Protokoll der Sitzung vom 20.02.2013

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer den Bemerkungen des Ausschusses für die

Gleichstellung der Frau beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den

Bemerkungen des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau bei.

(Einstimmig)

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von

dem 18. Bericht der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau über die Tätigkeit vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2011 und dem Bericht des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau, Drucksache 18/761 S, Kenntnis.

Datei „Gewalttäter Sport“

Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/

Die Grünen und der SPD

vom 15. Oktober 2012

(Drucksache 18/603)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 20. November 2012

(Drucksache 18/668)

Wir verbinden hiermit:

Datei „Gewalttäter Sport“ endlich rechtsstaatlich

neu gestalten!

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen

und der SPD

vom 6. Februar 2013 (Drucksache 18/757)

D a z u

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE

vom 12. Februar 2013

(Drucksache 18/770)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Mäurer.

Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat

der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 18/668, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.

Ich gehe davon aus, Herr Senator Mäurer, dass Sie

die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD nicht mündlich wiederholen möchten.

Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen

folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.

Ich frage, ob in eine Aussprache eingetreten wer

den soll. – Das ist der Fall.

Die gemeinsame Aussprache ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete

Fecker.

Sehr ge

ehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Stellen Sie sich vor, Sie reisen in einer großen Gruppe von Fußballfans mit dem Bus zu einem Auswärtsspiel. Einen Teil der mitreisenden Menschen kennen Sie, einen anderen Teil nicht, das ist sicherlich nichts Ungewöhnliches. Sie halten an einer Raststätte, und am Ende dieses Besuchs sitzen Sie wieder im Bus, wollen die Weiterfahrt antreten, die Polizei betritt diesen Bus und nimmt Ihre Perso nalien auf. Hintergrund: Irgendjemand, vermeintlich auch ein Mitreisender, hat eine Sachbeschädigung begangen.

Für Sie ist vollkommen klar: Ich komme als Zeuge

in Betracht, obwohl ich nichts gesehen habe, müs sen die Personalien aufgenommen werden, und ich gebe den Beamten mehr oder minder bereitwillig meine Daten. Weit gefehlt! Sie sind ab jetzt Mitglied einer bundesweit abrufbaren Datei und werden dort als „Gewalttäter Sport“ geführt. Gut, dass Sie das eigentlich auch nicht wissen, denn informiert hat Sie darüber nämlich niemand. Sie waren einfach zur falschen Zeit am falschen Ort. Das ist keine ausgedachte Geschichte, das ist Realität in unserem Land. Im Jahr 2010 waren noch 17 000 Menschen

Bestandteil dieser Datei, im Jahr 2012 immerhin auch noch rund 13 000 Menschen.

Diese Verbunddatei wurde in den Neunzigerjahren

gegründet, um dem Problem der Hooligans Herr zu werden. Durch eine Vernetzung und Zentralisierung wollte man eine bessere Übersicht für die Polizeien der Länder herstellen. Eintragungen wurden bei spielsweise im Anschluss in anderen Ländern, in anderen Bundesländern mit Meldeauflagen oder sogar mit Ausreiseverboten belegt. Wir halten diese Datei im Grundsatz auch nicht für falsch. Im Sinne aller friedlichen Sportfans müssen wir auch Wege gehen, um diejenigen zu greifen, die den Sport nur als Plattform für Gewalt oder Straftaten nutzen. Die Anwendungspraxis – und um die geht es heute alleinig – zeigt Schwächen, die mit unseren Ansprüchen an Rechtsstaatlichkeit nicht in Einklang zu bringen sind.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Wir möchten die Frage, wie ich dort hinein- und

wie ich dort wieder herauskomme, klar geregelt wissen. Wir wollen künftige Eintragungen nur noch bei einem konkreten Anfangsverdacht und Einlei tung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Wir möchten, dass der Betroffene automatisch über seinen Eintrag informiert wird, und wir möchten, dass bei Einstellung des Verfahrens oder Freispruch eine unmittelbare Löschung der Daten erfolgt. Das muss aus unserer Sicht eigentlich selbstverständlich sein.