Auch wenn finanzielle Mittel nur ein Teil der nötigen Voraussetzungen sind, möchte ich doch unterstreichen, dass die Kofinanzierung der Exzellenzinitiative, eine föderale Verpflichtung Bremens, und die Forderung des Bundes nach einer fünfprozentigen Kofinanzierung des Hochschulpakts durch die Ländern uns an die Grenzen der Leistungsfähigkeit bringt. Insofern bin ich erleichtert, dass der Senat im Rahmen seiner Haushaltsberatungen beschlossen hat, die erforderlichen Mittel für die Kofinanzierung und die Mehrausgaben für die Steigerung der überregionalen Forschungsfinanzierung in seinen Eckwerten vorzusehen.
Insofern kann man auch deutlich sagen, dass diese Finanzierung gerade nicht zulasten anderer Hochschulen geht – der Erfolg der Universität im Rahmen des Exzellenzwettbewerbs –, sondern diese Mittel werden tatsächlich zusätzlich dem Wissenschaftshaushalt zur Verfügung gestellt.
Sie wissen alle, dass wir vor der Neuaufstellung eines Wissenschaftsplans für das Jahr 2020 stehen, und zwar auf der Basis und auf der Grundlage des von uns erbetenen Gutachtens des Wissenschaftsrats. Wir werden voraussichtlich im Juli dieses Jahres diese Stellungnahme erhalten. Wir werden dann auf der Basis einen neuen Wissenschaftsplan vorstellen, der dann natürlich auch die Beratung in den parlamentarischen Gremien zu finden hat.
Neben der Darstellung der Aktivitäten und der Forschung ist aber auch ein Schwerpunkt in der Qualität der Lehre und der Instrumente zur Erhaltung der Qualität der Lehre zu setzen. Dies gilt auch gerade vor dem Hintergrund der hohen Lehrbelastung durch die stark gestiegenen Studierendenzahlen, die uns noch nach den Prognosen bis weit nach dem Jahr 2020 begleiten werden. Das heißt, es ist also nicht nur eine vorübergehende Erscheinung, sondern wir werden hohe Studierendenzahlen noch in den nächsten Jahren haben. Das ist auch ein Argument, warum der Hochschulpakt jetzt gerade noch einmal wieder verlängert worden ist beziehungsweise die Finanzierung durch den Bund aufgestockt worden ist, und auch das setzt voraus, dass sich das Land beteiligen wird. Wir werden in der Diskussion mit dem Finanzressort sehen, in welcher Weise wir eine Kofinanzierung auf die Beine stellen können.
Mit anderen Worten, wenn sich die Universität und die Hochschulen in Bremen nicht auch eine ähnlich gute Reputation – deswegen stelle ich das jetzt noch einmal bezogen auf die Lehre dar – erarbeiten, die sie in der Forschung bereits gewonnen haben, so wird sich dies nachteilig für die Wissenschaftsstandorte Bremen und Bremerhaven auswirken. Ich möchte hervorheben, dass die Universität, die Hochschule Bremerhaven und die Hochschule für Künste gerade auch in dem Exzellenzpakt für die Lehre sehr erfolgreich waren. Das heißt, es fließen zum Beispiel in die Universität in den nächsten fünf Jahren insgesamt neun Millionen Euro in einzelne Projekte zur Verbesserung der Lehre. Hier ist ein klarer Schwerpunkt auf das forschende Lehren gesetzt worden.
Ich hätte noch mehr darzustellen, aber auch angesichts der Zeit – wenn ich das eben richtig gedeutet habe – darf ich nur noch eine kurze Anmerkung zu den Anträgen machen. Zu dem Antrag, den die Regierungskoalition vorgelegt hat: Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn er von Ihnen beschlossen werden würde.
Im Übrigen darf ich Ihnen zusichern, dass natürlich die parallele Berichterstattung zur Umsetzung des Zukunftskonzepts auch den parlamentarischen Gremien zugeleitet wird. Ich gehe davon aus, dass wir das nach einem Ablauf von, ich schätze einmal, zwei Jahren dann tun werden. – Haben Sie vielen Dank!
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/853 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über den Entschließungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 18/842 abstimmen.
Wer dem Entschließungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Geschlechterquote in Aufsichtsräten als Chance – Bundesregierung soll EU-Frauenquote in europäischen Unternehmen unterstützen
Antrag (Entschließung) der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 16. April 2013 (Drucksache 18/867)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Einführung einer Frauenquote für die Führungsgremien der Wirtschaft wird in der Öffentlichkeit heftig diskutiert, und das ist gut so, und das ist richtig.
Bei der Umsetzung der Demokratie und Gleichstellung in der Wirtschaft ist Deutschland im Vergleich zu den europäischen Nachbarn nach wir vor ein rückständiges Land. Das muss endlich der Vergangenheit angehören!
Ein Blick in die Führungs- und Entscheidungspositionen der deutschen Unternehmen zeigt, dass sie weiter fest in Männerhand sind. Trotz zahlreicher Aufrufe, freiwilliger Selbstverpflichtungen und Absichtserklärungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft hat sich seit Jahren wenig getan. Bleiben die Arbeitnehmerinnen in den Aufsichtsräten unberücksichtigt, wird noch deutlicher, dass Frauen in Kontrollgremium dramatisch unterrepräsentiert sind. Inzwischen gibt es genügend Erkenntnisse und auch Studien über den positiven Zusammenhang, dass Frauen, wenn sie in den Aufsichtsräten sind, auch zum wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen beitragen. Das kann man doch nicht negieren, meine Damen und Herren.
Auch die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben im Mai 2011 einen Beschluss dazu gefasst. Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder sind der Auffassung, dass die Einführung einer bundesgesetzlich geregelten Geschlechterquote für ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Führungs- und Kontrollgremien der Wirtschaft dringend geboten ist. Ich habe mich über diesen Beschluss sehr gefreut, auch besonders vor dem Hintergrund, dass unsere Verfassung eindeutig festlegt, dass Frauen und Männer gleichberechtigt sind. Die Durchsetzung dieser Gleichberechtigung ist Aufgabe des Staates, also auch unsere Aufgabe hier im Parlament.
Eine Männerquote von über 90 Prozent in den oberen Etagen der deutschen Wirtschaft widerspricht offensichtlich diesem Ziel.
Sie ist höchst undemokratisch, ungerecht und verpflichtet uns als Politik und auch die Wirtschaft zum Handeln. Ich denke, die Zeit ist reif. Gleichberechtigung und gleichberechtigte Teilhabe müssen endlich Realität werden, und dafür ist die Quote ein gutes und inzwischen, wir wissen, auch ein wirksames Instrument.
Es geht nicht nur darum, Frauen in die Aufsichtsräte hineinzubefördern, es geht auch um eine tiefgreifende andere Gestaltung der Arbeitswelt. Die Quote in der Privatwirtschaft dient nicht nur der Frauenförderung im klassischen Sinne, sondern sie hilft auch Institutionen und Führungsgremien, Unternehmen wirklich zukunftsfähig in Bezug auf Arbeitszeiten, Vereinbarkeit von Beruf und Familie und auch anderen Zielsetzungen zu machen. Einige Unternehmen haben das seit Jahren erkannt. Schauen wir auf die Deutsche Telekom! Seit dem Jahr 2007, glaube ich, hat sie die Quote, und das auch nicht zum Schaden des Unternehmens.
Der Druck ist – und darüber freue ich mich – inzwischen so groß geworden, dass es immer mehr Befürworterinnen und Befürworter der Quote gibt. Das hat auch die CDU in ihren eigenen Reihen gemerkt. Vor Monaten haben Frauen aus der CDU die Berliner Erklärung unterschrieben. Arbeitsministerin von der Leyen hat immer wieder öffentlich betont, wie wichtig sie eine Quote findet. Gerade jetzt läuft parallel im Bundestag eine Debatte dazu, und dort wird auch namentlich abgestimmt werden. Leider können wir uns schon ausmalen, wie das Ergebnis aussehen wird. Dazu komme ich gleich noch.
Grüne und SPD haben einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der vorher – und das ist wichtig – eine Mehrheit im Bundesrat gefunden hat, auch mit Stimmen der CDU. Dieser Gesetzentwurf fordert gesetzliche Mindestquoten bei der Besetzung von Auf
sichtsräten. Dafür sind lange Übergangsfristen und zwei Stufen vorgesehen: 20 Prozent bis zum Jahr 2018, 40 Prozent bis zum Jahr 2020. Ich geben zu, wir hätten uns etwas Weitergehendes gewünscht, haben das auch entsprechend eingebracht, allerdings wollten wir aber auch, dass sich viele hinter dem Kompromiss versammeln können. Wir sind kompromissbereit, aber es muss jetzt etwas getan werden.
Doch was ist passiert? Im Vorfeld der Debatte – Sie konnten es alle lesen – Herzklabastern bei der CDUFührung! Viele Abgeordnete haben ihre Zustimmung signalisiert. Welches Angebot sollten sie ihnen machen? Sie haben dann ein Angebot gemacht, das Angebot war, 30 Prozent bis zum Jahr 2020. Das hört sich doch erst einmal fein an, aber wo ist das niedergeschrieben? Im CDU-Wahlprogramm! Es wird kein Gesetz werden. Wenn man weiß, mit wem die CDU, falls sie, was ich nicht hoffe, im September siegen wird, regieren möchte, nämlich mit der FDP, dann wird es nie eine Quote geben, meine Damen und Herren!
(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD – Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Sie kennen das Wahlprogramm gar nicht! Sie wissen nicht, was darin steht!)