch beurteilt. Es sind dort 150 Personen auf einem Areal untergebracht, das auch von einem Zaun umgeben und abgeschlossen ist. Die Frage wäre dann zum Beispiel, ob es sich um eine geschlossene Einrichtung handelt, denn dann bräuchten wir eine richterliche Verfügung, um Menschen überhaupt in solch einer Einrichtung unterzubringen. Unsere Politik ist eigentlich eine ganz andere, die in die entgegengesetzte Richtung geht! Wir wollen ja Inklusion,
und das gilt auch gerade für alte und auch für demente Menschen. Wir haben zum Beispiel hier in Bremen Einrichtungen, die bereits Angebote machen, zum Beispiel Demenzkranke auf Wochenmärkte begleiten und damit auch den Zusammenhang zum Stadtteil herstellen, denn das ist ja für das Erinnerungspotenzial besonders wichtig.
Herr Abgeordnete Bensch, es ist mir nicht viel erzählt worden, sondern ich habe aus sehr vielen mir schriftlich vorliegenden Dokumenten entnommen, dass es nicht so ist, wie Sie es sagen. Es findet dort kein wirkliches Leben statt, sondern man hat dort einen Modellladen entwickelt, bei dem man so tut, als sei dies ein Laden.
Ich glaube, dass das nur schwer mit der Würde von demenzkranken Menschen vereinbar ist, wenn man alles Mögliche modellhaft aufbaut, was nicht wirklich existiert. Meine Erfahrungen mit solchen abgeschlossenen Einrichtungen sind nicht, dass viele Menschen aus dem Umland zu Besuchen in diese Einrichtung kommen. Es gibt in Deutschland Demenzdörfer, die ein anderes Konzept haben, ein davon abweichendes, nach dem beispielsweise ein realer Wochenmarkt im Demenzdorf stattfindet, und das ist in De Hogeweyk nicht der Fall.
Wir haben zumindest ein Angebot, das auch für ein Wachstum der Zahl der pflegebedürftigen Personen ausreicht. Wir sind eher der Auffassung, dass wir verstärkt im ambulanten Bereich ausbauen müssen, denn dort haben wir große Bedarfe. Im Grunde genommen brauchen wir im ambulanten Bereich – wir waren ja gemeinsam in Bielefeld – sichere Angebote, die eine 24-Stunden-Bereitschaft vorsehen und ähnliches mehr. Ich glaube, das sind eher die Defizite, als dass wir größere Altenheimeinrichtungen benötigen.
Sie haben den wichtigsten Aspekt gerade eben selbst benannt. Nach dem Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetz wollen wir Einrichtungen etablieren, die sich zum Stadtteil öffnen. Sie wissen, dass die Bremer Heimstiftung als ein großer Heimträger versucht, Kindergärten in die bestehenden Altenwohnheime zu integrieren und selbst keine weiteren Wohnheim plant, sondern auf mehr andere Angebote setzt, die stärker mit dem Stadtteil verzahnt sind. Wir bemühen uns, dass eine Größenordnung von 60 Plätzen gerade noch die Möglichkeit eröffnet, diese Verzahnung mit dem Stadtteil gelingen zu lassen.
Wenn ich ganz ehrlich bin, nichts!
Ich halte es für ein hervorragendes Modell! Ich denke, dass wir dieses Modell entwickeln müssen. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir im Stadtteil Demenzplätze in regulären Wohnbereichen einrichten. Ich glaube, dass eine gute Betreuung Problem des Weglaufens regelt, sodass es nicht nötig ist, diese Einrichtungen abzuschließen. Ich halte viel davon, solche Angebote in den Stadtteilen zu machen.
Ja, ich sehe das als Alternative an, wenn man es so will! Noch ein Satz zur Inklusion: Für mich ist das gelebte Inklusion!
Eine Einrichtung, in der ich alle Angebote vor Ort habe, veranlasst mich ja nicht dazu, mit Begleitung in die Stadt zu gehen. Das ist für mich keine Inklusion!
Ich kann aus der Ferne nicht beurteilen, ob Menschen dort fröhlich und glücklich sind. Es muss eine Einrichtung sein, die für die Menschen angemessen und gut ist, das ist völlig richtig, aber über das, was Menschen guttut, gibt es manchmal unterschiedliche Vorstellungen. Ich glaube, hier werden die Vorstellungen sehr deutlich.
Ich habe diese Einrichtung nicht kennengelernt, aber eine vergleichbare Einrichtung. Het Dorp heißt diese Einrichtung für behinderte Menschen, sie ist genauso konzipiert, die Flure haben Straßennamen, die Zimmer haben Hausnummern, und sie haben einen eigenen Bürgermeister. Ich halte diese Art der Scheinwelt nicht für eine geeignete Lösung. Ich persönlich bin eher ein massiver Gegner von Scheinwelten. Ich finde, wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen in realen Verhältnisse leben, aber nicht für Menschen etwas Künstliches aufbauen.
Wir haben im stationären Bereich ganz unterschiedliche Angebote für demente Menschen, und ich glaube, dass kein Bedarf besteht, dieses Angebot noch stärker auszuweiten. Wenn, dann müssen wir die Angebote eher in die Richtung einer Verzahnung mit dem Stadtteil, wie es Herr Brumma gesagt hat, erweitern und versuchen, das in den Stadtteilen zu realisieren. Für Menschen, die dement sind, ist es ja schwierig, selbst noch Entscheidungen zu treffen, aber wenn sie die Entscheidung vorab treffen, dann gibt es, glaube ich, wenige Menschen, die sich für eine solche Lösung, wie Sie sie in Holland besichtigt haben, aussprechen, sondern ich glaube eher daran, dass sich viele Menschen Lösungen wünschen, mit denen sie so lang wie möglich in der eigenen Wohnung oder zumindest in der Nähe bleiben können.
Diese Auffassung, Frau Dr. Kappert-Gonther, teile ich vollständig. Ich glaube, wir müssen mehr und mehr unspezifische Angebote entwickeln, damit wir nicht nur spezialisierte Angebote vorhalten und Leute nicht isolieren, sondern auch bezüglich der Struktur und der finanziellen Ressourcen eine Auslastung bekommen. Zum Beispiel kann ich mir vorstellen, dass bestimmte Hilfsangebote für alte Menschen auch für behinderte Menschen und umgekehrt gelten können. Das ist unser Ziel.
Ja, so können Sie mich verstehen, das ist genau richtig! Ich sehe das genauso.
Ich habe jetzt keinen Überblick über sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, die mit Trägern getroffen wurden. Ich gehe davon aus, dass sie auskömmlich sind und den Trägern eine qualifizierte Betreuung ermöglichen. Wenn wir uns in den ambulanten Bereich begeben, können wir solche vertraglichen Vereinbarungen auch individualisierter treffen. Das heißt, da wird es sehr stark auf die Bedarfsermittlung ankommen, und wir sind ja gerade in der Diskussion über ein Bundesteilhabegesetz dabei, Standards für die Bedarfsermittlung neu zu definieren und dafür bundesweit Rahmenbedingungen zu schaffen. In Bremen wird das auch bedeuten, dass wir unsere Bedarfsbemessung vollständig verändern müssen. Dann wird es Veränderungen geben und eher möglich sein, den Bedarf in einem Gesamtplan noch dezidierter für die einzelne Person zu ermitteln und danach die Module zu bestimmen, die die Person braucht, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Ich glaube, dass wir diesbezüglich noch Entwicklungspotenziale haben, insbesondere aber auch in der Kombination, also in Richtung der Ambulantisierung, und das ist einer der Gründe, warum wir die Ambulantisierung wollen.
Herr Bensch, ich habe ja darauf hingewiesen, dass wir ein buntes Angebot zahlreicher stationärer Plätze haben, wo solche Probleme, die Sie angesprochen haben, mit aufgefangen werden können. Ich habe kein Interesse, jetzt alle stationären Plätze aufzugeben, das ist nicht die Absicht, es kann Situationen geben, bei denen eine stationäre Lösung die einzige Möglichkeit ist. Ich sehe aber noch Entwicklungspotenzial im ambulanten Bereich, sodass statt stationärer Unterbringung oder stationärer Aufnahme auch ambulante Versorgung organisiert werden kann. Das heißt nicht, dass ich alle stationären Einrichtungen für überflüssig oder nicht mehr nötig ansehe. Wir haben doch für diesen Personenkreis dann auch geeignete Angebote hier in Bremen. Die Frage zielte ja ursprünglich darauf ab, hier ein neues Demenzdorf zu prüfen, und ich sehe für ein solches neues Demenzdorf keine Notwendigkeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2: Die Erstellung eines Leitfadens und die Ergänzung der Internetpräsenz setzen eine Erfassung von aktuellem Angebot und bestehendem Bedarf voraus. Darüber hinaus sind direkte Befragungen in ausgewählten Kitas erforderlich. Es sollen valide Aussagen zur prozentualen Versorgung in Bremen sowie zu regionalen Schwerpunkten, zur Akzeptanz und Wichtigkeit von Naturerfahrung beziehungsweise Umweltbildung sowie zu daraus resultierenden Bedarfen gewonnen werden.
Für die Bestandsaufnahme und eine beteiligungsorientierte Weiterentwicklung der vorhandenen Konzepte sind in den Ressorts keine personellen Kapazitäten vorgesehen. Die Maßnahme wird daher im Jahr 2015 ausgeschrieben und an eine dritte Stelle vergeben.
Zu Frage 3: Im Land Bremen besteht eine große Zahl von Angeboten und Konzepten, die das Ziel unterstützen, Kindern in Tageseinrichtungen vielfältige Naturerfahrungen zu ermöglichen. Der Bremer Rahmenplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich beschreibt es als zentrale Aufgabe von Kindertageseinrichtungen, Möglichkeiten für vielfältige Naturerfahrungen zu schaffen. Der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) wird in Kürze ein Bericht zum erreichten Stand vorgelegt. – Soweit die Antwort des Senats!
Wir sind dabei, eine Vorlage auch für die Deputation zu erstellen. Diese Deputationsvorlage ist im Augenblick in der Abstimmung und wird demnächst der Deputation vorgelegt, Frau Ahrens!
Frau Ahrens, Sie wissen, welche Aufgaben wir gerade im Kita-Bereich zu bewältigen hatten, und wir haben einen massiven quantitativen und qualitativen Ausbau vornehmen müssen. Es ist keine Missachtung der Rechte des Parlaments, wenn wir überlegen, was wir zunächst machen. Es ging um Rechtsansprüche, die wir befriedigen wollen, und es ging darum, die Arbeit in den Kitas auch qualitativ zu verbessern. Beides haben wir in den letzten Jahren intensiv vorangetrieben. Es ist in der Tat so, dass diese Frage dann nicht so prioritär behandelt worden ist wie die anderen Fragen. Wir waren aber gezwungen, hier Prioritäten zu setzen, und die lagen in der Tat bei den Rechtsansprüchen, beim Ausbau und bei der qualitativen Entwicklung der Kitas.
Frau Ahrens, ich möchte erst einmal klarstellen, dass schon sehr viel passiert, wir in den Kindergärten sehr viele Lernerfahrungen mit der Natur ermöglichen und das auch finanziell ausreichend ausgestattet ist. Es gibt zum Beispiel ein LerngartenNetzwerk, die beteiligten Kitas könnte ich Ihnen jetzt vorlesen, es sind sowohl Kitas der Evangelischen Kirche und der AWO als auch Kitas von KiTa Bremen beteiligt. Diese Kitas organisieren regelmäßig Naturerfahrungen mit den Kindern, die in den Kitas sind. Das heißt, es findet sehr viel auf der praktischen Ebene statt.
Jetzt muss noch kommen, und das wird von Ihnen ja auch eingefordert, dass dies unter einem Gesamtkonzept Natur in den Kitas abgerundet und zusammengefasst wird, und wie ich sagte, daran arbeiten wir. Es geht nicht um die Arbeitszeit der Senatorin oder des Staatsrats, einen Bericht in der Deputation zu geben, sondern in der Regel müssen uns ganz viele Beteiligte die Informationen für diesen Bericht beschaffen und erarbeiten, und dazu waren auch Befragungen der verschiedenen Kitas erforderlich, das hat alles seine Zeit gedauert, weil auch die Kitas auch andere Aufgaben haben, mit denen sie sich beschäftigt haben. Das hat leider, das muss ich einräumen, länger gedauert, als es hätte dauern sollen. Nun sind wir aber in der Situation, bald etwas vorlegen zu können, und ich bitte Sie noch um diesen kurzen Moment Geduld.
Sie wissen, weil Sie hier als Parlament den Haushalt beschließen, dass wir uns in dem Haushalt bewegen können. Neue finanzielle Mittel kann ich nicht versprechen, aber im Rahmen der finanziellen Mittel wollen wir diese Aufgabe natürlich berücksichtigen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Kitas sind längst, Herr Dr. vom Bruch,
im Bildungssystem angekommen. Sie definieren sich nicht in Abgrenzung gegenüber der Schule, sondern
als erste Stufe in der wichtigen Bildungsbiografie der Kinder, aber diese Stufe soll nicht – und da finde ich es wichtig, was Frau Schmidtke und Herr Dr. Schlenker noch einmal betont haben – als Verschulung der Kitas, sondern als Einrichtung für ein kindgerechtes Lernen verstanden werden.
Für den Elementarbereich und dem Grundschulbereich gibt es in der Tat immer noch zwei Rahmenbildungspläne. Diese stehen aber nicht unvermittelt nebeneinander, sondern sie haben zahlreiche Bezugspunkte, sie ergänzen sich und organisieren das Miteinander. Es ist dennoch richtig, dass wir dazu einen Rahmenbildungsplan entwickeln wollen. Wenn hier kritisiert wird, dass man das schon lange hätte machen sollen und können, dann bitte ich doch zu berücksichtigen, dass wir in dem einen Bereich einen riesigen Kita-Ausbau bewältigen und im Bildungsbereich die Inklusion weiterentwickeln mussten, sodass wir mit den realen Aufgaben so umfangreich befasst waren, dass uns diese Zusammenfassung bisher nicht gelungen ist.
Wir haben in der Praxis dennoch schon in der letzten Legislaturperiode das Projekt Transkids entwickelt, das den Übergang aus dem Kindergarten in die Grundschule organisiert. Wir haben Frau Professor Dr. Sasse von der Humboldt-Universität eine Expertise erstellen lassen, Empfehlungen für ein übergreifendes Bildungsverständnis für Kinder von null bis zwölf Jahren und damit eine Grundlage geschaffen, die jetzt für einen solchen Rahmenbildungsplan verwendet werden kann.
Angesichts dieser Voraussetzungen können wir den Rahmenbildungsplan dann auch relativ schnell entwickeln. Es kommt allerdings darauf an, alle mitzunehmen, denn ein solcher Rahmenbildungsplan ist das Papier, auf dem er geschrieben ist, nicht wert, wenn er nicht alle Bezugsgruppen einbezieht und wenn es nicht gelebte Realität wird. Was nützt es, einen gemeinsamen Rahmenbildungsplan zu haben, wenn diese Expertise nicht von den Fachkräften umgesetzt wird? Deswegen brauchen wir einen Prozess, den wir jetzt beginnen werden. Wir werden diesen Antrag noch einmal als Aufforderung wahrnehmen, diesen Prozess jetzt zu beginnen. Ob wir ihn im April schon abgeschlossen haben, das müssen wir, denke ich, noch einmal gemeinsam überdenken, denn ich glaube, ein solcher Prozess, der die Fachkräfte in ihrer Stellung einbezieht und ein umfassendes gemeinsames Bildungssystem organisiert, der bedarf seiner Zeit. Die Zusammenführung in einem Ressort ist dann nicht zwingend erforderlich.
Ich möchte jetzt noch einmal etwas zur Kooperation sagen. Ich glaube, es gibt selten eine so gute Kooperation wie die gegenwärtige zwischen Bildung und Soziales.
Staatsrat Kück und ich haben regelmäßige Termine, an denen wir uns austauschen und überlegen, wie wir die Arbeit noch besser koordinieren können, wie wir Projekte initiieren können, die wir gemeinsam abarbeiten. Ich denke, das, was hier unterstellt worden ist, was in der Vergangenheit vielleicht auch Realität war, trifft nicht zu. Wir werden diesen Rahmenbildungsplan gemeinsam erarbeiten, und ich freue mich auf diese Zusammenarbeit.
Ja!
Die Verwaltung wird von den beiden Staatsräten geleitet, und unser beider Aufgabe ist, dass wir selbstverständlich auf der Abteilungsleiterebene und auch darunter, also auf der Referatsebene, die Zusammenarbeit herstellen. Wenn es dort Dissonanzen gegeben hat, dann muss man damit konkret umgehen. Wir sind der Auffassung, dass hier eine enge Zusammenarbeit – und ich kann es ganz sicher für die Abteilungsleiterebene sagen –, stattfindet. Ich glaube auch, dass diese Zusammenarbeit dazu führt, dass wir schnell zu guten Ergebnissen kommen werden.
Ein solcher Rahmenbildungsplan ist von allen gewünscht. Ich glaube, diesbezüglich gibt es überhaupt gar keinen Dissens. Ich habe auch aus der gesamten Debatte keine Differenz zum Inhalt des Rahmenplans wahrgenommen. Ich glaube, dieser Rahmenbildungsplan wird jetzt erstellt, und wir gehen es an.
Wir brauchen aber auch unsere Zeit, und wir wollen alle mitnehmen, damit wir auch ein Produkt haben, das alle umsetzen und zu dem auch alle stehen können.
Herr Präsident, meine Damen
und Herren! Ich werde mich jetzt nicht zu der euro päischen Flüchtlingspolitik äußern, ich meine, das Wesentliche dazu hat Herr Dr. Kuhn vorgetragen. Ich habe dort keinerlei Dissens des Senats entdecken können, und deswegen werde ich dazu nichts sagen.
Ich möchte auf die unbegleiteten minderjährigen
Flüchtlinge, also den Ursprungsantrag der LINKEN, zurückkommen!
Diese Diskussion darf man nicht abstrakt führen, und man darf sie nicht fiskalisch führen. Es geht ausschließlich um das Kindeswohl, und da habe ich große Einigkeit zwischen den Fraktionen festgestellt. Das Kindeswohl gilt es nicht abstrakt zu sichern und zu sagen, was wäre, wenn wir in einer günstigen Situation wären, sondern es gilt, ganz konkret Lö sungen zu finden,
und es ist so, wie das Leben manchmal spielt: Die abstrakt beste Lösung wäre nämlich, dass das Ju gendamt dort, wo die Jugendlichen auftauchen, sofort zuständig ist und die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Obhut nimmt. Wenn man aber keine entsprechenden Hilfen so schnell organisieren kann, dann ist es eben konkret nicht die beste Lösung, und dann muss man sich Wege überlegen, wie man vor der Inobhutnahme dafür sorgt, dass die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge dann auch an die Orte kommen, wo Jugendämter und Jugendhilfeeinrich tungen zur Verfügung stehen, die ihnen adäquate Bedingungen bieten und sie auch angemessen ver sorgen können.
Ich will Sie nicht mit Zahlen quälen, aber ich will
dazu ein paar Beispiele nennen! Bremen hat im letzten Jahr mehr unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgenommen als die vier östlichen Bundesländer zusammen, um das einmal als Größenordnung zu nehmen. In der Tat werden wir in diesem Jahr vermut lich circa sechs Prozent unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge aufnehmen. Wir haben eine Clearingstelle geschaffen, wo wir ganz schnell 35 Plätze geschaffen haben. Wir haben keine Woche warten müssen, bis diese Plätze in der ZAST sofort wieder belegt waren, das heißt, es gibt offensichtlich auch Lenkungen oder gelenkte Ströme, die dazu beitragen, dass Bremen in besonderem Maße aufgesucht wird, es scheint also eine gewisse Attraktivität Bremens vorhanden zu sein. Das führt dazu, dass wir im Grunde genommen nicht mehr die Hilfen bereitstellen können, die wir gern bereitstellen wollen.
Jugendhilfeeinrichtungen, das ist vorhin schon
vorgetragen worden, haben in der Regel zehn bis 15 Jugendliche in drei Gruppen, meistens mit je 5 Jugendlichen, vorgesehen, das war also der Stan dard, der sich in den letzten Jahren im allgemeinen Jugendhilfesystem durchgesetzt hat. Diesen Standard können wir nicht erfüllen, wenn wir, wie im September geschehen, 80 unbegleitete minderjährige Flücht linge in einem Monat bekommen, rechnen Sie sich selbst aus, wie viele Einrichtungen das sind! Diese können wir nicht plötzlich einfach so präsentieren, sondern wir müssen das mit den Jugendhilfeträgern zusammen entwickeln. Wenn wir dann noch eine intensivpädagogische Einrichtung schaffen wollen mit einer Betreuungsquote von eins zu eins, also mit ganz viel Personal, dann kommen wir hier in Bremen auch an die Grenzen des Personals, das wir zur Verfügung stellen können. Wir greifen ja auch schon auf Jugendhilfeträger außerhalb Bremens zurück, um den Bedarf zu decken.
Wir brauchen also eine Regelung, die es uns mög
lich macht, den Anforderungen der ankommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge so zu begegnen, wie wir es für richtig halten. Die Lösun gen, die Sie vorgeschlagen haben, greifen meines Erachtens nicht. Wenn wir Jugendliche hier in Bremen in Obhut nehmen, dann müssen wir auch weiter für sie sorgen. Wenn es Angehörige oder Erziehungs berechtigte gibt – Sie haben sogar von Eltern hier in Deutschland, im Inland gesprochen –, dann dür fen wir sie gar nicht Obhut nehmen, sondern dann müsste eine besondere Gefährdungslage bei den Eltern vorliegen, bevor wir einen solchen Eingriff im Jugendhilferecht überhaupt machen können. Diese minderjährigen Flüchtlinge kommen nach Deutsch land, weil sie hier keine Eltern haben, jedenfalls be nennen sie uns keine Angehörigen, teilweise haben sie auch keine Pässe und keine Personaldokumente zur Verfügung, dann müssen wir sie in Obhut neh men, und wenn wir sie in Obhut genommen haben, dann ist auch dieses Jugendamt zuständig.
Ich denke, dass es auch zwischen den Bundes
ländern ein Akt der Solidarität ist zu überlegen, in welchen Bundesländern noch Jugendhilfeeinrich tungen mit leeren Plätzen vorhanden sind. Es gibt Bundesländer, die 7 oder 8 Jugendliche im Jahr aufgenommen haben, und wir nehmen im Monat – jedenfalls im September – 80 unbegleitete minder
jährige Flüchtlinge auf, im Schnitt sind es in diesem Jahr monatlich über 30 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gewesen. Das kann nicht so verteilt werden, deswegen halten wir den bayerischen An trag – –. Frau Vogt, Sie hatten gesagt, dort würde die Jugendhilfepolitik umgedreht, nein, der bayerische Antrag hat gerade die Klärung in Punkt eins – ich muss jetzt einmal die Kollegen aus Bayern loben –, den sie in das SGB VIII einfügen wollen, damit klar ist, dass grundsätzlich immer das Jugendhilfeanrecht, auch bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, Vorrang hat.
Das steht in dem Antrag, den wir unterstützt haben,
und als Zweites wird dann gesagt, dass eben auch eine Umverteilung möglich ist.
Sie sagen, dass sich der Bundesfachverband Un
begleitete Minderjähriger Flüchtlinge gegen diese Regelung ausgesprochen hat, das ist richtig, aber er ordnet auch dies dem Wunsch- und Wahlrecht zu. Ich kann nur sagen, man kann sich nicht das eigene Jugendamt auswählen, das gehört nun nicht zum Wunsch- und Wahlrecht, sondern dazu gehört, dass die Jugendlichen an der Auswahl der geeigneten Maßnahme beteiligt werden.
Ich denke auch, dass wir in Bremen über eine
gerechte Verteilung nachdenken müssen, dass wir möglicherweise auch noch eine klarstellende Rege lungen schaffen müssen
und dass letztlich zwischen Bremen und Bremerha ven auch eine entsprechende Regelung geschaffen wird. Ich denke, das steht noch aus, aber ansonsten glaube ich, dass wir dem Kindeswohl und dem Wohl der Jugendlichen am besten gerecht werden können, wenn wir sie zu den Jugendämtern vermitteln, die auch die nötigen Kapazitäten haben und auch das richtige Angebot machen können. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen
und Herren! Menschen sind unterschiedlich, das ist eine Banalität. Sie sind auch in ihrer Leistungsfähig keit sehr unterschiedlich. Insbesondere wenn eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung dazukommt, dann haben wir ein sehr breites Spekt rum von Menschen, die am Arbeitsleben teilhaben wollen, aber nur ganz Unterschiedliches leisten können.
Im Bereich der körperlichen und geistigen Behinde
rungen hat man genau das getan, Frau Grönert, was Sie einfordern: Man hat Autobahnen, Landstraßen und Kreisstraßen gebaut. Der Bau der Autobahn war eine Berufsförderung des Berufsbildungswerks, der Bau der Land- beziehungsweise Bundesstraße war eine Maßnahme der Werkstatt für behinderte
Menschen, und für diejenigen, die dazu nicht in der Lage waren, hatte man die Tagesförderstätten, um hier auch den Bau einer Kreisstraße als eine Form von Arbeit zu ermöglichen. Diese Dreiteilung, diese klaren Zuordnungen, die Sie für richtig halten, waren nicht erfolgreich. Die Menschen sind nicht einfach diesen drei Teilen zuzuordnen, und wenn man sie zuordnet, nutzt man ihre Potenziale nicht, man schafft keine Übergänge und keine Chancen, und das haben wir hier in Bremen begonnen zu ändern.
Wir haben im Bereich der psychisch Kranken und
Suchtkranken eine andere Landschaft, das wird der Senator für Gesundheit sicher bestätigen, und das geht auch aus dem Bericht hervor. Wir haben seit der Nachfolge vom Kloster Blankenburg sehr viele Projekte, sehr viele unterschiedliche Angebote, we sentlich mehr als für den Bereich körperlicher und geistiger Behinderungen, das ist viel breiter aufgefä chert. Das Problem besteht aber darin, dass bei diesen Angeboten die rechtlichen Strukturen, dahinter, die Fördermöglichkeiten und die Übergänge unklar sind. Deswegen brauchen wir weitere Angebote.
Die Bundesregierung hat – und ich bin stolz darauf,
dass ich daran mitwirken konnte! – das Konzept der unterstützenden Beschäftigung mit dem Paragrafen 38 a SGB IX eingeführt, damit soll der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Ich würde es gern so haben, wie es in den USA erfunden worden ist, nämlich auch für Beschäftigung eröffnen, die nicht direkt in den ersten Arbeitsmarkt führt, denn viele haben diese Fähigkeiten nicht, aber sie könnten damit wunderbar gefördert werden.
Aus der Diskussion um das Budget für Arbeit ist
dann zunächst das JobBudget geworden. Bremen hat sich an dem Modellprojekt beteiligt und hat hier auch Menschen aufgenommen, um Elemente zu schaffen, wie man vielleicht mit Modulen Menschen in den ersten Arbeitsmarkt bringen kann, und dieses Projekt läuft hier in Bremen sehr intensiv, ebenfalls die Integrationsbetriebe. In dieser Legislaturperiode haben wir in Kooperation mit Mercedes-Benz einen ersten Integrationsbetrieb, über die Werkstatt Bre men geschaffen, und auch die Werkstatt Bremen ist dabei, sich zu verändern. Manche nehmen das nicht so wahr, aber ich möchte einmal ein Beispiel nennen:
Werkstatt Bremen hat mit der Bremer Heimstiftung
einen Vertrag geschlossen, dass die Menschen aus der Werkstatt in der Bremer Heimstiftung qualifi ziert werden, einen Teilabschluss machen können und sich damit berufliche Chancen im Pflege- und Hauswirtschaftsbereich eröffnen.
Frau Grönert, ich gehe natürlich furchtbar gern,
weil es fast mein Hobby ist, auf das Thema „Bud
get für Arbeit“ und Ihre Kritik ein, dass wir das noch nicht so sehr vorangebracht haben, ein. Das ist wohl wahr, das ist auch ein schwieriges Thema. Jeder, der sich mit diesem Thema auskennt, weiß, dass wir rechtliche Barrieren haben. Auf Ebene des Bundesrechts ist es im Augenblick so, dass es nur Schwarz und Weiß gibt. Entweder hat man eine volle Erwerbsfähigkeit oder eine volle Erwerbsminderung. Das Problem, dass sich vieles dazwischen befindet, wird ausgeblendet. Volle Erwerbsminderung heißt, dass man nicht in der Lage ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts eine Beschäftigung aufzunehmen, die drei Stunden täglich oder 15 Stunden wöchentlich umfasst.
Die Menschen, um die es hier geht, können alle
mehr als drei Stunden täglich oder 15 Stunden wö chentlich arbeiten und wollen das auch, aber sie können es nicht unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts. Deswegen bin ich ungeheuer froh, dass ich in der kleinen und großen Arbeitsgruppe zum Bundesteilhabegesetz bin, wo sich die Bundesregierung ein großes Reformvorhaben vorgenommen hat. Gerade die Vorschläge, die wir von Bremen aus gemacht haben – inwieweit man eine Beschäftigung unter arbeitsmarktunüblichen Bedingungen ermöglichen kann –, werden Gegen stand der nächsten Sitzung sein.
Das wäre der Reformschritt, der eine rechtliche
Sicherheit ermöglichen würde, die Leistungen, die bisher für die Werkstatt für Behinderte erbracht wer den, sozusagen Huckepack mitzunehmen für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das würde vielen das Spektrum an Beschäftigungs möglichkeiten erweitern und eröffnen. Damit hätten wir im Grunde genommen diese riesige Barriere zwischen voller Erwerbsminderung und voller Er werbsfähigkeit eingerissen und würden zulassen, dass es dazwischen Differenzierungen und damit auch unterschiedliche Spektren gibt. Das, was sich im Bereich der psychisch Kranken und Suchtkranken entwickelt hat, bekäme dann auch eine rechtliche Unterstützung. Das würde besser finanziert werden können, die Übergänge wären klarer, wir müssten es dann zu einem Netzwerk zusammenfügen.
Das ist in der Tat etwas, das angesprochen worden
ist. Ein Netzwerk schaltet man nicht einfach ein, son dern wir brauchen rechtliche Strukturen dafür. Diese fehlen im Augenblick, aber sie werden vielleicht auf Bundesebene in Kürze geschaffen. Dann brauchen wir aber auch die Träger und die Initiativen, die sich dann austauschen, ihre Angebote aufeinander abstimmen, und wir brauchen eine Gesamtstruk tur. Das bedarf einer längeren Zeit. Ich glaube, die Restzeit dieser Legislaturperiode wird dafür nicht ausreichen, aber ich denke, dass wir an diesem Punkt festhalten werden. Wir wollen die unterschiedlichen Angebote vernetzen und zu einem Gesamtsetting
bringen, sodass Menschen mit Beeinträchtigungen die unterschiedlichsten Zugänge zu Arbeitsmög lichkeiten und Zuverdienstmöglichkeiten erhalten, von einer regulären Werkstattbeschäftigung bis zum allgemeinen Arbeitsmarkt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Der Jugendschutz hat für den Senat besondere Priorität, Polizei und Ortspolizeibehörden widmen seiner Einhaltung und Überwachung sehr viel Aufmerksamkeit. Erteilen die Ortspolizeibehörden eine vorübergehende Erlaubnis zum Ausschank von Alkohol gemäß Paragraf 2 Absatz 3 des Bremischen Gaststättengesetzes, wird die Polizei informiert. Sie kontrolliert die Einhaltung des Jugendschutzes.
Zur Sicherstellung des Jugendschutzes verfahren Partyveranstalter wie folgt: Der Einlass wird nur Personen gewährt, die mindestens 16 Jahre alt sind, einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis und eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten mit sich führen. Darüber hinaus müssen sie eine Kopie des Ausweises des unterschreibenden Elternteils bei sich haben und sich in Begleitung einer volljährigen Person befinden, die durch die Eltern als „verantwortlich“ benannt wird; auch diese Person muss sich ausweisen können. Der Ausschank von Alkohol an Min
derjährige wird verhindert, indem der Veranstalter Armbänder in unterschiedlichen Farben herausgibt, die Volljährige und Minderjährige unterschiedlich kennzeichnen. Zu Frage 2: Weder beim Landeskriminalamt noch im Drogenhilfesystem liegen besondere Erkenntnisse über Crystal Meth im Land Bremen vor. Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes wird Crystal Meth in Bayern und Sachsen gehäuft sichergestellt, es zeige sich aber auch eine allmähliche Verbreitung der Droge in Richtung Westen und Norden. (ESC)APE, die Ambulanz für junge Menschen mit Suchtproblemen, berichtet, dass ungefähr 10 Prozent ihrer hauptsächlich männlichen Klientel die sogenannten Partydrogen konsumiert. Zu Frage 3: Das Referat Gesundheit und Suchtprävention beim Landesinstitut für Schule führt suchtpräventive Maßnahmen für Schülerinnen und Schüler durch sowie Fortbildungen für Lehrkräfte, pädagogisches Personal und Eltern. Schulen werden bei der Umsetzung von suchtpräventiven Konzepten beraten und über aktuelle Suchtmittel informiert. Darunter fallen auch Information und Bewertung chemischer Drogen. Die Entwicklung in Bremen wird in enger Kooperation vom Landesinstitut für Schule mit der Polizei, (ESC)APE und den Schulen kontinuierlich beobachtet, bei Bedarf werden Erkenntnisse zeitnah in suchtpräventive Maßnahmen aufgenommen. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Abgeordneter, Sie wissen, dass unser Ressort die Umsetzung des Ganzen und die Administrierung nicht selbst durchführt, sondern im Bereich Inneres, also von der Polizei und vom Stadtamt, durchgeführt wird. Ich habe mich eben noch einmal bei meinem Kollegen erkundigt: Es ist so, dass Lokale, die solche Partys veranstalten, regelmäßig mit oder ohne Anlass kontrolliert werden, ob der Jugendschutz eingehalten wird. Wenn ein Gastronom sich hier nicht an die Regeln hält, dann stellt sich die Frage, ob er noch die nötige Zuverlässigkeit besitzt, um eine solche Gaststätte zu betreiben. Dann kann auch, wenn ein Verstoß mehrfach vorkommt, die Konzession entzogen werden.
Sie wissen – das ist ja durch die Presse gegangen –, dass hier häufiger auch die fehlende Zuverlässigkeit der Gaststättenbetreiber festgestellt worden ist, daher kommt es tatsächlich dazu, dass solche Versagungen ausgesprochen werden.
Ich kann Ihnen den genauen Kontrollmechanismus nicht angeben, will mich aber gern erkundigen und Ihnen entweder die Möglichkeit geben, Ihnen die Auskunft in der Innendeputation oder gegebenenfalls schriftlich aus unserem Ressort zu erteilen. Dazu muss ich mich aber noch näher informieren.
Frau Abgeordnete, wir arbeiten in diesem Bereich intensiv mit dem Landesinstitut für Schule zusammen. Wir haben uns geeinigt, dass die präventiven Maßnahmen im Wesentlichen dort erfolgen sollen, weil es sich im großen Umfang um Schülerinnen und Schüler handelt. Dort wird also die Beratung der Schülerinnen und Schüler vorgesehen, und künftig soll das auch über die regionalen Beratungsund Unterstützungszentren organisiert werden. Dort werden sowohl die auffällig gewordenen Schülerinnen
und Schüler als auch die Eltern besonders beraten, und es finden generalpräventive Maßnahmen, zum Beispiel Gespräche im Unterricht oder Schulungen von Lehrerinnen und Lehrern, statt. Das sind die Maßnahmen, die dort ergriffen werden.
Sie haben aus der Antwort auf die zweite Frage ja vernommen, dass Crystal Meth zumindest hier in Norddeutschland bisher noch nicht so verbreitet ist. Wenn sich aber zeigt, dass diese Droge hier stärker konsumiert wird, dann wird es sicherlich notwendig sein, hier mit solchen fürsorglichen Maßnahmen verstärkt Aufklärung zu betreiben.
Wir können das gern nachreichen. Wir selbst sind, wie gesagt, nicht dafür zuständig, und ich werde meinen anderen Kollegen noch einmal befragen müssen. Es ist etwas misslich, dass wir zwar für den Jugendschutz zuständig sind, die Administration, sowohl in präventiver Richtung als auch der eingreifenden Maßnahmen, aber nicht von unserem Ressort erfolgt. Deswegen kann ich Ihnen dort keine detaillierten Auskünfte geben, aber ich bin gern bereit, das nachzuholen.
Ich weiß nicht, ob das so klug wäre. Ich meine, dass wir hier schon eine Einzelfallprüfung benötigen. Man kann Kriterien aufstellen, um das Ermessen breiter zu konkretisieren, aber eine automatisierte Vorgehensweise würde ich hier nicht für sinnvoll erachten, weil es sein kann, dass man manchmal sehr schnell reagiert, auch bei einem einmaligen Ver
stoß. Es kann aber auch sein, dass es geringfügige Verstöße sind. Wenn zum Beispiel ein Gastronom ein Sicherheitssystem aufgebaut hat, das normalerweise funktioniert, dann kann man auch sagen, man überlegt gemeinsam, wie die Kontrollen besser gestaltet werden können.
Sie haben meinen Darstellungen entnehmen können, dass hier sehr detailliert vorgegangen wird, und zwar mit unterschiedlichen Armbändern, und das ist eine sehr pragmatische Herangehensweise, um den Alkoholausschank an Jugendliche zu verhindern. Ich glaube, wenn man das ordentlich kontrolliert und dann die notwendigen Konsequenzen bei Verstößen zieht, dann haben wir, glaube ich, den Jugendschutz ganz gut umgesetzt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hoffe, ich kann einen Satz zur Beruhigung beitragen.
Als wir zum ersten Mal hier in der Bürgerschaft über die Zuwanderung von Bulgaren und Rumänen diskutiert haben, war die erste Forderung, eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe einzurichten. Ich konnte damals verkünden, dass wir diese Arbeitsgruppe bereits durch Beschluss des Senats eingerichtet hatten und damit schneller waren als die Bürgerschaft, und genauso haben wir auch getagt.
Wir diskutieren dieses Thema der Zuwanderung von Bulgaren und Rumänen auf den unterschiedlichsten Ebenen. Wir haben eine spezielle Arbeitsgruppe der Arbeits- und Sozialministerkonferenz eingerichtet, die unter dem Vorsitz meines Hamburger Kollegen Herrn Pörksen viele Forderungen und Vorschläge erarbeitet hat, um die Situation zu verbessern. Wir hatten eine Arbeitsgruppe im Städtetag – ich war in der letzten Woche im Sozialausschuss des Städtetages, in der wir uns auch ganz intensiv mit der Zuwanderung beschäftigt haben –, und wir hatten, wie gesagt, hier im Land Bremen eine ressortübergreifende Staatsrätearbeitsgruppe, um hier Vorschläge auszuarbeiten. Der Bericht liegt Ihnen als Mitteilung des Senats vor, und ich glaube, Frau Grönert, wenn man des Lesens mächtig ist, sieht man da viele Vorschläge, wie wir auf das Problem reagieren wollen.
Ein Problem ist es in der Tat für einige wesentliche Städte, Städte wie Duisburg hatten eine doppelt so hohe Zuwanderung aus diesen Ländern wie Bremen. Wir haben eine ganz starke Zuwanderung auch in Dortmund, wir haben eine Zuwanderung in Hamburg und Berlin, sogar München ist davon betroffen. In Bremen haben wir auch eine Zunahme, aber nicht in dem Umfang, wie sie diese anderen Städte hatten. Deswegen hat sich gerade der Städtetag sehr stark dafür eingesetzt, dass der Bund für diese besonders betroffenen Städte Hilfsmaßnahmen, Unterstützung und einen gemeinsamen Fonds bereitstellen soll.
Der Bund hat darauf geantwortet, es gebe kein Problem. Diese Antwort kommt aber nur von der CDUBundesregierung. Dann gibt es noch eine weitere Regierungsfraktion – das hat eben Herr Dr. Kuhn beschrieben –, die gesagt hat, es gebe ein Problem, und wir müssten Missbrauch verhindern, das ist der Teil, der anders reagiert. Dann gibt es noch eine dritte Fraktion der jetzigen Bundesregierung, die liberal auf die Zuwanderung reagiert hat, nämlich die SPD. Wir haben also drei Positionen allein in der Bundesregierung und auch drei Aussagen zur Zuwanderung von Rumänen und Bulgaren.
Wir haben jetzt ab dem 1. Januar die volle Freizügigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und mit dieser Freizügigkeit haben wir ein Problem gelöst, nämlich die Tatsache, dass die Zuwanderinnen und Zuwanderer früher nur in illegale Arbeit kommen konnten, weil sie nicht bevorrechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren. Jetzt sind sie als EU-Bürger auch mit vollen Arbeitnehmerrechten ausgestattet, sie sind bevorrechtigte Arbeitnehmer gegenüber Bürgern aus Drittstaaten und können sich auch ohne Weiteres hier in den Arbeitsmarkt integrieren.
Ein Problem, das wir hier haben, ist, dass wir Benachteiligungsstrukturen vorfinden, die vom Bund gesetzt sind und die uns dann auf Kommunal- und Landesebene Probleme bereiten. Wir haben zum Beispiel die Struktur abgeschafft, dass sie nicht ohne Weiteres einen Arbeitsplatz bekommen konnten, wir haben allerdings die Struktur, dass jemand, der wegen der Arbeitssuche nach Deutschland einwandert, keine Leistungen nach dem SGB II bekommt. Das ist ein Problem, denn wenn sie Sozialleistungsempfänger wären, könnten wir das Problem mit dem Wohnen und die ganzen Fragen der Unterstützung besser organisieren. Man müsste also in die entgegengesetzte Richtung dessen, was von der CSU verbreitet wird, überlegen, nämlich ob man diese Ausnahmeregelungen im SGB II und im SGB XII nicht doch noch einmal im Sinne einer Integration überdenkt.
Wenn Sie gestern den Bericht, ich meine, im ZDF, gesehen haben, dann haben Sie gesehen, welche Möglichkeiten die Bundesrepublik hat, wenn Menschen nach Deutschland einwandern. Die größte Zahl ist nämlich hoch qualifiziert, Frau Dr. Mohammadzadeh hat das hier schon dargestellt, das sind Einwanderer, die hier ankommen und als Ingenieure unser Bruttoinlandsprodukt erhöhen. Sie haben aber auch gesehen, dass Leute beim Spargelstechen waren und gesagt haben, wir kommen nur als Saisonarbeiter hierher und gehen dann wieder weg. Dann muss man wissen, dass die Arbeitgeber für diese Personen Sozialversicherungsbeiträge zahlen,
sie aber die Leistungen so gut wie gar nicht in Anspruch nehmen. Das heißt, wir profitieren mit unserem Sozialsystem von dieser Zuwanderung, auch wenn es sich nur um eine kurzzeitige Saisonarbeit handelt.
Der Bezug von Sozialleistungen bei Rumänen und Bulgaren ist unterdurchschnittlich bei der ausländischen Bevölkerung. Das heißt also, wir haben hier Personen, die vor allem auch zu unserem Bruttosozialprodukt beitragen, die sich in der großen Mehrheit qualifiziert in den Arbeitsmarkt integrieren, und wir haben wenige, die direkt Sozialleistungen beziehen. Ich denke, wir sollten eher darüber nachdenken, wie wir die Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt forcieren können, anstatt zu versuchen, sie davon fernzuhalten.
Ich will nicht verleugnen, dass es hier auch durch die Zuwanderung Probleme gibt. Ich möchte einmal die Flüchtlingssituation mit der Situation der Bulgaren und Rumänen vergleichen: Die Flüchtlinge, die hier ankommen, haben einen Anspruch auf Unterbringung in einem Übergangswohnheim. Wir versuchen das sicherzustellen, und das ist uns bisher auch ganz gut gelungen. Bei den Menschen, die aus Rumänien und Bulgarien zuwandern, wissen wir erst einmal gar nichts Genaues. Dadurch ergeben sich Situationen, in denen sie tatsächlich in Wohnbauten unterkommen, in denen sie ausgebeutet werden, die keine angemessenen Wohnbedingungen haben und Ähnliches mehr. Das ist in Bremen zum Glück nicht so ein Problem wie in Duisburg oder Dortmund. In Duisburg und Dortmund gibt es ganze Stadtbereiche oder Stadtteile, die übernutzt werden und schwierige Situationen für die Bewohnerinnen und Bewohner aus Rumänien und Bulgarien vorhalten.
Das nächste Problem ist die Sprache. In der Tat wäre es gut, wenn sie hier einen Rechtsanspruch darauf hätten, die deutsche Sprache schnell zu erlernen. Davon würden wir ökonomisch profitieren. Das ist nicht allein eine Frage der Humanität, sondern auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit und Effizienz. Natürlich müssen wir außerdem die Beratungssituationen verbessern, und dazu muss ich jetzt doch noch einmal sagen, wir sind hier ein Landesparlament. Wir können nicht alles auf der Ebene des Landesparlaments erledigen. Wenn zum Beispiel Europa einen Fonds wie FEAD in die Wege leitet, um Armutsbekämpfung zu unterstützen und Beratungsstellen zu finanzieren, dann benötigen wir von der Bundesregierung Richtlinien dafür, dass wir dieses Programm auch in Anspruch nehmen können. Wir würden dieses Programm hier in Bremen gern in Anspruch nehmen und die Beratungskapazitäten für diesen Personenkreis erweitern. Das können wir aber nicht, weil die Bundesregierung dazu immer noch keine Richtlinien erlassen hat. Das ist von allen Städten, egal wie regiert, kritisiert worden.
Eine weitere Kritik ist an der Bundesregierung geübt worden, dieses Mal von unterschiedlichen Städten, nämlich dass die Städte, die besonders betroffen sind, einen Fonds benötigen, mit dem sie diese besonde
re Situation bewältigen können. Gerade in den Städten, die ich genannt habe – Duisburg, Dortmund, vielleicht auch Hamburg und Bremen –, müsste ein Fonds eingerichtet werden, aus dem die besonderen Maßnahmen finanziert werden können. Das kann nur die Bundesregierung.
Mich hat besonders geärgert, Frau Grönert, dass Sie das Problem der Krankenversorgung so herunterspielen! Es gab eine lange Diskussion darüber, dass die rumänische und bulgarische Regierung gesagt hat, bei uns wären alle krankenversichert. Wenn sie dann aber hier waren und Leistungen in Anspruch genommen haben, konnten sie nicht abgerechnet werden, weil sie nie einen Ausweis oder eine Legitimation für ihre Krankenversicherung hatten. Jetzt hat sich herausgestellt, dass der bulgarische Botschafter gesagt hat, sie seien im Prinzip alle krankenversichert, aber nur, wenn sie eingezahlt haben. Das heißt, sie sind faktisch nicht krankenversichert. Um eine Lösung zu finden, wer krankenversichert ist und wer nicht,
ist eine Clearingstelle beim Bund erforderlich. Das ist die gemeinsame Forderung aller Städte des Deutschen Städtetages, und das würde dazu beitragen, hier Konfliktsituationen zu vermeiden.
Wir versuchen doch mit der Beratung und der gesundheitlichen Versorgung Papierloser – die eigentlich für einen anderen Personenkreis gedacht ist –, für diese Menschen etwas zu tun. Wir zahlen auch aus der Sozialhilfe umfangreiche Operationen, die notwendig werden, weil die Menschen hier krank werden oder weil sie, das muss man so sagen, aufgrund der schlechten gesundheitlichen Versorgung in ihren Herkunftsländern vielleicht hierhergekommen sind. Das sind im Einzelfall teilweise sehr hohe Kosten. Im Durchschnitt ist es aber nicht viel, wenn man es vergleicht. In der Sozialhilfe ist es bemerkbar, aber wenn man dann sieht, wie viele Menschen eigentlich in das Krankenversicherungssystem einzahlen, wäre es durchaus zu bewältigen. Die Frage ist aber doch, wie wir diese Personen in die Krankenversicherung einbeziehen.
Wir könnten das, wenn sie zum Beispiel Sozialleistungsbezieherinnen und -bezieher wären. Deswegen sollte man ganz anders denken als die Menschen, die diesen Personenkreis abwehren wollen. Wir profitieren davon, wir müssen versuchen, alles zu tun, sie so gut und so schnell wie möglich zu integrieren, weil dann unsere Gesellschaft auch ökonomisch davon profitieren kann.
Vielleicht noch ein Letztes: Noch einmal zu den Sprachkursen, das habe ich vorhin schon gesagt! Wir haben hier für die Flüchtlinge ein wirklich offensives Programm gewählt, um ihnen die Möglichkeit zu geben, möglichst schnell Deutsch zu lernen. Wir machen das mit Haushaltsmitteln, die wir aus unserem Etat ziehen, obwohl das eigentlich ein gesellschaftliches Problem ist, das auf Bundesebene existiert. Genauso müssten wir es für diesen Personenkreis machen. Ich glaube, das ist eine berechtigte Forderung an den Bund.
Ich möchte kurz etwas zu den beiden Anträgen sagen! Den Antrag der CDU finde ich in einem Punkt befremdlich. Ich jedenfalls wehre mich absolut dagegen, dass man Sozialpolitik an der Ethnie festmacht!
Es ist etwas völlig anderes, wenn ich Diskriminierungssituationen, wie die EU es zum Beispiel auf europäischer Ebene gemacht hat, an bestimmten Ethnien festmache und sage, die Diskriminierung dieser Ethnie hat aufzuhören, und dafür Maßnahmen schaffe, andersherum aber, wenn ich allgemeine Maßnahmen der Sozialpolitik mache, darf ich mich nicht an der Ethnie orientieren. Sollen wir denn fragen, wenn die Bulgaren zu uns kommen, welchen Hintergrund sie haben, ob sie Roma oder andere Bulgaren sind? Das kann doch nicht das Ziel sein. Deswegen können wir einen Antrag, der so orientiert ist, nicht mittragen.
Ein Zweites zu dem anderen Antrag der Koalition, über den ich mich sehr gefreut habe! Der Antrag richtet sich sowohl an den Senat hier in Bremen als auch an die Bundesregierung, und wie ich eben schon dargestellt habe, brauchen wir im Grunde genommen Regelungen auf Bundesebene, um das Problem auch richtig angehen zu können. Darauf zielt der Antrag ab, und deswegen ist das ein sehr guter Antrag, der uns helfen wird, die Position auch weiter im Bundesrat zu vertreten und mit anderen Ländern zusammen entsprechende Initiativen vorzubereiten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Das „Bremer und Bremerhavener IntegrationsNetz“, BIN, wird im Rahmen des ESF-Bundesprogramms zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt vom Bund gefördert. Die Ergebnisse der begleitenden Evaluation, die die Arbeit der Integrationsnetze und Projektverbünde in allen Bundesländern betrachtet, bescheinigen dem Programm sehr gute Vermittlungsquoten in den ersten Arbeitsmarkt beziehungsweise in Ausbildung, das ist der Stand vom Dezember 2011. Der im März 2013 vorgelegte Zwischenbericht geht davon aus, dass sich diese Ergebnisse im verbleibenden Projektablauf noch verbessern werden.
Auch unter den schwierigen Rahmenbedingungen des Bremer Arbeitsmarktes entfaltet das BIN nach Auffassung des Senats eine große Wirksamkeit für Asylsuchende und Flüchtlinge bei der Unterstützung zum Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt. Die Zusammenarbeit unter den beteiligten Projektträgern Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Bremen, Paritätisches Bildungswerk, Lagerhaus Schildstraße, WaBeQ, AFZ Bremerhaven, und ihre Vernetzung mit beteiligten Behörden wie Jobcenter, Amt für Soziale Dienste, Ausländerbehörde, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, aber auch Schulen und ehrenamtlichen Mittlern zur Wirtschaft, hat zu einem problemlösungsorientierten Herangehen zugunsten Bleibeberechtigter und Flüchtlinge geführt.
Zu Frage 2: Für die Integration minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge bietet das „Bremer und Bremer
havener IntegrationsNetz“, BIN, eine umfangreiche operative und strategische Ausrichtung. Für die jungen Menschen ermöglicht das BIN vor Beendigung der Schulpflicht eine umfangreiche Beratung zur Berufsorientierung, zu Bewerbungshilfen und Bewerbungstrainings. Nach der Schulentlassung können Qualifizierungsmaßnahmen im Netzwerk wahrgenommen werden, die durch umfangreiche Firmenkontakte eine Vermittlung in Praktika, Ausbildung und Arbeit ermöglichen. Bei einer Teilnahme an diesen Kursen stehen auch unterstützende Sprachkurse über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Verfügung. Bei den jungen Volljährigen übernimmt das BIN auch das Casemanagement zur Abklärung behördlicher Fragestellungen. Ferner besteht ein enger Kontakt zur Berufsberatung der Arbeitsagentur.
In der Zusammenarbeit mit den öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe werden in der komplexen Rechtssystematik des Ausländerrechts Fachberatungen angeboten. Der BIN-Begleitausschuss bietet dabei auch die Möglichkeit zum allgemeinen fachlichen Austausch auf Landesebene.
Zu Frage 3: Im März 2013 hat Bremen im Rahmen der Integrationsministerkonferenz einen einstimmigen Beschluss mit initiiert, in dem die positive Wirkung der aus dem Programm entstandenen Strukturen und Hilfeangebote gewürdigt wird. Zudem hat die Integrationsministerkonferenz mit dem Beschluss die Bundesregierung aufgefordert, in der neuen ESFFörderperiode ab 2014 an die entwickelten Strukturen durch die Fortführung des Programms anzuknüpfen.
Die Kohärenz der ESF-Programme in der Bundesrepublik Deutschland sieht eine thematische Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern vor. Demgemäß begrüßt und unterstützt der Senat ausdrücklich die verschiedenen Bemühungen zur Fortführung der Förderung im Rahmen eines zukünftigen ESF-Bundesprogramms. – Soweit die Antwort des Senats!
Es kann nicht sein, wenn der Bund sich aus der Verantwortung zurückzieht, obwohl es sich hier um ein sehr erfolgreiches Programm handelt, dass das Land dann automatisch eintritt. Es geht viel mehr darum, dass wir unsere Bemühungen ver
stärken, auch den Bund weiter davon zu überzeugen, dieses Netzwerk zu unterstützen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, es steht keineswegs fest, dass der Bund 50 Prozent der ESF-Mittel für sich beanspruchen muss, sondern es geht durchaus so, dass den Ländern ein größerer Anteil zur Verfügung gestellt wird.
Auf Bundesebene wird das sehr intensiv diskutiert, auch das ist ein Ziel, mit dem man das bewältigen könnte, aber hier handelt es sich um ein vom Bund durchgeführtes ESF-Programm, und wir sind der Auffassung, dass der Bund auch hier weiter tätig sein sollte.
Schauen Sie, Frau Grönert, wir sind im Augenblick in einer Auseinandersetzung, in der es darum geht, ob der Bund sich dort weiter engagiert, und die Länder drängen stark darauf, dass der Bund sich weiter engagiert! Im Übrigen hat sich die Bundestagsfraktion der Grünen engagiert, indem sie den Bund aufgefordert hat, hier tätig zu werden und das Programm fortzuführen. In dieser Phase zu erklären, dass wir das als Land übernehmen, wäre kontraproduktiv, weil es sinnvoll ist, dass der Bund hier weiter in der Verantwortung bleibt und dieses Programm fortführt.
Da ich für dieses Ressort nicht zuständig bin, kann ich das nicht genau sagen, denn das sind Arbeitsmarktmaßnahmen – das kann mein
Kollege möglicherweise besser beantworten –, aber ich weiß, dass weniger Mittel zur Verfügung stehen und wir genau überlegen müssen, wie diese Mittel eingesetzt werden. Ich fände es gut, wenn diese Zielgruppe auch besondere Berücksichtigung finden würde.
Zu der Einigung in Bezug auf einen zeitlichen Rahmen kann ich wenig sagen. Es wird ein zäher Prozess werden, und wir gehen davon aus, dass deutlich weniger Mittel zur Verfügung stehen werden. Wir gehen davon aus, dass es sich um eine Kürzung von bis zu 50 Prozent handeln kann. Ich kann Ihnen aber über die Zahlen oder den Zeitpunkt, wann wir da zu einem Ergebnis kommen können und woran es hapert, nichts Detailliertes sagen, aber ich kann das gern nachreichen.
Eine Zwischenfinanzierung käme ja nur dann in Betracht, wenn ein bestimmtes Ergebnis absehbar wäre. Das kann ich mir dann durchaus vorstellen, aber wenn es absehbar ist, dann kann man eigentlich auch schon die Planung auf das Ergebnis ausrichten. Wenn es dann aber bei einzelnen Initiativen zu finanziellen Problemen kommt – das haben
wir in anderen Fällen auch schon getan –, dann würden wir dort auch helfen, damit die Maßnahme fortgeführt werden kann.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: In der Werkstatt Bremen werden regelmäßig Evakuierungsübungen mit den dort arbeitenden behinderten Menschen durchgeführt. Das gilt auch für die anderen Werkstätten und Wohnheime. Zur Verbesserung der Vorbereitung behinderter Menschen auf den Brandfall sollen die bisherigen Standards überprüft werden. Das Gespräch zwischen der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, die fachlich und aufsichtsrechtlich zuständig ist, und dem Senator für Inneres und Sport, der für die Feuerwehr zuständig ist, zur Verbesserung der Vorbereitung von Menschen mit Behinderungen auf einen Brandfall in Wohn- und Werkstatteinrichtungen findet im Juli statt. Über die Ergebnisse des Gesprächs wird die Deputation für Soziales, Kinder und Jugend informiert.
Zu Frage 2: Die Frage nach vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen wurde in den Prüfleitfaden der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht aufgenommen. Sie ist daher regulärer Bestandteil der Prüfungen durch die Bremische Wohn- und Betreuungsaufsicht. Um aus dem aktuellen Anlass die Aufmerksamkeit der Leistungsanbieter und des Leitungsper
sonals zusätzlich zu der Beratung in den Prüfungen auf das Thema Brandschutz zu lenken, wurden im März 2013 alle Einrichtungen von der Bremischen Wohn- und Betreuungsaufsicht zu dem Thema angeschrieben. Es ist geplant, Mindeststandards zu vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen in die noch zu erarbeitende bremische Nachfolgeregelung zur Heimmindestbauverordnung aufzunehmen.
Zu Frage 3: Wie bereits in der Antwort zu Frage 1 erwähnt, findet das Gespräch erst im Juli statt. – Soweit die Antwort des Senats!
Das wird in der Nachfolgeregelung zur Heimmindestbauverordnung geregelt werden, darin müsste man das meines Erachtens auch rechtlich verankern. Das gilt sowohl im Bereich der Behinderten als auch im Bereich der Alten. Wir müssen dort schauen, ob die bisherigen Regelungen ausreichen. Das Problem hierbei ist, wenn man das ein bisschen überzieht, dann schafft man so hohe Standards, dass man ganz flexible Formen wie zum Beispiel Altenwohngemeinschaften kaum noch in bestehenden Wohnbereichen realisieren kann, und das wollen wir ja. Wir müssen deshalb genau überlegen, wie wir hier den Brandschutz mit dem Bedürfnis abwägen können, auch alte und behinderte Menschen unterzubringen.
Ich denke, dass man an den Brandschutz denken muss, und der Brandschutz spielt dort auch eine große Rolle, das ist ja in der Landesbauordnung verankert. Ich finde, gerade auch bei öffentlichen Bauten sollten wir vielleicht noch mehr tun,
als bisher getan worden ist. Ich will ein Beispiel nennen: Wir haben beim Bau des Fachgerichtszentrums hohe Standards der Barrierefreiheit erreicht. Leider ist dann zum Beispiel die Möglichkeit weggefallen, auf einen Rettungsbalkon zu gehen, weil sie eingespart worden sind. Das habe ich damals sehr bedauert. Solche Möglichkeiten könnte man schaffen, um Rettungsmöglichkeiten zu verbessern. Wenn ich mir ganz konkret vorstelle, dass ich im 15. Stock des TivoliHochhauses sitze und dann mit einem Rettungsstuhl nach unten transportiert werden soll, dann erscheint mir das auch relativ schwierig.
Sie müssen aber auch da immer wieder das Gegenteil bedenken: Es würde dann bedeuten, dass man bestimmte Menschen von der Nutzung dieser Räumlichkeiten ausschließt. Wir haben es gerade in Berlin, wo es teilweise überzogene Brandschutzvorstellungen gibt, die dann die Nutzungsmöglichkeiten gerade öffentlicher Gebäude und öffentlich genutzter Gebäude ausschließen. Bei der Glocke kam zum Beispiel auch die Frage auf, ob man dort die Anzahl von Rollstuhlfahrern beschränkt, obwohl es dort Rettungsmöglichkeiten über Balkone und Ähnliches gegeben gibt. Ich bin dafür, das sehr fachlich abzugeben, dass die Feuerwehr uns dabei sehr intensiv berät und dies dann auch in der Landesbauordnung verankert wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe mich sehr über den Antrag der Koalition gefreut, weil er die Politik des Senats sehr ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
stark unterstützt. Die Arbeitsgruppe, deren Einrichtung in dem Antrag als zentrale Forderung aufgestellt wird, hat am 15. April 2013 zum ersten Mal getagt,
das heißt, wir haben den Wunsch der Koalition praktisch schon im Vorfeld erkannt und sind in einer Runde zusammengekommen, die fast einer Staatsräterunde glich, weil fast alle Ressorts vertreten waren. Alle Ressorts haben auch Arbeitsaufgaben übernommen. Wir haben ebenso die thematischen Schwerpunkte, die Sie in Ihrem Antrag formuliert haben, aufgegriffen und jeweils mit Ressortzuständigkeit Arbeitsgruppen gebildet, um relativ schnell zu Maßnahmen zu kommen, um die Situation für die Eingewanderten und für die Bulgaren und Rumänen, die hier in Bremen leben, zu verbessern.
Wir haben – ich glaube, man kommt nicht daran vorbei – gleich zu Beginn eine Frage eindeutig entschieden, nämlich ob man vor Zuwanderung abschrecken oder die Zugewanderten integrieren will.
Diese Entscheidung muss getroffen werden, und ich war etwas erstaunt über die Position von Frau Grönert, die eher auf Abschreckung und Vermeidung von Zuwanderung gerichtet ist.
Ich glaube, Frau Grönert, wenn Sie einen Blick in die Geschichte geworfen hätten, hätten Sie es nicht so formulieren können. Wir haben hier in Europa die Freizügigkeit eingeführt, und die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgaren und Rumänen wird am 1. Januar 2014 vollständig umgesetzt sein. Wir haben im Jahr 1861 in Deutschland ebenfalls ein Freizügigkeitsgesetz erlassen, und im Jahr 1871 kam das Unterstützungsgesetz, beides im Norddeutschen Bund. Danach hat sich dann ein Sozialrechtssystem herausgebildet, das die Benachteiligungen und Diskriminierungen, die bei unterschiedlichen Staaten und bei dem Wechsel von unterschiedlichen Staaten entstehen, abgemildert hat.
Wir stehen im Augenblick in Europa vor einem Einigungsprozess, im Zuge dessen wir ein Sozialrechtssystem entwickeln müssen, wodurch zum Beispiel die Probleme in der Krankenversicherung überwunden werden, die gegenwärtig durch die Vorversicherungszeiten auftauchen. Bei uns sind die Systeme wesentlich an Arbeit gekoppelt. Ich glaube, wir werden allein durch die Zulassung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit einen Teil der Probleme, die gegenwärtig existieren, lösen können, weil die meisten Zuwanderer hier arbeiten wollen und wir die meisten problemlos in unsere Arbeitsprozesse eingliedern können. Ich glaube, dass wir die Integrationsbemü
hungen verstärken müssen, dann haben wir wertvolle Neubürger in unserem Land gewonnen.
Ich möchte noch zu einigen Punkten etwas sagen: Sicherlich ist ein großer Schwerpunkt auch die Sprachförderung und die Integration der Kinder in unsere Bildungsprozesse. Das ist uns ein großes Anliegen, und das Bildungsressort hat die Aufgabe übernommen zu überlegen, welche Maßnahmen wir durchführen können, damit die Kinder möglichst schnell integriert werden. Selbstverständlich sind wir als Jugendhilfebehörde dazu verpflichtet, darauf zu achten, dass die Kinder in den Familien angemessen versorgt werden. Deswegen werden wir in dem Bereich tätig und überlegen, wie wir die Kinder in die Kindergärten integrieren und ihnen durch Sprachförderung hier in Deutschland eine Chance geben können.
Ich glaube nicht, dass es sich um Personen handelt, die sich nur kurzfristig in Deutschland aufhalten werden, sondern dass viele eine längerfristige Arbeits- und Lebensperspektive haben, und darauf sollten wir uns einstellen. Wenn dann zum Beispiel dadurch Kriminalität entsteht, dass es hierzulande Arbeitgeber gibt, die Mitglieder dieses Personenkreises in Schwarzarbeit beschäftigen, oder dass es Vermieter gibt, die ihnen in ausbeuterischer Weise Wohnraum anbieten, dann ist das, denke ich, ein Problem, das wir hier mit unseren Leuten haben, das wir hier angehen müssen und nicht anderen zuschieben dürfen. Es ist mir auch wichtig, dass wir diese Differenzierung machen.
Letztlich, denke ich, ist es in der Tat wichtig – der Aspekt ist auch richtigerweise von Frau Grönert angesprochen worden –, auch in die Länder selbst zu schauen, wie wir verhindern können, dass ganze Bevölkerungsgruppen in diesen Ländern diskriminiert werden. Wir haben auf EU-Ebene ein vielfältiges Antidiskriminierungsrecht, das auch das deutsche Recht wesentlich befruchtet hat. Ich denke, dass wir nicht nur im Bereich des Antidiskriminierungsrechts, sondern auch im Bereich des Sozialrechts wichtige Impulse von Europa erwarten können und dann schauen müssen, wie wir unsere Rechtssetzung in den Ländern anpassen und für solche Zuwanderung auch bessere Voraussetzungen schaffen.
Ich glaube, das ist der richtige Weg. Damit können wir bestehende Probleme beseitigen und im Grunde genommen die Menschen, die sich für Deutschland entschieden haben, die hier ihren Lebensmittelpunkt und eine Perspektive suchen, besser in das gesellschaftliche System eingliedern. Ich glaube, das ist eine vernünftige Perspektive, allein schon wegen der
Überalterung unserer Gesellschaft. Wir haben dort eine gute Möglichkeit, neue Personen zu gewinnen, die hier arbeiten und sich hier einbringen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Im Land Bremen sind derzeit 10 414 offene Forderungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu verzeichnen. Die Höhe dieser Forderungen beläuft sich auf rund 15,53 Millionen Euro, von denen ein größerer Anteil wegen fehlender Leistungsfähigkeit der Schuldner uneinbringbar ist.
Zu Frage 2: Für die Stadtgemeinde Bremen kann die angekündigte Software nicht vor Ende dieses Jahres in Betrieb genommen werden. Für die Stadtgemeinde Bremerhaven ist die Anschaffung einer neuen Software nicht beabsichtigt.
Zu Frage 3: Mit der Einführung der Software für den Einnahmebereich im Unterhaltsvorschuss soll die Datenlage und damit die Rückholquote verbessert werden. – Soweit die Antwort des Senats!
Nein, das ist natürlich nicht beabsichtigt. Auch die Altschulden werden wieder angeschaut. Wir überlegen, ob wir dem noch einmal besonders nachgehen, aber das Hauptproblem ist in der Tat die Leistungsfähigkeit der Schuldnerinnen und Schuldner, insbesondere die der Schuldner. Die meisten Schuldner in Bremen und Bremerhaven sind nicht leistungsfähig, deswegen haben wir eine Quote, die ich auch nicht befriedigend finde, die sich aber nur schwer steigern lässt.
Diese Software ist nur ein Zusatzmodul für das schon verwendete Programm OK.JUG,
das für den gesamten Jugendhilfebereich eingesetzt wird. Im Augenblick wird eine Software mit dem Namen BUM eingesetzt, die sehr komfortabel ist. Wir prüfen nun, inwieweit die Software OK.JUG durch ein Ergänzungsmodul weiterverwendet werden kann, das ist das vorrangige Ziel. Es gibt aber auch Hinweise darauf, dass eine Erweiterung der bisher verwendeten Software BUM auch infrage käme.
Eine dritte Alternative wäre, die Daten direkt in SAP einzugeben. Uns ist wichtig, dass uns gerade im Sinne des Controllings die Daten künftig besser zur Verfügung stehen, um auch dadurch unsere Quoten steigern zu können. Deswegen muss sehr sorgfältig geprüft werden, welche Software wir zum Einsatz bringen und welche Probleme sich durch den Einsatz der Software ergeben.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Dr. Kappert-Gonther hat meines Erachtens einen wichtigen Punkt gleich zu Anfang ihres Beitrags genannt. Es geht nicht nur darum, gegen Alkoholmissbrauch in seinen Exzessen vorzugehen, sondern es geht darum, überhaupt eine Kultur des Umgangs mit Alkohol zu entwickeln, und zu dieser Kultur – es fängt bei den Erwachsenen an – gehört auch, dass man seine minderjährigen Kinder davor bewahrt, Alkohol zu konsumieren, und eine Kultur in der Familie entwickelt, die das fröhliche Zusammensein möglich macht, ohne Alkohol zu konsumieren.
Ich denke – auch Herr Tuncel hat es angesprochen –, es ist wichtig, dass wir deutlich machen, dass unser Freizeitverhalten nicht nur mit Alkohol entspannt, fröhlich und kommunikativ sein kann. Ich glaube, dass das bloße Setzen auf Verbote eher den Reflex auslöst, wenn ich an meine Zeit als Jugendlicher denke, dass etwas Verbotenes gerade ausprobiert werden muss. Wenn die Eltern etwas besonders streng verboten haben, dann hat uns das gerade zu einer Übertretung veranlasst. Das bedeutet aber nicht, dass Verbote für diejenigen, die Alkohol im Umlauf bringen, nicht verschärft werden können.
Es muss so sein, dass in der Gesellschaft der Alkohol nicht mit einem angenehmen und einem guten Leben verbunden wird, und das ist in der Werbung ja so. Ich kann mich an viele amerikanische Filme erinnern, in denen ein Schauspieler grundsätzlich immer mit einem Glas Whisky in der Hand – auch während des Tages, also keineswegs nur abends – abgelichtet worden ist, und wir haben einen ehemaligen Bundeskanzler, der auch im Fernsehen mit Zigaretten auftritt. Wir sollten doch sehr deutlich machen, dass das in unserem öffentlichen Leben nichts mehr zu suchen hat.
Ich bin nicht dafür, dass man Menschen verfolgt, die in ihrer Freizeit einmal ein Gläschen trinken – ich trinke gern ein Gläschen Wein, ich halte das auch für ein Genussmittel –, aber man muss schon deutlich unterscheiden, ob es sich um Kinder handelt, in welchen Mengen und mit welcher Regelmäßigkeit man Alkohol konsumiert.
Deshalb, glaube ich, wäre das der richtige Weg, eine Kultur zu fördern, die ein gutes Zusammensein auch ohne Alkohol in den Vordergrund stellt und öffentlich propagiert.
So wie hier, ja! – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stelle fest, hier im Hause herrscht große Einigkeit darin, dass der Senat mit dem Konzept im Jahr 2008 Maßnahmen getroffen hat, die in erheblichem Umfang auf die Situation von Teenagerschwangerschaften Bezug nehmen und Hilfesysteme anbieten. Es besteht eine Einigkeit darin, dass der Antrag der CDU-Fraktion an die Deputation für Soziales, Kinder und Jugend und an die Deputation für Gesundheit überwiesen werden soll, und dort können wir uns dann in aller Ruhe anschauen, welche wirksamen Maßnahmen bereits getroffen worden sind und wo diese Maßnahmen möglicherweise noch einer Ergänzung bedürfen.
Ich bin erfreut, Frau Ahrens, dass Sie eine Senatsvorlage als Grundlage Ihrer Überlegungen in einen Antrag übernommen haben. Ich denke, es ist für uns überhaupt nicht schädlich, wenn solche Überlegungen, die einem solchen Konzept zugrunde liegen, dann auch Eingang in die Sichtweise der Opposition finden.
Ich möchte doch noch einen kleinen, scherzhaften Einwurf machen, obwohl das Thema in der Tat sehr ernst ist. Ich habe in einem Statistikkurs während meines Studiums folgendes Beispiel für eine stabile Kor––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
relation gelernt – überprüft durch einen Chi-QuadratTest –: In Schweden hängt der Rückgang der Storchpopulation mit dem Rückgang der Schwangerschaften und der Geburten zusammen. Dies zeigt mir, dass es schon wichtig ist, nach den wirklichen Ursachen zu suchen, aber nicht bloße Korrelationen zugrunde zu legen. Ich glaube, dass Aufklärung und Prävention in der Tat die zentralen Achsen sind, an die man denken muss und durch die wir im Grunde genommen ungewollte Schwangerschaften verhindern können. Ich finde es gut, dass laut SGB V, also der Gesetze über die Krankenversicherung, bis zum 21. Lebensjahr Verhütungsmittel kostenlos abgegeben werden und wir damit für diesen Personenkreis tatsächlich kostenlose Verhütungsmittel zur Verfügung stellen. Es gibt auch bei jungen Frauen, die über 21 Jahre alt sind, Problemlagen, die wir einbeziehen wollen, und da werden wir demnächst auch tätig werden. Ich glaube, dass viele Schwangerschaften nicht nur mit der sozialen Lage zu tun haben, sondern auch mit Suchtproblemen und anderen Fragen, die dann auch Ausdruck der sozialen Lage, mit ihr verknüpft oder Ursache für sie sind. Ich denke, um dafür Prävention betreiben zu können, benötigen wir auch einen Ansatz, der auf verschiedenen Ebenen ansetzt und verschiedene Zugänge hat, also auch einen Ansatz der Suchtprävention, aber auch einen Ansatz der Unterstützung und Begleitung benachteiligter junger Menschen. Ich glaube, dass unser Jugendhilfesystem auf diese Situation ausgesprochen gut eingestellt ist und dass wir minderjährige Frauen, die ihre Kinder bereits zur Welt gebracht haben, intensiv begleiten können. Ich freue mich auf die Debatte in der Deputation! – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe bei der Herleitung, welche Bedeutung Naturerfahrung für Kinder hat, nicht die Absicht, mit Herrn Dr. Schlenker in Konkurrenz zu treten. Die Naturerfahrung hat in der Tat eine wirklich prägende Bedeutung für alle Kinder. Ich kann mich an meine Kindheit noch erinnern, wie ich als Fünfjähriger zu den Pfadfindern gekommen bin und dort durch vielfältige Ausflüge die Natur kennengelernt habe, Fährten gelesen habe, mich intensiv dort mit der Natur auseinandergesetzt habe. Das hat mir sehr gut getan, und es war eine wichtige Erfahrung.
Wir haben insbesondere bei den Kitas, die über große Grünflächen verfügen, eine gute Möglichkeit, genau die Vorschläge umzusetzen, die Sie machen, zum Beispiel Wildnisecken einzurichten. Bei einigen Räumlichkeiten, die zum Beispiel Elternvereine nutzen, wird es schwierig werden, wenn kein Grüngelände vorhanden ist, umso wichtiger wird es aber dann ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
sein, Ausflüge zu ermöglichen. Ich denke, da darf auch die Frage, ob jemand Hartz IV bezieht, keine ausschließende Bedeutung haben. Ich glaube, dass wir das Bildungs- und Teilhabepaket dabei sinnvoll und zielgerichtet nutzen können, um gerade auch diesen Personen und diesen Kindern Naturerfahrung zu ermöglichen.
Sie haben uns mit Ihrem gemeinsamen Antrag ein umfangreiches und anspruchsvolles Programm aufgegeben, das regelmäßig evaluiert werden soll. Ich hoffe, wir können diese Erwartungen erfüllen. Wir werden jedenfalls alles tun, um diese Erwartungen zu erfüllen, weil auch wir der Auffassung sind, dass die Naturerfahrung eine wesentliche, bildende Kraft auch bei der Entwicklung der Kinder spielt.
Wir strengen uns also an, und wir werden dann nach der ersten Evaluation sehen, was wir von dem, was Sie von uns erwarten, auch umsetzen konnten. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen