Die Gesetzgebungskompetenz liegt in allen finanzpolitisch wirklich bedeutsamen Steuerarten beim Bund, Bremen kann insofern nur punktuell kleinere Änderungen selbst herbeiführen. Im Übrigen verbleiben in unserer politischen Gestaltungsmacht nur die örtlichen Aufwand- und Verbrauchsteuern, deren Gesamtaufkommen aber vergleichsweise gering ist. Bremen steht für eine Steigerung der Einnahmen durch steuerliche Maßnahmen lediglich ein geringer Gestaltungsspielraum zur Verfügung, aber diesen nutzen wir ganz bewusst aus. Die bereinigten Einnahmen ohne die Konsolidierungshilfen werden daher auch weiterhin steigen und mit 3,941 Milliarden Euro im Jahr 2014 und 4,078 Milliarden Euro im Jahr 2015 veranschlagt.
Im Einzelnen beruhen die veranschlagten Einnahmesteigerungen unter anderem auf folgenden Beschlüssen, die wir auf den Weg gebracht haben: Wir erhöhen den Hebesatz bei der Gewerbesteuer für das stadtbremische Gebiet. Die Gewerbesteuer ist in Deutschland als Gewerbeertragsteuer die größte kommunale Einnahmequelle, bei der die Gemeinden einen Hebesatz auf einen bundeseinheitlich geregelten Steuermessbetrag anwenden können. Dieser Hebesatz wird für das stadtbremische Gebiet zum 1. Januar 2014 von 440 Prozent auf 460 Prozent angehoben und liegt damit über dem Hebesatz der Umlandgemeinden. Mehr wollen wir nicht.
Wir bitten Sie als Gesetzgeber, den Steuersatz der Grunderwerbsteuer landesweit zu erhöhen. Obwohl es sich bei der Grunderwerbsteuer um ein Bundessteuergesetz handelt, also eine Gesetzgebungskompetenz – wie bereits zuvor dargestellt –, die dem Bund zusteht, dürfen die Bundesländer seit dem 1. September 2006 den Steuersatz selbst festlegen. Der Steuersatz wurde daher bereits im Jahr 2011 von 3,5 auf 4,5 Prozent erhöht und soll nunmehr ab dem 1. Januar 2014 – wie in Niedersachsen – noch einmal landesweit auf 5 Prozent gesteigert werden. Das ist mit Blick auf unser Umland angemessen.
Wir haben die Citytax eingeführt. Das Land Bremen hat durch die Einführung einer Citytax auch von seinem kommunalen Steuerfindungsrecht Gebrauch gemacht und erhebt seit dem 1. April 2012 beziehungsweise dem 1. Januar 2013 eine Steuer auf jetzt nur noch privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen. Vor dem Hintergrund zunehmender Übernachtungszahlen in bremischen Hotels ist damit auch zukünftig mit einer Steigerung der Steuereinnahmen zu rechnen.
Ich möchte noch Folgendes erwähnen: Wir profitieren davon, dass der Bund sich an den Kosten für die Grundsicherung beteiligt, das sind für Bremen immerhin zusätzliche Einnahmen von 45 Millionen Euro im Jahr.
Wir stellen uns der Verpflichtung, unseren Eigenbeitrag zur Konsolidierung der bremischen Finanzen zu erbringen, um nachhaltiges Haushalten zukünftig überhaupt erst wieder zu ermöglichen und unseren Kindern den Gestaltungsspielraum wiederzugeben, und wir nutzen damit die Möglichkeiten, die wir haben, um höhere Einnahmen zu erzielen.
Bei den Ausgaben ist der größte Block der Personalhaushalt. Für den Personalhaushalt 2014 werden wir nach heutigem Stand Ausgaben in Höhe von 1,223 Milliarden Euro einplanen, für das Jahr 2015 sind es Ausgaben in Höhe von 1,239 Milliarden Euro. Hier stehen wir vor dem Zwiespalt, einerseits die Ausgaben nicht zu erhöhen und anderseits keinen übermäßigen Personalabbau betreiben zu müssen, wie es teilweise in anderen Bundesländern geplant ist.
defizits hat im Personalbereich zu der Entscheidung geführt, das Tarifergebnis im Bereich des TV-L sozial gestaffelt und zeitverzögert auf die Beamtinnen und Beamten und die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen. Ab der Besoldungsgruppe A 13 wird es keine Erhöhung geben. Diese Entscheidung haben sich alle nicht leicht gemacht. Sie hat es allerdings ermöglicht, dass wir auf der einen Seite Personalausgaben für die Haushalte 2014 und 2015 nur sehr moderat gegenüber unseren ursprünglichen Planungen ausweiten mussten und den aktuellen Haushalt 2013 einhalten können.
Es ist uns ein wichtiges Anliegen zu zeigen, dass wir auf der anderen Seite die Belange der Beschäftigten und die Erfordernisse der Aufgabenerfüllung mit Augenmaß in unsere Personalplanung einbezogen haben. Auch nach nunmehr 20 Jahren Personalentwicklungsprogramm, PEP, gibt es unter den Bedingungen der Schuldenbremse zum moderaten Abbau von Personal in den bremischen Dienststellen keine Alternative. Dennoch hat der Senat beschlossen, mit diesem Haushalt eine einmalige Korrektur bei der Beschäftigungszielzahl für eine Reihe von Dienststellen vorzunehmen, um Probleme zu lösen. Es ist nicht zu bestreiten, dass jahrelange PEP-Quoten Spuren hinterlassen. Insgesamt wird für diese Bereiche die Beschäftigungszielzahl um circa 100 Stellen erhöht. Dazu zählen zum Beispiel das Stadtamt, die senatorischen Behörden für Wirtschaft und Häfen, das neu geschaffene Gesundheitsressort und weitere Fallmanager im Bereich Soziales.
Im Bildungsbereich haben wir als Senat ganz gezielt die Unterrichtsversorgung gestärkt. Insgesamt werden wir in Bremen gegenüber der vorherigen Planung 90 weitere Stellen für Lehrerinnen und Lehrer schaffen sowie circa 100 Stellen verstetigen, die wir in den vergangenen Jahren mit den Projekten der Schulreform geschaffen haben. Davon sind unter anderem 65,6 Vollzeitstellen nunmehr dauerhaft für die Ganztagsschulen und die Inklusion aus dem Sachin den Personalhaushalt verlagert worden. Zusätzlich werden Mittel für eine Ausweitung des Vertretungspools in Höhe von circa einer Million Euro bereitgestellt. In Bremerhaven werden wir die Zahl der Lehrerinnen und Lehrer mit dem Haushalt 2014 um circa 40 aufstocken.
Außerdem ist es uns ein besonderes Anliegen, Personalbereiche, die Schwierigkeiten haben, die Übernahme von Auszubildenden im Rahmen ihrer Budgets zu finanzieren, zu unterstützen. Deshalb haben wir uns auch hier zu einer gesonderten Aufstockung entschlossen, die insbesondere den zentralen staatlichen Aufgaben zugutekommen soll: dem Innenressort für die Bereiche Polizei und Verfassungsschutz insgesamt um 20 Vollkräfte, der Justizverwaltung um 5 sowie der Steuerverwaltung um 10 Vollkräfte.
Der Senat ist sich bewusst, dass er in der Summe mit dieser Ausweitung des Beschäftigungsumfangs bis an die Grenze dessen gegangen ist, was unter den
Bedingungen der Schuldenbremse möglich ist. Möglich geworden sind diese Anpassungen zu einem großen Teil ohne Auswirkungen auf den Konsolidierungspfad, weil ein sinkender Altersdurchschnitt zu geringeren Durchschnittskosten pro Beschäftigtem führte. Dieser gewonnene Spielraum wurde zur Zielzahlanpassung genutzt. Der Senat hält diese Korrektur aber auch inhaltlich durch die eben vorgestellten Maßnahmen für unerlässlich, um die Aufgabenerfüllung in allen Dienststellen des bremischen öffentlichen Dienstes sicherzustellen. Nur so können wir es erreichen, für die Bürger ein hohes Dienstleistungsniveau und für die Beschäftigen ein gleichermaßen angemessenes Niveau der Personalausstattung anzubieten.
Ich weise in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass der Senat grundsätzlich das Ziel, pro Jahr 200 Vollkräfte aus dem Kernbereich der Verwaltung abzubauen, weiterverfolgen muss. Die aktuellen Bereinigungen sollen deshalb auch dem Ziel dienen, durch Umschichtungen in den Ressorts Umbauprozesse in Gang zu setzen, die eine Fortsetzung der Effizienzsteigerungen in den einzelnen Dienststellen zum Ziel haben und so weitere Einsparungen überhaupt ermöglichen. Hierfür setzt der Senat insbesondere auf das Mittel des Kontraktwesens. So wurde zum Beispiel für das Stadtamt ein Kontrakt zwischen der Senatorin für Finanzen und dem Senator für Inneres und Sport geschlossen, der die befristete Aufstockung der Beschäftigung durch ein gesondertes Controlling begleitet und eine strikte Orientierung an den Ergebnisses der dort durchgeführten Organisationsuntersuchung beinhaltet. Hiermit wird der Umbauprozess unterstützt, indem diese Dienststelle so aufgestellt werden kann, dass mit einer effizienteren Verwaltung mittelfristig bessere Dienstleistungen erbracht werden können.
Die Neuausrichtung des öffentlichen Dienstes zwischen Einsparerfordernissen und der Notwendigkeit zu einer hohen Qualität von Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger sieht der Senat als die zentrale Herausforderung für das Personalmanagement der kommenden Jahre im Konsolidierungszeitraum an.
Die sonstigen konsumtiven Ausgaben Bremens, ohne Konsolidierungshilfen, haben wir für das Jahr 2014 mit 2,262 Milliarden Euro und für das Jahr 2015 mit 2,292 Milliarden Euro veranschlagt. Auch bei den sonstigen konsumtiven Ausgaben schlägt der Senat der Bürgerschaft eine Mittelausgabe für wichtige Schwerpunktprojekte vor. So sollen im Bildungsbereich unter anderem die Schwerpunktmittel für die Ganztagsschulangebote fortgeschrieben sowie zur Realisierung eines neuen Ganztagsschulangebots an der Grundschule am Pfälzer Weg ab dem Jahrgang 2014/2015 zusätzliche Mittel berücksichtigt werden.
Auch die erforderlichen Mittel für die Fortführung des Stadttickets wurden veranschlagt. Darüber hinaus wurde entsprechend der Praxis der vergangenen Jahre zur Deckung von möglichen Vollzugsrisiken ein Risikofonds eingeplant.
Der Schwerpunkt Ausbau der Kindertagesbetreuung erfordert große, auch finanzielle Anstrengungen. Für die Betreuung der Null- bis Sechsjährigen haben wir im Jahr 2007 circa 82 Millionen Euro ausgegeben, im Jahr 2015 werden es circa 153 Millionen Euro sein. Das ist ein enormer Kraftakt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir unsere Haushalte im Wesentlichen stabil halten müssen. Das ist fast eine Verdoppelung.
Die Versorgungsquote liegt somit jetzt schon bei 45 Prozent aller 13 500 Kinder unter drei Jahren und bei 68 Prozent der Ein- und Zweijährigen in Bremen, für die der Rechtsanspruch gilt. Zusätzlich planen wir in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 weitere 3 beziehungsweise 5 Millionen Euro für jeweils weitere 100 Betreuungsplätze ein.
Bei den Sozialleistungsausgaben wurde eine gegenüber den sonstigen konsumtiven Ausgaben überproportionale Steigerungsrate von 1,7 Prozent eingeplant. Zusätzlich wurde eine weitere Risikovorsorge für diesen Bereich in Höhe von 10 Millionen Euro eingestellt. Vor dem Hintergrund der Entwicklung der vergangenen Jahre und der bundesweit steigenden Sozialleistungen stellt die Einhaltung dieser Ansätze dennoch eine große Herausforderung für den Vollzug der Haushalte 2014/2015 dar. Bremen wird darauf angewiesen sein, wie andere Großstädte auch, dass der Bund sich stärker an den Sozialleistungen beteiligt. Deshalb unterstützt Bremen ausdrücklich Initiativen zur Einführung eines eigenständigen Bundesleistungsgesetzes für die Eingliederungshilfe, die im Übrigen auch von der Bundesregierung zugesagt worden sind.
Aktuell zeichnet sich ferner ein erheblicher Mehrbedarf für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aufgrund der bundesweit stark anwachsenden Zahl an Flüchtlingen unter anderem aufgrund der schrecklichen kriegerischen Auseinandersetzungen in Syrien ab. Der Senat will sich dieser Herausforderung mit einem humanitären Konzept stellen. Verfolgte Menschen sind bei uns willkommen.
Der Senat hat daher ein differenziertes und ressortübergreifendes Konzept für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen, Asylantragstellerinnen und Asylantragstellern erarbeitet, welches alle Aspekte enthält, auch Kinderbetreuung, Beschulung und
Aufteilung zwischen Bremen und Bremerhaven gemäß den gesetzlichen Regelungen. Bis zum Beschluss der Bremischen Bürgerschaft über die Haushalte im Dezember 2013 müssen wir über den damit verbundenen konkreten Finanzierungsbedarf noch gesondert entscheiden.
Zu den Investitionen! Eine gute Nachricht für Bremen ist, dass wir trotz unserer Konsolidierungsanstrengungen weiterhin auf gutem Niveau investieren. Für die investiven Ausgaben ergibt sich im Jahr 2014 ein Gesamtvolumen von 448 Millionen Euro und im Jahr 2015 von 443 Millionen Euro. Nach Abzug der von den Ressorts als Tilgungsbeträge vorgesehenen Ausgaben verbleiben 394 Millionen Euro beziehungsweise 397 Millionen Euro für neue Investitionen. Die für aktuelle Investitionsmaßnahmen zur Verfügung stehenden Ausgabenbeträge liegen damit leicht über dem Niveau des Anschlags 2013.
Bei der maßnahmenbezogenen Aufstellung wurden zahlreiche wichtige Investitionsprojekte für Bremens Zukunft von den Ressorts angemeldet. Nach Abzug der erforderlichen Tilgungen von Kapitaldienstfinanzierungen und für kleinere Unterhaltungsund Beschaffungsmaßnahmen wurden Investitionen insbesondere für Bäder, Hochschulbau, Krankenhausförderung, Schulen, die Einführung von KoPers und im Justizbereich berücksichtigt.
Ich will drei Punkte besonders hervorheben! Der geplante Offshore-Terminal wird circa 160 Millionen Euro kosten und über fünf Jahre hinweg korrekt kameralistisch finanziert. Auch wenn es hier durch das aktuelle Urteil zur Weservertiefung zu Verzögerungen kommen kann, handelt es sich um einen wichtigen Beitrag Bremens zur grünen Energiewende, der in Bremen und Bremerhaven Arbeitsplätze sichert und neue schaffen wird.
Einen weiteren Schwerpunkt bei den Investitionen bilden die geplanten Ausgaben für die Krankenhäuser in Bremen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser in Deutschland haben sich durch die zunehmende Diskrepanz zwischen Kostenentwicklung und geringer wachsenden Erlösen weiter verschlechtert. Eine zunehmende Zahl der Krankenhäuser in Deutschland ist durch negative Jahresergebnisse belastet. Auch der Klinikverbund Gesundheit Nord, GeNo, befindet sich, so wie gestern in der Aktuellen Stunde noch einmal gemeinsam festgestellt wurde, wegen einer unzureichenden Finanzierungsregelung durch den Bund in einer wirtschaftlich schwierigen Situation.
Über die bereits im Jahr 2013 geleistete Soforthilfe von 10 Millionen Euro hinaus schlägt der Senat daher für die Krankenhäuser des Landes und der Stadtgemeinde Bremen eine Erhöhung der Krankenhausinvestitionsförderung um jeweils 10 Millionen Euro
für die Jahre 2014 und 2015 vor. Hiermit stellt sich der Senat nicht nur seiner Verantwortung gegenüber allen Kliniken des Landes Bremen, sondern leistet darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Sanierung der kommunalen Kliniken der GeNo. Dies ist ein weiterer wichtiger Baustein zur Sanierung unserer kommunalen Kliniken neben der vom Senat hier bereits beschlossenen, im Zukunftsplan verankerten Hilfe für den Teilersatzneubau.
Als Drittes möchte ich noch das Energiesparprogramm für die öffentlichen Gebäude erwähnen, welches wir zusätzlich zum Gebäudesanierungsprogramm im Sondervermögen Immobilien und Technik auflegen wollen. Hiermit wollen wir gezielt die Energieausgaben senken. Der Senat beabsichtigt daher, auf Contracting-Modelle einzugehen und auch mit Klein- und Einzelmaßnahmen zu unterstützen, um individuelle Lösungen vor Ort zu finden und den Umgang mit den Energieproblemen zu verbessern.
Bremen – da bin ich mir aufgrund der gerade aktualisierten Finanzplanung sehr sicher – wird im Jahr 2020 nur dann einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können, wenn wir bis dahin einen Schwerpunkt auf die Stabilisierung unserer Ausgaben legen. Die Herausforderungen des Konsolidierungswegs der Freien Hansestadt Bremen werden sich in den kommenden Jahren deutlich verstärken. Die Erfahrungen im bisherigen Haushaltsaufstellungsverfahren zeigen, dass unter den Bedingungen der Schuldenbremse eine aktiv gestaltende Haushaltspolitik nur auf Basis weiterer struktureller Entlastungen möglich sein wird.
Ziel ist es, für Bremen und Bremerhaven einen leistungsfähigen öffentlichen Sektor zu erhalten, eine sachgerechte Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten sowie Spielräume für politische Schwerpunktsetzungen zu schaffen.
Uns ist es in den letzten Jahren erfolgreich gelungen, durch Strukturveränderungen im Bereich der öffentlichen Hand Einspareffekte zu erzielen. So ist es uns zum Beispiel durch die Zusammenlegung von mehreren Finanzämtern gelungen, Synergieeffekte zu erzielen.
Durch die Einführung einer zentralen Beschaffung haben wir sowohl qualitative als auch quantitative und ökologische Verbesserungen erzielt. Ferner haben wir mit dem Bürgertelefon erfolgreich eine zentrale Anlaufstelle für die Fragen der Bürgerinnen und Bürger geschaffen, die durch Entlastungseffekte auch das Arbeiten in der Kernverwaltung effizienter gestaltet.
Wir müssen es schaffen, in allen Bereichen unter Mitwirkung aller Ressorts weitere Einsparpotenziale zu erschließen. Die aktuelle Finanzplanung gibt bereits heute einen Ausblick, welche Herausforderungen bei der Haushaltsaufstellung für die Jahre 2016 und 2017 auf jedes Ressort und jeden Bereich zukommen. Dazu setzt der Senat eine Staatsrätelenkungsgruppe unter der gemeinsamen Federführung der Senatorin für Fi
Zielvorgaben und Grundsatzentscheidungen sollen durch eine regelmäßige Berichterstattung im Senat und im Haushalts- und Finanzausschuss zeitnah politisch abgestimmt werden. Im Rahmen gemeinsam festgelegter Programmschwerpunkte übernimmt jedes Ressort die Verantwortung zur Durchführung grundlegender Konsolidierungsprojekte. Einen Richtwert für die jeweils notwendigen zu erzielenden Einspareffekte gibt die aktuelle Finanzplanung.
Wir wollen eine neue Anstrengung unternehmen und versuchen, zersplitterte oder zu kleinteilige Leistungsangebote zu bündeln, jeden einzelnen Standort darauf zu überprüfen, ob es nicht möglich ist, Standorte zusammenzulegen und zu schauen, ob verwaltungsinterne Dienste und Abläufe konzentriert und durch weiteren IT-Ablauf modernisiert werden können.
Last, not least zu Bremerhaven! Die Ihnen vorliegenden Haushaltsentwürfe berücksichtigen auch die Ergebnisse der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs mit Bremerhaven und die sich daraus ergebenden erhöhten Strukturhilfen an Bremerhaven. Im Gegensatz zu Flächenländern, die innerhalb ihrer kommunalen Finanzausgleichssysteme die großen Städte überproportional ausstatten, erhält Bremerhaven pro Kopf rund 20 Prozent mehr Mittel als die Stadt Bremen. Damit wurde die Grundlage geschaffen, dass auch Bremerhaven seinen Anteil an den Konsolidierungsverpflichtungen erbringen wird.
Wir wissen, dass Bremen und Bremerhaven eine Win-win-Situation schaffen können, indem gemeinsame Projekte auf den Weg gebracht werden. So ist beispielsweise geplant, dass Performa Nord als zentraler bremischer Dienstleister mit einer eigenen Außenstelle in Bremerhaven Bereiche der Personalabrechnung durchführen wird. Ferner sind Kooperationen beim Bürgertelefon und BASIS.bremen geplant. Solche Kooperationsprojekte helfen uns, den Konsolidierungsweg einzuhalten, ohne dass wir irgendjemandem etwas kürzen müssen.
Zum Schluss möchte ich Ihnen noch einen Ausblick auf den Konsolidierungsweg Bremens für den Finanzplanungszeitraum der Jahre 2016 und 2017 geben und einen Bezug zu den anstehenden Neuverhandlungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen herstellen!
Einen Blick auf die Jahre 2016 und 2017 gibt uns die gerade aktualisierte Finanzplanung. Zu den entscheidenden Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren der Haushaltsentwicklung zählen die demografischen und gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen. Ihre Auswirkungen auf die zentralen Einnahme- und Ausgabepositionen der Haushalte – Sozialhilfelasten, Zinsausgaben, Steuereinnahmen – sind im Planungszeitraum und darüber hinaus mit entscheidend für
Für den Stadtstaat Bremen werden Projektionen, die für das Bundesgebiet insgesamt vorliegen, übernommen. Für die Jahre ab 2014 wird ein gleichmäßiger, aus dem unterstellten durchschnittlichen Wachstumspotenzial abgeleiteter Anstieg der Wirtschaftsleistung erwartet: real knapp 1,5 Prozent, bei einer Preisentwicklung von 1,7 Prozent. Ich betone ganz deutlich: Wir orientieren uns bei den Prognosen an den Zahlen des Bundes.
Eine weitere wichtige Rahmenbedingung des bis zum Jahr 2020 zu bewältigenden Konsolidierungskurses stellt die Bevölkerungsentwicklung des Stadtstaates dar. Das ist bedingt durch das derzeitige System der Finanzverteilung, das im Wesentlichen auf die Einwohnerzahl der Länder abstellt. Sowohl die Umsatzsteuerverteilung als auch die bremischen Ansprüche im bundesstaatlichen Finanzausgleich orientieren sich in starkem Maße daran, wie groß der Anteil der Einwohner des Stadtstaates an den Einwohnern des gesamten Bundesgebietes ist. Für den Planungszeitraum wird unterstellt, dass eine parallele Entwicklung der bremischen Einwohnerzahlen zu denen des übrigen Bundesgebietes gewährleistet werden kann. Entsprechende Prognosen des Statistischen Landesamtes Bremen bestätigen, dass im Land Bremen zumindest bis zum Jahr 2020 von einer insgesamt relativ konstanten Einwohnerzahl auszugehen ist. Das vom Senat initiierte Bündnis für Wohnen setzt genau hier an.