Verträgen: Keiner dieser Verträge ist in der Zeit des rot-grünen Senats geschlossen worden. Wir müssen uns auf den Weg machen – dafür bin ich allerdings auch immer zu haben –, wo staatliche Belange und öffentliche Belange durch Verträge berührt sind, mit denjenigen, mit denen wir die Verträge schließen, zu vereinbaren, dass wir sie dann auch veröffentlichen dürfen. Es geht jetzt aber nicht im Nachhinein, so interessant es im Einzelfall auch sein mag zu erfahren, welche Verträge eine Vorgängerregierung geschlossen hat. Übrigens, von der Jacobs-Universität liegt da meines Wissens gar nichts, es gibt nur einen Kreditvertrag, mit dem wir uns ja jetzt sehr plagen. Natürlich sind die anderen Dinge mit Verkaufsverträgen versehen worden, und es ist in der Tat im Rahmen der Akteneinsicht selbstverständlich jedem Abgeordneten möglich, sich die genauen Modalitäten anzusehen. Wenn wir aber im Nachhinein veröffentlichen, dann verstößt das gegen die privaten schutzwürdigen Belange der Unternehmen, das dürfen wir nicht.
Zukunft Teil solcher Verträge ist, dass wir tun dürfen, was ein moderner Staat selbstverständlich machen sollte, nämlich seinen Bürgerinnen und Bürgern mitzuteilen, welche Art von Geschäften er eigent lich immer dann macht, wenn öffentliche Belange berührt sind. Nicht für jeden einzelnen Kaufvertrag für jedes Grundstück, das wollen Sie auch gar nicht, aber solche Dinge! Selbstverständlich, das möchten wir auch! – Danke!
dem Sechsten Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, Drucksache 18/303, von der Stellungnahme des Senats, Drucksache 18/529, und von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Druck sache 18/752, Kenntnis.
Bericht und Antrag des Ausschusses für die Gleich stellung der Frau zum 18. Bericht der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleich berechtigung der Frau über deren Tätigkeit vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011, Mitteilung des Senats vom 16. Oktober 2012, Drucksache 18/606
Bremischen Zentralstelle vom 16. Oktober 2012, Drucksache 18/606, ist von der Bürgerschaft (Land tag) in ihrer 27. Sitzung am 17. Oktober 2012 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 18/761 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
ehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich, heute erstmals als Bremer Landesbeauftragte für Frauen zum Tä tigkeitsbericht meines Hauses zu Ihnen sprechen
zu dürfen. Ich will nicht die Befunde des Berichts referieren, die kennen Sie nämlich, sondern ich möchte darüber hinaus ableitende Handlungsbe darfe ansprechen.
rielle Situation von Frauen in Bremen und Bremer haven, insbesondere die Frage existenzsichernder Beschäftigung. Es gibt biografische Schnittstellen im Leben von Frauen, an denen die Weichen auf Armut gestellt werden. Das sind die Schnittstellen von der Schule in die Ausbildung, auch wenn die Mädchen bessere Schulabschlüsse machen, das ist die Mutterschaft, darüber das Herausrutschen aus normaler Erwerbsbiografie, es ist die Pflege von Angehörigen und so weiter. Wir nennen das „programmierte Frauenarmut“. Frauen verdienen in Bremen und Bremerhaven durchschnittlich 24 Prozent weniger als Männer. Als Minijobberinnen, Niedrigverdienerinnen, Teilzeitangestellte und mit häufig unterbrochenen Erwerbsbiografien wegen Familienarbeit zahlen sie weniger in die Sozialversi cherung ein. Spätestens so ist Altersarmut garantiert. Wir müssen alles daransetzen, Frauen die Wege in existenzsichernde zukunftsfeste Beschäftigungen zu ebnen, ihnen Wege aus den Armutsfallen zu bauen.
Ein-Eltern-Familien, hiervon sind 88 Prozent Frau en. Mehr als jede zweite Ein-Eltern-Familie braucht ergänzende Leistungen nach SGB II und ist der Armutsbevölkerung zuzuordnen. Der Frauenanteil liegt hier bei über 90 Prozent. Was bedeuten diese Zahlen unter dem Strich? Dass eine in die Brüche gegangene Beziehung mit Kindern ein akutes Exis tenzrisiko für Frauen darstellt! Kinderarmut, die bekanntlich ein großer Aufreger ist, ist also nichts anderes als abgeleitete Frauenarmut.
eingesetzt werden, sinnvoll gegen Frauenarmut, und damit erledigen wir auch Kinderarmut! Diese Frauen brauchen neben verlässlicher und erreichbarer Kin derbetreuung im Kindergarten und in der Schule ein Programm wie „Gute Arbeit für Alleinerziehende“, das dezentral in den Stadtteilen mit den Frauen Perspektiven erarbeitet und ihnen so den Weg in eine eigenständige Existenzsicherung ebnen kann. Was ist geschehen? Fatal! Das Programm ließen wir auslaufen.
Einvernehmen darüber herrscht, dass Männer und Frauen von ihrer Arbeit leben können müssen. Die Einführung des Mindestlohns in Bremen und Bre merhaven und wiederholte Bundesratsinitiativen
zeugen von einem glasklaren Bekenntnis der Politik, häufig übrigens zugunsten von Frauen wegen deren Niedriglöhnen. Wie kann es da sein, dass aktuell Bildungsgänge installiert werden, von denen keine Frau – und übrigens auch kein Mann, aber die gehen kaum in solche Bildungsgänge – wird leben können? Sie ermöglichen nicht die eigenständige Sicherung, sondern im Gegenteil, sie provozieren das Lebensbild des Zuverdienstes, in der Folge dann der Teilzeitar beit – das wissen wir, dass das dann passiert – und damit der finanziellen Abhängigkeit und der von mir eben genannten programmierten Frauenarmut. Ich meine die Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz, vor deren Folgen wir im Tätigkeitsbericht deutlich warnen, und die Pflegehilfeausbildung. Statt in diesen Zukunftsbranchen auf Qualifizierung zu setzen und dies als Chance für Frauen zu begreifen, geht das Land Bremen den umgekehrten Weg in die niedrigere Qualifizierung bei bekanntermaßen höheren fachlichen Anforderungen in beiden Berei chen in der Praxis.