Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! „Die gesetzlichen Regeln der Abgeordnetenbestechung in der gegenwärtigen Form des Paragrafen 108 e Strafgesetzbuch führen nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers dazu, weite Teile von als strafwürdig empfundene Ma––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
nipulationen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen in Volksvertretung straflos zu stellen.“ Diese Feststellung stammt, wie Sie sich möglicherweise denken können, nicht von mir. Diese Feststellung hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2006 getroffen, als er sich gezwungen sah, die Verurteilung eines bestechlichen kommunalen Mandatsträgers aufzuheben.
Der BGH führt in dem Urteil weiter aus: „In allen anderen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens hat das gewandelte öffentliche Verständnis einer besonderen Sozialschädlichkeit von Korruption zu einer erheblichen Ausweitung der Strafbarkeit von korruptivem Verhalten geführt. Diese Entwicklung ist bislang an dem Tatbestand der Abgeordnetenbestechung vorbeigegangen. Der Straftatbestand des Paragrafen 108 e Strafgesetzbuch wird deshalb vielfach als praktisch bedeutungslose“ – der Abgeordnete Tschöpe hat darauf hingewiesen – „symbolische Gesetzgebung angesehen, die mit der Überschrift nur auf den ersten Blick – und namentlich der Öffentlichkeit – vortäuscht, dass Abgeordnete unter dem Gesichtspunkt der Bestechungsdelikte den Amtsträgern wenigstens annährend gleichgestellt werden.“ Diese Gleichstellung gebe es aber nicht, im Gegenteil, es klaffe eine Strafbarkeitslücke, die zu schließen das Gericht den Gesetzgeber dringend aufforderte.
Passiert ist seitdem leider nichts Entscheidendes. Die Rechtslage ist nach wie vor unbefriedigend. Solange Deutschland aber das Problem der Strafbarkeit der Korruption von Abgeordneten nicht national geregelt hat, kann es die UN-Konvention nicht ratifizieren. Immerhin – darauf ist hingewiesen worden – liegen mittlerweile drei Gesetzesinitiativen auf der Bundesebene vor. Die Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE haben ihre Vorschläge unterbreitet. Der Rechtsausschuss des Bundestags hat zu den Vorschlägen eine Anhörung durchgeführt. Es fehlen daher nicht die Ideen, wie man es regeln könnte, es fehlen auch nicht die Argumente für oder wider einzelne Details, es fehlt schlicht – das ist eben auch in dem Debattenbeitrag der Kollegin von der CDU deutlich geworden – an der politischen Mehrheit und dem politischen Willen, im Deutschen Bundestag diese Strafbarkeitslücke zu schließen.
Die Justizminister der Länder haben sich in der Vergangenheit bei dem Thema Abgeordnetenbestechung aus gutem Grund zurückgehalten. Dem lag die Überzeugung zugrunde, dass es zunächst Aufgabe der Abgeordneten sei, darüber zu entscheiden, welches Verhalten der Abgeordneten sie unter Strafe stellen wollen und welches nicht. Dass die Exekutive mit Vorschlägen zur Strafbarkeit von Abgeordneten vorwegmarschiert, gehört sich aus Respekt vor der ersten Gewalt eigentlich nicht.
Nachdem es aber auch international, ich will das hier auch so deutlich sagen, zunehmend peinlich wurde, dass Deutschland nach nunmehr sieben Jahren
und nachdem mittlerweile 140 von 160 Vertragsstaaten die UN-Konvention zur Korruptionsbekämpfung ratifiziert haben, an diesem Punkt immer noch nicht weitergekommen ist, haben auch die Justizminister ihre vornehme Zurückhaltung auf der Justizministerkonferenz vor wenigen Tagen aufgegeben und mit breiter Mehrheit festgestellt, dass die Neuregelung des Paragrafen 108 e StGB überfällig sei, und sie haben die Forderung nach einem Schließen der Strafbarkeitslücke ausdrücklich unterstützt. Von den großen westlichen Industriestaaten muss sich übrigens nur noch Japan vorwerfen lassen, die UN-Konvention nicht ratifiziert zu haben. Das japanische Strafgesetzbuch kennt aber immerhin einen Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung. Das traurige Bild, das Deutschland zu diesem Thema international abgibt, macht mittlerweile nicht nur Politikern Sorge. Mittlerweile haben sich 39 Vorstandsmitglieder führender deutscher DAX-Unternehmen im Sommer mit einem Schreiben an alle Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestags gewandt, in dem sie erklären, das Ausbleiben – Zitat – „der Ratifizierung der UN-Konvention schadet dem Ansehen der deutschen Wirtschaftsunternehmen in ihren Auslandsaktivitäten“. Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat nunmehr angekündigt, einen Gesetzentwurf zu diesem Themenkomplex vorzulegen. Bremen wird ganz im Sinne des heutigen Koalitionsantrags dieser Initiative Nordrhein-Westfalens beitreten
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Beratung geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/559 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Tilgungsfristen im Führungszeugnis von Sexualdelikten gegen Kinder und Jugendliche aufheben Antrag der Fraktion der CDU vom 25. September 2012 (Drucksache 18/582)
Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss vorgesehen. Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/582 zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend. (Einstimmig)
Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 145 Absatz 1 der Landesverfassung Mitteilung des Senats vom 11. September 2012 (Drucksache 18/570) 2. Lesung
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 27. Sitzung am 17. Oktober 2012 in erster Lesung beschlossen. Wir kommen zur zweiten Lesung. Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zur Artikel 145 Absatz 1 der Landesverfassung, Drucksache 18/570, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.
Erleichterte Einbürgerung für in Bremen gut integrierte Kinder und Jugendliche Bericht der staatlichen Deputation für Inneres und Sport vom 29. Oktober 2012 (Drucksache 18/617)
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von dem Bericht der staatlichen Deputation für Inneres und Sport Kenntnis.
Personalbericht 2011 Band III: Bericht der Senatorin für Finanzen über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 2010 und der dazugehörige Personalbericht 2011 Band III – Anlagenband: Bericht der Senatorin für Finanzen über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 2010 nach Dienststellen
Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau vorgesehen.
Wahl eines Mitglieds der staatlichen Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie
Wer das Gesetz über Finanzzuweisungen an die Gemeinden Bremen und Bremerhaven, Finanzzuweisungsgesetz, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!