(Beifall bei der LINKEN – Abg. Frau D r. S c h a e f e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Aber es ist nicht die Antwort auf einen Beteili- gungsprozess!)
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die berüchtigte Dienstanweisung 422, die ich im Übrigen unterschrieben habe, beruht auf den Ergebnissen des runden Tisches unter der Leitung des ehemaligen Abgeordneten Kudella. Das ist ein sehr tief greifender, umfassender Prozess gewesen, der Abgeordnete Pohlmann hat das beschrieben. Diese Ergebnisse des runden Tisches sind von uns zu respektieren und sind eins zu eins in dieser Dienstanweisung umgesetzt worden. Der Auftrag der Bürgerschaft, den wir im März bekommen haben, lautet, die Dienstanweisung 422 noch einmal auf ihre Aktualität zu überprüfen und zu schauen, welche Möglichkeiten es gibt, um unbillige Härten bei dem Vollzug der Dienstanweisung zu vermeiden. Das arbeiten wir ab. Prüfungsergebnisse liegen verwaltungsintern bereits vor, und Sie haben auch die Stellen aus der Großen Anfrage genannt, an denen wir gesagt haben, wohin die Richtung geht. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Wir werden das nacharbeiten, aber es ist richtig, es ist kein Missverständnis, es wird nicht darauf hinauslaufen, dass wir ein dauerhaftes Wohnen in Kleingartengebieten erlauben werden. Damit würden wir die Ergebnisse des runden Tisches von Herrn Kudella ad absurdum führen. Wir würden genauso die Bebauungspläne ad absurdum führen, die Dauerkleingartengebiete ausweisen, und das sind Bebauungspläne, die in der Stadtbürgerschaft beschlossen worden sind, auch daran haben wir uns zu halten. Wir müssen sehr aufpassen, dass wir nicht gegen den Grundsatz, den Sie hier zitiert haben, verstoßen, nämlich dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Wenn wir das tun, verlieren wir jegliche Regulierungsmöglichkeit im Bereich der Bauordnung im Außenbereich. Das ist nicht die Absicht des Senats, das weiß ich genau, das ist aber, glaube ich, auch nicht die Absicht dieses Hauses.
Was werden wir tun? Auf die Debatte bin ich schon sehr gespannt. Der Auftrag der Bürgerschaft lautet ja auch, wir sollen uns überlegen, welche alternativen Lebens- und Wohnformen in einer Stadt außerhalb von Dauerkleingartengebieten möglich sind. So etwas haben wir hier in Bremen bereits, so etwas haben auch andere Städte, so etwas gibt es auch in anderen Ländern der EU. Dort gibt es Beispiele, die man sich anschauen muss, außerhalb von Dauerkleingartengebieten. Dazu werden wir dann in der Debatte, die wir, nachdem wir unsere Prüfung abgeschlossen haben, in den nächsten Tagen beginnen werden, Vorschläge machen. Auf die Reaktionen bin ich schon sehr gespannt. Die Vorschläge werden vielleicht auch über die eine oder andere Erwartung hinausgehen. Ich bin, wie ich das in einigen Einzelgesprächen schon sagen konnte, ein großer Freund davon, dass eine Stadt eine alternative Lebens- und Wohnform zulässt, ohne die Nachbarn zu stören und den Regulierungsrahmen ad absurdum zu führen.
Wir werden alle Möglichkeiten, die es dazu gibt, ausschöpfen. Wir hatten in der Vergangenheit ja auch schon solche Gebiete, denn das ist die Würze, die eine Stadt braucht, damit nicht immer alles so konform abläuft, wie es sich vielleicht der eine oder andere wünscht. Wir werden gespannt sein, wie Sie darauf reagieren und ob wir darüber auch mit der LINKEN sprechen können und auch mit denjenigen, die zum Beispiel im Bremer Westen die Ära der Kaisen-Häuser hochhalten und daraus auch ihre Identität ableiten. Die Diskussion beginnt für uns im nächsten Monat. Wir haben Grundlagenarbeiten bereits erledigt, das sieht man, glaube ich, auch an den Antworten auf die Große Anfrage. Das sind sehr tief gehende, kluge Fragen gewesen, die da gestellt worden sind, und wir haben einen Teil der Arbeit, den wir zu erledigen haben, nämlich die empirischen Grundlagen einmal zu zeigen, bereits getan. Das liegt damit jetzt allen vor.
Ende des Jahres diese Arbeit erledigt und die Diskussion abgeschlossen haben, und ich freue mich darauf, dass wir dann auch der Deputation, glaube ich, berichten werden und die Ergebnisse darlegen können. Ob die Bürgerschaft sich das noch einmal berichten lassen will, haben Sie in der Hand. Wir werden das natürlich gern tun. Einstweilen soll das für heute ein Überblick auf das sein, was wir im Augenblick tun. Die Frage des Abgeordneten Pohlmann, ob wir uns daran gehalten haben, in der Zwischenzeit keine Abrisse durchzuführen, kann ich mit Ja beantworten, das haben wir getan. Es gab einen Schrottplatz, den wir beseitigt haben. Ich glaube, der fiel nicht unter diese Maßgabe der Bürgerschaft. Es gab einige Anbauten in nicht dauerhaft bewohnten Kleingärten, gegen die unsere Mitarbeiter eingeschritten sind, es hat aber keine Abrisse von bewohnten Behelfsheimen in dieser Zeit gegeben. Es hat Folgendes stattgefunden: Es sind mehrere Kudella- und Kaisen-Auswohnberechtigte an uns herangetreten und haben darum gebeten, mit ihnen Abrissvereinbarungen zu schließen. Diese Abrissvereinbarungen sind dann abgeschlossen worden, sie wurden von uns unterzeichnet, wir warten teilweise noch auf die Unterschriften derjenigen, die sie beantragt haben. Wir haben es auch vonseiten der Bürgerschaft so verstanden, dass wir natürlich diese Vereinbarungen, von denen es ja schon fast 100 gibt, auch weiter bearbeiten und diejenigen, die sie gern haben wollen, nicht in der Luft hängen lassen. Damit habe ich die Frage, glaube ich, auch beantwortet, Herr Pohlmann! – Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben!
Vielleicht darf ich noch sagen, dass Herr Golasowski Ehrenmitglied des Landesverbandes der Gartenfreunde ist, ich auch, das verbindet uns. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/969, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis.
Mehr Eigenverantwortung an Bremer Schulen Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und der SPD vom 2. Mai 2013 (Drucksache 18/892)
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Ich gehe davon aus, Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD nicht mündlich wiederholen möchten.
Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir debattieren heute über das Thema der eigenverantwortlichen Schule. Ich hatte in der Vorbereitung eigentlich die große Hoffnung, dass trotz der Wahltermine, die vor der Tür stehen, und der einen oder anderen hitzigen Debatte, die wir in diesen Tagen geführt haben – in der Vergangenheit führten wir sie manchmal auch in der Bildungspolitik –, dies ein Thema sein könnte, bei dem wir wieder mehr Gemeinsamkeit zwischen den Fraktionen entdecken könnten, eine Gemeinsamkeit, die gerade in der Bildungspolitik sehr zum Wohle der Schulen und damit auch der Schülerinnen und Schüler wirkt.
Wir knüpfen in dieser Debatte an eine Initiative an – und wenn das so ist, dann, finde ich, muss man es auch so nennen, wir Grünen haben die zwölf Jahre Oppositionszeit während der Großen Koalition noch in Erinnerung, sodass wir manchmal auch auf unseren Widerstand und unsere Kritik zurückkommen –, die in der Großen Koalition entstanden ist. Vor dem Jahr 2006 und dann abschließend im Jahr 2006 hat die Große Koalition einen Prozess eingeleitet, im Übrigen mit Unterstützung der Grünen, weil wir das damals wie heute schon als richtig empfunden haben, der darin enden sollte, dass die Schulen wesentlich mehr Eigenständigkeit für ihre Entscheidungen erhalten. Die Umsetzung dieses Prozesses ist in der Vergangenheit, wie ich finde, schon sehr gut vorangeschritten, vor allem in pädagogischer Hinsicht. Es ist zu einer weitgehenden Eigenständigkeit der Schulen auf organisatorischem Gebiet, aber auch in vielen anderen Bereichen gekommen, die die Schulen früher nicht selbst entscheiden konnten, weil sie von der Behörde entschieden worden sind.
Ich halte diesen Weg nach wie vor für sehr richtig. Ich halte ihn nicht nur für richtig, sondern ich glaube, dass wir ihn jetzt gemeinsam auch weitergehen sollten. Die Antwort des Senats auf die Große Anfrage ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
der Koalition habe ich so interpretiert, dass der Senat diese Einschätzung teilt. Im Grunde sind wir in den beruflichen Schulen schon fast am Ende dieses Weges, wir sind da sehr weit fortgeschritten.
Es gibt eine Budgetierung, die auch die Möglichkeit der Verwendung von Personalmitteln durch die Schule selbst ermöglicht, das heißt auch die gegenseitige Deckungsfähigkeit – so ist der technische Ausdruck – von Personalmitteln und konsumtiven und investiven Mitteln. Das bedeutet in anderen Worten, eine berufliche Schule kann jemanden aus der Berufswelt einstellen, der keine Lehrkraft ist, zum Beispiel einen Meister oder eine Meisterin, wenn sie selbst zu dem Schluss gekommen ist, dass es für die Unterrichtserteilung in dieser beruflichen Schule von Vorteil ist. Auch in den gymnasialen Oberstufen, also vor allem in den Qualitätsphasen Q1 und Q2, gibt es eine schülerkopfbezogene Zuweisung der Ressourcen, die darin mündet, dass in der Schule selbst entschieden werden kann, welche Kurse in welchen Größen angeboten werden, somit herrscht hier eine große Flexibilität.
Die Überlegung, die der Großen Anfrage heute zugrunde liegt, ist: Können wir diese zehnjährige Erfahrung im Bereich der beruflichen Schulen und die mehrjährige Erfahrung im Bereich der gymnasialen Oberstufen auf andere allgemeinbildende Schulen ausweiten? Die generelle Tendenz, die im Übrigen, was ich sehr interessant fand – der Antwort des Senats auf die Große Anfrage war ja der Bericht des Senats über den Zwischenstand aus dem Jahr 2006 angefügt –, auch schon in den Beschlüssen der Großen Koalition zu erkennen war, ist: Ja, wir können die Budgetverantwortung und die Ressourcenverantwortung Schritt für Schritt in einem Prozess auf die allgemeinbildenden Schulen übertragen. Die Übertragung der Verantwortung wird bei den Oberschulen und Gymnasien etwas eher und einfacher erfolgen, bei den Grundschulen wohl nur dann, wenn sich gerade kleine Grundschulen möglicherweise auch zu einem Verbund zusammentun. Dieser Prozess ist kein voraussetzungsloser Prozess, sondern er braucht – und das haben die beruflichen Schulen gezeigt – eine mehrjährige Einarbeitung und Qualifizierung der Schulleitungen, rechtliche Voraussetzungen, aber auch gerade viele Umstellungen aus dem alten System der Steuerung durch die Behörde. Dieser Prozess kann auch für die allgemeinbildenden Schulen begonnen werden.
Lassen Sie mich noch einmal auf ein Problem aus den letzten Jahren zurückkommen, das meines Erachtens dadurch auch angegangen werden könnte, nämlich das Problem, dass wir zahllose Kapazitätsverordnungen, Richtlinien und Verordnungen haben, die festlegen, wie viele Lehrerstunden welche Schulen am Ende tatsächlich erhalten! Mich hat es in den vielen Runden, die es zu diesem Thema gab, und auch in den großen Kontroversen immer gereizt, darüber nachzudenken, ob diese schülerkopfbezogene Zuweisung
der Lehrkräfte, wie sie in der gymnasialen Oberstufe herrscht, flankiert durch Sozialindikatoren, Indikatoren für den Ganztagsunterricht, Indikatoren, die die Inklusion betreffen, grundsätzlich für alle Beteiligten in der Schule, aber auch für diejenigen, die die Schule beobachten, nicht transparenter, einfacher und nachvollziehbarer gestaltet werden könnte. Daher könnten die Kriterien der Zuweisung, über die sehr oft auch gestritten wurde, nämlich welche Schule nun welche Lehrerstunden in welcher Form und warum zur Verfügung gestellt bekommt, mit wesentlich mehr Klarheit, Einfachheit und Transparenz ausgestattet werden. Das, fände ich, wäre eine ganz hervorragende Entwicklung.
Es gibt in diesem Prozess keinen einfachen Weg, keinen Schalter, den die Bildungssenatorin einfach umlegt, und ab dem nächsten Tag sind die Schulen eigenständig. Es gibt Voraussetzungen, die wir überprüft haben. Wir haben Pilotschulen, die diesen Weg schon gegangen sind und sehr viele Erfahrungen gemacht haben. Ich glaube, dass das Gehen auf dem Weg auch für die allgemeinbildenden Schulen nicht nur im pädagogischen Bereich, sondern auch für uns als Gemeinwesen in der Frage, wie draußen die Zuweisung der Lehrerstunden an die Schulen transparent nachvollzogen werden kann, wesentlich mehr Chancen als Risiken birgt.
Mein Eindruck ist, dass man sich in diesem Hause gemeinsam auf diesen Weg machen könnte, weil die Meinungen, die in den verschiedenen Programmen dazu dargelegt sind, nicht so weit auseinander sind, als dass man diesen Schritt nicht auch gemeinsam gehen könnte. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Über die schulische Eigenverantwortung in Bezug auf die Unterrichtsgestaltung, Organisation der Schulen und das Personal wird in Deutschland schon seit den Neunzigerjahren diskutiert. Deutschland befindet sich im OECD-Vergleich mit einer höchst unterschiedlichen Ausgestaltung in den Bundesländern im Mittelfeld. Forderungen nach mehr Eigenverantwortung auch für allgemein––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
bildende Schulen finden sich sowohl in dem Regierungsprogramm der SPD als auch in der rot-grünen Koalitionsvereinbarung wieder. Herr Dr. Güldner hat es erwähnt, besonders die Berufsschulen der Stadtgemeinde Bremen haben damit langjährige und positive Erfahrungen. Die Berufsschulen können zum Beispiel im Rahmen ihrer Personalbudgetierung verlässlicher planen und steuern, sie verzeichnen laut der Antwort des Senats auf die Große Anfrage entsprechend auch weniger Unterrichtsausfälle.
Zentral geht es aber um die Flexibilität durch Budgetierung, wie in dem Programm „Geld statt Stellen“, das wir kennen, um die Möglichkeit, kurzfristige fachspezifische Bedarfe, zum Beispiel im Rahmen von Vertretungen, abzudecken. Die Frage aber ist: Kann diese Aufgabe besser von der Schule vor Ort gelöst werden, oder ist diese Aufgabe nicht zentral besser aufgehoben? Diese Frage muss uns beschäftigen, nicht nur in der Stadtgemeinde Bremen, sondern auch in Bremerhaven. Wie weit soll und darf die Eigenverantwortung in der Summe eigentlich gehen? Dabei ist auch zu beachten, dass die Voraussetzungen geschaffen werden müssen, die teilweise sehr umfangreich sind, auch sie sind in der Antwort des Senats erwähnt. Da wäre zusätzlich zum Beispiel die Anforderung einer bestimmten Mindestgröße der Schule, damit die Budgetierung auch Sinn macht beziehungsweise möglich ist. Ob das über Verbundlösungen geregelt werden kann, muss man noch diskutieren.
In der Antwort des Senats wird auch über Evaluationen zur Personalbudgetierung über den Zeitraum der Jahre 2006 bis 2012 gesprochen. Ich finde, diese sollten wir uns in der Deputation für Bildung noch einmal genauer mit den Fachpolitikern anschauen.
Meine Damen und Herren, Schulen müssen natürlich ihre Profile auch vor Ort erarbeiten und entwickeln, und dazu ist an manchen Stellen ein höheres Maß an Eigenständigkeit nötig, aber wie weit diese Eigenständigkeit gehen soll, ist in den Schulen, beim Personalrat, aber auch bei uns in der SPD-Fraktion nicht unumstritten. In Bremen wurden allerdings in den vergangenen Jahren weitgehend rechtliche Voraussetzungen für mehr Eigenverantwortung der Schulen geschaffen. Mit der Einführung der neuen Schulstruktur sind neu eingesetzte Schulleitungen oder Jahrgangsleitungen in den vier in der Antwort des Senats erwähnten Handlungsbereichen Unterrichts-, Organisations-, Personal- und Qualitätsentwicklung umfassend fortgebildet worden und haben bereits entsprechende Maßnahmen umgesetzt.
Im Jahr 2007 gab es schon den Versuch, mit Pilotschulen im allgemeinbildenden Bereich zu starten. Dies scheiterte meines Wissens daran, dass sich nicht genügend Schulen freiwillig gemeldet haben. Entscheidend ist jetzt natürlich die Frage, wie es jetzt weitergeht. Auf der einen Seite ist mehr Eigenverantwortung wünschenswert, auf der anderen Seite sind die Schulen mit dem Aufwachsen der Oberschule, mit dem Umsetzen der Inklusion, mit dem Aufbau des
Ganztagsbetriebs ausreichend gefordert, und mehr Eigenverantwortung bedeutet natürlich auch mehr Verwaltungs- beziehungsweise mehr Leitungsarbeit. Ich glaube, man darf die Entwicklung weiter unterstützen, wenn die Schulen selbst auch dazu bereit sind, bestimmte Bedingungen erfüllt und Verwaltungsressourcen geschaffen sind. Dazu muss sich natürlich auch die Schulbehörde mehr als Dienstleister verstehen. Aktuell wird in Deutschland zum Beispiel die Rolle der Schulaufsicht diskutiert, und auch dieser Diskurs gehört meines Erachtens mit zum Entwicklungsprozess.
Meine Damen und Herren, seit der Einführung des Schulverwaltungsgesetzes im Jahr 1994 – der eine oder andere war vielleicht schon im Parlament – bewirtschaften die allgemeinbildenden Schulen bereits Teilbudgets selbstständig, dazu gehören zum Beispiel Fortbildungen, Lehr- und Lernmittel, Klassenfahrten et cetera. Lassen Sie uns gemeinsam schauen, ob wir in diesen Bereichen gute Erfahrungen gemacht haben!
Die ganze Budgetierung, und das sei hier auch noch einmal offen ausgesprochen, darf natürlich nicht zu einem Sparen durch die Hintertür werden. Bei einer Budgetzuweisung lässt sich natürlich schnell der Wert abrunden, ohne genau darzustellen, wie viele Stellen denn gefährdet sind. Das ist mit uns nicht zu machen!
Das Interesse – ich komme zum Schluss – und damit der Wille der Schulen müssen vorhanden sein. Wir setzen auf die Freiwilligkeit der Schulen und unterstützen einen angedachten weiteren Pilotprozess. – Vielen Dank!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Güldner, Gemeinsamkeit ja, „aber“! Ich kann vorwegnehmen, dass die Schulreform, die hier im Haus beschlossen worden ist, unseres Erachtens nur funktionieren kann, wenn die Schulen selbst Träger und Akteure des Reformprozesses sind. Darüber haben wir schon oft genug in der Deputation gesprochen. Dafür brauchen die Schulen natürlich Spielräume und Entscheidungsmöglichkeiten, das sehen wir genauso, und das ist auch völlig richtig. Dieser Wunsch nach Spielraum ist ein Hintergrund, vor dem die Diskussion um die eigenverantwortliche Schule durchaus gesehen wer––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
den muss. An den beruflichen Schulen, das wurde hier schon erwähnt, sind gute Erfahrungen gemacht worden, seitdem ihnen diese Spielräume überlassen worden sind.