Protokoll der Sitzung vom 14.03.2013

Mitteilung des Senats vom 6. November 2012 (Drucksache 18/626)

Wir verbinden hiermit:

Bericht und Antrag des Ausschusses für die Gleichstellung der Frau zum Personalbericht 2011 Band III: Bericht der Senatorin für Finanzen über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 2010 und der dazugehörige Personalbericht 2011 Band III – Anlagenband: Bericht der Senatorin für Finanzen über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 2010 nach Dienststellen, Mitteilung des Senats vom 6. November 2012, Drucksache 18/626 vom 1. März 2013

(Drucksache 18/799)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert.

Meine Damen und Herren, die Mitteilung des Senats vom 6. November 2012, Drucksache 18/626, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 29. Sitzung am 21. November 2012 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 18/799 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort Frau Bernhard als Berichterstatterin.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Aufmerksamkeit sinkt, die Unruhe nimmt zu. Ich hoffe dennoch, dass Sie diesem letzten Tagesordnungspunkt gefesselt lauschen werden. Ich hoffe selbstverständlich auch, dass Sie den Personalbericht aufmerksam gelesen haben. Ich werde insofern zu unserem Bericht hier nur eine kurze Zusammenfassung geben.

Ich möchte mit dem ersten Punkt beginnen, und zwar ist der vorliegende Bericht der erste, der nicht nur die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe, sondern eben auch die Mehrheitsgesellschaften einbezieht. Ich muss gleich am Anfang feststellen, dass der Gleichstellungsausschuss sehr intensiv darüber debattiert hat und wir es sehr begrüßen, dass es diesen Bericht gibt. Ich finde ihn außergewöhnlich positiv. Wir können auch sagen, dass er uns nicht nur einen hervorragenden Überblick verschafft hat, sondern selbstverständlich auch die Steuerungsbedarfe klarlegt.

Es ist insofern sehr interessant, dass jetzt nicht nur die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe im Landesgleichstellungsgesetz, LGG, mit einbezogen sind, sondern, wie ich eben schon gesagt habe, auch die Mehrheitsgesellschaften, denn sie haben ja eigentlich gar kein LGG, sondern nur die Regelungen des Senats. Es gibt zum Beispiel keine 50-Prozent-Quote, und es gibt auch eine schwächere Stellung der Frauenbeauftragten. Insofern ist hier durchaus eine Abschichtung zu sehen. Die Daten zu den Mehrheitsgesellschaften sind insofern teilweise auch unzureichend, dies gilt leider auch für die Daten zu Bremerhaven. Die ZGF zum Beispiel regt daher an, sowohl die Mehrheitsgesellschaften als auch die Stadtgemeinde Bremerhaven in einem eigenen Teil zu behandeln und die Daten dabei möglichst so detailliert zu erheben, wie es auch für die Kernverwaltung und die Eigenbetriebe in Bremen der Fall ist.

Ich komme noch zu dem Frauenanteil und zu den Leitungsebenen. Es mag uns wenig überraschen, aber nach wie vor sind die verschiedenen Tätigkeiten auch ungleich besetzt. Bei der Raumpflege und der Küchenhilfe beträgt der Frauenanteil 99 Prozent, das ist schon nicht gerade wenig, auch im Bereich der Er––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

ziehung und Betreuung sind es 82 Prozent. Bei der Polizei ist der Frauenanteil mit 20 Prozent niedrig. Das Beispiel der Polizei zeigt aber auch, dass hier eine Veränderung möglich ist.

(Unruhe – Glocke)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn es dem Schluss zugeht, bitte ich Sie, der Berichterstatterin Aufmerksamkeit zu schenken.

Danke, Herr Präsident!

Bei den unter Fünfunddreißigjährigen im Polizeidienst beträgt der Frauenanteil bereits 45 Prozent, das heißt, es gibt hier eine positive Entwicklung. Ich möchte auch positiv hervorheben, dass der Frauenanteil bei den Auszubildenden zugenommen hat. Wir haben 1 418 Auszubildende, der Frauenanteil liegt bei 59 Prozent und ist auch gestiegen.

Die Entwicklung bei den Leitungspositionen gefällt uns nicht so richtig. Im Vergleich zum Jahr 2008 sind mehr Leitungspositionen mit Frauen besetzt, aber bei Weitem selbstverständlich nicht die Hälfte. In der ersten Leitungsebene sind es 47 Prozent, auf der zweiten Leitungsebene sind es 30 Prozent, und auf der dritten Leitungsebene sind es 36 Prozent. Das ist insofern unverhältnismäßig, als der gesamte Beschäftigtenanteil bei den Frauen 55 Prozent ausmacht.

Kommen wir zum dritten Punkt, das Geld! Auch im öffentlichen Dienst im Land Bremen gibt es einen Gender Pay Gap, auch das ist wenig überraschend. Im Trend nimmt der Frauenanteil ab, je höher die Entlohnungsstufe ist. In der höchsten Entgeltstufe befindet sich dann gar keine Frau mehr. Insgesamt beträgt der Lohnabstand zwischen Männern und Frauen etwa eine Entlohnungsstufe. Das ist aber auch nur die halbe Wahrheit. Auch im öffentlichen Dienst arbeiten die Frauen deutlich mehr in Teilzeit, bei den Männern sind es 15 Prozent und bei den Frauen sind es 85 Prozent, wobei die 15 Prozent bei den Männern zum großen Teil auf die Altersteilzeit zurückzuführen ist. Höhergruppierungen sind bei Frauen um 20 Prozent seltener, und das hat sich seit dem Jahr 1998 leider nicht verändert.

Erhebliche Unterschiede zeigen sich auch beim Anteil der Beamtinnen und Beamten. Von den weiblichen Beschäftigten sind 36 Prozent verbeamtet, und bei den männlichen Beschäftigten sind es 52 Prozent. Dies ist, finde ich, durchaus bemerkenswert, auch für den öffentlichen Dienst.

Der vierte Punkt bezieht sich auf die Frauenbeauftragten. Das ist etwas, das explizit auch vom Personalrat und von der ZGF stark bemängelt wurde. Von den 19 Gesellschaften, die unter das LGG fallen, haben nur fünf eine Frauenbeauftragte, dies erschien uns doch außerordentlich wenig. Mehr als die Hälfte erhält keine Freistellung. Ich meine, das ist auch in dem Zu

sammenhang zu sehen, dass die Arbeitsbelastung selbstverständlich hoch ist. In diesem Fall ist es natürlich im Wesentlichen ein Ehrenamt, das man auszuüben hat, und es ist für Frauen nicht einfach wahrzunehmen. Hier fehlt es ganz deutlich an Unterstützung. Wir finden auch richtig und unterstützen, dass nicht nur nach Köpfen gezählt wird, sondern nach Vollzeitäquivalenten und auch nach Beschäftigungsvolumen, nur dann lässt sich eine Partizipation nach Geschlechtern wirklich realistisch nachvollziehen.

Ich möchte als fünften Punkt das Anliegen des Personalrats besonders unterstreichen, dass man sich hier eine Dienstvereinbarung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf wünscht. Ich glaube, die hätten wir auch ganz bitter nötig, denn es ist ja nicht nur so, dass man sagt, wir haben hier das LGG, und darüber hinaus müssen wir uns eigentlich nicht großartig kümmern, denn diese Vereinbarkeit bezieht sich nicht nur auf Kinderbetreuung, sondern selbstverständlich auch auf Pflege. All das muss tatsächlich mit bedacht werden. Es wäre auch einmal schön, wenn Männer dies mit bedenken würden und nicht nur Frauen.

(Beifall bei der LINKEN)

Ebenfalls hält der Personalrat es für notwendig, dass wir gezielte Entwicklungsperspektiven für Frauenberufe einrichten. Dazu hat er durchaus auch Beispiele vorgelegt. In den niedrigen Entgeltgruppen 4 und 5 ist dies leider unzureichend realisiert. Es wäre also dringend notwendig, dass man hier bezüglich der Einstiegsqualifikation auch einmal weiterdenkt. Will man das zusammennehmen, würden wir auch im Zuge der Entgeltungleichheit ein Stück weiterkommen, denn nur dann, wenn das angepasst werden kann, können Frauen entsprechend tariflich bessergestellt werden. Soweit der Bericht des Ausschusses!

Wir beantragen, dass Sie ihm wohlwollend gegenüberstehen, es unterstützen und es auch in Zukunft konstruktiv begleiten. – Danke schön!

(Beifall bei der LINKEN)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Hoch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Ausschussvorsitzende hat das Ergebnis unserer Beratungen im Gleichstellungsausschuss hier ausführlich dargestellt, deshalb kann ich mich kurzfassen und mache nur noch einige Anmerkungen aus Sicht der Grünen.

Mein Dank gilt der Senatorin für Finanzen! Die Qualität der Berichte hat sich in den letzten Jahren so verbessert, dass es immer wirklich erfreulich ist, darin zu lesen und die Umsetzung des Landesgleich––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

stellungsgesetzes zu verfolgen. Er zeigt uns immer sehr deutlich, wie wir mit der Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes vorankommen, wo es Verbesserungen gibt, aber auch die Defizite werden deutlich.

Fangen wir mit dem Positiven an! Wir haben das Landesgleichstellungsgesetz geändert. Die Mehrheitsgesellschaften des Landes fallen jetzt auch darunter, das war wichtig. Ich denke, wenn wir den Anteil von 20,6 Prozent sehen, dann sehen Sie alle, dass es auch eine wichtige Gruppe ist. Innerhalb der bremischen Mehrheitsgesellschaften – das hat meine Vorrednerin auch schon gesagt – wurden aber nur fünf Frauenbeauftragte gewählt. Hier appellieren wir an die Leitungen der Dienststellen, in denen keine Frauenbeauftragten gewählt wurden, sie bitte zu motivieren, sich für dieses Amt zur Verfügung zu stellen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich denke, dass es durchaus eine Win-win-Situation ist, wenn man die Kompetenzen dieser Frauen nutzt.

23 Prozent der Frauenbeauftragten müssen ihr Amt neben ihren hauptamtlichen Tätigkeiten organisieren, ohne auch nur organisatorisch von ihrer Dienststellenleitung entlastet zu werden. Auch hier appellieren wir an die Dienststellenleitungen, gemeinsam mit den Frauenbeauftragten Lösungen zu finden und Regelungen zu organisieren, die sie entlasten, damit sie dieser Aufgabe nachkommen können.

Die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes ist Aufgabe der Dienststellenleitungen. Sie ist ein aktiver Teil der Gleichstellungspolitik in einer Dienststelle, und vor diesem Hintergrund werden wir weiter daran arbeiten, dass die Umsetzung enger an die Führungskompetenzen der Menschen gekoppelt wird, die diese Aufgabe wahrnehmen. So werden wir, denke ich, weiter vorgehen und weiter Fortschritte in dem Bereich erzielen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Aytas.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, so heißt es in Artikel 3 des Grundgesetzes. Dies scheint uns heute selbstverständlich, doch in früheren Zeiten – einige der Älteren unter uns müssten das eventuell noch aus ihren eigenen Familien kennen – war dies anders. Damals durften Mädchen und junge Frauen keinen Schulabschluss machen und nicht studieren, Frauen sollten sich um die Kinder und den Haushalt kümmern und waren ihrem Ehemann unterge––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

ordnet, auch das Wahlrecht hatten Frauen lange Zeit nicht.

Heute sind Frauen per Gesetz gleichberechtigt. In einigen Bereichen sind sie jedoch leider immer noch benachteiligt, wie wir aus dem Bericht ersehen und wie Sie wissen. Das Landesgleichstellungsgesetz, das wir in Bremen nun seit 22 Jahren haben, hat das Ziel, Frauen im bremischen öffentlichen Dienst nach Maßgabe dieses Gesetzes zu fördern. Man muss es sich einmal vorstellen, 22 Jahre sind keine kurze Zeit, das ist schon ziemlich lang!

Frau Bernhard und meine Kollegin haben schon ausführlich über den Bericht gesprochen und dargestellt, welche Defizite er aufweist. Dem habe ich keine Punkte mehr hinzuzufügen.

Ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass wir es schon als wichtigen Ansatz sehen, auch den freien Trägern als Idee weiterzugeben, dass auch in der freien Wirtschaft darauf geachtet wird und auch vonseiten der Politik noch einmal darauf Einfluss genommen wird. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Motschmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mein sehr geschätzter Kollege Herr Kau gab mir soeben das Magazin „LogBook“ der BLG, und darin gibt es einen wunderbaren Spruch aus Kasachstan: „Das letzte Kamel hat die schwerste Last.“ Das ist, glaube ich, auch so, wenn man hier als Letzte reden darf.

(Heiterkeit – Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Wir würden Sie nie mit einem Kamel ver- gleichen! – Abg. T s c h ö p e [SPD]: Da müssen wir widersprechen! Wir tun es gern! Mit mehr vermag ich aber meine lieben Kollegen jetzt auch nicht im Hinblick auf den Bericht zu begeistern und will es auch wirklich knapp machen. Ich bedanke mich für den Bericht, der zwar staub- trocken, aber wichtig für uns ist, um Entwicklungen nachzuvollziehen und nachzuzeichnen. Ich mache es jetzt einmal im Stakkato, weil ich mir immer „gut, gut, schlecht, wichtig“ an den Rand geschrieben habe. Da- ran lasse ich Sie jetzt einmal im Stakkato teilhaben. Gut ist, das wurde schon gesagt, dass die bremi- schen Mehrheitsbeteiligungen erstmalig dabei sind. Gut ist, dass der Frauenanteil der Beschäftigten weiter gestiegen ist, das freut uns. Jetzt fängt schon das Schlechte an! Schlecht ist – das hat auch Frau Bernhard gesagt –, dass die Frau- enanteile bei den Raumpflegerinnen, beim Küchen- (A) (C)

personal, bei den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern, den Erzieherinnen und Erziehern und den Betreuerinnen und Betreuern einfach sehr hoch ist und dadurch natürlich auch der geringe Verdienst.

Schlecht ist, dass mit steigender Entgeltstufe der Anteil der weiblichen Beschäftigten nach wie vor abnimmt. Schlecht ist, dass wir zu wenige Frauen in den Leitungsfunktionen haben. Schade ist, dass bei der Feuerwehr, bei der Polizei und im Strafvollzug noch zu wenige Frauen beschäftigt sind. Ganz schlecht – das habe ich mir hier aufgeschrieben – ist, dass in der höchsten Entgeltstufe gar keine Frau ist. Das ist ganz schlecht!

Jetzt komme ich noch einmal zur Teilzeitquote, die bei Frauen sehr hoch ist. Damit habe ich jetzt das Problem, dass ich die Motivation der Frauen nicht kenne, die in Teilzeit gehen. Es gibt ja viele, die sich aufgrund der Kindererziehung freiwillig und aus Überzeugung beruflich zurücknehmen. Damit habe ich kein Problem, aber wenn sie unfreiwillig in Teilzeit bleiben und nicht in Vollzeit kommen, dann hätte ich schon ein Problem damit. Das ist also ambivalent.

Dann habe ich an eine Stelle „immer noch“ geschrieben, nämlich bei den Frauenförderplänen. Wir haben ja schon einmal abgefragt, wie es in den einzelnen Ressorts aussieht, aber dort gibt es offenbar immer noch Defizite, die natürlich aufgearbeitet werden müssen. Dort sollten wir dann auch einmal nachfragen und nachhaken.