Björn Fecker

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Sehr geehrte
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn den Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion für ihre Begleitung des Ausschusses danken! Herr Willmann, Herr Saf fe, Frau Schön, Frau Dr. Schaefer und Herr Öztürk haben mich als Obmann und Vorsitzenden immer sehr unterstützt, und dafür gebührt ihnen Dank!
Einen großen Dank möchte ich ebenfalls an unseren
Mitarbeiter Herrn Wenning richten, der uns auch bei diesem Ausschuss wieder eine große Hilfe war und sich zu Recht Anerkennung über die Grenzen unserer Fraktion hinaus erworben hat.
Nun zum Untersuchungsgegenstand! Auch die
grüne Bürgerschaftsfraktion betrachtet das Wachstum an Bauzeit und Baukosten beim Teilersatzneubau am Klinikum Bremen-Mitte mit Unbehagen. Steige rungen in diesen Dimensionen können niemanden begeistern und sollten Ansporn sein, diese in der Zukunft zu verhindern. Insbesondere die Rolle des Bauherrn muss anders als zu Beginn des Projekts un ter der Geschäftsführung von Herrn Hansen an- und wahrgenommen werden. Ansonsten will ich aber den Bericht des Ausschussvorsitzenden von eben nicht inhaltlich ergänzen, sondern mich im Kern mit den Minderheitenvoten der Opposition beschäftigen.
Die CDU wollte diesen Untersuchungsausschuss
unbedingt und wurde dabei durch ihr rechtes Bei boot maßgeblich unterstützt. Sie haben eben in Ihrer Rede, lieber Herr Kollege Bensch, wie immer leidenschaftlich und kräftig betont gesprochen. Ich will mich einmal mit dem Text Ihres Minderheiten votums auseinandersetzen. Ich habe mich für eine chronologische Auseinandersetzung entschieden
und beginne mit Ihrer Legende vom Ausstieg aus dem PPP-Modell.
Wieder einmal behaupten Sie wahrheitswidrig, es
hätte eine politische Einflussnahme auf das Ende des PPP-Modells gegeben. Der Senat hat im Sommer 2006 die Spielregeln für eine PPP-Ausschreibung fixiert und dort keine Bürgschaft der Freien Hansestadt Bremen vorgesehen, im Gegenteil, der von SPD und CDU ins Amt gewählte Senator für Finanzen, Herr Dr. Nußbaum, hat dies deutlich und öffentlich abgelehnt. Auch die Herren Kastendiek und Röwekamp tragen als Mitglieder des damaligen Senats Verantwortung für diese damalige Entscheidung. Während also die CDU in der Regierungszeit vor sich hindümpelte und die Entwicklung der Kliniken sich nicht bewegte, war es die damalige Oppositionsführerin und heutige Finanzsenatorin Frau Linnert, die gemeinsam mit der grünen Bürgerschaftsfraktion für den Erhalt und die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Kliniken stritt.
Aber zurück zu der Einflussnahme auf das PPP
Verfahren und dessen Ende! Ich habe ganz aufmerk sam in diesem Kapitel geblättert und nach Belegen Ausschau gehalten, nach richtig greifbaren Fakten, nach Dingen, die nicht in der Beweisaufnahme auf gefallen sind, Aktenfundstellen, alles von vorn nach hinten und von hinten nach vorn gelesen, ich habe es sogar umgedreht.
Ich habe trotzdem nichts gefunden – Nichts, gar
nichts!
Die Krönung dieses Kapitels ist in der Tat, dass Sie
Frau Linnert vorwerfen, dass sie ein gutes Verhältnis zum Landesrechnungshof und dessen damaligen Präsidenten hatte. In der Tat, die Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses hat einen häufigen Gedankenaustausch mit dem Landesrechnungshof gehabt. In der Tat: Ein Skandal! Das, werte CDU, ist doch einfach nur noch peinlich.
Natürlich sind wir Grünen von Beginn an skeptisch
gewesen und haben ein PPP-Modell für diesen Fall abgelehnt. Inhaltlich ist das auch heute noch rich tig. Ein 30-jähriges Rundum-sorglos-Paket für den privaten Investor und die Risiken auf der Seite der Stadt sind keine solide Verhandlungsbasis, meine Damen und Herren!
Ich fasse die Fakten noch einmal zusammen: Der von SPD und CDU getragene Senat hat im Jahr 2006 Spielregeln für eine Ausschreibung festgelegt, auf die es keine Angebote gab. Daraufhin wurde das Bieterverfahren beendet. SPD und Grüne haben dann gemeinsam die Scherben aufgesammelt und im Sinne des Klinikums Bremen-Mitte gehandelt.
Dann geht es in Ihrem Votum munter weiter, näm
lich mit der Auseinandersetzung um die Frage, Ein zelvergabe, Generalplaner mit Projektsteuerer oder Generalunternehmer, auch hier wieder die Legende der politischen Einflussnahme, quasi der schwarze Faden im Bericht. Bestehende Gutachten und Ge setze werden von der CDU mal eben salopp links liegen gelassen, um ja nicht das Ziel aus den Augen zu verlieren.
Ich will an dieser Stelle auf Ihre Empfehlungen zu
sprechen kommen. Insgesamt neun Empfehlungen haben Sie zu Papier gebracht. Neun! Sie schreiben, dass das von Ihnen in Zeiten der Großen Koalition beschlossene Mittelstandsförderungsgesetz nicht den gewünschten Effekt erzielt hat. Das ist eine Feststellung, die man in der Tat treffen kann. Nun will der aufmerksame Leser aber eigentlich wissen, was genau die CDU vorhat. Zitat von Ihnen: Die Vor gaben des Mittelstandsförderungsgesetzes müssten überarbeitet werden. Über das Wie und an welchen Stellen schweigen Sie sich aus! Keine Vorschläge, keine Ideen, keine Butter bei die Fische! Das ist wenig, meine Damen und Herren von der CDU.
Die Auseinandersetzungen zwischen dem General planer und dem berühmten Trockenbauer führten ja schon früh zu einer Festlegung bei der CDU. Endlich hatte man jemanden gefunden, den man an die Wand nageln konnte, um es deutlich zu sagen.
Auch die Mehrheit des Ausschusses ist sich sicher,
dass die Leistung des Generalplaners in Teilen und zu bestimmten Zeiten nicht den Anforderungen ent sprochen hat. Von einer Kündigung raten Ihnen aber alle Sachverständigen und Experten rigoros ab. Die Folgen für das Bauvorhaben wären unüberschaubar, die Zukunft des Standorts Mitte akut gefährdet gewe sen. Die Frage von baubaren Plänen wird am Ende Gerichte beschäftigen. Mein Eindruck ist, dass an diesem Zustand beide Seiten ihren Anteil haben. Man kann bewusst eine Baustelle lahmlegen, um seine eigenen Ansprüche durchzusetzen. Ihre Forderung nach Entlassung des Generalplaners war damals falsch, sie ist es auch heute noch, und sie findet ja noch nicht einmal Eingang in Ihre Empfehlung, meine Damen und Herren von der CDU.
Womit ich bei einer weiteren Forderung der CDU bin, nämlich einer Novellierung des öffentlichen Vergaberechts. Diesen Vorstoß fand ich im Prinzip sehr interessant. Die öffentliche Hand soll mit den Bietern verhandeln können. Da kann man am Markt auch ganz anders agieren. Das leuchtet ein. Leider benennen Sie wieder nur ein Ziel, beschreiben aber keinen Lösungsweg. Das Vergaberecht ist nicht ohne Grund so komplex, weil es unter anderem auch Korruption ausschließen soll. Ich will das an dieser Stelle diplomatisch formulieren: Ich warte auf Ihre entsprechende parlamentarische Initiative in der kommenden Legislaturperiode und setze mich dann sehr gespannt mit dem Inhalt auseinander. Bis hierhin ist es erst einmal nur eine nett anzuhörende Idee ohne jede Substanz.
Als Obmann der Grünen-Bürgerschaftsfraktion
habe ich mir natürlich mit hohem Interesse Ihre Angriffe gegen Bürgermeisterin Karoline Linnert angesehen. Mit ein wenig Humor muss man es ja schon nehmen, dass Sie im Kapitel mit der Überschrift „Finanzsenatorin Karoline Linnert“ ausschließlich den ehemaligen GeNo-Geschäftsführer, Herrn Hansen, zitieren. Ich habe diesen Herrn nun in zwei Unter suchungsausschüssen erlebt, und in der Tat kann man feststellen, dass er kein Duzfreund der Bürger meisterin ist. Aber, mein lieber Herr Bensch, dass Sie nun ausgerechnet den Mann zu Ihrem Kronzeugen machen, dessen Freistellung Sie im Jahr 2012 noch als längst überfälligen Schritt bezeichnet haben, das verwundert mich doch ehrlicherweise sehr!
Sie haben ihm schwere Managementfehler im Um gang mit dem Keimskandal vorgeworden, und heute ist er auf einmal derjenige, dessen Weisheit unantast bar ist und nicht hinterfragt werden kann. Da kann ich mich ja eigentlich fast nur kringeln vor Lachen, meine Damen und Herren.
Ich kenne kaum eine Person, die mit so viel Lei
denschaft und Energie für den Erhalt und die Zu kunftsfähigkeit der kommunalen Kliniken streitet wie Bürgermeisterin Karoline Linnert. Ich kann Ihnen auch sagen, dass das manchmal anstrengend sein kann. Dass Sie als CDU ihr daraus nun einen Strick drehen wollen, das ist geradezu widersinnig.
Auch Hermann Schulte-Sasse wird von der CDU scharf kritisiert, erhält aber kein eigenes Kapitel.
Da würde ich mich beschweren, Herr Senator. Keine Überschrift! Ich habe gesucht. Auch hier suche ich wieder die politische Nadel im Spekulationsheu haufen. Wo hat der Senat versagt? Dafür bietet sich ja immer das Kapitel „Aufsichtsrat“ an, denn dort sitzt die Politik. Die CDU kommt zu dem Schluss, dass hier nicht gehandelt wurde. Handelte aber der Gesundheitssenator, beispielsweise durch ein Vieraugengespräch mit dem Generalplaner unter vier Augen, war es der CDU auch nicht recht. Auch das Fachcontrolling sei nicht ausreichend, obwohl die CDU im selben Bericht konstatiert, dass das Res sort den Bau stetig begleitete und die bestehenden Probleme an die Ressortspitze weitergab.
Ich frage mich bei der Lektüre dieses Textes und
Ihrer diversen Äußerungen durchaus, ob Ihnen die unterschiedlichen Aufgaben und Rollen eigentlich bewusst sind. Im Kern haben Sie doch erwartet, dass Hermann Schulte-Sasse die Pläne zeichnet und Karoline Linnert den Beton anrührt. Anders kann ich mir diesen Unsinn nicht erklären, meine Damen und Herren!
Zusammenfassend gesagt: Ihr Bericht ist ein dickes Märchenbuch mit viel blühender Fantasie und Spe kulation, oder noch deutlicher: Wäre der Autor dieses Textes Pinocchio, würde er nicht mehr in diesen Raum passen.
Gestartet sind Sie durch die Rede des Fraktions
vorsitzenden Thomas Röwekamp mit schweren Vorwürfen gegen Karoline Linnert und Hermann Schulte-Sasse. Nach der letzten Beweisaufnahme wusste die CDU noch nicht einmal mehr, ob sie ir gendeinen Rücktritt fordern sollte. Nun entnehme ich der Presse, dass die Wählerinnen und Wähler entscheiden sollen.
Bitte, meine Damen und Herren, das kann man doch irgendwann nicht mehr ernst nehmen.
Sie haben gezockt, meine Damen und Herren von
der CDU. Sie haben in die parlamentarische Waffen kammer geschaut und sich gleich für das schärfste Schwert entschieden in der Hoffnung, irgendetwas
in den Akten zu finden. Nur, da war nichts! Sie ha ben sich zulasten der Steuerzahler verzockt, meine Damen und Herren von der CDU. Stand heute über 600 000 Euro allein im Haushalt der Bürgerschaft.
Stattdessen wissen nun die Mitglieder dieses Aus
schusses eine ganze Menge über das Verpressen wasserundurchlässigen Betons mit Harz bei auftre tenden Rissen. Wir wissen nun um die Zusammen setzung einer Dampfsperre und dass sie trotz aller Robustheit doch eine empfindliche Konstruktion ist. Wir haben gelernt, dass ein Trockenbauer nicht in feuchten Räumen arbeiten kann, und wissen nun, wie man einen Bauplan liest. Da soll noch mal einer sagen, Politik hat nichts mit dem wahren Leben zu tun, meine Damen und Herren!
Ich will einem Vorwurf entgegentreten, der mich
gleich doppelt – als Grüner und als Ausschussvor sitzender – geärgert hat. Es ist schwierig, das hinzu bekommen, aber in dem Fall haben Sie es geschafft. Es geht nämlich um die Frage der Öffentlichkeit. Wir haben weite Teile der Beweisaufnahme ohne die Öffentlichkeit vornehmen müssen. Grundlage hierfür war eine Stellungnahme der Bürgerschafts kanzlei zum Umgang mit vertraulichen Akten und zu Fragen des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses. Dies war und ist bis heute die einzige rechtliche Stellungnahme zu dieser Frage. Wenn die CDU das Vorgehen der Koalition moniert, hätte ich erwartet, dass Sie sich hierzu ebenfalls eine rechtliche Stel lungnahme organisieren oder verfassen, die dann in die Beratungen des Ausschusses eingeflossen wäre. Diesem Diskurs haben Sie sich verweigert. Sie haben ausschließlich mitgeteilt, dass Sie das anders sehen. Auch den Rechtsweg haben Sie nicht beschritten.
Der Vorwurf an die Koalition, die Öffentlichkeit aus
rein politischen Gründen ausgeschlossen zu haben, ist eine Frechheit, durch nichts belegt, und ich weise ihn in aller Deutlichkeit zurück!
Gerade von Ihnen als CDU hätte ich mir mehr Sen sibilität für die Sorgen und Ängste der beteiligten Unternehmen gewünscht. Wäre es nach Ihnen ge gangen, hätte die GeNo auch noch die Prozessstra tegie für die diversen Auseinandersetzungen in aller Öffentlichkeit dargelegt. Verantwortung geht anders, meine Damen und Herren: Gut, dass Sie in Bremen keine Entscheidungen treffen! – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und
Herren! Ich weiß, Sie haben dasselbe Bedürfnis wie ich. Gleichwohl wollen wir diese Debatte vernünftig zu Ende führen. Dazu gehört auch, dass man sich mit dem Minderheitenvotum der Fraktion DIE LINKE auseinandersetzt. Das tue ich jetzt auch im Namen der Kollegin Grotheer noch einmal gern.
Lieber Klaus-Rainer Rupp, ich will auf den Begriff
der Jubelreden eingehen. Nein, Jubelreden waren es sicherlich nicht; denn sowohl in meinem Bericht als Ausschussvorsitzender als auch in meinem State ment als Obmann vom Bündnis 90/Die Grünen in der Bürgerschaftsfraktion als auch in dem Statement der Kollegin Grotheer waren deutlich Dinge zu erkennen, mit denen die Koalitionsfraktionen definitiv nicht zufrieden sind. Die Fehler, die im Vorfeld gemacht wurden, sind benannt, ich gestehe aber selbstver ständlich zu, dass es diesbezüglich unterschiedliche und auch weiter gehende Positionen geben kann.
Für mich treibt DIE LINKE hier exakt die Position
voran, die sie bereits im letzten Untersuchungsaus schuss eingenommen hat, in dem sie insgesamt starke Kritik an der Finanzierung der GeNo und deren Aus wirkungen geäußert hat. Ich will die Debatte hierzu, die wir des Öfteren im Parlament, aber auch mit der geschätzten Kollegin Bernhard geführt haben, nicht erneut aufwärmen. In der Tat ist der Bau auch für den Konzern GeNo eine Belastung. Was wir aber nicht machen können, ist, dass wir auf der einen Seite eine privatrechtliche Form wählen und auf der anderen Seite so tun, als würde es sich bei jedem Kranken haus um eine Abteilung der Gesundheitsbehörde handeln. Das wäre in vielen Bereichen angreifbar und im Umgang mit den freien Krankenhausträgern auch nicht sauber. Gestatten Sie mir daher, diese durchaus spannende, aber aus meiner Sicht eher hoffnungslose Debatte – ich denke, wir kommen nicht auf einen Nenner mit Ihnen – an dieser Stelle nicht weiterzuführen!
Ihre Empfehlungen orientieren sich an den bereits
eingebrachten Anträgen, die hier schon debattiert wurden. In der Tat muss man aus meiner Sicht an zwei Punkten weiterarbeiten, die sich auch im Be richt der Koalition wiederfinden. Die Frage der Rolle des Bauherrn ist eine ganz zentrale. Ich bin sehr dankbar für den jetzt eingeschlagenen Weg, dieser Frage im Haushalts- und Finanzausschuss noch einmal vertieft und gemeinsam nachzugehen. Das ist eine harte Nuss, ist aber ein Thema, das es lohnt weiterzuverfolgen. Im Großen wie im Kleinen ist es eine entscheidende Stellschraube. Deswegen findet sich dazu auch etwas im Bericht der Koalitionsfrak tionen. Ich will hier der Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss nicht weiter vorgreifen, belasse es also an dieser Stelle dabei.
Eine weitere Frage, die auch mit der Erfahrung
des Untersuchungsausschusses zusammenhängt, ist die nach der parlamentarischen Kontrolle. Wir Grünen sind – das wissen Sie, Herr Rupp – keine Anhänger Ihres vorgeschlagenen Dauer-Untersu
chungsausschusses, wenn ich jetzt einmal so salopp formulieren darf -, was im Kern ein solcher Investiti onskontrollausschuss, wie Sie ihn nennen, ja wäre. Wir sind der Meinung, dass eine ausreichende Kontrolle in den Ausschüssen und Deputationen ausgeübt werden könnte, man mag aber an der einen oder anderen Stelle noch einmal über die Stellschrauben nachdenken. Im Kern stellt sich dabei auch die Fra ge der Schwerpunktsetzung, und zu Recht weisen Sie in Ihrem Minderheitenvotum darauf hin, dass wir uns dann schon im Grenzbereich zwischen der Kontrollfunktion des Parlaments und exekutivem Handeln befinden.
Auch Sie, Herr Rupp, kommen zu dem Schluss, das
Vergaberecht sollte geändert werden. Auch Ihnen halte ich entgegen, dass ich mich gern damit beschäf tige, aber im Konkreten und nicht im Nebulösen. Sie können dies alles beklagen, aber Sie müssen auch eine gangbare Alternative aufzeigen. Entsprechen de Initiativen – davon gehe ich von aus – wird es in der nächsten Legislaturperiode geben. Das in der gebotenen Kürze zu dem Minderheitenvotum der LINKEN! – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr ge
ehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Bodycam und ihre Sinnhaftigkeit und mögliche Einführung beschäftigt nicht nur die Polizeien der Länder, sondern auch zahlreiche Land tage. Die klassischen politischen Muster lassen sich nicht so einfach abbilden. So reagierten die Grünen in Hessen offen auf dieses neue Instrument, während Hamburgs CDU eine eher reservierte Haltung ein nahm. Datenschützerinnen und -schützer sind wenig begeistert, Bürgerrechtsorganisationen unterstützen die Einführung. Auch innerhalb der Polizei ist die Schulterkamera nicht unumstritten, was am Ende eines deutlich macht: Es ist eine sehr komplexe Thematik.
Die rot-grüne Koalition will sich dieser komplexen
Auseinandersetzung stellen, und deswegen erhalten der Senator für Inneres und die Polizei heute vom Parlament den Auftrag, ein Konzept für den Einsatz der Bodycams zu entwickeln. Ob es zu einem Einsatz der Minikameras in Bremen kommt, entscheidet am Ende dieses Parlament. Ohne eine Änderung des Bremischen Polizeigesetzes ist der Einsatz der Schulterkameras nicht zulässig.
Aus grüner Sicht gibt es eine Vielzahl offener
Punkte zu klären, auf die ich an dieser Stelle gern eingehen möchte. Die Polizei wird einen Vorschlag machen müssen, in welchen Situationen sie diese Kameras benötigt. Dabei ist die Frage des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ebenso zu betrachten wie die mögliche Präventionswirkung dieser Kamera.
Unserer Erfahrung mit der wenig erfolgreichen
Videoüberwachung des öffentlichen Raumes stehen die ersten positiven Erfahrungsberichte aus Hessen gegenüber. Das alles muss und wird in die Erstellung eines Konzeptes einfließen müssen, ebenso die Frage, ab wann eine Übertragung gestartet wird, und auch, zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Bedingun gen die Aufnahmen dann gelöscht werden dürfen.
Die Palette der zu prüfenden und zu klärenden
Dinge ließe sich an dieser Stelle noch sehr lange fortsetzen. Dem einen oder anderen mag eine Ton übertragung zusätzlich wichtig sein, nur muss das Wünschenswerte auch rechtlich zulässig sein. Dies bezüglich haben wir, glaube ich, dann auch noch eine weitere Diskussion zu führen, weil das unter den gegebenen Rahmenbedingungen, der Kollege Senkal hat gerade darauf hingewiesen, nicht möglich ist.
Ebenso halten wir Grünen den Einsatz in Wohnun
gen, die unter dem besonderen Schutz des Grund gesetzes stehen, für rechtlich fragwürdig. Das sind viele Fragen und offene Punkte, die es nun in der Konzepterstellung zu beantworten und in der an schließenden politischen Debatte zu bewerten gilt. Wir wollen keinen Schnellschuss wie in Hamburg, wo man erst die Kameras angeschafft und dann über Konzepte und rechtliche Grundlagen gesprochen hat.
Die grüne Bürgerschaftsfraktion steht diesem neuen
Instrument, das ein Baustein im Rahmen der Präven tion und der Verfolgung von Straftaten sein kann, grundsätzlich offen gegenüber. Der Ball liegt nun im Spielfeld der Innenbehörde und der Polizei, ein überzeugendes Konzept vorzulegen, das auf die for mulierten Fragen Antworten findet. Wenn es gelingt, mit den Schulterkameras Angriffe auf Polizeibeamte zu verringern und Sachverhalte besser aufzuklären, dann hat sich die inhaltliche Auseinandersetzung mit der komplexen Thematik gelohnt. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr ge
ehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die rot-grüne Koalition legt Ihnen heute einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Opferschutzes vor. Im Kern geht es um die Frage, ob ein Mensch, der Opfer einer Gewalttat geworden ist, bei der er sich mit einer Krankheit infiziert haben könnte, auch Monate später noch in Ungewissheit leben muss oder ob ihm rasch Klarheit verschafft werden kann.
Wenn ein Rettungssanitäter im Einsatz gebissen
und bespuckt wird, so kann dies weit über die aku ten gesundheitlichen Folgen hinausgehen. Wenn eine Person Opfer sexueller Gewalt wird, so muss sie sich neben den direkten Folgen der Tat auch mit den möglichen weiteren Folgen auseinandersetzen. Wenn eine Polizistin im Dienst mit einer Drogen spritze gestochen wird, dann ist das kleine Pflaster die geringste Sorge der Beamtin. Alle Opfer wissen nicht, ob sie sich im Rahmen dieses Angriffs mit einer Krankheit infiziert haben. Dies führt im Ext remfall dazu, dass das gesamte persönliche Leben so lange umgestellt wird, bis eine Infektion absolut ausgeschlossen ist. Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie über Monate einer enormen Ungewissheit und, damit verbunden, einer psychischen Belastung ausgesetzt sind. Auch das familiäre und das soziale Umfeld leiden mit.
Für die Koalition war es wichtig, zu einer rechts
festen Lösung zu kommen; denn man darf in der Tat nicht einfach dem Täter Blut abnehmen und es untersuchen. Unser Vorschlag orientiert sich daher stark an dem Rahmen, den das Bundesinfektions schutzgesetz uns gibt, ergänzt die bestehenden Kompetenzen und definiert einen Herausgabean spruch des Opfers. Die Gesetze der Länder kennen
sehr unterschiedliche Wege, wenn es entsprechende Regelungen überhaupt gibt.
Auch die Übermittlungswege und die Löschung
der entsprechenden Daten sind klar geregelt. Es gibt am Ende kein Register, in dem alle Infizierten dieser Stadt eingetragen sind; denn es handelt sich um höchst sensible persönliche Daten, die nur zum Zwecke des Opferschutzes genutzt werden dürfen.
Dass wir die Kolleginnen und Kollegen der CDU
überzeugen konnten, den Weg mit uns zusammen zu gehen, freut uns. Daran wird auch deutlich, dass dieses Haus ein gemeinsames Interesse daran hat, den Opferschutz in unserem Bundesland weiter voranzubringen. Zu der Position der LINKEN wird sicherlich Frau Kollegin Vogt gleich noch etwas sagen.
Ich finde, es ist ein gutes Zeichen, das wir am
heutigen Tag senden. – Vielen Dank!
Sehr ge
ehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat kann man eine solche Debatte heute nicht bestreiten, ohne dass man das Geschehen am Wochenende in diesem Hause anspricht. Der Angriff auf Fans und Polizeibeamte – und das nehme ich als eindeutiges Zeichen hier aus diesem Hause von allen Fraktionen mit – ist nicht akzeptabel und wird vom gesamten Haus auf das Schärfste verurteilt.
Dieser Angriff ist ein Bärendienst für die vielen
Fans, insbesondere unter den Ultras, die sich en gagieren, die aber friedlich ihre Mannschaft unter stützen. Es ist ein Schlag in das Gesicht derjenigen, die sich für die Rechte der Fans, auch im politischen Raum, einsetzen. Am Ende des Tages ist mit diesem Angriff niemandem geholfen, und er ist durch nichts zu rechtfertigen, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich an dieser Stelle einmal ganz aus
drücklich unseren Innensenator Mäurer loben. Den Dualismus, den er vorgeschlagen hat, hält die grüne Bürgerschaftsfraktion für genau den richtigen. Ers tens, es müssen Straftaten, insbesondere die vom Wo chenende, konsequent verfolgt, geahndet und auch entsprechend in der Zukunft mit Aufmerksamkeit bedacht werden. Zweitens, wir dürfen den Dialog mit all denjenigen, die friedlich in der Fankurve ste hen, die ihre Mannschaft unterstützen wollen, nicht abreißen lassen, sondern müssen gerade diejenigen stärken, die diese friedliche Unterstützung auch in Zukunft propagieren wollen.
Ich habe eben gesagt, das Thema der Großen
Anfrage der CDU ist aktueller denn je. Es ist mit Statistiken immer so eine Sache, denn wir debattie ren heute nicht das erste Mal die Thematik und die Auslegung der Statistiken im Bereich der Polizei, der Straftaten und anderem. Ich glaube, dass natürlich ein Rückgang zu verzeichnen ist. Ob das jetzt am Ende des Tages der Grund ist, schon in große Jubel stürme auszubrechen, da will ich einmal an dieser Stelle ein ganz deutliches Fragezeichen setzen. Ich glaube, genauso wie der Anstieg, denn wir vorher hatten, müssen wir schauen, wohin und wie sich dieser Trend entwickelt. Erst dann wird man über einen etwas längeren Zeitraum eine entsprechende Bewertung abgeben können.
Ich will auf drei Punkte eingehen, die in diesem
Zusammenhang auch nicht das erste Mal in diesem Parlament diskutiert werden. Das eine ist der Bereich der Aus- und Fortbildung, der eine ganz wichtige Rolle einnimmt. Es ist der Antwort des Senats auf die Große Anfrage zu entnehmen, dass mittlerweile auch Rettungssanitäter und Rettungsdienste im Konflikt management geschult werden, und das ist auch ein Bestandteil der polizeilichen Ausbildung. Das halten wir für absolut richtig, ebenso die Nachbereitung bis hin zur konkreten Hilfe, wenn eine Vollzugsbe amtin oder ein Vollzugsbeamter Opfer von Gewalt geworden ist. Sie wissen, dass das auch mit einer Traumatisierung einhergehen kann, deswegen ist es auch die Aufgabe des Dienstherren, sich darum zu kümmern.
Die Fragen zur materiellen Ausrüstung – ich muss
kurz überlegen, Herr Hinners! – haben wir, glaube ich, in der letzten Plenarsitzung aufgrund einer Ihrer Anfragen diskutiert.
So will ich an dieser Stelle nur auf die Debatte beim
letzten Mal verweisen, weil ich glaube, dass sich in den letzten vier Wochen nichts Entscheidendes an der Position der grünen Bürgerschaftsfraktion geändert hat, die ich damals vorgetragen habe.
Ich komme dann zum letzten Punkt, dem poli
tischen Rückhalt! Sie haben in Ihrem Einleitungs text das Thema mangelnder politischer Rückhalt gut formuliert und schön damit gespielt, sich diese Meinung nicht zu eigen zu machen, gleichwohl aber zu transportieren. Ich glaube, dass gerade der heutige Sitzungstag in eindrucksvollerweise belegt hat, dass es ein Ammenmärchen ist, dass sich diese Regierungskoalition nicht um die Interessen der Voll zugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten des Landes Bremen kümmern würde.
Wie haben heute gemeinsam einen Antrag be
schlossen, in dem es um die Prävention und die Auf klärung von Sachverhalten geht, das war das Thema der Bodycams. Wir haben heute gemeinsam auch mit der CDU und mit Zustimmung der Linksfraktion ein Gesetz beschlossen, in dem wir uns um die Opfer noch einmal kümmern, also diejenigen, die auch Opfer der von Ihnen abgefragten Gewalt geworden sind und die mit den Folgen jetzt noch leben müssen. Auch da hat, glaube ich, unsere Regierungskoalition, aber auch das gesamte Haus, deutlich gemacht, dass wir gewillt sind, dass wir bereit sind, entsprechend zu handeln. Deswegen halte ich diesen Vorwurf für verfehlt. – Ich danke herzlich für die Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich gleich zu Beginn klarstellen, dass die grüne Bürgerschaftsfraktion den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung ablehnt.
Zwar enthält der Gesetzentwurf zweifellos auch Verbesserungen, in den Kernfragen zeigt er jedoch vielen hierher geflüchteten Menschen, wo die Tür ist. Die Verbesserungen, die sicherlich in den weiteren Redebeiträgen gelobt werden, fußen nicht selten auf eine Anpassung an die gängige Rechtsprechung oder europäische Richtlinien. Dafür kann man sich zwar feiern, sollte es aber nicht zu laut tun.
Ich bin der LINKEN für diesen Antrag und insbesondere die Antragsbegründung sehr dankbar. Dass eine linke Oppositionskraft der rot-grünen Regierung eine „erfreuliche Zurückhaltung“ und „humanitäre Haltung“ in den Fragen der Abschiebung attestiert, nehmen wir sehr gern zur Kenntnis, meine Damen und Herren.
In der Tat hat sich diese Regierungskoalition hier in Bremen auf die Fahnen geschrieben Abschiebungen
zu vermeiden, sodass sich der Senat in erster Linie mit der Abschiebung Krimineller beschäftigen muss.
Die Zahl der Anordnungen des Abschiebegewahrsams wurde auf ein Minimum reduziert. All dies wird nun durch den Entwurf der Bundesregierung konterkariert.
Die Stellungnahmen der Verbände sind zum Teil verheerend, die Botschaft auch. Bei den im Gesetzesentwurf benannten sogenannten konkreten Anhaltspunkten für eine Abschiebehaft handelt es sich um unvertretbare und gezielt auf Flüchtlinge ausgerichtete Merkmale wie die Vernichtung von Reisedokumenten oder erhebliche Zahlungen an Schleuser. Letzteres knüpft ganz gezielt an der Tatsache an, dass für eine große Mehrheit der Flüchtlinge keine andere Einreisemöglichkeit mehr besteht, meine Damen und Herren!
Sie müssen sich das einmal bildlich vorstellen, dass eine Familie, die aus anderen Verhältnissen in einem Kriegsland hierher flüchtet,
die ihr letztes Hab und Gut zusammengebracht hat, um die Ausreise aus diesem Land zu bewerkstelligen und hier in Deutschland zu landen, das erwartet! Das entspricht nicht der Herzlichkeit und Willkommenskultur, die wir ihnen entgegenbringen wollen, das ist nicht das, was wir Grüne unter Willkommenskultur verstehen!
Wer sich zukünftig aus menschenrechtlichen Gründen gerichtlich gegen seine Überstellung wehrt, beispielsweise nach Italien wegen der unmenschlichen Lebensbedingungen oder nach Ungarn wegen der dort drohenden Haft, läuft Gefahr, in Haft genommen zu werden.
Kommen wir nun zum „Abschiebeknast light“, dem neuen Ausreisegewahrsam! Das neue Instrument des Ausreisegewahrsams ermöglicht Freiheitsentziehung ohne Haftgründe, der Gewahrsam soll unabhängig vom Vorliegen von Haftgründen möglich sein. Ganz offensichtlich handelt es sich hierbei um einen Versuch, die Vorgaben des BGH zum Vorliegen von Haftgründen und weitere rechtsstaatliche Verfahrensgarantien auszuhebeln.
Dabei möchte ich es an dieser Stelle belassen! Ich erkenne sofort die Verbesserungen im Bereich des Bleiberechts und auch des Umgang mit ResettlementFlüchtlingen an. In der Abwägung kommen wir je
doch zu dem Ergebnis, dass dieses Gesetz gerade die hier in Bremen von der rot-grünen Koalition gemeinsam getragene fortschrittliche Politik konterkariert und schädlich ist. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin Ihnen noch das Abstimmungsverhalten schuldig, möchte aber am Anfang noch einmal meine Wahrnehmung aus dieser Debatte deutlich machen, nämlich, dass hier auch über die Grenzen der Koalition hinaus eine gemeinsam getragene Zielsetzung bezüglich der Flüchtlingspolitik verbindet und wir – zumindest in weiten Teilen – eine gemeinsam getragene Sichtweise bezüglich der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit von Abschiebehaft haben. Die Sichtweise, den Abschiebegewahrsam perspektivisch abzuschaffen, ist auch in einem Bürgerschaftsbeschluss zum Ausdruck gekommen und wird von diesem Haus in großer Breite.
Nach dem Bekanntwerden des Gesetzentwurfs haben Frau Dr. Mohammadzadeh und ich einen Brief an den Innensenator geschrieben und ihn darum gebeten, sich im weiteren Verfahren dafür einzusetzen, dass der Gesetzentwurf in dieser Form nicht zum Tragen kommen wird. Es ist jetzt hier an verschiedenen Stellen auch schon auch auf die positiven Dinge hingewiesen worden, in der Abwägung kommen wir aber weiterhin zu dem Schluss, dass wir diesem Gesetzentwurf aus Sicht der grünen Bürgerschaftsfraktion, nicht zustimmen werden, wenn wir darüber zu entscheiden hätten.
Nun sind wir nicht allein in diesem Parlament, und wir würden Ihrem Antrag heute von Herzen gern
unsere Zustimmung geben, aber das ist leider nicht möglich. Wie es sich in einer guten Beziehung gehört, hört man dann auch einmal auf seine Partnerin, und diese hat uns gebeten, diesen Antrag heute abzulehnen.
Die entsprechende Begründung werden wir sicherlich gleich hören.
Im Inhalt sind wir bei Ihnen, Frau Kollegin Vogt und liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, und lassen Sie uns gemeinsam dafür streiten, dass die Sichtweise, die wir hier gemeinsam in diesem Parlament vertreten, auch zukünftig eine breite Mehrheit hat. – Vielen Dank!
Sehr ge
ehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gewalterfahrungen gehören leider zum Beruf der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mittlerweile dazu. Im Dienst für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger müssen die Beamtinnen und Beamten immer öfter einstecken, sich im wahrsten Sinne des Wortes in Auseinandersetzungen begeben. Daraus ergibt sich für die grüne Fraktion selbstver ständlich und natürlich der Anspruch darauf, dass es eine bestmögliche Ausstattung für die Beamtinnen und Beamten geben muss.
Der Vorwurf der CDU an den obersten Dienstherrn
der Polizei, Herrn Innensenator Mäurer, ist aus un serer Sicht schon fast bösartig. Sie unterstellen, dass Innensenator Mäurer ganz bewusst mit der Gesund heit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spielt. Ich halte einen solchen Vorwurf für absolut verfehlt.
Wenn es um die Handlungsnotwendigkeiten geht,
und wenn es sie auch in Zukunft geben wird, dann ist es die Aufgabe des Innensenators, und so wie wir ihn bisher wahrgenommen haben, wird er diese Auf gabe erfassen und wird auch entsprechend handeln.
Lassen Sie mich ganz kurz in Erinnerung rufen,
dass es nicht so ist, dass seit dem Jahr 2007, seit Beginn der rot-grünen Regierungskoalition, nichts zur Verbesserung der Situation der Beamtinnen und Beamten getan wurde. Gleich zu Beginn waren die Abgeordneten mit der Einführung des sogenannten EKA beschäftigt, des Einsatzstocks kurz ausziehbar.
Da wir eine
zweite Runde haben, Herr Hinners, würde ich jetzt gern weiter vortragen.
Der EKA war aus Sicht der Polizei notwendig, um
im Dienst besser gerüstet zu sein. Diesem Wunsch ist die Regierungskoalition aus SPD und Grünen selbstverständlich nachgekommen.
Bei der jüngsten Diskussion um die sogenann
te Spuckschutzhaube habe zumindest ich für die grüne Fraktion erklärt, dass wir das Bedürfnis der Beamtinnen und Beamten absolut nachvollziehen können, wir es auch für notwendig erachten, eine Verbesserung des Schutzes zu erzielen, und dass es bei uns auch im Grundsatz keine Differenzen und Probleme mit diesem Einsatzmittel gibt. Wir haben allerdings auch schon gesagt, das will ich deutlich und ehrlich sagen, dass wir die Einsatzschwelle gern schon so hätten, dass ein Einsatz nicht einfach willkürlich passieren darf, das ist auch bei polizeili chen Maßnahmen hoffentlich nie der Fall. Wir haben gesagt, die Spuckschutzhaube darf nicht im Bereich der Prävention eingesetzt werden, sondern nur, wenn es entsprechende Anlässe oder Erfahrungen gibt oder es zu einer Spuck- oder Beißattacke kommt.
Das Nächste – leider in dieser Bürgerschaftswoche
wegen Krankheit des geschätzten Kollegen Senkal ausgesetzt –, mit dem die Regierungskoalition eine Forderung der Polizei erfüllt, ist die sogenannte BodyCam, die in der Polizei selbst, das wissen Sie auch, nicht unumstritten ist. Die Kolleginnen und Kollegen der Grünen aus Hessen berichten aber, dass es zu einer deutlichen Wirkung im Sinne der Prävention in der Auseinandersetzung mit dem polizeilichen Gegenüber geführt hat, und wenn das am Ende hilft, dann sind wir bereit, auch diesen Schritt mitzugehen.
Natürlich, lassen Sie es mich so deutlich sagen,
muss man immer prüfen, ob die Ausstattung der Polizei noch angemessen und zeitgemäß ist. Das haben wir zuletzt beispielsweise beim Angriff auf die Beamtinnen und Beamten der Polizei in der WMNacht in Bremen-Nord diskutiert, wo sich die Polizei zum Eigenschutz erst einmal zurückziehen musste. Unter anderem war in der Deputation für Inneres ein Thema, wie eigentlich die Streifenwagen geschützt sind, was das Einwerfen der Scheiben betrifft. Sie erinnern sich daran, dass diese Frage sozusagen et was umgegangen wurde, wir etwas diskutiert haben und uns am Ende einig waren, dass es dort noch zu Verbesserungen kommen muss. Ich bin mir sicher, dazu wird der Senator für Inneres wahrscheinlich auch gleich noch etwas sagen.
Insgesamt sehen wir es als Aufgabe der Polizei
führung und des Innensenators. Bisher sind außer den vorgenannten Dingen bei uns keine weiteren Punkte angekommen, aber wir sind auch sicher, dass der Innensenator dieser Aufgabe gerecht wird.
Zum Thema Personal diskutieren wir heute ja nicht
zum ersten Mal. Der Senat hat am 21. Oktober 2014 für das Land Bremen 100 Beamtinnen und Beamte
in die Ausbildung entsandt und hat dann, das will ich der Vollständigkeit halber noch hinzufügen, zehn weitere Stellen für den Bereich des Nicht-Vollzugs genehmigt, ein Bereich, der auch immer wieder Gegenstand der Diskussion war. Ich habe es damals auch in den Erörterungen im Haushalts- und Finanz ausschuss so wahrgenommen, dass es ein ziemlicher Kraftakt war, den der Senator für Inneres und die Senatorin für Finanzen gemeinsam im Sinne der Sicherheit und der Polizei gelöst haben. Aus unserer Sicht waren die Maßnahmen damals begrüßenswert und sind es heute immer noch.
Ansonsten nehme ich aus der Debatte mit, dass
es bei der CDU eine große Unterstützung für die Verschärfung des Waffenrechts gibt. Das habe ich bisher gelegentlich auch anders wahrgenommen, aber Sie haben soeben auf den Umlauf von Waffen in vielen Dingen hingewiesen.
Ich möchte noch einen Satz in Sachen Polizeiwa
chen sagen, Frau Vogt. Ich glaube, dass die Debatte nicht korrekt geführt wird, weil man sich natürlich Gedanken machen muss, wenn man eine begrenzte Anzahl an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, wie man sie einsetzt. Ich finde, das oberste Ziel muss das Abarbeiten der sogenannten Notrufe mit der entsprechenden Kategorisierung sein. Dann halte ich es für durchaus vertretbar, den Bürgerinnen und Bürgern auch zuzumuten, den Weg zu einer Wache etwas länger zu beschreiten, wenn sie einen normalen Fahrraddiebstahl oder Ähnliches anzeigen wollen. Dies ist eine Abwägung, das gebe ich zu, man kann es sich auch anders wünschen, das nehme ich auch als politischen Unterschied zwischen uns wahr. Ich glaube aber, dass uns die Beamtinnen und Beamten auf der Straße mehr helfen als hinter dem Tresen der Wache. Insofern werden wir dort nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen, denke ich. – Herz lichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf einige wenige Punkte an dieser Stelle noch eingehen, die in der Diskussion auch eine Rolle gespielt haben.
Ich bin der Kollegin Frau Güngör schon einmal sehr dankbar für den Hinweis darauf, dass nicht grundsätzlich jeder Schulvermeider oder jede Schulvermeiderin gleich zum Kleinkriminellen oder zum Kriminellen wird, aber wir wissen auch, dass die kriminellen Karrieren, die wir uns anschauen, meistens mit diesem Thema korrespondieren. Es ist daher schon wichtig, sich dem Thema Schulvermeidung auch noch einmal zu stellen. Mein Eindruck, den ich sowohl aus der Antwort des Senats, aber auch aus den Gesprächen vor Ort gewonnen habe, ist der, dass wir in diesem Bereich insgesamt ordentlich aufgestellt sind, dass wir den Vergleich mit anderen Bundesländern nicht scheuen müssen, dass wir klare Abläufe auf dem Papier haben und mit den ReBUZen, also mit den Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren, ein weiteres Instrument haben, um das uns sicherlich viele Städte beneiden.
Ich möchte auf einen Punkt gern eingehen, den die CDU nachgefragt hat, nämlich die Frage, ob man eigentlich immer gleich ein Bußgeld verhängt. Der Senat beantwortet das aus der Sicht meiner Fraktion korrekt, indem er sagt, dem Bußgeld sollten immer eine pädagogische Abwägung und eine pädagogische Arbeit vorangestellt werden. Ich finde, diese Verfahrensweise des Senats inhaltlich richtig, meine Damen und Herren!
Wir müssen einfach auch anerkennen, dass es Familiensituationen gibt, in denen ein Bußgeld überhaupt nichts ausrichtet, Kinder wachsen nämlich in Familien auf, in denen sie überwiegend damit beschäftigt sind, sich selbst und ihr Leben zu organisieren, sodass gelegentlich die Frage auch zu Recht gestellt werden muss, ob die Familie eigentlich noch das richtige Umfeld für die Kinder ist. Die Ahndung mit ei
nem Bußgeld ist aus meiner Sicht als zweitrangig anzusehen, an erster Stelle stehen das Wohl der Kinder und Jugendlichen und die pädagogische Abwägung.
Frau Kollegin Vogt hat einen von bestimmt 1 000 Einzelfällen in Bremen benannt. Wenn man über dieses Thema diskutiert, gibt es in der Tat immer wieder auch Fälle, in denen man als Abgeordneter durchaus die Stirn runzelt. Ich glaube aber, man kann in der gesamten Breite feststellen, dass Bremen über ein funktionierendes Netzwerk im Bereich der Prävention verfügt.
Dass allerdings auch, und das kennen wir aus vielen Bereichen, die handelnden Akteure vor Ort ganz entscheidend für die Frage der Umsetzung verantwortlich sind, da machen wir uns doch nichts vor! Die Zeiten, in denen die Polizei in der Schule kein gern gesehener Gast war, sind doch mittlerweile vorbei. Heute ist es in den Schulen so, dass sich die Polizei den Fällen tatsächlich in guter Zusammenarbeit mit der Schule stellt, es da einen engen Austausch gibt und wahrscheinlich gelegentlich auch der Datenschutz – das sage ich einmal ganz vorsichtig – beiseite geräumt wird, um dem Kind oder dem Jugendlichen zu helfen. Ich glaube, dass dieses gemeinsame Handeln von Polizei und Schule an der Stelle auch richtig ist, meine Damen und Herren!
Der Kollege Hinners hat ja weiter danach gefragt, wie es eigentlich mit den Gründen für Gewalt aussieht. Ich glaube, dass das ein sehr spannendes und interessantes Thema ist, dem wir uns eigentlich mit einer eigenen Großen Anfrage hätten widmen können. In diesem Bereich muss zentral im Blick behalten werden, dass der Umgang mit Konflikten gelernt wird und der Teufelskreis unterbrochen werden muss, denn diejenigen, die später Gewalt anwenden, haben sie zumeist im Kindes- und Jugendalter selbst erfahren. Das ist die eine Seite.
Die andere Seite ist die Eingriffsschwelle, auch darauf haben Sie vorhin hingewiesen, Herr Kollege Hinners. Wann geht das Jugendamt eigentlich in eine Familie hinein? Diese Diskussion führen wir hier öfter, und wir müssen anerkennen, dass es da auch rechtliche Hürden gibt. Gelegentlich würde man sich aus der Außenperspektive vielleicht ein früheres Eingreifen wünschen, gleichwohl geht es nicht um „Wünsch dir was“, sondern um die Einhaltung des Rechtsstaates, auch die sollten wir jetzt und in der Zukunft gewährleisten.
Letzter Punkt: Stopp der Jugendgewalt! Dazu gab es dieses Mal ja gar keine Frage, nur indirekt. Ich glaube, dass es grundsätzlich erst einmal der richtige Weg ist, den der Senat gewählt hat, nämlich sich diesem Problem ressortübergreifend zu stellen, die Vernetzung zwischen den einzelnen Dienststellen voranzutreiben und genau zu schauen, dass nicht jede einzelne Dienststelle, ob es die Polizei, das Ressort
Bildung oder Soziales oder die Jugendgerichtshilfe ist, für sich selbst, sondern alle gemeinsam an dem Kind und dem Jugendlichen arbeiten.
Wir können über die Ausführung dieses Konzeptes noch lang und intensiv diskutieren, Sie wissen, dass wir gelegentlich auch einmal ein Fragezeichen setzen, was die Umsetzung angeht. Ich glaube aber, dass es im Großen und Ganzen eine vernünftige Struktur ist, eine vernünftige Struktur, die wir auch im Bereich des ehemaligen Jugendeinsatzdienstes der Polizei umgesetzt haben, der jetzt der Jugendsachbearbeiter ist. Ich erinnere mich noch an die Diskussionen hier im Parlament, in denen wir gefragt haben, warum das in Bremerhaven eigentlich so gut klappt und Bremen das anders macht. Ich glaube, dass die jetzige Struktur eine ist, die bei der Polizei weiterhelfen kann.
Insgesamt, sehr geehrter Herr Kollege Hinners, will ich Sie zum Ende noch darauf hinweisen, dass ich Ihren Schluss bezüglich der Verurteilungsquote, wir bräuchten mehr Personal, zumindest sportlich finde, um das einmal ganz höflich zu formulieren,
denn die Frage, ob es eine Verurteilung gibt oder nicht, hängt natürlich nicht zwangsläufig mit der Personalsituation zusammen, sondern tatsächlich vielleicht auch mit der Entscheidung eines Richters oder einer Staatsanwaltschaft und wie diese damit umgehen. Insofern hätte ich jetzt gedacht, dass Sie vielleicht an der Stelle einmal zur Justizschelte ausholen. Das haben Sie sich verkniffen, aber zu sagen, dass es einfach nur an der Personalsituation liege, ist abwegig, das bringt uns in der Frage nicht weiter.
Insgesamt danke ich dem Senat für die Beantwortung! Ich glaube, wir sind in vielen Bereichen ordentlich aufgestellt. Dass wir in einigen Bereichen besser werden können, will ich gar nicht in Abrede stellen, dass sie von Frau Vogt und Herrn Hinners benannt worden sind, ist auch richtig. Ich glaube, es ist auch die Aufgabe von uns Abgeordneten, gerade diese Bereiche weiter kritisch im Blick zu behalten. – Herzlichen Dank!
Die Grünen haben heute vor allem sehr viele kranke Kolleginnen und Kollegen, Herr Röwekamp!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie schätzt der Senat mittel- bis langfristig eine nötige Erweiterung in der Zulassung der bestehenden Schulbücher und Unterrichtsmaterialien durch digitale Medien ein?
Zweitens: Welche konkreten Planungen verfolgt der Senat zur Erweiterung beziehungsweise zum Umstellen von Schulbüchern beziehungsweise Unterrichtsmaterialien auch in digitaler Form?
Drittens: Wie bewertet der Senat die Bereitschaft in den Schulkollegien für eine zunehmende Nutzung auch digitaler Schulmaterialien im Unterricht, und welche Formen einer Weiterbildung bietet er hierfür den Schulen an?
Herr Staatsrat, ist Ihnen bekannt, welche Resonanz es auf den Einsatz dieser neuen Medien im Unterricht seitens der Schülerinnen und Schüler gibt?
Ja! – Herr Staatsrat, Sie haben in Ihrer Antwort auf vielerlei Probleme hingewiesen. Kann ich trotzdem davon ausgehen, dass der Senat, wenn diese Probleme beseitigt sind, dem Einsatz neuer Medien im Unterricht sehr aufgeschlossen und positiv gegenübersteht?
Aber daran arbeiten wir?
Herr Staatsrat, nun haben Sie eben geschildert, dass Sie sich in ständigem Austausch befinden. Wie schnell sind denn die Reaktionszeiten Ihrer Behörde, wenn es um den Zuzug von Flüchtlingen in bestimmte Stadtteile geht? Man hört gerüchteweise immer davon, dass Vorkurse
bereits voll sein sollen und deswegen eine Beschulung nicht umgehend sichergestellt werden kann. Wie schnell reagiert in diesen Fällen die Behörde?
Wie geht denn der Senat bzw. die Senatorin für Bildung mit dem Umstand der Übergangswohnheime um, in denen Flüchtlinge phasenweise für zwei, vier oder sechs Wochen oder aber auch für zwei Monate untergebracht sind? Werden die Kinder, unabhängig von ihrer Verweildauer dort auch in den Vorkursen untergebracht, oder werden sie sozusagen im Flüchtlingsheim gelassen?
Dann stelle ich die Frage präziser: Es gibt auch außerhalb der Zentralen Aufnahmestelle Übergangsheime, in denen die Sozialbehörde Flüchtlinge für ein, zwei oder drei Monate unterbringen muss, bevor die vorgesehenen Wohnheime fertiggestellt sind. Wie geht man denn mit diesen Kindern um?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Senat schlägt heute mehrere Änderungen im Gesetz zum Halten von Hunden vor. Die
grüne Bürgerschaftsfraktion wird diesem Gesetz, wie bereits in der Innendeputation, heute zustimmen. Die Änderungen sind aus unserer Sicht hilfreich und geboten. Sowohl die Gleichstellung von Frauen und Männern im Gesetzestext,
als auch die Klarstellung gegenüber Tierärztinnen und -ärzten, als auch die Entfristung des Gesetzes werden wir mittragen.
Das alles sind eigentlich Dinge, die eine Debatte hier im Parlament nicht notwendig erscheinen lassen, wenn nicht der Kern dieses Gesetzes, also die sogenannte Rasseliste, immer wieder Anlass für Diskussionen geben würde, auch wenn ich feststelle, dass aus der Opposition niemand beantragt hat, einen anderen Weg zu gehen.
Auch dieser Teil des Gesetzes hat sich aus grüner Sicht bewährt. Die Statistik über die Beißvorfälle belegt, dass der Sinn des Gesetzes, nämlich die Abwehr von Gefahren, erfüllt wird. Im Jahr 2013 gab es keinen einzigen angezeigten Beißvorfall. In den Jahren davor sind die Zahlen extrem gesunken.
Auch bei den Grünen gibt es Diskussionen, ob nicht auch andere denkbare Modelle vorhanden sind. Die Diskussion, ob nicht anstelle des Verbots und der entsprechenden Auflagen ein Modell wie der Hundeführerschein treten kann, wurde und wird bei uns geführt. In der Abwägung kommen wir aber zu der Entscheidung, den hier vorliegenden Gesetzesentwurf zu unterstützen.
Die CDU bringt nun noch einmal die Themen Kennzeichnungs- beziehungsweise Chippflicht sowie eine Hundehaftpflichtversicherung ergänzend in die Beratung ein. Der sogenannten Chippflicht stehen wir Grünen positiv gegenüber, die Forderung hiernach befindet sich auch gerade im jüngst beschlossenen Wahlprogramm unserer Partei. Eine solche Umsetzung bedarf aber eines entsprechenden Vorlaufs
und im Übrigen einer gemeinsamen Vereinbarung mit dem Koalitionspartner, beides liegt zum heutigen Zeitpunkt nicht vor.
Auch die Haftpflicht ist eine Sache, die wir Grünen durchaus offen und positiv diskutiert haben, allerdings lassen Sie mich an dieser Stelle ruhig darauf hinweisen, dass man bei einer Zwangsversicherung auch keinen Schnellschuss begehen darf
und die Belastung der Bürgerinnen und Bürger dabei im Blick haben muss.
Insofern halten wir Ihren Antrag insgesamt für nicht zustimmungsfähig, werden ihn ablehnen und schließen uns ansonsten dem Vorschlag des Senats an. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Korruption beeinträchtigt immer wieder in erheblichem Maße das politische, wirtschaftliche
und soziale Leben. Sie schwächt das Vertrauen der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit des Staates und die Lauterkeit seiner Repräsentanten. Nur durch eine effektive Bekämpfung in diesem Bereich lässt sich dieses Vertrauen zurückgewinnen.
Korruption schadet nicht nur dem Vertrauen, sondern auch ganz real den kleinen und mittleren Betrieben, die sich dem fairen Wettbewerb stellen wollen.
Bremen ist bei der Korruptionsbekämpfung bereits seit Längerem auf einem guten Weg, etwa mit der Einrichtung einer zentralen Antikorruptionsstelle, diversen Richtlinien und der Benennung von Antikorruptionsbeauftragten in den einzelnen Ressorts als wirksame Mittel der Prävention, aber auch der Reaktion. Diesen Instrumenten haben die Koalitionsfraktionen mit dem Korruptionsregister in der letzten Legislaturperiode ein weiteres Mittel hinzugefügt.
Mit der gesetzlichen Einrichtung eines Korruptionsregisters wollten wir allen vergebenden Stellen die Möglichkeit geben, eine Informationsquelle zur Prüfung der Unternehmen zu nutzen. In diesem Register werden all die Firmen aufgeführt, die gegen entsprechende Passagen des Strafgesetzbuches, also Vorteilsannahme, Bestechung oder Betrug sowie weitere im direkten Zusammenhang zur Korruption stehende Straftatbestände, wie unter anderem auch die illegale Beschäftigung, verstoßen.
Schon damals war uns klar, dass ein rein bremisches Korruptionsregister nicht ausreichen wird. Bisher war es die FDP, die ein bundesweites Register verhinderte, nun blockiert es offensichtlich die CDU. Die Grünen halten das Zeichen der CDU, das sie an dieser Stelle setzt, für politisch falsch und auch schädlich für unser Land, meine Damen und Herren!