Martin Günthner
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Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich versuche, mich wieder ein bisschen mehr auf die Fakten zu fokussieren. Wir haben im Jahr 2013 mit einer Million Euro aus dem LIP Unternehmen unterstützt, mit einer Million Euro! Damit sind 55 Arbeitsplätze in Bremen geschaffen worden, davon drei für Auszubildende und 20,5 Arbeitsplätze für Frauen. Damit Sie eine Bezugsgröße bekommen, worüber wir reden: Bei Daimler sind 12 500 Menschen, in der Luft- und Raumfahrtindustrie gut 12 000 Menschen und bei der Zulieferindustrie für die Automobilindustrie gut 12 000 Menschen beschäftigt. Man könnte das jetzt für die hier schon in unterschiedlichen Zusammenhängen angesprochenen Branchen gern weiter aufzählen. Ich möchte damit zum Ausdruck bringen, dass wir bei den Mitteln aus dem LIP, über die wir reden, aus dem GRW-Fördertopf, aus dem EFRE und von anderen über einen sehr kleinen Ausschnitt von bremischen Arbeitsplätzen und von der Wirtschaft in Bremen sprechen.
Man kann natürlich versuchen, den Hebel hier anzusetzen und zum Ausdruck zu bringen, von welch herausragender Bedeutung es ist – wie das hier auch in Teilen beschrieben worden ist –, weitere Förder
möglichkeiten zu eröffnen. Wir reden dann allerdings weiterhin über diese sehr kleine Größenordnung. Insofern bin ich natürlich für alle guten Vorschläge weiterhin offen. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass wir mit dem, was wir im Bereich der Wirtschaftsförderung in diesem kleinen Segment machen, schon viele dieser möglichen Vorschläge aufgenommen haben, weil wir nämlich genau schauen, wie es uns gelingen kann, in den Branchen, die ich angesprochen habe, über die ich auch mit Frau Hauffe schon häufig diskutiert habe, eine höhere Beteiligung von Frauen zu erreichen. Ich war vorgestern bei der BLG im Ausbildungsbereich, dort wird für zwei junge Mütter eine Teilzeitausbildung angeboten. Wie kann es uns gelingen, zusammen mit Unternehmen im wesentlich stärkeren Ausmaß zu solchen Lösungen zu kommen? Wie kann es uns gelingen, zusammen mit den Unternehmen – auf diese kommt es letzten Endes an – zu erreichen, dass wir in den vorhandenen Zukunftsbranchen, insbesondere in den industriellen, eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen erreichen? Es gibt übrigens ganz viele gute Vorstellungen in Unternehmen, wie sie sich auf diesen Weg machen können, wie es uns gemeinschaftlich gelingen kann, das zentrale Ziel zu erreichen, Existenz sichernde Löhne auch für Frauen sicherzustellen. Wir können über viele Ausweitungen, über die wir auch in der Deputation schon miteinander diskutiert haben, weiter sprechen, wie wir beispielsweise die Kreativwirtschaft stärker einbinden können, für die es schon möglich ist, wie wir unternehmensnahe Dienstleistungen erweitern können, für die es schon möglich ist, aber am Ende dürfen wir uns doch nichts vormachen: Wir reden über einen extrem kleinen Ausschnitt, auf den wir mit diesem Programm Einfluss nehmen können. Die Frage, wie es uns gelingen kann, im Schulterschluss mit den Kammern, den Gewerkschaften, den großen Unternehmen, die wir hier am Standort haben, aber auch mit den Zukunftsbranchen, die wir darüber hinaus haben, den Anteil von Frauen in Existenz sichernder Beschäftigung zu erhöhen, muss doch der zentrale Antrieb sein und nicht die Diskussion über kleinere Programmsätze in kleineren Programmen, die es im Wirtschaftsbereich gibt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sowohl dem Kollegen Reinken als auch dem Kollegen Kastendiek ausgesprochen dankbar für das, was an Inhaltsklärung hier erfolgt ist und auch die Komplexität zeigt. Ich will auf einen Punkt hinweisen, weil er mir schon ausgesprochen interessant erscheint. Es sind der DGB und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände gewesen, die im Jahr 2010 die Bundesregierung aufgefordert haben, dafür eine Lösung zu finden. Die letzte Bundesregierung sah sich dazu nicht imstande oder war dafür nicht mutig genug, also hat die Bundesarbeitsministerin, Frau Nahles, diese Aufgabe übernommen.
In der letzten Regierung waren wir noch nicht dabei, Herr Kollege Rupp, deswegen hat Frau Nahles diese Aufgabe übernommen.
Man kann über das, was im Entwurf vorgelegt worden ist, durchaus diskutieren, das ist hier ja auch deutlich geworden, man kann auch durchaus kontrovers diskutieren, aber es hat mitnichten etwas mit der Einschränkung des Streikrechts zu tun. Sie hätten die Bereitschaft zeigen sollen, sich damit auseinanderzusetzen, dass die Stärkung der Allgemeinverbindlichkeit, die Stärkung der Tarifautonomie bereits am 16. August 2014 geregelt worden ist. Das ist sozusagen das, was die Allgemeinverbindlichkeitserklärung deutlich erleichtert, was wir auch immer gewollt und immer für richtig gehalten haben, weil wir gesagt haben, die Flucht aus Tarifverträgen ist das eigentliche Problem, das wir in diesem Land haben, und deswegen müssen wir die Flucht aus Tarifverträgen erschweren, es umdrehen und wieder dazu kommen, dass wir eine deutlich höhere Quote von Tarifverträgen haben, und davon wegkommen, dass es so hohe Hürden gibt, Tarifverträge für allgemeinverbindlich zu erklären. Insofern ist es ein großer Erfolg, dass das bereits im letzten Jahr umgesetzt worden ist. Ich bin sicher, dass auch weitere Maßnahmen folgen werden.
Ich will darauf hinweisen, es ist schon deutlich gemacht worden und auch aus meiner Sicht ein wesentlicher Punkt, dass diese Diskussion immer wieder dadurch geschürt wird, was im Zusammenhang mit der GDL, mit der Pilotenvereinigung Cockpit, dem Marburger Bund und anderen geschieht, die auch schon angesprochen worden sind. Meine feste Überzeugung ist, in erster Linie kommt es darauf an, dass die Gewerkschaften – und das ist ja auch die erste Aufforderung, die darin steckt – sich einigen, wenn sie in die Auseinandersetzung gehen, sich untereinander darauf verständigen, wie man verhandelt, wie man auftritt, um gemeinschaftlich Interessen durchzusetzen, sodass wir keine Parzellierung von Tarifpolitik haben, die am Ende schädlich für alle ist. Insofern freue ich mich auf die weitere Diskussion, insbesondere auch im Rechtausschuss. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass sich die Bundesregierung im Großen und Ganzen auf dem richtigen Weg befindet, die Tarifautonomie zu stärken, die Allgemeinverbindlichkeit zu stärken, Tarifverträgen wieder ein Gewicht zu geben und auch das Streikrecht zu stärken. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr
geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für diese engagierte Debatte! Sowohl der maritime Ak tionsplan, den der Senat vor einigen Jahren vorge legt hat, als auch der Schwerpunkt, den wir in den letzten Jahren auf das Thema Meere gesetzt haben, gipfelte im vergangenen Jahr darin, dass der Euro pean Maritime Day in Bremen stattgefunden hat, aber nicht nur das, sondern auch das erste Mal mit einem großen Publikumstag vorweg begleitet wurde, womit wir zum Ausdruck bringen wollten, was es an exzellenter Expertise in Bremen gibt.
Es ist schon darauf hingewiesen worden, aber
ich finde, man kann es nicht oft genug erwähnen, was sich im Bereich der Meereswissenschaften, der Meeresforschung in Bremen und Bremerhaven findet, sucht seinesgleichen in Europa und der Welt. Insofern sind das alles Themen, die man, wenn wir über den Schutz der Meere, aber auch, und das ist in der Debatte ebenfalls deutlich geworden, über die weitere wirtschaftliche Nutzung der Meere sprechen, mit in Betracht ziehen muss.
Zu der langen Geschichte, die wir in Bremen im
Zusammenhang mit den Meeren haben, gehören neben den positiven, beschriebenen, manchmal auch negative Entwicklungen zum Beispiel, wenn es um die wirtschaftliche Nutzung ging. Doch wir sind fest davon überzeugt, dass dieses Zusammenspiel in der Wirtschafts- und Hafenpolitik zwischen ökonomischen Aspekten, Meeresschutz und Nachhaltigkeit – das was heute neudeutsch unter Nachhaltigkeit zusam mengefasst wird – für unsere Wirtschaft insgesamt Vorteile bietet.
Ich möchte insbesondere das, was Herr Willmann
von den Grünen in seiner Kurzintervention zum Thema Landstrom eindrucksvoll erklärt hat, dafür anführen. Das Potenzial, das es bedeutet, andere Antriebe für Schiffe zu entwickeln, ist gerade für die Hochtechnologiewerften in Deutschland und die Hochtechnologieunternehmen in Europa enorm. Insofern liegt darin eine große Chance für uns.
Wenn wir uns anschauen, Frau Kollegin Dr. Scha
efer ist darauf eingegangen, dass wir bisher wesent lich weniger über das Meer als – und das sage ich als Wirtschaftssenator immer ganz gern – beispielsweise über den Weltraum wissen, müssen wir uns überlegen, welchen Technologietransfer wir schaffen könnten,
um mit den gleichen robotischen Technologien, mit denen wir Weltraumabfall einsammeln können, beispielsweise bei Ölbohrunfällen oder Ölplatt formunfällen – wie beispielsweise bei der Havarie der Deepwater Horizon – wesentlich schneller die Bruchstellen kappen und verschließen zu können, um so die Verschmutzung zu vermeiden.
Insofern sind das technologische Möglichkeiten,
die wir haben und nach meiner festen Überzeugung insbesondere nutzen müssen, um die Meere zu schüt zen und Schäden zu vermeiden. Deswegen setzen wir auf diesen ganzheitlichen Ansatz. Wir setzen darauf, weil vollkommen klar ist, dass wir mit unseren Häfen ein hohes Interesse daran haben, dass es weiter viel Schifffahrt auf den Weltmeeren gibt. Einerseits ist es natürlich ein sehr ökologisches Transportmittel, andererseits ist auf die negativen Folgen ebenfalls hingewiesen worden. Die wirksamste Möglichkeit, die Verschmutzung der Meere mit Müll zu verhin dern, ist immer noch Müllvermeidung.
Herr Bödeker nickt. Ich habe mich in ganz beson
derer Weise darüber gefreut, dass auch Sie darauf hingewiesen haben, weil man wegen der einen oder anderen Rede, die von Ihnen oder Ihren Kollegen hier im Haus gehalten wird, das Gefühl bekommen kann, dass es für Sie nicht immer die größte Rolle spielt, an den Ursachen anzusetzen, dort, wo es angefangen hat. Insofern ist auch das von heraus ragender Bedeutung.
Deswegen kommt es natürlich darauf an zu über
legen, wie wir weitere Verschmutzung der Meere vermeiden können. Dazu gehören durchaus auch Konsumgewohnheiten, das ist in unterschiedlichen Reden zum Ausdruck gekommen. Dazu gehört übri gens auch, dass es natürlich einfach ist, Menschen zu sagen, esst weniger Fleisch, esst doch mehr Fisch! Bei einer wachsenden Weltbevölkerung muss man sich dann aber natürlich auch mit der Frage beschäftigen – wenn man davon ausgeht, dass man ihnen auch wenigstens in Ansätzen einen ähnlichen Lebensstan dard gewähren will, wie es in diesen Ländern hier der Fall ist –, wo denn die Nahrungsmittel herkommen sollen und unter welchen Bedingungen sie produziert werden. Dann sind wir natürlich wieder bei der Frage, wie wir Bedingungen schaffen, die nicht dazu führen, dass am Ende die Shrimps in Asien mit Antibiotika getränkt werden, weil sie günstig produziert werden müssen, damit sie dann die Verbraucherinnen und Verbraucher zufriedenstellen können.
Das zeigt, wie eng diese Fragestellungen mit
einander zusammenhängen und auch, dass wir in Bremen insgesamt gut aufgestellt sind, weil wir nicht nur exzellente Institute haben und nicht nur ressortübergreifend die Meerespolitik zu einem Schwerpunkt gemacht haben, sondern weil wir ressortübergreifend auch darauf geschaut haben,
wie wir die unterschiedlichsten Aspekte zusammen bringen können.
Wir haben bei der Frage der Erzeugung von Energie
auf dem Meer eine ähnliche Situation. Es ist einerseits ein Eingriff, aber wenn Sie mit dem Vorstand vom Alfred-Wegener-Institut sprechen, wo betrachtet wurde, welche Auswirkungen Windenergieanlagen auf See beispielsweise für Fischschwärme haben: Es wurde untersucht, warum Fischschwärme auf einmal verschwinden, denn sie sind ja nicht weg. Sie sammeln sich um die Offshore-Windanlagen, weil sie wie ein künstliches Riff wirken. Es können sich also daraus wiederum durchaus auch Möglichkeiten für den Schutz von Fischpopulationen ergeben. Das zeigt, welches Know-how und welche Potenziale wir in Bremen und Bremerhaven haben, und deswegen müssen wir sie auch weiter in starker Form nutzen.
(Senator G ü n t h n e r: Bin ich ganz Ihrer Meinung!)
Also stimmen Sie mir zu, wir schaffen es nicht so, sondern müssen vielleicht den Fleischkonsum re duzieren? Ich weiß, dass ich damit vielleicht nerven könnte.
Wenn Sie mir aufmerksam zuge
hört haben, haben Sie gemerkt, dass ich das Beispiel mit dem Fleisch genutzt habe, um darauf hinzuweisen, dass dann gern mit Fisch substituiert wird. Dann muss man sich aber natürlich auch die Frage stellen, wenn man diesen überbordenden Fleischkonsum, den Sie ja richtigerweise beschreiben, mit Fisch substituieren will, ob es dann möglicherweise auch noch zu diesen erbärmlichen Kampfpreisen kommt, denn dann hat es natürlich genauso gravierende Auswirkungen auf die Umwelt wie der Fleischkonsum.
Nein, wir sind dort sozusagen
ganz beieinander.
Genau deswegen kommt es darauf an, dass wir das,
was wir an Möglichkeiten gerade in den beschrie benen Forschungseinrichtungen haben, im Bereich nachhaltiger Produktion aquatischer Lebensmittel dann miteinander nutzen können.
Insofern sehen Sie, es ist wieder einmal eine gute
Gelegenheit gewesen, um über die Themen Mee respolitik und Meeresstrategie zu sprechen. Es ist in Bremen in all unseren Herzen, und insofern treiben wir es mit Nachdruck über alle Themengebiete und Fachgebiete, die wir haben, voran. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben bereits in der Antwort des Senats darauf hingewiesen, dass es zum Thema Peak Oil durchaus unterschiedliche Auffassungen gibt. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe geht beispielsweise davon aus, dass eine grundsätzliche Trendwende in der Verfügbarkeit von Erdöl bislang nicht zu erkennen ist.
Senat und Bürgerschaft haben mit dem Klimaschutz- und Energieprogramm 2020 ambitionierte Klimaschutzziele beschlossen. Die Einsparungen von Energie, die Verbesserung der Energieeffizienz und der Ausbau erneuerbarer Energien führen im Ergebnis zu einem reduzierten Einsatz von fossilen Energieträgern insgesamt und so auch zu einer Verringerung des regionalen Bedarfs an Erdöl. Insofern leisten auf den Energie- und Klimaschutz ausgerichtete Förderaktivitäten Bremens grundsätzlich einen Beitrag zum Ersatz von Erdöl.
Mittelbar betrifft die Verfügbarkeit und Preisentwicklung von Erdöl die gesamte industrielle Wertschöpfungskette. Insgesamt gibt es Anhaltspunkte dafür, dass der Standort Bremen aufgrund seiner Branchenstruktur im bundesweiten Vergleich von möglichen Verteuerungen beziehungsweise deren direkten Auswirkungen auf Beschäftigung und Unternehmen nicht überproportional betroffen wäre.
Für die generelle Entwicklung der nationalen Logistikbranche und für die bremische Hafenentwicklungsplanung ist der Erdölpreis mit dessen erwarteter Entwicklung nur einer von vielen externen Einflussfaktoren. Es ist davon auszugehen, dass insbesondere der Güterverkehr sowie die Schiff- und Luftfahrt aufgrund fehlenden wirtschaftlichen Ersatzes weiterhin auf Treibstoff aus Erdöl angewiesen sein werden. Anzunehmen ist aber, dass in Zukunft vermehrt alternative Antriebstechnologien und Treibstoffe wie zum Beispiel Flüssigerdgas und NNGs zum Einsatz kommen werden, die Erdöl teilweise ersetzen.
Insbesondere die Branchen Automobilbau, Luftund Raumfahrt und die maritime Wirtschaft setzen sich mit Strategien zur Ressourceneffizienz und der Entwicklung von energieeffizienten Produkten und Technologien auseinander. Zuletzt haben wir in der Wirtschaftsdeputation das Thema EcoMat am Flughafen beschlossen, das insbesondere auf ökoeffiziente Materialien in den genannten Bereichen setzt.
Elektrofahrzeuge gelten als Alternative vor allem für den Pkw-Bereich. Ich habe allerdings den Eindruck, dass das, was an Euphorie das eine oder andere Mal in den Debatten über Elektromobilität in den vergangenen Jahren da war, inzwischen einer gewissen Ernüchterung anheimgefallen ist. Wir haben uns einmal im Rahmen einer Wirtschaftsministerkonferenz sehr intensiv mit dem Thema Elektromobilität auseinandergesetzt. Viele der Ministerkollegen haben gesagt, der Verbrennungsmotor habe überhaupt keine Zukunft mehr, das sagten ihnen auch ihre Automobilhersteller. Das war Ende 2011, Anfang 2012. Wenn man zur Internationalen Automobilausstellung fährt und sich anschaut, was dort präsentiert wird und sich Mobilitätskonzepte, über die wir inzwischen reden – wir reden nicht nur die Antriebsart –, anschaut, stellt man fest, dass E-Fahrzeuge zwar eine Rolle spielen, aber die Weiterentwicklung des Verbrennungsmotors ebenfalls eine große Rolle spielt. Insofern muss man das vor dem Hintergrund der starken Automobilorientierung, die der Automobilstandort Bremen hat, zur Kenntnis nehmen.
Die starke regionale Innovationsorientierung in Kraft sowie die engen Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft im Land Bremen können dazu beitragen, dass der Standort im Hinblick auf eine langfristige Abkoppelung vom Erdölangebot vergleichsweise gut aufgestellt ist. Grundsätzlich ist die Preisentwicklung für Ressourcen seit jeher Teil des Wirtschaftsgeschehens und des Strukturwandels, aus dem sich für wettbewerbsfähige und innovative Unternehmen Chancen ergeben. Insofern ist der Senat der Auffassung, dass die Entwicklung in der Diskussion um Peak Oil verfolgt werden sollte, um zu bewerten, wann und ob eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema regionalwirtschaftlich sinnvoll sein könnte.
Ein wichtiger Faktor ist dabei natürlich ebenfalls die Energiepolitik der Bundesregierung. Auch da-rauf ist bereits hingewiesen worden. Auf die interessante Podiumsdiskussion, bei der Sie darüber diskutieren werden, welche globalpolitischen, strategischen, weltpolitischen und militärpolitischen und sonstigen Auswirkungen Öl, Gas und Rohstoffthemen haben, bin ich ganz gespannt. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank für die sehr engagierte Debatte zu diesem durchaus wichtigen Thema! Ich finde, es gibt nur einen ganz kleinen Unterschied zwischen Stromnetzen, Gasnetzen und Wassernetzen. Der Kollege Rohmeyer hat vorhin diese Analogie versucht. Bisher ist mir neu, dass Sie aus Gasnetzen, aus Stromnetzen, aus Wassernetzen das, was darin fließt, was darin transportiert wird, kostenfrei bekommen.
Neben dem Thema der Störerhaftung ist einer der durchaus zentralen Punkte in der Debatte, sich mit der Frage zu beschäftigen: Wie schafft man „freies Internet“ und freie Zugänge? Sie müssen sich ebenfalls mit den Kosten, die dahinterstehen, auseinandersetzen. Die Kostenfragen spielen in den bisherigen Diskussionen durchaus eine Rolle. Die Kostenfragen spielen natürlich auch bei dem, was wir als Senat miteinander besprechen, eine Rolle gerade, wenn es um touristische Nutzungsmöglichkeiten geht, aber auch
dabei, was wir in Gesprächen mit der Telekom AG und Kabel Deutschland besprechen und in den Blick nehmen, wenn es darum geht, wie man rund um den Marktplatz – wie an anderen Orten in Bremen – Internet zugänglich machen kann. Insofern darf man die finanziellen Aspekte neben den rechtlichen Aspekten und den technischen Aspekten nicht ganz aus dem Blick verlieren. – Da hinten meldet sich jemand zu einer Zwischenfrage.
Klar, gerne.
Herr Abgeordneter, wenn sie von freiem Internet sprechen – –.
Wenn Sie auf dem Marktplatz auf ein Netz zugreifen wollen, muss Ihnen eine bestimmte Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden, die im Zweifelsfall Geld kostet.
Insofern kann man mit anderen Partnern zusammen den Zugang für eine oder zwei Stunden nutzen, und wenn es darüber hinausgeht – diese Modelle gibt es ja in vielfältiger Form –, kann man etwa Pakete kaufen und sich dort über einen oder zwei Tage entsprechend einwählen, wenn man sich für einen längeren Zeitraum in einer Stadt aufhält. Das sind im Zweifelsfall ja Angebote, die Sie in vielen anderen Ländern oder auch im Ausland in gleicher Weise vorfinden.
Wir haben in den Gesprächen, die wir bisher geführt haben, basierend natürlich auch auf den Anträgen und Diskussionen – wir haben in diesem Haus ja bereits an mehreren Stellen über das Thema Störerhaftung gesprochen – auch mit Unternehmen gesprochen, die solche Dienstleistungen anbieten, um erst einmal einen Eindruck davon zu bekommen, über welche Pakete und Systeme man spricht und wie man möglicherweise mit einem ersten Schritt beginnen kann, was ja alle wollen und auch erstrebenswert ist, indem man das um den Marktplatz herum, wo sich viele Touristen aufhalten, ausprobiert. Früher oder später kommen wir natürlich jenseits des Basisangebots immer zu der Frage, wenn jemand über eine Stunde am Tag diese Angebote nutzen will, dann ist er entweder Kunde anderer Angebote von uns, also bei der Deutschen Telekom AG oder bei Kabel Deutschland oder bei welchem Anbieter auch immer, hat also bereits ein Paket und kann deswegen auf deren Infrastruktur, wo immer es sie gibt, zugreifen. Wenn es aber jemand ist, der nicht mit denen verbunden ist, dann muss sich derjenige für einen weiteren Zeitraum, den er das Internet nutzen will, noch ein entsprechendes Paket dazukaufen. Diese Fragestellung steht im Raum, jedenfalls in den Gesprächen, die wir bereits geführt haben, und deswegen habe ich sie hier auch als Argument eingeführt, nicht als ein Argument gegen kostenfreies WLAN und einen freien Zugang, sondern als ein Argument, das man durchaus auch in Betracht ziehen muss.
Der Eindruck, dass es, wenn ich auf wie auch immer vorhandene Infrastruktur, so sie denn überhaupt schon flächendeckend vorhanden ist, zurückgreifen kann, dann kostenlos ist, weil man nur über Strom oder Ähnliches redet, ist eine Herangehensweise, die sich nicht unbedingt mit dem deckt, was wir im normalen Marktgeschehen vorfinden. Deswegen der Hinweis und auch der Hinweis darauf, dass wir als Senat auch gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung in Gesprächen sind, weil wir diese Nutzungsmöglichkeiten schaffen wollen und es nicht mit dem Argument der Störerhaftung, das natürlich auf Bundesebene abgestellt werden muss, zur Seite schieben wollen. Wir wollen deutlich machen, dass es für uns von Interesse ist, hier etwas zu erreichen und hier auch den Initiativen, die in diesem Haus ergriffen wurden, gerecht zu werden, und dass es aber eben noch eine ganze Reihe Fragestellungen gibt, die aufgeklärt werden müssen, bevor man dann am Ende auch zu positiven Ergebnissen kommen kann. Insofern nehmen wir Ihre Initiativen gern mit, führen gern weitere Gespräche und versuchen es zu einem Erfolg zu führen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann meinen Vorrednerinnen und Vorrednern bei dem großen Elan, mit dem wir versuchen, Spielsucht zu bekämpfen und regulierend einzugreifen natürlich nur beipflichten. Insofern finden Sie den Senat auch bei diesem Thema natürlich an Ihrer Seite.
Wir werden alles dafür tun, dass wir das, was Sie vorschlagen, entsprechend dann auch zügig in die Tat umsetzen. – Insofern herzlichen Dank für diese Initiative!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als in der Föderalismuskommission I die Debatte aufkam, welche Kompetenzen vom Bund auf die Länder übergehen könnten, hat der Vorschlag, die Gesetzgebung über den Strafvollzug den Ländern zu überantworten, weder in der juristischen Fachwelt noch bei uns in der Bremer Politik allergrößte Begeisterung ausgelöst. Dennoch wurde so entschieden, und damit richtet sich an uns als Justizressort und an Sie als Gesetzgeber die Anforderung, sehr sorgfältig mit dieser Kompetenz umzugehen, denn der Vollzug der Freiheitsstrafe, die Regeln darüber, wie man Haft organisiert und wie die Bedingungen sind, wenn man Menschen aufgrund gerichtlicher Entscheidungen die persönliche Freiheit nimmt, berühren ganz ohne Frage den Kernbereich der Menschen- und Bürgerrechte der Betroffenen. Herausgekommen ist meines Erachtens ein gutes Gesamtpaket, das den Anforderungen an einen modernen Strafvollzug umfänglich gerecht wird.
Das Strafvollzugsgesetz des Bundes hat sich in vielen Bereichen bewährt, und deshalb ist das, was wir vorlegen, auch Ausdruck von viel Kontinuität, aber eben auch von Veränderungen dort, wo wir sie für nötig hielten. Wir waren und sind der Auffassung, dass wir bezüglich des Vollzugs keinen Flickenteppich in Deutschland haben wollen. Deshalb baut unser Gesetzentwurf auf einem Musterentwurf auf, den wir mit vielen anderen Ländern – übrigens Länder aller politischen Couleur – entwickelt haben.
Von diesem Entwurf weichen wir dort ab, wo wir dies aus fachlichen Erwägungen für sinnvoll oder wegen der besonderen Bremer Stadtstaatensituation für geboten halten. Unser Gesetz orientiert sich an der vollzuglichen Realität. Es schwebt nicht weit über der Praxis unserer Anstalt, sondern ist passgenau für die Arbeit in unserem Gefängnis entwickelt. Das Gesetzt ist ausgesprochen praxisnah, anders als manch ein Änderungsvorschlag. Aber darauf komme ich noch zurück.
Der Rechtsausschuss der Bremischen Bürgerschaft hat den Gesetzentwurf im Rahmen einer Anhörung intensiv beraten. Wir haben dem Gesetz eine sehr ausführliche Begründung beigefügt. Viele wichtige Aspekte sind von den Rednerinnen und Rednern in der vorangegangenen Debatte bereits beleuchtet worden. Darum will ich jetzt keinen vollständigen Ritt durch das Gesetz mehr unternehmen, aber ich will durchaus ein paar zentrale Punkte aufnehmen, die mir bei diesem Gesetz auch persönlich wichtig sind.
Die Resozialisierung ist das elementare Ziel des Strafvollzugs. Das ist kein sozialromantisches Bekenntnis und, Herr Erlanson, sollte auch nicht nur sozialromantisches Bekenntnis sein. Der Anspruch auf Resozialisierung ist ein verfassungsrechtlich gesicherter Anspruch der Insassen, eine gelungene Resozialisierung liegt aber auch im fundamentalen Sicherheitsinteresse der Gesamtgesellschaft. Straftäter werden irgendwann aus der Haft entlassen, und wenn es gelingt, sie in der Haft erfolgreich auf ein straffreies Leben vorzubereiten, dann verhindert das Straftaten in der Zukunft und schützt die Menschen, die mit den ehemaligen Insassen als Nachbarn und Kollegen zusammentreffen.
Strittig ist allerdings – das hat sich in der Debatte auch gezeigt – unser Festhalten an der Arbeitspflicht. Viele Länder haben diese Pflicht, die Bestandteil des derzeit noch gültigen Bundesgesetzes ist, aufgegeben. Bremen soll – so der Vorschlag des Senats – daran festhalten.
Ich halte Arbeit für einen wichtigen, wenn nicht den wichtigsten Schlüssel für eine gelungene Resozialisierung. Über Arbeit wird der Tag der Insassen strukturiert. Über Arbeit können Kompetenzen gestärkt und erweitert werden, und über Arbeit können den Insassen Erfolgserlebnisse vermittelt werden, wenn diese – zum Beispiel in der Schreinerei – Dinge herstellen, Gegenstände schaffen, Ergebnisse und Leistungen produzieren.
Weil ich der Überzeugung bin, dass Arbeit von so zentraler Bedeutung für die Resozialisierung ist, finde ich auch, dass man die Teilnahme daran nicht ins Belieben der Insassen stellen kann. Dass DIE LINKE statt der Arbeitspflicht ein Recht auf Arbeit für die Insassen der Haftanstalt fordert, mag ganz gut in die politische Rhetorik ihrer Partei passen; ich frage mich nur ernsthaft, ob sie nicht den Anwendungsbereich für diese Forderung verfehlt hat.
In unserer Justizvollzugsanstalt gibt es Leute, die noch nie gearbeitet haben. Das mag bei dem einen oder anderen durchaus der Grund dafür sein, dass er auf die schiefe Bahn geraten ist. Sollen wir ernsthaft fragen, ob diese Leute Lust haben, im Rahmen ihrer Haft an der Vorbereitung auf ein straffreies Leben mitzuwirken? Und wenn sie lieber 23 Stunden auf der
Zelle eingesperrt sein wollen, ist das für uns auch okay? Mir ist das zu wenig ambitioniert. Wir müssen uns schon mehr Mühe geben, auch die Menschen zu erreichen, die bei Haftantritt nur bedauern, erwischt worden zu sein, und noch keine Bereitschaft aufweisen, zukünftig auf Straftaten zu verzichten.
Ein Vollzug nur nach Lust und Laune der Insassen verkennt, dass damit immerhin auch eine Strafe vollstreckt wird, und ist nach meiner festen Überzeugung darüber hinaus nicht geeignet, eine erfolgreiche Resozialisierung zu ermöglichen.
Ein letzter Aspekt, dem ich mich widmen möchte, ist die Frage von Besuch und Außenkontakten, die ebenfalls kontrovers diskutiert worden ist. Streit gab es vor allem um zwei Punkte: um den Hafturlaub für Lebenslängliche und den Langzeitbesuch. Ich will zu beiden Punkten kurz Stellung beziehen.
Das geltende Recht lässt Hafturlaub, der Neudeutsch jetzt Langzeitausgang heißt, bei Insassen, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, erst nach zehn Jahren zu. Wir wollen in der Regel daran festhalten. DIE LINKE möchte diese Frist auf fünf Jahre senken; die CDU besteht auf den zehn Jahren als starrer Frist ohne jede Ausnahme. Ich möchte Ihnen sagen, warum ich unseren Weg, dem sich auch die Mehrheit dieses Hauses anschließen wird, für den klügeren halte.
Eine Absenkung der Frist auf fünf Jahre halte ich ganz und gar für falsch. Zum einen bitte ich darum, nicht zu vergessen, dass jemand von einem ordentlichen deutschen Gericht in einem rechtsstaatlichen Verfahren – in der Regel wegen der Tötung eines anderen Menschen – zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Es ist daher nicht die Aufgabe des Strafvollzugs, dafür zu sorgen, dass ein solcher Mensch schnellstmöglich wieder in Freiheit gelangt. Das ist weder den Angehörigen der Opfer noch der Gesellschaft als ganzer zu vermitteln. Zum anderen wäre aber auch die Missbrauchs- und Fluchtgefahr viel zu groß. Da eine Entlassung aus lebenslanger Haft frühestens nach 15 Jahren in Betracht kommt, kann man regelmäßig davon ausgehen, dass die Versuchung für einen Insassen, der nach fünf Jahren Langzeitausgang bekäme, enorm wäre, sich der weiteren Haft durch Flucht zu entziehen.
Langzeit ist ja nicht zur Erholung von den Strapazen, eine Strafe absitzen zu müssen, gedacht, sondern soll der ganz konkreten Vorbereitung auf die Entlassung dienen und findet daher sinnvollerweise am Ende der Haft statt und nicht, wenn der größte Teil der Vollstreckung noch bevorsteht.
Bis hierhin bin ich mir vermutlich mit der CDU einig. Warum also unser Formulierungsvorschlag „in der Regel“? Eine starre Frist hat immer den Nachteil – darauf ist bereits hingewiesen worden –, dass sie bei
atypischen Fallkonstellationen keine größeren Spielräume zulässt. Deswegen die von uns vorgeschlagene Regelung.
Bezüglich des Langzeitbesuchs haben wir lange mit uns gerungen. Derzeit ermöglichen alle Bundesländer außer Bremen und Bayern diese mehrstündigen, zum Teil unbeobachteten Besuche. Der Wunsch der Vollzugspraktiker, auch in Bremen eine solche Möglichkeit zu schaffen, war sehr stark. Ich räume aber ein, dass ich persönlich sehr starke Vorbehalte gegen eine solche Regelung hatte. Wir haben uns letztendlich entschieden, nicht grundsätzlich nein zu sagen, aber einen solchen Besuch nur unter sehr engen Voraussetzungen zuzulassen. Unbeobachtete Besuche mit Kindern darf es nach unserem Vorschlag zum Schutz der Kinder nicht geben, und Gewalt- und Sexualstraftäter kommen regelmäßig für einen solchen Besuch nicht in Betracht.
Dies wurde von den Verbänden in der Anhörung zum Teil als zu streng kritisiert. Der Vorwurf lautete, es bleibe nur noch ein kleiner Anwendungsbereich. Das mag stimmen, aber ich meine, es bleibt eben der vertretbare Anwendungsbereich. Bei unbeobachteten Besuchen besteht immer ein Restrisiko – dieses lässt sich überhaupt nicht verhindern –, und bei Kindern bin ich zu keinem Kompromiss bezüglich deren Sicherheit bereit.
Ich finde, es lässt sich recht gut begründen, dass wir Vorbehalte haben, Mörder und Vergewaltiger über einen längeren Zeitraum unbeobachtet mit Besucherinnen in der JVA alleinzulassen. Wir würden hier Sicherheitsbedenken vorschieben, hat es von Kritikern geheißen. Das hat mich sehr geärgert, weil ich diese Bedenken nicht vorschiebe, sondern ernsthaft habe.
Im Jahr 2010 hat in Nordrhein-Westfalen ein Mann, der wegen Vergewaltigung und Mordes an einem Kind lebenslang in Haft saß, während eines Langzeitbesuchs seine damalige Partnerin umgebracht. War das ein trauriger Einzelfall? Bisher zum Glück ja. Dies ist aber ein unbestreitbarer Hinweis darauf, dass es extreme Gefahren bei solchen Besuchen gibt. Darum bin ich dafür, extrem vorsichtig zu sein.
Warum DIE LINKE das anders sieht, hat sich mir nicht so recht erschlossen. Der Terminus „langjährig Inhaftierte“ klingt mir denn doch ein bisschen zu freundlich und familiär und wird der Sachlage nicht gerecht. Die Insassen sind ja nicht so lange in der JVA, weil sie sich dort besonders bewährt haben, sondern weil sie wegen einer schweren Straftat zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden sind.
Meine Damen und Herren, es gäbe viele weitere Aspekte dieses Gesetzes, über die wir hier trefflich diskutieren könnten. Ich möchte zum Schluss nur noch eines sagen: Die Kolleginnen und Kollegen in der
Justizvollzugsanstalt haben einen schwierigen Job, den sie mit großem persönlichen Einsatz und hoher Kompetenz meistern. Dafür schulden wir ihnen als Gesellschaft insgesamt wie auch wir als politisch Verantwortliche in besonderer Weise Dank. Wir beschließen heute den gesetzlichen Rahmen für den Vollzug. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der JVA werden ihn – dessen bin ich mir sicher – engagiert mit Leben füllen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Landwirtschaftsminister spreche ich natürlich sehr gern zu diesem Thema. Ich freue mich, dass in der Bremischen Bürgerschaft über ein landwirtschaftliches Thema diskutiert wird,
ich hätte mir allerdings an der einen oder anderen Stelle ein bisschen mehr Ernsthaftigkeit in der Debatte gewünscht. Man muss doch, finde ich, eines festhalten: 90 Prozent der Rinder, die wir in Bremen haben, werden in Weidehaltung gehalten. Während in Niedersachen in den vergangenen Jahren die Weidehaltung abgenommen hat – das weiß der Kollege Imhoff übrigens auch, der den Antrag hier gestellt hat – und deswegen aufseiten von Niedersachen durch Konzepterstellung darauf reagiert wird, hat der Anteil an Weidehaltung in Bremen eher zugenommen.
Wir haben das LMTVet und die Landwirtschaftskammer dazu befragt. Laut der Datenbank des LMTVet werden in Bremen von 10 000 Rindern circa 3 600 Milchkühe gehalten, die übrigen Rinder teilen sich auf in Mutterkühe, weibliche Nachzucht, Rinder-, Ochsen- und Bullenmast. Da, wo Sie uns auffordern, ein Konzept zu erstellen, um Weidetierhaltung zu fördern, sind wir schon lange mit vielfältigen Förderprogrammen, vielfältigen Fördermaßnahmen und übrigens auch über die Landwirtschaftskammer mit vielfältigen Beratungsangeboten unterwegs, deswegen rennen Sie natürlich auf die eine oder andere Weise mit Ihren Forderungen offene Türen ein.
Ich hätte jetzt meinen freundlichen Redebeitrag, wenn es die Kurzintervention von Ihnen eben nicht gegeben hätte, an dieser Stelle beendet und gesagt, reden wir über die Fakten in der Wirtschaftsdeputation und laden die Landwirtschaftskammer und andere dazu ein! Ich finde allerdings, dass Sie eben dem Ziel, das Sie eigentlich haben, nämlich für die Landwirtschaft in Bremen etwas zu erreichen, weil es darum geht, bäuerliche Betriebe abzusichern und ihnen eine Perspektive zu eröffnen, mit der Kurzintervention eher einen Bärendienst erwiesen haben. Meiner Meinung nach kann es nicht so sein, dass wir gegenseitig versuchen, in diesem Haus, wenn es um Landwirtschaft geht, Schuldzuweisungen zu machen und so zu tun, als wäre der eine der bessere Landwirtschaftspolitiker als der andere.
Ich finde, dass wir die Gelegenheit in der Deputation durchaus dafür nutzen sollten, uns insgesamt etwas mehr Fakten zum Thema Landwirtschaft und auch zu den Problemlagen, die es immer wieder gibt, anzueignen. Natürlich spielen die Fragen, welche Flächen zu welchen Preisen zur Verfügung stehen und welche Haltungsmöglichkeiten es gibt, eine Rolle. Ich würde übrigens auch nicht per se alles, was in Ställen stattfindet, für falsch oder schlecht erklären, sondern mir das auch ganz genau anschauen, weil sich da in den vergangenen Jahren auch vieles weiterentwickelt hat.
Ich lade uns alle herzlich dazu ein, uns offensiv mit dem Thema Landwirtschaft in Bremen auseinanderzusetzen! Wir haben immerhin 100 vollerwerbstätige Landwirte in Bremen, und die Landwirtschaft in Bremen ist ein wichtiger Wirtschaftszweig, den ich als Wirtschaftssenator auch entsprechend unterstütze.
Ja, natürlich!
Ich wusste, dass es eine Kurzintervention werden sollte! Zu Beginn meiner Tätigkeit als Landwirtschaftssenator habe ich eine Bereisung durch die landwirtschaftlichen Betriebe im Land Bremen gemacht, weil es ausgesprochen spannend ist, sich ganz unterschiedliche Konzepte und Herangehensweisen anzuschauen, die viel mit regionaler und auch mit nachhaltiger Produktion zu tun haben. Deswegen empfehle ich uns auch, jenseits der Ideologien, die ja an der einen oder anderen Stelle in der De
batte zum Vorschein kamen, ein bisschen auf die Faktenlage zu schauen und zu schauen, was wir für die landwirtschaftlichen Betriebe in Bremen, aber auch in Bremerhaven tun können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie immer bei verbraucherschutzpolitischen Debatten steht der
Senat in unverbrüchlicher Freundschaft zu dem, was in diesem Haus erarbeitet worden ist und beschlossen wird.
Wir tragen die Themen auf die Bundesebene, in den Bundesrat hinein, gehen in die Verbraucherschutzministerkonferenzen, um deutlich zu machen, dass Verbraucherschutz ein ganz zentrales Anliegen nicht nur dieses Parlaments, sondern auch dieses Senats ist, weil klar ist, dass wir, wie es eben auch eindrucksvoll beschrieben worden ist, Transparenz und Klarheit für die Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen. Sie brauchen Sicherheit bei ihren Anlagen, damit sie nicht über den Tisch gezogen werden, und insofern bin ich Ihnen ausgesprochen dankbar für diese Initiativen, die wir auch entsprechend aufgreifen werden, um weiter auf Bundesebene initiativ zu werden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank, wenigstens für Teile der Debatte! Ich hätte mir ein paar konkrete Vorstellungen vonseiten der LINKEN gewünscht. Es haben an sich alle anderen Fraktionen Punkte eingebracht, über die wir miteinander reden müssen, weil nämlich eines vollkommen klar ist: Es
geht nicht darum, dass wir hier ein sozialistisches Ausbildungskombinat gründen, in das sich dann Jugendliche einklagen können und wir damit Arbeit für Anwälte und Richter schaffen, sondern es geht darum – und das haben die Kollegen Reinken und Dr. Güldner vorhin zum Ausdruck gebracht –, dass wir mit den entscheidenden Gruppen in dieser Stadt darüber einen Dialog führen müssen.
Wir müssen mit den Gewerkschaften und mit den Kammern – ob es die Handwerkskammer oder die Handelskammer ist – einen Dialog darüber führen, wie wir das, was im System bei der Berufsorientierung bisher nicht funktioniert und was im Übergangssystem versandet, versickert, so zielgerichtet einsetzen können, dass wir jungen Menschen eine Ausbildungsperspektive und damit auch eine Arbeitsperspektive geben können.
Der entscheidende Punkt ist, wenn Sie sich die Statistik zur Arbeitslosigkeit bei den unter 29-Jährigen anschauen, dann werden Sie feststellen, dass ein Großteil der unter 29-Jährigen, die arbeitslos sind, keine Ausbildung hat.
Das ist der Weg, der am Ende in Armut führt, und deswegen hat Herr Bürgermeister Böhrnsen, als er zum Thema Armutsbekämpfung in der Bürgerschaft gesprochen hat, auch darauf hingewiesen, dass wir im Rahmen des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms 30 Millionen Euro zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit zur Verfügung haben und damit auch Geld zur Verfügung steht.
Der Kern dieser Maßnahme ist das Thema Ausbildungsgarantie, weil wir nach unserer festen Überzeugung alles dafür tun müssen, das Geld, das im System ist, so einzusetzen, dass es junge Menschen zu einer Ausbildung und damit auch zu einer Beschäftigungsperspektive führt. Das fängt genau mit dem Punkt an, den Herr Dr. Güldner hier eingefordert hat, nämlich sich anzusehen, wie eigentlich die Berufsorientierung in unseren Schulen funktioniert.
Es gibt dieses schöne Beispiel, wenn man eine Ausbildung machen will, muss man sich als Erstes mit der Frage auseinandersetzen: Was will ich denn möglicherweise machen? Dann muss man sich mit den Fragen auseinandersetzen: Wo bewerbe ich mich? Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen? Man wird möglicherweise demotiviert, weil man Ablehnungen erhält, und muss immer wieder versuchen, sich neu aufzustellen.
Wenn sie – und das ist ja in den Schulen angeboten – die Eltern auf dem Zettel unterschreiben lassen, dann geht es in der schulischen Maßnahme weiter, dann geht es an den Schulen weiter. Wir müssen uns miteinander anschauen, ob das wirklich zielgerichtet ist, ob das der Weg ist, der in Ausbildung führt, ob das der Weg ist, der zu einem Berufsabschluss führt, oder ob das nicht zu weiteren weitgehend überflüssigen Schleifen führt, die dann von den Schüle
rinnen und Schülern gemacht werden und eben nicht mit einer Abschlussorientierung enden, meine Damen und Herren!
Wir müssen uns anschauen, was die jungen Menschen mitbringen, über die wir sprechen, wir müssen uns die Problemlagen anschauen. Wir reden im Übrigen nicht nur über Schülerinnen und Schüler mit großen schulischen Schwierigkeiten, die dann in eine Ausbildung streben, sondern wir reden genauso über andere Schülerinnen und Schüler.
Es gab ja dieses wunderschöne Beispiel eines Abiturienten mit einigermaßen guten Noten, der Einzelhandelskaufmann werden wollte und dann irgendwann ein Altbewerber geworden ist, weil er keinen Ausbildungsplatz als Einzelhandelskaufmann bekommen hat. Den hat er nicht deshalb nicht bekommen, weil er schlechte Noten hatte, sondern den hat er nicht bekommen, weil sich die Unternehmen die Frage stellen, wenn sie jemanden mit so guten Noten eine Ausbildung anbieten: Bilde ich ihn aus, anschließend geht er studieren, und dann geht er meinem Unternehmen verloren?
Wir müssen uns mit der Frage auseinandersetzen, wie wir dieses Mismatching, das zum Teil stattfindet, beheben können, wie wir dazu beitragen können, dass junge Menschen nicht demotiviert werden und dann das Heer der Altbewerberinnen und Altbewerber füllen, sondern sie in Ausbildung zu bringen, wie wir ihnen gemessen an den vorhandenen Möglichkeiten möglichst passgenaue Angebote machen können.
Dafür, und das ist in der Debatte auch schon deutlich gemacht geworden, brauchen wir kein staatlich verordnetes Ausbildungskonzept, nachdem die Bildungssenatorin und der Arbeitssenator zusammen überlegt haben, wie die Welt aussieht, das aufgeschrieben und dann gesagt haben, so machen wir das, sondern dafür brauchen wir die unterschiedlichen Partnerinnen und Partner, die hier schon benannt worden sind. Wir brauchen natürlich den Bildungsbereich, wir brauchen die Kammern, weil wir ein Gefühl dafür bekommen müssen.
Wir haben in Bremen 1 900 Unternehmen, die ausbilden könnten, bisher aber nicht ausbilden. Das liegt nicht daran, dass sie nicht ausbilden wollen, sondern es liegt teilweise daran, dass sie möglicherweise zu klein sind und die Ausbildung, wenn es zum Beispiel Orthopädie-Schuhtechnik ist, nicht in dieser Stadt, sondern woanders angeboten wird. Dann müssen wir darüber reden, welche Möglichkeiten es für uns gibt, diesen Unternehmen Hilfestellung zu geben und mit ihnen zusammen dazu zu kommen, dass sie ihre Fachkräfte, die sie brauchen, dann auch ausbilden können, damit sie ihre Unternehmen am Standort Bremen weiterführen können und nicht die Ausbildung
dann aus diesen Gründen nicht stattfindet. Das sind alles Fragestellungen, über die wir mit dem Handwerk, mit den Kammern reden und mit den Gewerkschaften reden.
Wir reden über das Thema modularisierte Ausbildung. Das ist ein Thema, das in Teilen der Wirtschaft hoch angesehen, in anderen Teilen der Wirtschaft überhaupt nicht hoch angesehen ist. Im Handwerk wird das ausgesprochen kritisch gesehen. Es kann aber ein Beitrag sein, um jungen Menschen eine Ausbildungsperspektive zu eröffnen. Wir sprechen darüber, und es gibt auch aus anderen Bundesländern einige gute Beispiele, mit einem vorgeschalteten ersten Jahr diejenigen fit zu machen, die noch nicht fit genug sind, damit sie dann im nächsten Schritt in Ausbildung vermittelt werden können. Auch das setzt wiederum voraus, dass wir im engen Schulterschluss mit den genannten Beteiligten daran arbeiten, mehr Ausbildungsplätze und mehr Perspektiven zu schaffen.
Hinter der Garantie verbirgt sich, ein Angebot zu machen. Die Eigeninitiative wird hier nicht ausgeschaltet. Die Eigeninitiative wäre in dem Moment ausgeschaltet, in dem es ein sozialistisches Ausbildungskombinat mit einem Rechtsanspruch gibt, wo man sich dann einklagen kann und sagt: Ihr müsst dafür sorgen, dass ihr mein Problem löst! Das ist nicht das, was wir wollen, sondern wir wollen sicherstellen, dass wir mit dieser Ausbildungsgarantie, die zum Jahr 2015 starten soll, wirklich noch mehr junge Menschen in Ausbildung bringen. Das schließt an das an, was im Rahmen des Bremer Bündnisses bereits bearbeitet worden ist, womit auch die Zahl der Ausbildungsplätze gesteigert wird. Es wird sich natürlich auf Landeskinder beziehen, weil wir das hohe Interesse haben, den vielen Bremerinnen und Bremern, den Bremerhavenerinnen und Bremerhavenern, die Altbewerber sind, eine Perspektive zu bieten für Ausbildung und Arbeit, weil wir viele von denen, die am Ende des Ausbildungsjahres übrig bleiben, in Arbeit bekommen wollen. In diese Diskussion müssen wir einsteigen.
Wir haben uns bereits mit den Genannten zusammengesetzt, arbeiten intensiv an den Konzepten, an den Lösungsansätzen, die es gibt. Es ist sehr vielfältig, es ist sehr breit aufgestellt. Ich bin mir sicher, dass wir miteinander zu guten Lösungen kommen werden. Insofern war es heute auch eine produktive Debatte, weil eben auch eine ganze Reihe von weiteren ergänzenden Punkten von Ihnen genannt worden sind.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Debatte und wünsche uns allen, dass wir das große Ziel erreichen, mehr junge Menschen in Ausbildung zu bekommen und ihnen damit eine Perspektive jenseits von Arbeitslosigkeit und Armut in Bremerhaven und Bremen anzubieten! – Herzlichen Dank für ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als das Hafenbetriebsgesetz in diesem Hause im Jahr 2012 geändert worden ist, hat der Gesetzgeber ausdrücklich in das Hafenbetriebsgesetz hineingeschrieben, dass die bremischen Häfen Universalhäfen sind.
Es ist bewusst hineingeschrieben worden, was vorher nicht im Hafenbetriebsgesetz gestanden hat, obwohl alle immer so getan haben, als wäre es so, nämlich dass die bremischen Häfen Universalhäfen sind. Der
Gesetzgeber hat im Jahr 2012 ausdrücklich gesagt, dass es davon eine Ausnahme gibt. Es wundert mich dann schon, dass auf den beiden äußeren Flügeln des Hauses die Erinnerung verhältnismäßig schlecht ist.
Wir haben ja nicht gesagt, wir wollen die bremischen Häfen für Atomtransporte und für Kernbrennstoffe sperren, weil wir das Zeug nicht mögen, weil wir das Zeug nicht umschlagen wollen, sondern das hatte ja eine Vorgeschichte. Die Vorgeschichte war, dass bei dem einen oder anderen Transport die Landesregierung in Niedersachsen gefragt worden ist, ob sie es über ihre Häfen umschlagen lassen will. Das war damals im Übrigen keine rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen, sondern eine schwarz-gelbe Landesregierung. Im Stadtrat von Cuxhaven ist dann gesagt worden, das wollen wir aber nicht, weil wir etwas gegen dieses Zeug haben. Daraufhin hat dann diese schwarz-gelbe Landesregierung gesagt, dann kann das hier nicht umgeschlagen werden, wir wollen das nicht.
Hamburg hatte zu der Zeit auch eine Landesregierung, die nicht rot-grün war, man hat dort immer, wenn es um die Frage ging, über welche Häfen die Atomtransporte erfolgen sollen, an die Decke geschaut und darauf gehofft, dass es niemand merkt und niemand auf Hamburg zukommt, und dann hatte der Hamburger Hafen natürlich bestimmte Limitierungen.
Wir haben die Verlängerung der Laufzeit für Atomkraftwerke politisch abgelehnt, wir haben sie politisch für falsch gehalten. In dem Zusammenhang haben wir auch die damit einhergehenden Beschlüsse für falsch gehalten, sowohl der Senat als auch die den Senat tragenden Fraktionen. Wir halten die Kosten für die Absicherung dieser Transporte, die wir zu tragen haben, für immens hoch. Wir haben die Atompolitik, die zu dem Zeitpunkt die schwarz-gelbe Bundesregierung gemacht hat, für falsch gehalten, und aus allen diesen Gründen heraus haben wir damals gesagt, wir sperren die bremischen Häfen für Kernbrennstoffe, und das ist richtig gewesen, meine Damen und Herren!
Das steht auch einzigartig! Es ist in der damaligen Debatte sowohl von der Fraktion der SPD als auch von den Grünen deutlich gemacht worden, dass die Entscheidung wegen der Bedeutung, auch wegen der faktischen und wegen der emotionalen Bedeutung, die das Thema Kernbrennstoffe in Deutschland hat, solitär steht und solitär gehandhabt wird und dass die Frage, was in den bremischen Häfen darüber hinaus umgeschlagen wird, nicht angetastet werden soll. Das hat vorhin der Kollege Oppermann mit dem Verweis auf die Universalhäfen zum Ausdruck gebracht, und auch der Kollege Willmann hat das zum Ausdruck gebracht. Das ist eine Haltung, die ich ausdrücklich teile.
Insofern nur noch ein kleiner Hinweis zum Abschluss: Man kann ja immer versuchen, Zahlen, die nicht ganz so groß sind, wenn man sie kräftig zerlegt oder kräftig aufbläst, auf eine wahrnehmbare Größe zu bekommen. Ich will auch einmal eine wahrnehmbare Größe nennen: In Ihrem Antrag ist ein Umschlag von 2 500 Containern seit dem Jahr 2011 genannt worden. Es wurden in den bremischen Häfen seit dem Jahr 2011 jedes Jahr mehr als sechs Millionen TEU umgeschlagen, nur damit man auch einmal einen Größenvergleich hat! Sie versuchen, den Eindruck zu erwecken, die bremischen Häfen seien eine zentrale internationale Drehscheibe
für Waffenhandel und Waffenumschlag, und das ist schlicht falsch, meine Damen und Herren!
Zu den Punkten, die rund um die Rüstungsthemen ausgeführt worden sind, möchte ich noch zwei Sätze sagen – das ist eigentlich ein eigenes Thema, das viele Komponenten hat –: Ich bin mir mit dem Kollegen Willmann im Übrigen nicht darin einig, dass wir es in den Ländern Europas zukünftig mit schrumpfenden Defensivbudgets zu tun haben werden, sondern es stellt sich durchaus die Frage – und wir haben ja die eine oder andere Debatte in diesem Hause geführt –, wie eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union aussehen muss,
die auf Sicherheit und Eigenständigkeit orientiert ist.
Ich bin mir deswegen sicher, dass wir in diesem europäischen Kontext auch noch das eine oder andere Mal über diese Themen miteinander sprechen werden. – Bis hierhin herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Keine!
Zu Frage 2: Eine Neugestaltung der Galerie ist derzeit nicht konkret geplant.
Zu Frage 3: Entfällt! – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Abgeordneter, es gibt eine Reihe von Überlegungen, wie man das Columbus Cruise Center und die angeschlossene große Immobilie in Zukunft anders und besser nutzen könnte. Wenn diese Überlegungen spruchreif sind, werden wir zu gegebener Zeit darüber informieren.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe jetzt viel über Prozentzahlen gehört, und ich habe viel über strukturell notwendige, wirksame Maßnahmen gehört. Ich finde, die Grundlagen für das EFRE-Programm und für die europäische Politik hat der Kollege Herr Dr. Kuhn hier eindrucksvoll beschrieben.
Wenn Sie sich anschauen und das sozusagen dann herunterbrechen, was wir in den vergangenen Jahren mit den Mitteln der Europäischen Union in Bremen und Bremerhaven erreicht haben – einzelne Beispiele sind eben vom Kollegen Kottisch genannt worden –, könnten wir jetzt ausführlich über die gesamte Entwicklung der Offshore-Windindustrie in Bremerhaven, über das Schaffen einiger Tausend Arbeitsplätze in diesem Bereich sprechen. Das sind wirksame zentrale Beiträge, nicht nur um den Strukturwandel zu begleiten, sondern das sind eben auch wirksame und relevante Beiträge, um am Ende Armut zu bekämpfen, um Menschen Perspektiven für eine Arbeitsaufnahme zu eröffnen, meine Damen und Herren!
Wenn Sie sich anschauen, was mit den Mitteln des EFRE-Fonds im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen erreicht wird, in dem ein Großteil der Menschen in unseren Städten Beschäftigung gefunden hat, in dem ein Großteil der Ausbildungen in unseren Städten stattfinden, dann ist das ein wichtiger Baustein, um diese Erfolge fortzuschreiben, um Menschen in Arbeit zu bringen, um Menschen eine armutsfeste Beschäftigung zu ermöglichen und damit einen wirkungsvollen Beitrag zur Bekämpfung der Armut zu leisten.
Es ist eben auch darauf hingewiesen worden, wenn wir Innovation fördern, wenn wir die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigern, gerade der kleinen und mittleren Unternehmen, wenn wir Neugründungen anregen, dann sind das alles wirkungsvolle Beiträge, um die Armut zu bekämpfen und um Menschen eine Perspektive für ihr Arbeitsleben zu geben. Deswegen – das will ich mir abschließend nur als Hinweis gestatten – hat auch die Wirtschaftsdeputation den Vorschlag des Senats freundlich zur Kenntnis genommen, ohne große Debatte, weil offenbar das, was wir hier gemeinschaftlich im Senat in enger Abstimmung mit der Handelskammer und den Gewerkschaften erarbeitet und als Vorschlag unterbreitet haben, was noch um das, was im Bereich des ESF stattfindet, ergänzt wird, breit abgestimmt ist, ein guter Vorschlag ist, um die Themen, die wichtig für diese beiden Städte sind, weiter voranzubringen und nicht Prozentzahlenpopulismus zu betreiben. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
(Senator G ü n t h n e r: Wenn sie nicht de- fizitär sind!)
Das steht meines Erachtens so nicht in den Sanierungsvereinbarungen! Der Kauf und der Verkauf von Anteilen oder von öffentlichem Eigentum ist nicht Gegenstand des strukturellen Defizits, sodass von dieser Seite keine Gefahr droht. Wenn wir diese investiven Mittel in die Hand nehmen, gibt es eine gute Chance, dass es unter dem Strich nicht teurer wird.
Ich kenne die Situation nicht, das gebe ich gern zu!
Ich weigere mich aber zu akzeptieren, dass hier eine Regierungskoalition vor Problemen kapituliert, die sie eigentlich lösen müsste, denn das ist mein Petitum.
Drittens wollen wir natürlich detailliertere Auskünfte darüber erhalten, was eigentlich mit den Kliniken passiert.
Von der Stiftung wollen wir sie!
Das ist ein Grund mehr, darüber nachzudenken, diese Kliniken zu kaufen,
dann haben wir den Einblick, und dann können wir darüber bestimmen, was dort passiert und was nicht.
Natürlich ist das mein Ernst! Ich sage einmal, wenn wir eine Kaufabsicht äußern und mitbieten, dann ist auch derjenige, der verkaufen möchte, ein Stück weit gezwungen, die Fakten auf den Tisch zu legen. Wenn wir ernsthafte Kaufabsichten äußern und sagen, dass wir gern mitbieten möchten, dann haben wir Einsicht in die Unterlagen und bekommen möglicherweise das, was wir brauchen, und dann können wir uns immer noch entscheiden, ob wir dafür ein Angebot abgeben.
Ich sage einmal, wenn es ernsthafte Kaufinteressentinnen und -interessenten gibt, muss es auch eine Möglichkeit geben, diese Kliniken so zu betreiben, dass sie funktionieren. Wenn das der Fall ist, dann können wir prüfen, ob wir das auch können. Diese Prüfung sollten wir zumindest vornehmen, und zwar auch vor dem Hintergrund, dass wir kommunale Kliniken wollen. Deswegen haben wir unseren Antrag gestellt.
Wir werden den Antrag der CDU nicht deswegen ablehnen, weil wir das Problem grundsätzlich als falsch ansehen. Wir würden uns auf einen kommunalen Klinikverbund konzentrieren. Ich finde aber die Tatsache, dass das hier thematisiert wird und dass die Regierungskoalition vor dem Problem kapituliert, nicht angemessen! – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ausgangspunkt für die Debatte ist eine Entscheidung des OLG Koblenz aus dem Jahr 2011. In dem Fall hat das OLG entschieden, einen 32-jährigen Lehrer, der in 22 Fällen Sex mit einer 14-jährigen Schülerin hatte, letztendlich doch nicht zu verurteilen. Er ist in der Vorinstanz noch wegen 22-fachen Missbrauchs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden, und das OLG Koblenz hat dann in der nächsten Instanz seinerzeit entschieden, es liege keine Straftat im Sinne des Paragrafen 174 Strafgesetzbuch vor. Begründung, es ist schon darauf hingewiesen worden: Es handelte sich um einen Vertretungslehrer, nicht um den Klassenlehrer.
Das Ergebnis – und deswegen hat es in den vergangenen Jahren durchaus immer unterschiedliche Diskussionen gegeben, ob es wirklich eine Regelungslücke gegeben hat – war für viele überraschend, und ich persönlich finde, es ist auch vollständig unbefriedigend. Ob nun Klassenlehrer, Fachlehrer oder Vertretungslehrer, ich denke, wir sind uns alle einig, dass es zwischen Lehrern und Schülern ein strukturelles Machtgefälle gibt, das zu dem ohnehin bestehenden Alters- und Reifeunterschied hinzutritt und ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Beziehungsverhältnis unmöglich macht. Darum finde ich, dass sich ein sexuelles Verhältnis zwischen Lehrern und minderjährigen Schülern nicht nur nicht gehört, sondern verboten sein sollte.
Genau diesem Zweck sollte Paragraf 174 StGB eigentlich dienen, und so ist er vor der OLG-Entscheidung auch allgemein verstanden worden. Ich bin ja nun bekanntermaßen kein Jurist und betreibe als Justizsenator grundsätzlich auch keine Richterschelte, aber ich kenne etliche Juristen, die die Auffassung vertreten, dass das Urteil so nicht überzeugend sei und sich diese Rechtsauffassung des OLG Koblenz wahrscheinlich auch in anderer obergerichtlicher Rechtsprechung nicht als beständig erweisen würde. Insofern war zunächst durchaus auch in der Fachöffentlichkeit umstritten, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestünde oder ob die weitere Rechtsprechung das nicht schon wieder zurechtrücken werde.
Im Sommer des Jahres 2012 hat sich die Justizministerkonferenz mit dieser Frage beschäftigt und einstimmig den folgenden Entschluss gefasst: Die Justizministerinnen und Justizminister sind der Auffassung, dass ein wirksamer staatlicher Schutz von Schülerinnen und Schülern vor sexuellem Missbrauch, der durch an ihrer Schule tätige Lehrkräfte begangen wird, unabdingbar ist. Um gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu überprüfen, hat die Justizministerkonferenz dann eine Arbeitsgruppe eingesetzt, und diese Arbeitsgruppe hat einen ausführlichen Bericht vorgelegt.
Die Justizminister haben sich dann auf ihrer Herbstkonferenz im November des Jahres 2012 darauf verständigt, dass sie eine Erweiterung des Schutzes des Paragrafen 174 StGB auf alle Lehrkräfte und auch auf weitere Personen, die zu Minderjährigen in einem Autoritätsverhältnis stehen, zum Beispiel Betreuer auf Jugendfreizeiten oder in Jugendeinrichtungen, verbindlich ausgeweitet sehen wollen. Die bayrische Staatsregierung und die rheinland-pfälzische Regierung haben es dann entsprechend übernommen, auf der Grundlage des Arbeitsergebnisses der Justizministerkonferenz einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Dieser Gesetzentwurf liegt nur leider bis heute nicht vor.
Ich habe nun vernommen, dass Sie den Antrag zur weiteren Beratung in den Rechtsausschuss überweisen wollen. Ich würde da durchaus gern mit Ihnen über die ausführlichen Überlegungen der JuMiKoArbeitsgruppe diskutieren, gleichzeitig macht es aus meiner Sicht durchaus Sinn, die staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Praxis noch einmal mit in die Debatte einzubeziehen. Ich kann allerdings schon jetzt feststellen, dass der Senat das Ziel einer Konkretisierung und Verschärfung des Paragrafen 174 StGB unterstützt.
Die Justizministerkonferenz hat schon vor über einem Jahr entsprechende Beschlüsse gefasst, und die Justizministerien von zwei großen Bundesländern arbeiten bereits an einem Gesetzentwurf. Es bedarf also meines Erachtens am Ende keiner Bremer Gesetzesinitiative, sondern es macht Sinn, dass wir noch auf die angekündigte Initiative von Bayern und Rheinland-Pfalz warten, auch deshalb, weil es, mit Verlaub, einfach unrealistisch ist, dass das relativ kleine Bremer Justizressort jetzt mal eben nebenbei die Arbeit erledigt, an der zwei deutlich größere Justizministerien seit etwa einem Jahr arbeiten.
Abschließend einige kurze Sätze zur Lage in Bremen! Die Befragung von Gerichten und Staatsanwaltschaften hat ergeben, dass wir hier in der jüngeren Vergangenheit keine einschlägigen Fälle hatten, die zur Anklage geführt haben. Ganz vereinzelt sind Ermittlungsverfahren eingestellt worden, dort bestanden aber jeweils keine rechtlichen Probleme, sondern der Tatvorwurf konnte nicht nachgewiesen werden.
Zusammenfassend: Ich finde es richtig, dass die Ausnutzung von Autoritätsverhältnissen für sexuel
len Missbrauch zweifelsfrei unter Strafe steht. Die Gesetzeslage ist so auszugestalten, dass es nicht darauf ankommt, ob der Klassen- oder der Vertretungslehrer Täter eines sexuellen Übergriffes ist, und es darf auch nicht ausschlaggebend sein, ob die Ausnutzung während der Schulzeit durch den Sportlehrer im Sportunterricht oder am Nachmittag oder am Abend durch den Trainer im Sportverein passiert ist.
Ich möchte nur nicht, dass der Eindruck entsteht, der Senat oder sonst jemand hätte das Thema verschlafen. Die Justizministerien des Bundes und der Länder arbeiten hier parteiübergreifend und seit der Entscheidung des OLG Koblenz konstruktiv, gemeinsam an einer Reform des Paragrafen 174 StGB. Darum bin ich sehr optimistisch, dass dieses Bemühen erfolgreich sein wird, aber darum eignet sich dieses Thema nicht besonders gut zur parteipolitischen Profilierung.
In diesem Sinne hoffe ich darauf, dass die weitere Beratung im Rechtsausschuss in Bremen genauso konstruktiv und gemeinschaftlich verlaufen wird, wie das bisher im Bund auch der Fall gewesen ist. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Bremen ist die Lokomotive für den Mindestlohn gewesen, und darauf sind wir auch ausgesprochen stolz. Deswegen ist es mir auch wichtig, das in dieser Debatte noch einmal hervorzuheben.
Wir haben allerdings bereits mit dem Tariftreueund Vergabegesetz deutlich gemacht – auch das hat die rot-grüne Koalition in diesem Haus eingeführt –, wie wichtig es uns ist, dass es Untergrenzen gibt, dass diese Untergrenzen eingehalten und respektiert werden und dass wir sie auch mit aller Kraft durchsetzen. Insofern ist es wichtig, mit diesem Schritt eingestiegen zu sein und mit dem Landesmindestlohn deutlich gemacht zu haben, dass wir für den Bereich, in dem Bremen Einfluss hat, sichergestellt haben wollen, dass dieser Mindestlohn auch gezahlt wird. Darüber hinaus – da bin ich dem Kollegen Kau ausgesprochen dankbar für das Lob, das er uns gegenüber ausgebracht hat – ist es uns in den Koalitionsverhandlungen gelungen, das im Koalitionsvertrag auf Bundesebene zu verankern. Wir haben nie gesagt, es reicht uns, branchenspezifische Mindestlöhne zu haben, sondern wir haben immer gesagt, wir wollen einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland, und deswegen ist es richtig, dass sich die Bundesregierung auch auf diesen Weg begibt, meine Damen und Herren.
Klar ist aber auch, dass damit die Arbeit in Bremen nicht getan ist, und klar ist auch, dass wir das Mindestlohngesetz in Bremen entsprechend weiterentwickeln und anpassen wollen.
Ich will noch auf einen Punkt hinweisen. Wenn man in das Gesetz guckt, wird schon deutlich, dass das, was hier von der LINKEN vorgetragen worden ist, nicht im Gesetz zu finden ist. Sie sprechen von einem automatischen Anpassungsmechanismus. Das wäre es, wenn man sagt, wir wollen alle Jahre um
zwei Prozent nach oben. Das findet sich aber nicht im Gesetz. Stellen Sie einen entsprechenden Antrag, das Gesetz zu ändern, wenn Sie das im Gesetz haben wollen! Aber fordern Sie nicht etwas ein, was es nicht im Gesetz gibt, und fordern Sie nicht etwas ein, was von uns so auch nicht vorgesehen ist, meine Damen und Herren!
Wir haben bewusst – das ist immer Bestandteil der Debatte in diesem Haus gewesen und Bestandteil der Debatte in Bremen gewesen – eine Landesmindestlohnkommission eingesetzt, weil wir Wert darauf gelegt haben, alle Seiten des Spektrums an einem Tisch zu haben, weil wir Wert darauf gelegt haben, dass diese Landesmindestlohnkommission uns eine Empfehlung gibt. Diese Empfehlung hat die Landesmindestlohnkommission im letzten Jahr abgegeben, indem sie entschieden hat, keine Empfehlung zu einer Erhöhung abzugeben. Weil wir der Überzeugung sind, dass das Warten auf den nächsten anstehenden Erhöhungszeitraum zu lang wäre, da sich erst wieder im Jahr 2015 damit zu beschäftigen wäre, schlägt der Senat Ihnen heute vor, dass wir das Gesetz dahingehend ändern, dass in diesem Jahr bereits überprüft werden kann, dass also die Landesmindestlohnkommission jetzt von uns gebeten wird zu überprüfen, was sich seit der Einführung des Landesmindestlohns geändert hat.
Ich bin mir einigermaßen sicher, dass die Landesmindestlohnkommission in ihrer ganzen Weisheit dann auch zu entsprechend guten Entschlüssen kommen wird. Natürlich ist klar, dass angepasst werden muss, natürlich ist klar, dass sich in den vergangenen Jahren einiges verändert hat, weswegen deutlich werden muss, dass der Landesmindestlohn, der im Bereich Bremens gilt, der für die Bereiche gilt, in denen Bremen Einfluss hat, angepasst wird. Insofern ist das ein weiterer wichtiger Schritt beim Thema Landesmindestlohn, es ist ein weiterer wichtiger Schritt für uns bei der Durchsetzung unserer Interessen. Insofern danke ich Ihnen ganz herzlich für die konstruktive Diskussion!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, man muss das eine oder andere Thema um das Freihandelsabkommen herum ein bisschen sortieren, damit wir nicht so ganz im Allgemeinen bleiben. Es gab zwar den einen oder anderen durchaus hübschen Satz auch von meinem Vorredner. Den direkten Zusammenhang zum Freihandelsabkommen, über das geredet wird, müsste man allerdings schon ganz weit konstruieren, um das wiederzufinden, was Sie hier gesagt haben.
Ich will – das liegt vielleicht an der feinen Art, wie der Senat die eine oder andere Frage beantwortet –
Ihr Augenmerk insbesondere auf die Beantwortung der Frage 10 werfen, in der es um das Instrument des Investor-Staat-Streitschlichtungsmechanismus geht. Da heißt es, dass das nach unserer Auffassung ein bewährtes Instrument, eine gute Möglichkeit ist, um Investitionssicherheit für EU-Unternehmen darzustellen, die im Ausland unterwegs sind. Dort gibt es einen Hinweis – wenn man ihn auch so verstehen möchte; ich glaube, man muss ihn eigentlich sogar so verstehen – darauf, wie der Senat das, was im Zusammenhang mit den Verhandlungen
zwischen der EU und den USA gemacht wird, sieht, nämlich bezogen auf Staaten, in denen keine gefestigte Rechtsordnung vorzufinden ist. Deswegen kann man durchaus sagen, der Senat ist der Auffassung, dass wir im Zusammenhang mit den Vereinigten Staaten von Amerika, wobei man sich mit der gebotenen diplomatischen Zurückhaltung manchmal die eine oder andere Sorge machen kann, insgesamt eine gefestigte Rechtsordnung vorfinden – wie übrigens auch in allen EU-Staaten eine gefestigte Rechtsordnung vorzufinden ist – und dass das insofern an dieser Stelle kein geeignetes Instrument ist.
Ich will deshalb darauf hinweisen, dass wir auch dieses Thema ein Stück weit auf zwei Schultern tragen. Einerseits sehen wir die wirtschaftlichen Möglichkeiten, die sich für unsere Unternehmen ergeben. Wenn Sie allein das Thema nehmen, dass Airbus in den Vereinigten Staaten einen Marktanteil von 17 Prozent hat, weil der Markt sehr abgeschottet ist – weltweit hat Airbus einen Marktanteil von 50 Prozent –, wenn Sie sich anschauen, dass es mit dem Buy American Act eine Abschottung des amerikanischen Marktes bei öffentlichen Aufträgen gibt: Das sind Themen, bei denen wir natürlich ein wirtschaftliches Interesse haben und dieses wirtschaftliche Interesse auch ausdrücklich zum Ausdruck bringen wollen.
Gleichzeitig geht es darum – auch darauf ist schon in Teilen hingewiesen worden –, das, was an Barrieren vorhanden ist – ich will insbesondere auf das Thema Zölle eingehen –, weiter abzubauen. Natürlich trifft der Hinweis zu, dass nur noch verhältnismäßig wenig Güter Zollbeschränkungen unterliegen. Gleichzeitig können Sie, wenn Sie sich das Handelsvolumen zwischen den USA und der Europäischen Union anschauen, sehen, dass selbst dann, wenn Güter nur noch im geringen Maße diesen Handelsbeschränkungen unterliegen, das finanzielle Volumen, das dahintersteht, entsprechend hoch ist.
Uns ist wichtig – deswegen sehe ich das, was dort an Verhandlungen stattfindet, nicht als Ausschluss von Diskussionen über Arbeitnehmerrechte; ich sehe das auch nicht als Ausschluss von Themen, die uns im Bereich des Verbraucherschutzes wichtig sind; auch unsere Kollegen unterschiedlicher Fraktionen im Europäischen Parlament haben das deutlich gemacht –, dass das, was wir an Standards in der Europäischen Union haben, auf die wir stolz sind, weil es gute Standards sind, weil sie im Bereich des Arbeitsschutzes ausgezeichnet sind, weil sie im Bereich des Arbeitsrechts ausgezeichnet sind und weil sie im Verbrauchschutz Maßstäbe gesetzt haben – gerade in den vergangenen Jahren bei vielen kritischen Diskussionen um alle möglichen Güter des täglichen Lebens –, nicht abgesenkt wird. Wir werden auch nicht zulassen, dass sie abgesenkt werden.
Wenn Sie beispielsweise in Richtung von Arbeitnehmerrechten in den Vereinigten Staaten gucken, kann man in solchen Abkommen natürlich auch zu der Fragen kommen, welche Erwartungen man an Partner formuliert, mit denen man Geschäfte macht, und welche Erwartungen es in Richtung beispielsweise von Gewerkschaften und von Arbeitnehmerrechten in den Vereinigten Staaten gibt.
Insofern gibt es eine Reihe von Themen, wozu wir unser Gewicht innerhalb der Europäischen Union in die Waagschale werfen und deutlich machen müssen, was nach unserer Auffassung notwendig ist.
Ich will darauf hinweisen, dass – und das sind insbesondere Themen, die kritisch diskutiert werden – ich mir nicht vorstellen kann, dass wir am Ende dieses Abkommens – im Moment geht man davon aus: es wird zwei Jahre verhandelt, und dann geht man in viele Einzelthemen, die damit zusammenhängen, sodass wir wahrscheinlich eher Anfang/Mitte des nächsten Jahrzehnts mit konkreten Ergebnissen rechnen können –, wenn wir über Verbraucherschutz beispielsweise im Bereich Lebensmittel sprechen, wenn wir über genveränderte Lebensmittel reden, wenn wir über Medikamente in Lebensmitteln reden, Standards, die wir in Europa haben, absenken und für solche Produkte den Markt öffnen. Ich jedenfalls bin der festen Überzeugung, dass das ein Thema ist, das auf jeden Fall in Europa nicht mehrheitsfähig ist.
Wenn Sie mich zum Abschluss zu der Frage der Geheimhaltung kommen lassen – ich will nicht spotten, aber die Frage stellt sich ja schon –: Vor wem halten wir das eigentlich geheim? Vor wem halten die Verhandlerinnen und Verhandler das geheim, was sie machen? Wir konnten in den letzten Monaten an der einen oder anderen Stelle lesen, wie das mit geheimen Dingen so ist! Deswegen kann man wahrscheinlich davon ausgehen, dass die amerikanische Seite logischerweise weiß, was die Verhandlungsposition der Europäer ist.
Übrigens der Hinweis: In anderen Verhandlungen über Freihandelsabkommen mit anderen Ländern hat es diese Geheimhaltungsschranken nicht gegeben. Wir haben mal nachgeguckt: Als beispielsweise mit Kanada gesprochen worden ist, ist das Verhandlungsmandat dargestellt worden. Insofern, so glaube ich, ist das ein politischer Mechanismus, der falsch angesetzt worden ist, weil er dazu führt, dass man an einer Stelle, an der man nach meiner Auffassung über viele Punkte miteinander kritisch diskutieren kann, die im Rahmen dieses Freihandelsabkommens diskutiert werden, vielen Kritikern die Möglichkeit gibt, mit einer verhältnismäßig einfachen Herangehensweise, nämlich erst einmal zu fordern, die Geheimhaltung aufzuheben, eine Hürde aufzubauen, die man eigentlich nicht haben muss. Nach meiner Auffassung muss das nicht geheim gehalten werden. Nach meiner Auffassung muss man in Europa transparent über das diskutieren, was in solchen Freihandelsabkommen von uns gefordert wird.
Nach meiner Auffassung täte die EU gut daran, das noch weiter zu öffnen. Es hat nach der letzten Runde bereits mit gut 50 Organisationen aus den unterschiedlichsten Bereichen Gespräche gegeben. Ich finde, das ist ein Anfang, um in eine breite Beteiligung hineinzukommen und um das, was an Vorbehalten vorhanden ist, abzubauen, weil ich fest davon überzeugt bin – und das nicht nur, weil Bremen mit seiner enormen Exportstärke und Exportabhängigkeit ein hohes Interesse daran hat, dass Handelsbarrieren überall dort, wo sie bestehen, abgebaut werden –, dass wir insgesamt durch den großen Markt, der geschaffen werden kann, für Europa, aber auch für die USA eine ganze Menge in wirtschaftlicher Hinsicht erreichen können. Insofern, so glaube ich, kann man das eine oder andere Thema in diesem Zusammenhang weiter kritisch bearbeiten, kann man weiter versuchen, in die richtige Richtung zu drücken. Ich bin mir aber sicher, dass das Europäische Parlament seinen selbstbewussten Teil dazu leisten wird, und ich bin mir sicher, dass auch die Landesparlamente ihren selbstbewussten Teil dazu leisten werden. Zum Thema Geheimhaltung ein letztes Wort! Wir haben bereits im Rahmen einer Bundesratsinitiative deutlich gemacht, dass nach unserer Auffassung die Verhandlungslinien veröffentlicht werden müssen. Detailverhandlungen werden immer hinter verschlossenen Türen geführt. Aber wenn man nicht so richtig sagt, worüber man eigentlich redet, kann man schon das Gefühl gewinnen, dass etwas geheim gehalten werden soll, was eigentlich nicht geheim gehalten werden müsste. Deswegen finde ich: Transparenz ist wichtig, gerade bei solchen Themen! – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Strohmann und Frau Schierenbeck bilden hier so ein bisschen die Koalition der Unanständigen.
Das will ich an dieser Stelle so deutlich sagen. Ich finde, man kann über vieles in diesem Haus diskutieren, auch kritisch diskutieren. Man kann über vieles im Zusammenhang mit dem Offshore-Terminal kritisch diskutieren. Man kann über vieles im Zusammenhang mit den Vorschlägen, die Sigmar Gabriel gemacht hat, kritisch diskutieren.
Der hat übrigens ein dickes Fell. Er hält es aus, wenn man kritisch darüber diskutiert. Aber einen Zusammenhang zwischen dem, was AREVA in Bremerhaven angekündigt hat,
und dem Offshore-Terminal und Herrn Gabriel herzustellen, ist schlicht unanständig. Deswegen muss man das an dieser Stelle auch so deutlich sagen.
Weil die Kollegin den Kopf schüttelt: Sie haben einen Zusammenhang zwischen den energiepolitischen Vorschlägen von Herrn Gabriel und dem, was die Geschäftsleitung von AREVA angekündigt hat, hergestellt. Diesen Zusammenhang gibt es nicht, dieser Zusammenhang ist schlicht unanständig, Frau Schierenbeck!
Bitte, Frau Schierenbeck!
Frau Abgeordnete, tun Sie mir einen ganz großen Gefallen: Bevor Sie sich zu Themen äußern, bei denen es Ihnen offenbar schwer fällt, die Materie zu durchdringen,
informieren Sie sich, informieren Sie sich bei dem Unternehmen!
Sprechen Sie mit dem betroffenen Unternehmen über die Lage, die es in diesem Unternehmen gibt! Sprechen Sie mit dem Unternehmen darüber, was dazu geführt hat,
dass es ankündigt, was es angekündigt hat. Wenn Sie die Gründe kennen, dann, so finde ich, können wir darüber weiter diskutieren. Sich aber hier hinzustellen und diesen Zusammenhang herzustellen, ist, so finde ich, eine Form von politischer Arbeit, die man miteinander nicht machen sollte, weil das übrigens weder dem Unternehmen noch den Beschäftigten in Bremerhaven hilft, also weder bei AREVA noch in anderen Unternehmen, in denen es Probleme gibt. Deswegen muss man bei aller Diskussion – ich bin eben vielleicht auch ein bisschen scharf geworden
und bei all der Schärfe ein bisschen aufpassen, dass man nicht aus dem – –.
Herr Kollege! Herr Kollege Kuhn, wenn man austeilt, muss man auch einstecken können!
Herr Abgeordneter, wenn die Kollegin es als herabsetzend empfindet, tut es mir leid. Darauf weise
ich ausdrücklich hin. Ich will aber auch deutlich machen, dass ich finde, bestimmte Zusammenhänge muss man hier in diesem Haus nicht herstellen, weil sie nichts miteinander zu tun haben.
Ich finde, wir müssen kritisch über das diskutieren, was im Moment in der Offshore-Windindustrie passiert, weil es viel damit zu tun hat, dass wir in den vergangenen eineinhalb, zwei Jahren eine Situation hatten, in der Entscheidungen nicht getroffen worden sind, jedenfalls nicht die richtigen Entscheidungen, und in der vieles aufgeschoben worden ist, indem nämlich genau das an Planungssicherheit, was wir für die Offshore-Windindustrie brauchen, nicht gegeben worden ist. Das hat dazu geführt, dass Aufträge geschoben worden sind. Es gibt eine ganze Reihe von Themen, gerade auch im Zusammenhang mit AREVA, bei denen über weitere Aufträge verhandelt wird, wobei es um die Frage geht –
ich möchte im Moment keine Zwischenfrage annehmen! –, wie man es schaffen kann, dass bei dem Unternehmen, das für das gesamte Jahr 2014 keine Produktion hat, das, was an Problemen dort vorhanden ist, abgefedert werden kann.
Dazu gehört, dass wir Gespräche darüber führen, welche Mechanismen es zwischen uns und dem Unternehmen gibt, um beispielsweise mit Kurzarbeit dazu beizutragen, möglichst viele in der Belegschaft an Bord zu halten. Dazu gehört, dass wir mit weiteren Unternehmen in Bremerhaven – auch bei WeserWind ist es schwierig – darüber sprechen, wie das, was an Kompetenz in den Unternehmen vorhanden ist, weiter in den Unternehmen gesichert werden kann. Wir reden auch darüber, wie es uns gelingt, zusammen mit der Bundesregierung und dem, was an Rahmenbedingungen entsprechend aufgestellt worden ist, dazu beizutragen, dass das, was wir alle über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg zusammen in Bremen und Bremerhaven aufgebaut haben, erhalten werden kann, dass wir die Arbeitsplätze in der Perspektive halten können und dass wir die große Investition, die mit dem Offshore-Terminal vor uns liegt, sichern.
Deswegen, so finde ich, muss man über viele Punkte miteinander kritisch diskutieren, muss man aber immer im Blick behalten, dass wir die Offshore-Windindustrie sichern müssen, und muss man immer im Blick behalten, dass wir durch das, was an Diskussion stattfindet, nicht dazu beitragen dürfen, dass weitere Verunsicherung aufgebaut wird. Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, finde ich
es sinnvoll, dass wir darüber diskutieren, welche Gemeinsamkeiten wir haben, finde ich es sinnvoll, dass wir darüber diskutieren, wie wir das Thema gemeinschaftlich voranbringen können. – Insofern herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Also noch einmal: Wenn das eben – –. Es war, Frau Kollegin, in dieser Schärfe nicht beabsichtigt! Ich will nur – –.
Ja, weil ich finde, man muss – –. Erstens geht es im Moment um eine ganze Menge Arbeitsplätze in Bremerhaven, um eine ganze Menge betroffener Menschen. Deswegen finde ich bei all den – –.
Aber die Verbindung herzustellen, nachdem seit anderthalb Jahren Aufträge in den Unternehmen nicht unterschrieben werden konnten, weil Planungssicherheit nicht gegeben ist – –. Ja, da sind wir gar nicht auseinander. Aber was das jetzt mit Herrn Gabriel zu tun hat, der seit anderthalb Monaten Wirtschaftsminister, was das jetzt – –.
Aber er ändert es ja jetzt! Die energiepolitischen Vorstellungen und die Rahmensetzungen führen jetzt genau zu der Planungssicherheit, die wir brauchen, nämlich dass das Stauchungsmodell verlängert wird und dass es einen klaren Ausbaupfad für die Offshore-Windindustrie gibt. Damit helfen Sie einem Unternehmen jedoch nicht kurzfristig. Wir alle wissen doch, dass ähnlich wie in bestimmten anderen Branchen, wenn heute ein Auftrag gezeichnet wird, in einem Jahr angefangen wird, für diesen Auftrag zu produzieren. Wenn man aber keine weiteren Aufträge in den Büchern haben, muss man organisieren, dass man über dieses Jahr das Problem der Unterbeschäftigung abgepuffert bekommt. Das löst auch ein Bundeswirtschaftsminister, dem ich eine ganze Menge zutraue, nicht in so kurzer Zeit. Deswegen mein Hinweis, dass ich es nicht so richtig freundlich gefunden habe, diese Verbindung zwischen AREVA und den energiepolitischen Vorstellungen der Bundesregierung herzustellen. – Herzlichen Dank!