Sie sollten sich vielleicht einmal die Mühe machen, mit dem Rektorat der Universität zu sprechen, dort wird das nämlich genauso kritisiert. Es wurde zum Beispiel durchaus, und zwar erst in diesem Sommer und auch aufgrund des Drucks, der entstanden ist, auch über die Personalräte, an einer ganz entscheidenden Stelle gegengesteuert, und das finde ich gut, aber das ist einfach nur die Universität Bremen. Von dort wurde gesagt, wenn Drittmittelprojekte laufen, dann laufen sie in der Regel über drei Jahre, und dann kann es nicht angehen, dass die Beschäftigungsverhältnisse dann auf ein Jahr befristet sind, sie müssten zumindest der Laufzeit der Projekte entsprechen.
Das heißt, der Rektor und der Kanzler der Universität finden das auch problematisch. Es ist also nicht nur die überwiegende Mehrheit hier in diesem Haus, die das problematisch findet, offensichtlich ist das nur bei Ihnen nicht angekommen.
Ich denke, man kann auch durchaus etwas tun. Es wurde hier ja schon mehrfach gesagt, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz reformiert werden muss. Ich glaube, wir haben die Aufgabe – und ich hoffe, dass wir hier im Haus auch dafür Mehrheiten finden –, dafür zu sorgen, dass auch gesetzlich eine deutliche Reduzierung von Befristungen und Daueraufgaben in Forschung und Lehre stattfindet und dass Forschung und Lehre auch dauerhaft mit unbefristeten Stellen unterfüttert werden müssen. Es muss auch dafür gesorgt werden, dass die Promotionsphase für Stipendiaten und Doktoranden besser abgesichert wird, und es muss dafür gesorgt werden, dass wir verlässliche Berufsperspektiven auch im oberen Teil für Nachwuchswissenschaftler an Universitäten und Hochschulen haben.
die immer noch sehr selten auf Professuren berufen werden. Auch brauchen eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, denn, wie ich gerade gesagt habe, vieles sind Teilzeitstellen, aber faktisch wird dort in Vollzeit gearbeitet, und das betrifft überwiegend Frauen, da ist überhaupt keine Vereinbarkeit von Beruf und Familie gegeben. Wenn man eine Stelle mit 20 Stunden hat und dafür auch nur 20 Stunden bezahlt bekommt, dafür aber 40 Stunden arbeitet und das Kind in die Kita geben muss, was ist denn daran familienfreundlich, frage ich Sie einmal!
(Beifall bei der LINKEN – Abg. Frau D r. S c h a e f e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Keine Zukunftsperspektive!)
Wir sollten uns allerdings überlegen, inwieweit wir uns hier auch einmal das Bremer Hochschulgesetz anschauen sollten, denn das, was der Rektor der Universität jetzt mit dem Personalrat vereinbart hat, könnte man auch in das Bremer Hochschulgesetz schreiben; eine gute Regelung zwischen dem Personalrat und dem Rektorat, wonach sich die Befristungsdauer immer an den Projektlaufzeiten zu orientieren hat, und zwar ohne Ausnahme, weil das meiner Meinung nach auch für die Hochschulen in Bremen gilt. Wir sollten weiter versuchen, Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von unter einem Jahr gesetzlich zu regulieren und zurückzudrängen, man könnte hier auch über ein komplettes Verbot durch das Bremer Hochschulgesetz nachdenken.
Das Kernproblem bleibt für uns nach wie vor die Finanzierung, das ist klar, aber ich glaube, dass wir hier in Bremen etwas machen können. Wir können uns zum einen auf Bundesratsebene dafür einsetzen, dass das Wissenschaftszeitvertragsgesetz reformiert wird, zum anderen sollten wir uns aber auch einmal die Bremer Gesetze anschauen. Ich fände es gut – und das würde ich an dieser Stelle anregen –, wenn wir im Ausschuss eine Anhörung zu diesem Thema durchführen, weil ich glaube, hier besteht auch auf Landesebene dringend Handlungsbedarf, und wir sollten das angehen. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Grobien, ich habe mich jetzt noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich ein paar Dinge dazu sagen wollte und glaube, dass man ein paar Dinge auseinanderhalten muss. Dieses Wissenschaftszeitvertragsgesetz ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
beinhaltet einerseits eine Möglichkeit als Qualifizierungsgesetz, weil die Qualifizierungszeiten sehr lang sind. Dort werden wir auch mit Befristungen arbeiten müssen, weil es sonst bedeuten würde, dass man zukünftigen Generationen im Prinzip den Markt verschließen würde, und das wäre unfair für die anderen. Trotzdem muss man dort bessere Regelungen haben, damit die Promovierenden und Habilitierenden auch eine bessere Chance haben, ihre Ausbildung abzuschließen.
Dann haben wir auf der anderen Seite aber die Drittmittelstellen, die mit Ausbildung nichts zu tun haben, das sind reine Drittmittelstellen. An dem Punkt haben Sie gesagt, man könne nicht im Wissenschaftsbetrieb alt werden. Das ist eigentlich das Problem in Deutschland, in anderen Ländern ist es anders. Bei uns ist es so, man fängt an zu studieren, und wenn man im Wissenschaftsbetrieb bleiben will, dann muss man irgendwann Professorin oder Professor sein. In dem Moment, in dem man sich nicht mehr in der Ausbildungsphase an einer Universität befindet und man dort keine Chance hat, Professorin oder Professor zu werden, arbeitet man meistens automatisch auf einer ungesicherten Drittmittelstelle.
Wir haben in Deutschland nicht die Personalkategorie des Wissenschaftlers oder der Wissenschaftlerin wie in anderen europäischen und insbesondere amerikanischen Ländern. Dort reden viele über nachholende Modernisierung, und ich sehe das auch so. Das ist ein tiefgehendes Problem, das wir hier in Bremen nicht so ohne Weiteres lösen können, weil es ein Thema für den Bund ist. Dennoch führt das für die derzeitigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu erheblichen Problemen in ihrer Lebensplanung.
Nach dem alten Hochschulrahmengesetz war die Tätigkeit auf höchstens zwölf Jahre begrenzt. Das hat faktisch zu einem Berufsverbot für viele Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler geführt, und das war auch nicht sinnvoll. Mit dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz hatte man die Hoffnung verbunden, dass es mehr unbefristete Stellen in Deutschland geben wird, aber das Gegenteil ist eingetreten. Die Bundesstatistik sagt, dass wir 83 Prozent befristete Stellen haben, dies ist ein Problem für den gesamten Wissenschaftsbereich.
Damit komme ich zum letzten Punkt, den ich erwähnen möchte! Sie haben gesagt, in anderen Wirtschaftsbetrieben wäre es ja auch so, dass es dort nicht nur unbefristete Stellen gibt. Das ist richtig, aber dort gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das heißt, nach zwei Jahren muss das Arbeitsverhältnis entfristet werden. Genau das gilt für den Wissenschaftsbereich nicht, also dort haben die Personen in der Tat gesonderte Bedingungen. Der Wissenschaftsbereich hat auch gesonderte Bedingungen, aber deswegen spreche ich auch darüber, dass es einen fairen Interessenausgleich zwischen dem Wissenschaftsbetrieb und den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ge
Ich finde es allerdings nicht richtig, dass Sie gesagt haben, Frau Vogt, dass es Verträge unter einem Jahr nicht geben dürfe. Ich finde, es gibt häufig gute Gründe, warum es sie gibt, und dies so stark zu reglementieren finde ich nicht richtig. Ich hatte vorhin gesagt, es gibt auch Promotionsstellen und das ist einfach richtig. Es gibt häufig Aufträge zu erledigen, für die einfach nur eine kurze Zeit benötigt wird, und wenn man dann sagt, dafür sollte es keine entsprechenden Verträge mehr geben, dann fände ich es falsch.
An dem anderen Punkt bin ich aber wieder komplett mit Ihnen einer Meinung – ich habe das vorhin auch in meiner Rede gesagt –: Dass die Stellen zum Beispiel an die Laufzeit der Drittmittelprojekte gebunden werden sollen, ist ganz klar. Deshalb freue ich mich über diese Debatte heute, ich glaube, dazu gibt es auch noch sehr viel Beratungs- und Handlungsbedarf, und wir werden das Thema mit Sicherheit dementsprechend weiter diskutieren. – Ganz herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist eben, glaube ich, klargestellt worden, dass das, was Frau Grobien dargestellt hat, nun nicht die allgemeine Meinung in der Bremischen Bürgerschaft ist. Das freut mich außerordentlich.
Laut einer Studie des Hochschul-Informations-Systems, HIS, zum Thema wissenschaftliche Karrieren aus dem Jahr 2010 waren 88 Prozent der Nachwuchswissenschaftler an deutschen Universitäten befristet beschäftigt und 94 Prozent der Nachwuchswissenschaftler an außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Da ist etwas durch dieses Gesetz nicht so gelaufen, wie wir es uns wünschen. Insofern ist meines Erachtens eine Offensive notwendig, und die SPDBundestagsfraktion hat bereits eine Personaloffensive in diesem Sinne gefordert. Das heißt aber, dass wir dies vonseiten der Bundesländer allein nicht bewältigen können, denn das wird eine Veränderung der Grundfinanzierung bedeuten, weil die starke Drittmittelfinanzierung ihre Wirkungen dort entfaltet hat, das ist ohne Frage so.
Das Problem der befristeten Beschäftigungsverhältnisse im akademischen Mittelbau ist allerdings nicht neu. Es hat sich aber deutlich durch dieses Gesetz
und durch die Drittmittelabhängigkeit verschärft, und die sinkende Grundfinanzierung spielt ja eine große Rolle. Wenn wir etwas ändern wollen, dann geht es um eine gesicherte Grundfinanzierung des Hochschulsystems in der ganzen Bundesrepublik, und ich glaube, das geht nur in einer gesamtstaatlichen Verantwortung.
Das heißt aber auch, dass die Bundesregierung und die Länder an dieser Stelle zusammenwirken müssen. Sie kennen die Debatte um die Föderalismuskommission und die Wirkungen auf das Grundgesetz, ich glaube, hier ist es notwendig, aufeinander zuzugehen.
Wir haben ein erstes Gespräch mit der Bundesbildungsministerin dazu geführt und uns zumindest erst einmal darauf geeinigt zu überlegen, ob die Hochschulfinanzierung auch eine Möglichkeit unterhalb einer Grundgesetzänderung bietet, weil man ja weiß, dass das an dieser Stelle nicht das Hauptthema der Bundesregierung ist, sondern der Länder. Die Länder können sich nicht einigen, ob eine Grundrechtsänderung nur für den Hochschulbereich stattfinden soll oder auch für alle Bereiche, nämlich auch für den Bildungsbereich. Daran hängt das ganze Problem im Augenblick in gewisser Weise.
Nun lassen Sie mich auf Bremen eingehen! Ich glaube, es ist schon gesagt worden, dass selbstverständlich ein Teil der Stellen auch befristet sein muss, nämlich dann, wenn Nachwuchswissenschaftler dort arbeiten sollen, das bestreitet auch niemand, glaube ich. Die Universität hat, glaube ich, mit der Dienstvereinbarung des Kanzlers einen guten Schritt getan, dass wir hier auch diesen Teil genau beobachten, indem man auch hier sagt: Erstens, es muss gesichert sein, wenn jemand promoviert, dass nicht mitten in der Promotion der Vertrag endet. Es ist ein wichtiger Teil, dass dies also auch mit von der Personalentwicklung her gesehen und geplant werden muss. Zweitens wird gesagt, wenn ein Projekt von Drittmitteln abhängig ist, dann sollte zumindest die Zeit der Befristung für die Drittmittel selbst auch der Zeit der Befristung dieser Stelle entsprechen. Dies hat die Universität im Blick, und ich glaube, es macht Sinn, dass sich auch der Ausschuss durchaus einmal in einer Anhörung ein Gesamtbild über die Lage an den Hochschulen machen sollte.
Die HIS-Studie besagt darüber hinaus ebenfalls, dass wir ein ganz besonderes Problem bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben, das ist hier auch erwähnt worden. Wir haben nicht umsonst viele junge Akademikerinnen, die es sich einfach nicht leisten können, zugleich auch Familienplanung zu machen und Kinder zu bekommen, weil eben diese Befristungen auch hier ihre Wirkung entfalten und letztlich mit einer Schwangerschaft fast ein Karrie
reknick verbunden ist und man sozusagen aus dem System herausfällt. Auch das muss uns, finde ich, gemeinsam umtreiben – auch wenn es nicht direkt Wissenschafts- und Hochschulpolitik ist –, dass gerade junge, gut ausgebildete Frauen häufig auf ihren Kinderwunsch verzichten.
Deshalb bin ich sehr froh, dass wir in den Schulen und auch im Hochschulgesetz einige Dinge eingeleitet haben. Wir sind ein Bundesland, das sehr früh auf den Tenure Track gesetzt hat, indem wir im Rahmen der Novellierung des Hochschulgesetzes im Jahr 2010 schon Möglichkeiten geschaffen haben, in eine Juniorprofessur zu kommen. Dass wir in den Beschäftigungstypen durch die Einführung von Lektorinnen und Lektoren auch noch Veränderungen und Differenzierungen vornehmen müssen, haben wir auch sehr früh erkannt und diese Stellen für besondere Aufgaben in den Hochschulen geschaffen.
Ich spreche mich auch sehr eindeutig dafür aus, dass befristete Verträge grundsätzlich so zu bemessen sind, dass die Vertragsdauer auch dem Qualifikationsvorhaben des Einzelnen entspricht, und wir haben mit der Schaffung eines Promotionszentrums, ProUB, in der Universität sowohl diesen Teil der Personalentwicklung als auch die Qualifikationsmaßnahmen für den Nachwuchs im Auge gehabt. Außerdem zu begrüßen sind auch Bundesprogramme – das muss man an einer solchen Stelle auch sagen –, die für PostDoktorandinnen und Post-Doktoranden, für Leiterinnen und Leiter von Nachwuchsgruppen aufgelegt werden, um nach der Promotion auch noch eine Zeit lang wissenschaftlich weiterarbeiten zu können.
Es ist auch schon gesagt worden, dass hier der durchgängige Mittelbau in Deutschland nicht wirklich gut ausgebaut ist, aber Programme wie das Heisenberg-Stipendium, Emmy-Noether-Gruppen, die Max-Planck-Forschungsgruppen und die Nachwuchsgruppen in Fachprogrammen des Bundesministeriums helfen an dieser Stelle auch deutlich weiter, um gute und junge Leute zu gewinnen, die nicht so schnell in eine Habilitation kommen, weil dort die Stellen begrenzt sind, wir aber gerade diese guten junge Leute auch in der Universität und im Hochschulsystem halten wollen.
Die im Jahr 2011 abgeschlossene Evaluation dieses eben schon genannten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes hat ergeben, dass es jungen Nachwuchswissenschaftlern vor allem wichtig ist, ihre Verpflichtungen im Vertrag so zu gestalten, dass sie genügend Zeit für ihre eigene Qualifizierung haben und nicht nur für den Professor und die Abteilung arbeiten müssen, sondern dabei auch ihre eigene Qualifizierung vorantreiben können. In diesem Zusammenhang ist auch zu begrüßen, dass die Hochschulrektorenkonferenz im April 2012 für die Hochschulen, die dort Mitglied sind, Leitlinien für die Gestaltung befristeter Verträge verabschiedet hat.
Meines Erachtens sollten wir uns auch weiter im Wissenschaftsausschuss darum kümmern, wie Gestaltungen und Verbesserungen zustande kommen, immer unbestritten, dass auch befristete Stellen in einem vernünftigen Verhältnis zu unbefristeten vorhanden sein sollten. – Vielen Dank!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/534, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis.
Berufliche Orientierung, beruflicher Einstieg, beruflicher Aufstieg – Situation und Perspektiven der Berufsausbildung im Land Bremen
Große Anfrage der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 16. Juli 2012 (Drucksache 18/527)
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.