2. Mitteilung des Senats über den vom Senat beschlossenen Beitritt zur Bundesratsinitiative „Entschließung des Bundesrates zur Weiterführung des XENOS-Sonderprogrammes ,ESF-Bundesprogramm zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt‘“ – Antrag des Landes Niedersachsen
Des Weiteren möchte ich mitteilen, dass nachträglich interfraktionell vereinbart wurde, den Tagesordnungspunkt 12, Armutsbekämpfung neu denken: Enquetekommission einsetzen, und den Tagesordnungs
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich Sie bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben!
Wir gedenken unserer ehemaligen Kollegin Frau Christine Bernbacher. Die Verstorbene war von 1983 bis 1987 und von 1991 bis 1999 für Bündnis 90/Die Grünen Mitglied der Bremischen Bürgerschaft. Von 1991 bis 1995 gehörte sie als erste grüne Vizepräsidentin dem Vorstand an.
Ich kannte Christine Bernbacher als engagierte und couragierte Politikerin, die sich in viele Gremien des Parlaments und in Bürger- und Friedensinitiativen einbrachte. Dabei gefiel ihr gar nicht so sehr die Rolle als Mahnerin, sondern sie wollte vor allem an Lösungen arbeiten, gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern. Willensstark und warmherzig war sie, auch weitsichtig und der Zeit voraus. „Wir wollen wagen, das Undenkbare zu denken, denn wir wissen, eines Tages wird das heute noch Undenkbare der einzige Weg aus der Krise sein“, meinte sie, und sie sagte es vor beinahe 30 Jahren!
Christine Bernbacher hat die Grünen in Bremen mit gegründet und der Partei ein unverwechselbares Gesicht und eine besondere Dynamik gegeben. Bei aller Ernsthaftigkeit, mit der sie kleine und große Themen – etwa im Umweltschutz oder für einen Bremer Härtefonds für die Opfer des Nationalsozialismus – zu bewegen verstand, entfaltete sich immer wieder die für Frau Bernbacher typische Heiterkeit. Ich erinnere mich gern an die Geschichte mit der streng riechenden Tanne, die in ihrem Wohnzimmer stand. Entsorgen kam für die grüne Christine Bernbacher nicht infrage, also legte sie kurzerhand den Nadelbaum in eine Wanne, gefüllt mit FichtennadelSchaumbad. Sie führte ein Leben mit Lust und Leidenschaft, mehr noch in Liebe für die Familie natürlich, aber auch für andere Menschen und ihre Umwelt.
Mit größter Achtung und Anerkennung denken wir an Christine Bernbacher, die uns unvergessen bleiben wird.
Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2014 und 2015
Bericht zur Haushaltslage der Freien Hansestadt Bremen gemäß Paragraf 3 Absatz 2 des Stabilitätsratsgesetzes – Stabilitätsbericht 2013 –
Meine Damen und Herren, ich möchte noch darauf hinweisen, dass in diese Aussprache auch die Beratung des Stadthaushalts einbezogen werden soll.
Es ist verlängerte Redezeit vereinbart, sie beträgt für den jeweils ersten Redner einer Fraktion bis zu 20 Minuten. Im Übrigen richtet sich die Redezeit nach der Geschäftsordnung.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Senat legt Ihnen heute die Entwürfe der Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 einschließlich der Begründungen mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung vor. Gleichzeitig legt der Senat den Finanzplan 2012 bis 2017 vor. Dieses Werk unterstreicht den Willen des Senats, Bremen nachhaltig zu konsolidieren, damit wir im Jahr 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vorlegen können. Er ist somit Beleg einer generationengerechten Haushaltspolitik.
künftigen Generationen bewusst zu sein. Es bedarf daher einer Balance zwischen angemessener Ausstattung zur Erfüllung staatlicher Leistungen jetzt, hier und heute, und der notwendigen Haushaltskonsolidierung.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf für die Jahre 2014 und 2015 ist ein in sich stimmiges Zahlenwerk. Er wurde in einem engagierten Prozess unter Beteiligung aller Ressorts konzipiert. Der vorgelegte Entwurf für den Doppelhaushalt setzt den Weg der Sparsamkeit und der Konsolidierung des Haushalts 2013 konsequent fort und setzt gleichzeitig Schwerpunkte.
Der Senat hat sich ganz bewusst dafür entschieden, im Bereich Bildung die Unterrichtsversorgung durch eine höhere Personalausstattung zu verbessern. Ein weiterer Schwerpunkt im konsumtiven Bereich ist der sehr erfolgreiche Ausbau der U3-Plätze in Bremen, den wir weiter fortführen wollen. Wir haben es entgegen vieler Erwartungen geschafft, den Rechtsanspruch zu gewährleisten. Dennoch rechnen wir damit, dass in den kommenden beiden Jahren hier ein weiterer Ausbau erforderlich sein wird. Hier wird die Grundlage für Chancengerechtigkeit und Teilhabe gelegt.
Schließlich investieren wir auch weiter in Bremen, wie sich zum Beispiel an dem geplanten OffshoreTerminal zeigt. Dies ist ein wichtiger Beitrag Bremens zur grünen Energiewende und zum wirtschaftlichen Strukturwandel, der in Bremen und Bremerhaven Arbeitsplätze schafft.
Unsere Schwerpunktbildung muss sich immer im Rahmen des finanziell Möglichen realisieren lassen. Die Sicherung der künftigen finanziellen Handlungsfähigkeit Bremens ist weiterhin der Maßstab der Haushaltsaufstellung und somit auch die zentrale Herausforderung für die Haushaltsaufstellung für die Jahre 2014 und 2015 sowie für den Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2017 und die weitere Entwicklung bis zum Jahr 2020. Dies gilt für alle drei Gebietskörperschaften, das Land und unsere beiden Städte.
Im Jahr 2020 soll ein strukturell ausgeglichener Gesamthaushalt erreicht werden. Damit Bremen auch für die Jahre 2014 und 2015 die festgelegte Konsolidierungshilfe von jährlich 300 Millionen Euro erhält, muss sichergestellt werden, dass Bremen den festgelegten Abbau des Defizits von 125,35 Millionen Euro pro Jahr erreicht. Durch diese Vorgaben werden die finanziellen Spielräume bei den Personalausgaben, im konsumtiven Bereich, aber auch im investiven Bereich immer weiter verengt. Der Senat hat bei der Erstellung der Haushaltsentwürfe 2014 und 2015 deshalb wieder sehr enge Maßstäbe angelegt und erhebliche Anstrengungen zur Begrenzung der Defizite unternommen. Die Notwendigkeit äußerster Haushaltsdisziplin stellt den Senat auch für die Haushalte 2014 und 2015 vor die Herausforderung, Sparsamkeit, Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit in Einklang zu bringen.
Der Entwurf für die Haushalte der Jahre 2014 und 2015 ist somit ein Beleg für nachhaltige Finanzpolitik in Zeiten der Haushaltsnotlage. Wir setzen den erfolgreich eingeschlagenen Konsolidierungskurs fort. Die positive Entwicklung der Einnahmen, das niedrige Zinsniveau und der konsequente Sparkurs machen es möglich; mehr Steuereinnahmen und weniger Zinsausgaben als geplant, einen Teil haben wir für dringende Ausgaben genutzt, dennoch hat es den Senat nicht dazu verführt, alle Spielräume auszuschöpfen.
Die bereinigten Ausgaben für das Land und die Stadtgemeinde Bremen für das Jahr 2014 betragen 4,58 Milliarden Euro, für das Jahr 2015 sind es 4,63 Milliarden Euro. Das Finanzierungsdefizit, das im Jahr 2010 noch 1,1 Milliarden Euro betrug, wird auf 611 Millionen Euro im Jahr 2014 und weiter auf 524 Millionen Euro im Jahr 2015 gesenkt. Trotz aller Anstrengungen wird nach wie vor die laut Landesverfassung zulässige Obergrenze für Kreditaufnahmen überschritten. Der Staatsgerichtshof hat dies mit Blick auf die extreme Haushaltsnotlage und den vereinbarten Konsolidierungspfad für verfassungskonform erklärt.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will im Anschluss hier die wesentlichen Haushaltsposten einzeln erläutern, zunächst die Einnahmen!
Wichtig für die Frage, ob Bremen bis zum Jahr 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt aufstellen kann, ist die dauerhafte Finanzierung der Landesaufgaben durch eigene Einnahmen ohne Schuldenaufnahme, so wie es die Schuldenbremse des Grundgesetzes vorgibt. Bremen hat weiterhin ein Problem bei den Einnahmen. Dieses Problem haben wir trotz der erfreulichen Steuerentwicklung der letzten Jahre, die durch die gute Konjunktur und positive Arbeitsmarktlage bedingt war. In der Konsequenz bedeutet dies, dass wir uns auch zukünftig nicht an Steuersenkungen beteiligen werden: Bremen braucht stabile Einnahmen.
Die Gesetzgebungskompetenz liegt in allen finanzpolitisch wirklich bedeutsamen Steuerarten beim Bund, Bremen kann insofern nur punktuell kleinere Änderungen selbst herbeiführen. Im Übrigen verbleiben in unserer politischen Gestaltungsmacht nur die örtlichen Aufwand- und Verbrauchsteuern, deren Gesamtaufkommen aber vergleichsweise gering ist. Bremen steht für eine Steigerung der Einnahmen durch steuerliche Maßnahmen lediglich ein geringer Gestaltungsspielraum zur Verfügung, aber diesen nutzen wir ganz bewusst aus. Die bereinigten Einnahmen ohne die Konsolidierungshilfen werden daher auch weiterhin steigen und mit 3,941 Milliarden Euro im Jahr 2014 und 4,078 Milliarden Euro im Jahr 2015 veranschlagt.