Protokoll der Sitzung vom 17.10.2012

8. Menschenhandel und Zwangsprostitution im Land Bremen

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 25. September 2012

9. Mehr Sachlichkeit in der Debatte um Konflikte am Rande von Fußballspielen

Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 1. Oktober 2012

10. Rechtsextremistisch, antisemitisch und antimuslimisch motivierte Straftaten in Bremen und Bremerhaven für das erste Halbjahr 2012

Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 1. Oktober 2012

11. Kriminaltechnische Untersuchungen und Auswertungen

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 2. Oktober 2012

12. Umsetzung von Nahwärmekonzepten

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 4. Oktober 2012

13. Akzeptale Beschäftigungsbedingungen für schwangere Mitarbeiterinnen

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 4. Oktober 2012

14. Beschulung in Vorklassen im Land Bremen

Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 8. Oktober 2012

15. Marketingakteure und verfügbare Mittel für das Bremer Standortmarketing

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 9. Oktober 2012

16. IT-Sicherheit im Land Bremen

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 9. Oktober 2012

17. Selbstanzeigen nach Steuerhinterziehungen

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 9. Oktober 2012

18. Auswirkungen der Waffenverbotszone

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 9. Oktober 2012

19. Strafrechtliche Verfolgung von Misshandlung von Tieren im Land Bremen

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 9. Oktober 2012

20. Nutzung von Daten des Statistischen Landesamtes für Bremen

Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 9. Oktober 2012

Wird das Wort zu den interfraktionellen Absprachen gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.

Wer mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

(Einstimmig)

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 14 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Anerkennung von außerhalb des Bildungssystems erworbener Kompetenz“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Reinken, Tsartilidis, Tschöpe und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Abgeordneter Reinken!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat die Empfehlung der EU-Kommission an alle Mitgliedstaaten, bis zum Jahr 2015 nationale Systeme zur Validierung – Bewertung – der Ergebnisse nicht formalen und informellen Lernens zu verbessern, um so den Zugang zu Arbeitsmarkt und Hochschulen für Menschen zu er

leichtern, die ihre Qualifikation ganz oder teilweise nicht auf Basis formaler Bildungsgänge beziehungsweise Abschlüsse erlangt haben?

Zweitens: In welcher Weise könnte beziehungsweise sollte nach Einschätzung des Senats die Anerkennung außerhalb von Schule und Hochschule erworbener Fähigkeiten den Europäischen Qualifikationsrahmen sinnvoll ergänzen, beziehungsweise wie sollten sie in diesen integriert werden?

Drittens: Welche Notwendigkeiten und welche Möglichkeiten sieht der Senat, diese EU-Empfehlungen auf Landes- und Bundesebene zu unterstützen und möglichst bald zu praktizieren?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Der Senat begrüßt alle Bemühungen und Maßnahmen, auch die Lernergebnisse sichtbarer zu machen, die außerhalb formaler Qualifizierungen erworben werden. Die Empfehlung der EU-Kommission leitet aus dem festgestellten Handlungsbedarf allerdings sehr enge Vorgaben für das weitere Vorgehen ab. Dies ist insofern bedenklich, als das Wie und Wann der Einrichtung nationaler Verfahren ausschließlich Angelegenheit der einzelnen Mitgliedsstaaten, in Deutschland insbesondere der Länder ist.

Zudem zeigt die Umsetzung des im Jahr 2008 beschlossenen Europäischen Qualifikationsrahmens, EQR, in den Deutschen Qualifikationsrahmen, DQR, dass sich schon die Erfassung und Einordnung formal erworbener Qualifikationen langwierig gestaltet. Die Entwicklung eines umfassenden, DQR-konformen Validierungssystems ist mit einem erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden, sodass die vorgesehene Zeitspanne von zwei Jahren zu eng gesetzt ist. Formalisierte Validierungsverfahren bergen zudem die Gefahr, dass der Charakter nicht formaler und informeller Lernwege verloren geht. Insbesondere mit Blick auf die Bereiche der Jugendarbeit und bei ehrenamtlichen Organisationen, die durch Engagement und Freiwilligkeit gekennzeichnet sind, ist ein behutsames Vorgehen notwendig.

Auch die Durchführung von Beratungs- und Bewertungsprozessen geht mit hohen Kosten einher, die gegebenenfalls die Länder tragen müssen, da die Verfahren für die Teilnehmenden erschwinglich sein sollen.

Grundsätzlich begrüßt der Senat das Ziel der Schaffung nationaler Validierungssysteme für nicht formale und informelle Lernergebnisse in hohem Maße.

Zu Frage 2: Der Arbeitskreis DQR, dem neben dem Bund und den Ländern unter anderem die Sozialpartner angehören, befürwortet eine angemessene Dar

stellung nicht formal und informell erworbener Qualifikationen in der Lernbiografie des Menschen, das Anknüpfen an vorhandene Kompetenzfeststellungsund Validierungsverfahren sowie an bewährte Informations- und Beratungsstrukturen und deren Weiterentwicklung. Er setzt sich für eine Expertengruppe ein, die sich in einem ersten Schritt mit der exemplarischen Zuordnung ausgewählter, potenziell zuordnungsfähiger Qualifikationen aus dem nicht formalen Bereich beschäftigen soll. Der Senat befürwortet dieses Vorgehen.

Zu Frage 3: Wie oben dargestellt, sind auf nationaler Ebene bereits Maßnahmen ergriffen worden, um die Thematik weiter voranzutreiben. Das Land Bremen bringt sich auf der Ebene des Bundesrates ein. In Ergänzung dazu werden mit Bundes- und Landesmitteln verschiedene Projekte gefördert, die eine verbesserte Anerkennung nicht formaler beziehungsweise informeller Lernergebnisse unterstützen. Hierunter fällt die Entwicklung von modularisierten, an Lernergebnissen orientierten Weiterbildungsangeboten, die Erarbeitung eines Prozessmodells für die lebensphasenorientierte Programmgestaltung von Weiterbildungseinrichtungen sowie die Entwicklung eines Bildungsberatungsportals. Zudem soll durch die Umsetzung des Landeskonzepts „Offene Hochschule – Offene Weiterbildung“ mehr Durchlässigkeit geschaffen werden. – Soweit die Antwort des Senats!