Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

Jetzt lasse ich über Ziffer 1 des Antrags des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Ziffer 1 der Drucksache 18/928, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, gemäß Artikel 125 Absatz 2 der Landesverfassung hat die Bürgerschaft (Landtag) Anträge auf Verfassungsänderung nach der ersten Lesung an einen nicht ständigen Ausschuss zu überweisen.

Interfraktionell ist vereinbart worden, dass dieser Gesetzesantrag an den bereits gestern eingesetzten nicht ständigen Ausschuss gemäß Artikel 125 Landesverfassung – Abgeordnetenentschädigung/Akteneinsichtsrecht für Deputierte – überwiesen werden soll.

Ich lasse jetzt über die Überweisung abstimmen.

Wer der Überweisung des Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Ziffer 1 des Antrags der Drucksache 18/928, an den bereits gestern eingesetzten Ausschuss nach Artikel 125 Absatz 2 Landesverfassung – Abgeordnetenentschädigung/Akteneinsichtsrecht für Deputierte – seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist den Gesetzesantrag zur Beratung und Berichterstattung an den nicht ständigen Ausschuss gemäß Artikel 125 Absatz 2 Landesverfassung – Abgeordnetenentschädigung/Akteneinsichtsrecht für Deputierte –.

(Einstimmig)

Jetzt lasse ich über Ziffer 2 des Antrags des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deputationen, Ziffer 2 des Antrags der Drucksa

che 18/928, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Nun lasse ich über Ziffer 3 des Antrags des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses abstimmen.

Wer der Änderung der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft, Ziffer 3 des Antrags der Drucksache 18/928, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt Ziffer 3 des Antrags zu.

(Einstimmig)

Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses Kenntnis.

Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes

Mitteilung des Senats vom 12. Februar 2013 (Drucksache 18/763) 2. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes vom 12. Februar 2013 (Drucksache 18/763) vom 30. April 2013

(Drucksache 18/888)

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 37. Sitzung am 23. März 2013 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der DrucksachenNummer 18/888 seinen Bericht dazu vor.

Wir kommen zur zweiten Lesung der Gesetzesvorlage.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Schön als Berichterstatterin.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 13. März 2013 das Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes in erster Lesung beschlossen und an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 4. April 2013 über dieses Gesetz beraten. Bei der Änderung des Gesetzes geht es darum, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Datenverarbeitung in oder aus gemeinsamen Daten oder verbundenen automatisierten Daten zu regeln. Das Bremische Datenschutzgesetz enthält hierzu bisher keine Regelungen, diese sind aber dringend notwendig und geboten. Aktueller Anlass für die Ergänzung des Bremischen Datenschutzgesetzes ist die vom Senat beschlossene Einführung einer zentralen Zuwendungsdatenbank in der bremischen Verwaltung. Der Ausschuss hat darüber nur sehr kurz beraten, er war sich auch über deren Notwendigkeit einig. In dem Sinne hat er auch die vorgeschlagene Änderung einstimmig befürwortet. Deshalb schlägt der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit der Bürgerschaft vor und empfiehlt einstimmig, sich den Anmerkungen des Ausschusses anzuschließen und dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes zuzustimmen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Als Erstes lasse ich über das Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes in zweiter Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes, Drucksache 18/763, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung.

(Einstimmig)

Jetzt lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit abstimmen.

Wer sich den Anmerkungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informati––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

onsfreiheit anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!