Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) schließt sich den Anmerkungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit an.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit Kenntnis.
Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen – Konzept zur Umsetzung des Bundesgesetzes im Land Bremen
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist von allen integrationspolitischen Initiativen oder auch Gesetzen, die wir in den letzten Jahren bearbeitet und beschlossen haben, un––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
ter den wichtigsten. Kannst du was, dann bist du was, sagen viele. Das Können wird damit entsprechend der traditionellen Redensart „hast du was, dann bist du was“ dem Vermögen gleichgestellt. Den nachgewiesenen mitgebrachten Qualifikationen wird in Zukunft also fast so viel Wert beigemessen wie dem materiellen Besitz. Dieses Gesetz ist ein Türöffner zum Arbeitsmarkt und damit auch zum Einkommen.
Das Gesetz, das wir heute in erster Lesung beschließen werden, ist ein eindrucksvolles gesetzgeberisches Dokument. Die Federführung oblag der Senatorin für Bildung und Wissenschaft, aber alle anderen Ressorts haben kräftig zugearbeitet. – Herzlichen Dank dafür!
Es ist auch ein Bericht vorgelegt worden infolge unseres Antrags von vor einem Jahr zur Umsetzung des Bundesgesetzes, und daraus kann man erkennen, dass ein Landesgesetz die spezifische Situation des Bundeslandes berücksichtigen muss. Die Eckwerte sind benannt worden, das sind die Beratung durch interkulturell qualifiziertes Personal, aber auch die Frage der proaktiven Information an die potenziellen Antragstellerinnen und Antragsteller und auch die Möglichkeit zu Nachqualifikationen sowie Anpassungsqualifikationen.
Ich denke, es ist auch wichtig – das wird auch in der Senatsvorlage und in diesem Bericht benannt –, dass die Bescheide verständlich sind beziehungsweise dass wir ein transparentes Antragsverfahren haben. Wir wissen aber auch, dass dieses Gesetz allein nicht viel ändern wird. Wir müssen dafür sorgen, dass mehr Migrantinnen und Migranten, die inzwischen seit Jahren anderen Berufen beziehungsweise anderen Tätigkeiten nachgegangen sind, ihre mitgebrachten Abschlüsse anerkennen lassen, und wir müssen sie dazu ermutigen und sie dafür gewinnen.
Es gibt viele Gründe, dieses Gesetz zu loben. Ich möchte betonen, dass viele Berufe in diesem Gesetz berücksichtigt wurden. Für besonders wichtig halte ich, dass die Lehrerberufe aufgenommen worden sind. Das ist sehr wichtig, weil auch die Bedeutung der Vorbildfunktion der Migrantinnen und Migranten für die junge Generation eine große Rolle spielt, was die Integration angeht.
Es hat aber auch Beteiligungsverfahren gegeben, bei denen sich viele Einrichtungen kritisch mit diesem Gesetz auseinandergesetzt und Vorschläge gemacht haben. Diese Beteiligungsverfahren waren nicht formal, und Anregungen und Ergänzungen sind in diese Vorlage aufgenommen worden, ich möchte einige dieser Anregungen benennen.
Es wurde zum Beispiel die Frage des Beratungsanspruchs während des Verfahrens thematisiert, ich denke, das werden wir auch zwischen der ersten und zweiten Lesung thematisieren. Ich möchte auch die Prüfung der Gleichwertigkeit loben, die jetzt vorgesehen ist. Es ist zu begrüßen, dass die Prüfung der Fähigkeiten und die Bewertung der Qualifikationen in einem Verfahren stattfinden, das heißt, die betroffenen Menschen werden wissen, was sie können und was sie brauchen. Insofern ist das ein ziemlich klares Verfahren. Ich finde es auch gut, dass in diesem Anerkennungsgesetz und im Landesgesetz auch der Rechtsanspruch verankert ist, das haben wir also im Bundesgesetz und auch im Landesgesetz, und ich glaube, das wird auch das Durchsetzungsvermögen für dieses Gesetz stärken.
Auch loben möchte ich, dass der Anspruch auf ein Prüfverfahren zur Anerkennung nach diesem Gesetz unabhängig von dem Wohnsitz, der Herkunft und dem Aufenthaltsstatus besteht. Ich finde das wichtig, weil es in Zukunft auch Flüchtlinge betrifft. Wir haben gerade Flüchtlinge aus Syrien, die zum Beispiel auch als Ärzte in Bremen angekommen sind. Sie haben auch die Möglichkeit, ihre Berufe anerkennen zu lassen, und ich denke, das eröffnet auch einen Weg zum Arbeitsmarkt für diese Personengruppe.
Zum Schluss möchte ich daran erinnern, dass auch der früh gestorbene Sozialdemokrat Peter Struck einmal im Bundestag gesagt hat: „Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist.“
Ich hoffe, dass wir bei diesem wichtigen integrationspolitischen Gesetz auch Einigkeit in diesem Parlament demonstrieren können, und dafür danke ich Ihnen schon jetzt! Der Dank zahlloser Bremerinnen und Bremer, die von diesem Gesetz auch profitieren werden, ist Ihnen bestimmt sicher. – Herzlichen Dank!
Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, möchte ich ganz herzlich auf dem Besucherrang eine Seniorengruppe aus Huchting begrüßen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Seit dem 1. April 2012 gilt auf Bundesebene das neue Anerkennungsgesetz, das den Migrantinnen und Migranten helfen ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
soll, in ihren erlernten Berufen arbeiten zu können. Heute diskutieren wir über das vom Senat vorgelegte Konzept zur Umsetzung dieses Gesetzes, und richtig angewendet kann dies eine entscheidende Starthilfe für die Teilhabe und Partizipation von Migrantinnen und Migranten sein. Für Laien ist dieses Gesetz immer noch schwer zu durchschauen, mit viel Bürokratie verbunden und kaum praktikabel. Das Anerkennungsverfahren ist auch mit der Erbringung von Gebühren verbunden, die ebenfalls abschreckend wirken kann.
Der Senat hat außerdem einen Entwurf des Landesgesetzes zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen vorgelegt, was wir sehr begrüßen, und heute diskutieren wir darüber, wie es in der Breite wirken kann. Es ist wichtig, dass die Anerkennung ausländischer Abschlüsse greift, die eine Gleichstellung ermöglicht und das Anerkennungsverfahren vereinfacht. Das Gesetz gilt bei Weitem nicht für alle Berufe und nicht einheitlich in ganz Deutschland. Für Ausbildungsberufe in der Industrie und im Handel, Handwerksberufe und Gesundheitsberufe ist der Bund zuständig, damit greift das Bundesgesetz. Für Lehrer, Ingenieure, Erzieher und alle Studienabschlüsse liegt die Zuständigkeit bei uns in Bremen. Das soll im Landesgesetz, das wir heute auch diskutieren, in erster Lesung beschlossen beziehungsweise im vorgelegten Entwurf bei uns geregelt werden.
Gesetzestechnische Details sind dabei nur eine Sache. Der entscheidende Punkt bleibt aus meiner Sicht, dass ein Wandel im Bewusstsein der Politik eintritt, das heißt also bei uns, von uns und in der Verwaltung. Zuwanderung, gerade von Fachkräften, soll nicht verhindert, sondern ermöglicht werden. Menschen, die seit Jahren unter dem Niveau ihrer ausländischen Ausbildung in Deutschland arbeiten müssen, sollen die Chance haben, endlich in ihren ursprünglichen Berufen zu arbeiten oder sich so weiterzubilden und nachzuqualifizieren, dass sie eine ähnliche Stelle in Deutschland bekommen können. Zugleich können dadurch die beruflichen und fachlichen Potenziale von Migrantinnen und Migranten gezielt für den deutschen Arbeitsmarkt erschlossen werden. Das neue Gesetz soll als Chance begriffen werden, Qualifikationen von Migranten in Deutschland sinnvoll einzusetzen.
Auch für die Menschen, die keinen Hochschulabschluss haben, aber zum Beispiel eine Ausbildung als Fachkraft in einem Beruf, in dem in Deutschland ein Mangel herrscht, soll die Migration nach Deutschland beziehungsweise nach Bremen vereinfacht werden. In diesem Zusammenhang soll ein Aufenthaltsrecht vor der Anerkennung ihrer Qualifikationen geklärt werden. Das Zuwanderungsrecht und das Anerkennungsgesetz sollten nicht gegeneinandergestellt, sondern sinnvoll miteinander verknüpft werden.
Mit dem neuen Anerkennungsgesetz erhalten viele Zuwanderer einen Rechtsanspruch auf ein Prüfverfahren zur Anerkennung ihrer im Ausland erworbe
nen beruflichen Abschlüsse. Die zuständige Stelle muss die Entscheidung über den Antrag grundsätzlich innerhalb von drei Monaten treffen, diese Frist kann nur in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden.
Bei der neu eingerichteten Beratungsstelle für Weiterbildung bei der Arbeitnehmerkammer gibt es zum Beispiel die Möglichkeit für Migranten, sich zu notwendigen Zusatzqualifikationen beraten zu lassen. Es soll also nicht mehr bei einer einfachen Ablehnung bleiben. Stattdessen müssen den Menschen konkrete Ratschläge für Fortbildungen gegeben werden. Die Frage der Verwaltungskosten für das Anerkennungsverfahren muss transparent und verständlich geregelt werden, insbesondere wenn es um Gebührenermäßigungen und -befreiungen geht.
Ich glaube, wir müssen jede Möglichkeit nutzen, um das Gesetz bei der Zielgruppe bekannt zu machen, und wir müssen die Nähe zu Migranten suchen, um Erfolge zu erzielen. Zum Beispiel ist die Arbeit des IQ-Netzwerks Bremen, des Netzwerks Integration durch Qualifizierung, dabei ein wichtiger Baustein, und man könnte darüber nachdenken, ob sich dieses Netzwerk nicht auch selbst in Beratungsstrukturen engagieren kann.
Wir sollten die nun folgenden Beratungen in den Deputationen und Ausschüssen nutzen, um das Gesetz hinsichtlich seiner Alltagstauglichkeit zu überprüfen. Ich freue mich jedenfalls, dass sich auch Bremen jetzt auf den Weg begibt, den andere Bundesländer schon beschritten haben. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die beruflichen Qualifikationen von Menschen nicht anzuerkennen, heißt nichts anderes, als ihnen ein Stück Identifikation und schlichtweg Geld wegzunehmen. Das Ausmaß, in dem dies geschieht, ist nicht unbeträchtlich. Nach einer Studie der OECD aus dem Jahr 2005 arbeitet jede zehnte Frau in Deutschland unterhalb ihrer beruflichen Qualifikation, bei Migrantinnen ist es jede vierte Frau. Dies zeigt die zentrale Bedeutung des Themas.
Es gibt eine bundesweite Studie aus dem Jahr 2007 mit dem Titel „Brain Waste“, also „Hirnverschwendung“, die gerade aus Bremer Sicht interessant ist, weil ein großer Anteil der Rückmeldungen aus Bremen kam. Es lohnt, sich einmal die konkreten Fälle anzusehen. Da gibt es die Sportlehrerin aus der ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.