Protokoll der Sitzung vom 12.12.2012

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gleich am Anfang möchte ich sagen, dass wir unseren Antrag heute zurückziehen werden, da sich zwischenzeitlich die Hälfte der Punkte durch das Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes erledigt hat. Trotzdem möchten wir diese Debatte nutzen, um noch einmal auf ein paar Probleme, die aus unserer Sicht nach wie vor bestehen, aufmerksam zu machen.

Das Bundeskinderschutzgesetz hat viele verbindliche Standards festgelegt und festgesetzt, sodass wir eine Verbesserung des Kinderschutz erhalten werden, denn es hat verlässliche Netzwerke, aber auch mehr Handlungs- und Rechtssicherheit, eine Verhinderung des Jugendamt-Hoppings beispielsweise, aber auch Befugnisnormen für Berufsgeheimnisträger endlich gesetzlich festgeschrieben. Dinge, die in der Vergangenheit zu Schwierigkeiten geführt haben und uns auch hier in Bremen immer wieder beschäftigt haben, werden damit verbindlich geregelt.

Vor sechs Jahren ist der kleine Kevin verstorben, fünf Jahre sind seit der Aufarbeitung des Falles durch den Untersuchungsausschuss vergangen, es ist viel passiert, das belegen auch die umfänglichen Anla––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

gen, die uns heute mit dem Bericht des Senats vorgelegt werden. Dennoch stellen wir fest, dass es nach wie vor Kinder gibt, die bei drogenabhängigen und substituierten Eltern in Bremen und Bremerhaven wohnen, bei denen im Zeitraum vom 1. März bis zum 30. April 2012 tatsächlich positive Kontakte festgestellt wurden. Laut Vorlage sind von den Haaren von 125 Kindern unter 14 Jahren von drogenabhängigen beziehungsweise substituierten Eltern nur 33 Haare, das heißt 26,4 Prozent, tatsächlich vollständig drogenfrei gewesen. Bei 73,6 Prozent aller getesteten Kinder in der Stadtgemeinde Bremen und in Bremerhaven gar bei 20 von 25 Kindern, das heißt, bei 80 Prozent der Kinder wurde in irgendeiner Form Drogenkontakt festgestellt. Diese Zahlen sind nach wie vor erschreckend, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU)

Vor diesem Hintergrund stellt sich für uns als CDUFraktion die Frage, ob wir tatsächlich ein wirklich zuverlässiges Kinderschutzsystem in dieser Stadt etabliert haben oder ob wir nicht noch einen weiteren langen Weg vor uns haben, der einen wirklich wirksamen Schutz der Kinder weiter vorantreiben muss. Wenn man sich den Bericht genauer ansieht, stellt man fest, dass wir einiges in Bremen lascher handhaben als beispielsweise in Bremerhaven, immerhin eine Partnerstadt und Teil des Bundeslandes Bremen.

Es gibt in Bremerhaven überhaupt keine TakeHome-Vergabe von Methadon bei minderjährigen Kindern, das können Sie auf der Seite 7 lesen, während das in Bremen durchaus differenzierter gesehen wird. In der Stadtgemeinde Bremerhaven – ich zitiere – „wird durch die Vorgabe der Kindeswohlrichtlinie grundsätzlich bei Drogenkonsum und Abhängigkeit im Umfeld von Kindern von einer Kindeswohlgefährdung ausgegangen“. In Bremen ist das nicht der Fall. Wenn man sich das genau durchliest, wird das bewusst differenziert aufgeführt, und das lässt doch schon Schlussfolgerungen zu, leider nicht nur positive.

Nach wie vor – und das hat Frau Dr. Mohr-Lüllmann an dieser Stelle auch schon mehrfach deutlich gemacht – haben wir als CDU-Fraktion deshalb durchaus einige Schwierigkeiten mit der unter der Leitung von Professor Dr. Wolff entwickelten Leitlinie und dem Begriff „Demokratischer Kinderschutz“, der von einem sogenannten tripolaren Schutz, also einem kindes-, eltern- und gemeinwohlausgerichteten System ausgeht. In den Bremer Qualitätsstandards heißt es dazu: „Wir verstehen Demokratie als zieloffenen Prozess, in dem die Bürgerinnen und Bürger mit unterschiedlichen Erfahrungen und Interessen gleichberechtigt teilnehmen.“

Das ist zweifellos etwas, das wir grundsätzlich alle hier unterschreiben würden, das ist eine nette Umschreibung der Demokratie, es ist jedoch zweifelhaft, wenn es sich um den Kinderschutz gerade bei min

derjährigen Kindern handelt. Wie sollen sich gerade sehr kleine Kinder im Alter von einem bis drei Jahren beispielsweise tatsächlich im vollen Umfang durchsetzen? Die Personen zu schützen, die aufgrund ihres Alters nicht zieloffen an diesen demokratischen Prozessen teilnehmen, ist unsere Aufgabe als Staat.

(Beifall bei der CDU)

Kinderschutz, das ist völlig klar, ist keine Einbahnstraße. Wir sind auf die Zusammenarbeit mit den Eltern angewiesen, aber dennoch, und das muss man deutlich sagen, heißt es nicht, dass wir uns an der Stelle so zurückziehen können, wie es früher einmal der Fall gewesen ist, sondern wir müssen sehr genau schauen und im Zweifel eben auch eingreifen.

Die Ereignisse im Oktober 2006 und auch die weiteren Funde von Drogenspuren in Kinderhaaren sollten uns gelehrt haben – da stimmen uns übrigens auch die Kinderärzte zu –, dass Kinder aus diesem Milieu oft weiterhin Kontakt zu Drogen haben. Die unipolare Sichtweise hilft uns in diesen Fällen nicht wirklich, und es sollte in diesen Fällen vorrangig sein, dass wir speziell aus Sicht des Kindes schauen.

Nach wie vor konzentrieren wir uns in Bremen teilweise zu sehr auf punktuelle Problemlösungsansätze, aber das Gesamtproblem, die verschiedenen Akteure der Ressorts für Soziales, Gesundheit, Justiz und Polizei, die stringent und in einem klar strukturierten, fest ineinandergreifenden und gemeinsam getragenen Prozedere engmaschig miteinander zusammenarbeiten müssen und zum Teil festgelegt und zum Teil jetzt noch einmal durch das Bundeskinderschutzgesetz normiert worden, ist nach wie vor das Hauptziel, das wir erreichen müssen. Nur so sind wir in der Lage, tatsächlich die Kinder möglichst wirksam vor einem Drogenkontakt zu bewahren.

Sie erinnern sich wahrscheinlich an unseren Antrag zur Einsetzung einer Enquete-Kommission zur Drogenpolitik aus dem letzten Jahr. Diese Forderung möchte ich an dieser Stelle noch einmal wiederholen. Nach wie vor haben wir in Bremen kein Handlungskonzept, das alle Akteure der Drogenpolitik mit einschließt und nicht nur kurzsichtig und punktuell beim Eltern-Kind-Verhältnis ansetzt. Nach wie vor – ich habe es schon erwähnt – haben 70 bis 80 Prozent der Kinder substituierter und drogenabhängiger Eltern in Bremen und Bremerhaven Kontakt zu Drogen.

Das können wir als Politiker doch nicht als Endergebnis eines jahrelangen Prozesses stehen lassen. Wenn ich im aktuellen Jahresbericht des Gesundheitsamts Bremerhaven lese, dass die Arbeitszeit des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes im erheblichen Umfang durch spezielle Situationen gebunden war, sodass die tägliche Arbeit eher durch situativ bedingtes Reagieren geprägt war, lässt das weitere Schlussfolgerungen zu.

Das Bundesnetzwerk Frühe Hilfen ist eine der Antworten, die der Bundesgesetzgeber darauf gegeben hat. In Bremen steht in dem Konzept, das uns vorgelegt worden ist, ich zitiere aus der Anlage 4, dass in Bremen „eine altersspezifische Jugendhilfe- und Gesundheitsplanung als geschlossenes Fachkonzept Früher Hilfen konzeptionell bis heute nicht vorliegt“. Geschrieben wurde dies von Frau Schopper aus dem Sozialressort. Das zeigt uns die weiteren Baustellen auf, und hier müssen wir aktiv werden.

Deswegen bitte ich darum, diesen Prozess hier an dieser Stelle nicht zu beenden, sondern weiterzuführen. – Danke!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Möhle.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat ist der Tod des kleinen Kevin nahezu sechs Jahre her, wir haben damals sehr gründlich und sorgfältig in dem Untersuchungsausschuss, dem ich als stellvertretender Vorsitzender angehört habe, Handlungsoptionen herausgearbeitet. Für mich ist das auch ein Stück weit die Messlatte, wie weit das umgesetzt worden ist. Ich finde, wir sind in Bremen sehr weit auf den Weg gekommen, und ich finde, das muss man auch einmal positiv hervorheben und nicht gleich wieder mit irgendwelchen negativen Dingen anfangen.

Wir haben einen Bericht der staatlichen Deputation vorliegen, das heißt, wir haben diese Fragen auch in der Deputation sehr sorgfältig und gründlich erörtert und besprochen. Ich finde, dass wir auf der Gesprächsebene immer sehr offen und ehrlich mit den Problemen umgegangen sind. Ich habe überhaupt nicht das Gefühl, dass wir in den letzten Jahren nicht weitergekommen sind, ganz im Gegenteil!

Frau Ahrens, lassen Sie mich nur an dieser Stelle kurz erwähnen, ich glaube, dass Kindeswohlsicherung ein Prozess ist, der nie ein Ende finden wird!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir werden immer wieder neu und aktuell schauen müssen, welche Maßnahmen wir ergreifen können, um die Kindeswohlsicherung zu verbessern. Ich bin, ehrlich gesagt, ein bisschen froh darüber, dass wir immer noch sorgfältig diskutieren, denn es ist im Grunde genommen oft so, dass es einen Medienhype gibt, es werden Kinder mit drogenkontaminierten Haaren aufgefunden, dann gibt es einen Aufschrei in den Medien und in der Politik, alle meinen, es müsste sofort alles komplett anders gemacht werden, und dann flacht es wieder ab, und das Thema verläuft im Sand. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Ich finde, gerade das Thema Kinderschutz ist nicht dafür geeignet, in diesen Wellentälern zu versauern. Deswegen bin ich außerordentlich froh, dass wir das Thema kontinuierlich bearbeiten. Wir werden auch als Sozialpolitiker in der Deputation – da gebe ich Ihnen völlig recht, Frau Ahrens, Frau Dr. Mohr-Lüllmann war immer sehr engagiert – überhaupt nicht parteipolitisch, sondern sachorientiert die Fragen diskutieren. An dieser Stelle vielleicht gerade auch dafür noch einmal einen herzlichen Dank, denn ich finde, dieses Thema ist, ehrlich gesagt, überhaupt nicht für eine parteipolitische Profilierung geeignet!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ich bin massiv daran interessiert, dass wir ausschließlich die Frage, wie wir Kinder besser schützen können, in den Mittelpunkt unserer Interessen stellen.

Ich glaube aber, dass der Bericht, der hier vorliegt, ein großer Schritt in die richtige Richtung ist. Ich bin auch davon überzeugt, dass wir jetzt nicht stehen bleiben können. Im Übrigen gibt es auch den runden Tisch, der sich mit der Problematik beschäftigt hat, der auch Ergebnisse vorgelegt hat, und so wie ich das Ressort erlebe, werden auch diese ganzen Punkte sukzessive eingearbeitet.

Ich habe selbst lange Zeit die Meinung vertreten, man müsse zum Beispiel bei Kindern, die in Drogenhaushalten leben, grundsätzlich und immer eine Haaranalyse machen. Mich hat das wissenschaftliche Hinterfragen, ehrlich gesagt, unsicher werden lassen, denn wenn die Wissenschaftler und diejenigen, die die Ergebnisse analytisch herausfinden, nicht definitiv sagen können, ob das Kind mit Drogen äußerlich berührt worden ist oder ob es die Drogen eingenommen hat, dann ist das schon einmal sehr schwierig.

Grundsätzlich – auch da glauben Sie mir bitte – bin ich ganz fest davon überzeugt, dass es für kein Kind gut ist, in einer Familie aufzuwachsen, in der drogensüchtige Eltern leben. Ich glaube nur, wir können nicht generell sagen, man muss alle Kinder prophylaktisch aus diesen Familien nehmen. Das geht auch nicht, weil ein starkes Elternrecht gilt.

Ich glaube auch, dass die einen oder anderen Eltern eine Chance haben können, das bei einer engmaschigen Kontrolle und Begleitung zu schaffen. Engmaschig heißt für mich, dass wir weiter daran arbeiten müssen, dass wir ein Netzwerk aufbauen, das lückenlose Kontrolle gewährleistet. Ich zögere und zweifele daran in keiner Weise. Wenn mir Leute sagen, sie mögen es nicht, kontrolliert zu werden, glaube ich es, dass man das nicht mag, aber wenn man in einer Drogensucht lebt und Kinder im Haushalt sind, dann muss man sich eine lückenlose Kontrolle der Kinder und auch der Umstände gefallen lassen. Es werden dann entsprechende Kontrakte mit

den Eltern geschlossen, die die Kontrolle auch ermöglichen.

Wir sind im Hinblick auf den Datenschutz, glaube ich, mittlerweile auch ein Stück weiter. Der Datenschutz steht eben nicht über dem Kinderschutz. Wenn die betreffende Person den Arzt wechselt, dann müssen auch die Daten mitgenommen werden, sodass man nicht wieder von vorn anfängt. All das halte ich für relativ richtige und wichtige Schritte.

In dem Untersuchungsausschuss gab es eine Zeugenaussage eines entsprechenden Menschen aus dem Jugendamt – heute Casemanager –, er sagte: Hätten wir das Kind aus der Familie genommen, dann hätten wir die Eltern destabilisiert. Das hat sich in mein Gedächtnis eingeprägt. Man kann ein Kind nicht in der Familie lassen, weil das Herausnehmen des Kindes möglicherweise die Eltern destabilisieren würde!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der CDU)

Deswegen, und auch nur deswegen, sage ich: Ganz oben steht zuallererst das Kindeswohl! Natürlich muss man dann schauen, wie man mit den Eltern umgeht, welches Angebot gemacht werden kann, um zu einer Gesamtlösung zu kommen. Ich glaube aber insgesamt, dass wir das Kindeswohl ganz obenan stellen müssen. Das ist mir deswegen wichtig zu sagen, weil es immer noch hin und wieder Gelegenheiten gibt, bei denen die Destabilisierung der Eltern als Argument vorgetragen wird.

Lassen Sie mich noch einen Punkt nennen, von dem ich glaube, dass es konkreten Verbesserungsbedarf gibt! Ich höre von Grundschullehrern und auch aus den Kitas bei Problemmeldungen, wenn sie also den Verdacht hegen, dass ein Kind nicht richtig behandelt wird – –. (Glocke)

Manchmal sind fünf Minuten schnell vorbei!

Das kann man wohl sagen, wenn man so ins Reden kommt!

(Heiterkeit)

Ich komme gleich zum Schluss! Ich will nur noch zwei Punkte nennen, bei denen ich glaube, dass sie noch verbessert werden könnten. Ich mache es jetzt kürzer, weil meine Redezeit abgelaufen ist.

Ich glaube, dass wir die Erreichbarkeit des Casemanagers verbessern müssen, das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt ist, dass der Personalwechsel im Casemanagement zu oft vollzogen wird und auch nicht richtig ist, also muss man Kontinuität auf der Seite des Casemanagements erreichen. Das sind die beiden Punkte, bei denen ich glaube, dass wir nach

bessern und sie verbessern müssen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Schlenker.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vor einem Jahr erreichte Status des Netzwerks um das Kindeswohl von Kindern aus sogenannten Methadonfamilien wurde aufgrund der Haaranalysen und anderer Ergebnisse enger gefasst. Es ist dem Land Bremen sehr als Ehre anzurechnen, dass Haaranalysen überhaupt durchgeführt wurden. Es ist kein Bundesland bisher so weit gekommen, Haaranalysen durchführen zu lassen.

Das zweite Problem der Haaranalysen ist natürlich, dass die Interpretation extrem schwierig ist, wenn man Haaranalysen als erstes Bundesland durchführen lässt. Es steht nach wie vor im Raum, ob die Berührung der Haare oder aber die Einnahme von Drogen bei den Kindern zu diesen Haarwerten geführt haben. Langfristig heißt das aber nur, dass wir grundsätzlich nicht nur die Haaranalysen dazu nehmen können, um sagen zu können, dieses Kind muss aus der Familie genommen werden.

Das Kindeswohl ist in sogenannten MethadonFamilien grundsätzlich gefährdet. Der Weg zur Sicherung des Kindeswohls ist daher weiterhin sehr schwierig und ein Gang auf des Messers Schneide. Wird den Methadon-Familien durch ständige Kontrollen der Lebensnerv abgeschnürt, werden sie Bremen verlassen, und wir haben dann den Einfluss auf das Kindeswohl dieser Kinder verloren. Es gilt also unbedingt, in Kooperation mit den Familien ein so enges Netz zu ziehen, dass das Kindeswohl bestmöglich gesichert wird.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der LINKEN)

Jede Herausnahme, die durch das Jugendamt angeordnet wird und die dann durch das Jugendgericht zurückgenommen wird, ist ein so bedrohliches Erlebnis für ein Kind und seine Familie, dass diese Situation im Vorfeld vermieden werden sollte, und das geht nur, indem extrem gut kommuniziert wird. Daher ist davor zu warnen, Kinder voreilig aus Familien herauszunehmen, aber der Verbleib eines Kinders – wie Herr Möhle das auch schon sagte – in der Familie, bei der alleinerziehenden Mutter oder dem alleinerziehenden Vater, um der seelischen Stabilisierung zu dienen, sollte nun auch nicht mehr durch Einschalten des Netzwerkes passieren. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.