Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorab: Frau Kollegin Bernhard, ich habe gehofft, in Ihrem Debattenbeitrag Aufschluss darüber zu bekommen, was Sie eigentlich meinen. Meinen Sie das Tariftreue- und Vergabegesetz, in dem auch ein Mindestlohn festgelegt ist, den wir einmal bei 7,50 Euro angesetzt hatten und inzwischen auf 8,50 Euro angehoben haben, oder meinen Sie das Landesmindestlohngesetz? Beides, wie Sie es auch jetzt wieder in Ihrer Rede gemacht haben, miteinander zu vermischen und den Eindruck zu erwecken, dort, wo wir uns im Rahmen des Vergabegesetzes befinden, den Landesmindestlohn nicht anzuwenden, obwohl beides miteinander per se nichts zu tun hat, ist, finde ich unzulässig. Auch die Antwort des Senats auf Ihre Anfrage besagt, dass dieser davon ausgeht – so freundlich war der Senat –, dass Sie Regelungen des Tariftreueund Vergabegesetzes meinen, während Sie nach dem Landesmindestlohn fragen. – Das vorab zur Verdeutlichung!
Wenn man die Antwort liest, dann ist eines klar: Wichtig war es, den Mindestlohn in einem Vergabegesetz und in einem Landesmindestlohngesetz überhaupt einzuführen. Bei beiden Initiativen des Landes Bremen ist uns in der Vorbereitung und auch in der anschließenden Durchführung klargeworden, dass die Schwachstellen einer gerechten Bezahlung aus öffentlichen Mitteln aufgezeigt werden würden und auch aufgezeigt worden sind, und wir sehen auch, dass es weiterhin Probleme einer gerechten Bezahlung gibt, die wir nicht lösen konnten beziehungsweise bisher nicht gelöst haben.
Wir sind nach wie vor und immer wieder erstaunt darüber, wo nach Auskunft des Senats, hier der Sonderkommission Mindestlohn, Verstöße stattfinden und wer einfach bis heute nicht meldet, obwohl sowohl der Senat im Ganzen als auch die einzelnen zuständigen Senatoren im Besonderen Gesellschaften und Unternehmungen, aber auch Kammern aufgefordert haben, den gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen. Das kann aus unserer Sicht definitiv nicht akzeptiert werden, und wir fordern alle, die bis heute
keine Meldung abgeben oder aber die Mindestlohnansätze des Vergabegesetzes nicht einhalten, dringend auf, ihrer Verpflichtung nachzukommen.
Damit ist klar, dass für uns die Soko Mindestlohn, die übrigens eine Riesenmenge zu bearbeiten hat, wirklich eine gute, eine sinnvolle, eine aufschlussreiche Arbeit macht.
Zum Abschluss: Die Anfrage der LINKEN zeigt, wie wichtig es ist, einen gesetzlichen Mindestlohn auf Bundesebene einzuführen, nicht so sehr, weil Sie Vergabegesetz und Mindestlohngesetz nicht auseinanderhalten können; klar ist vielmehr, dass dann ein gesetzlicher Mindestlohn einklagbar ist. Jeder hat dann einen gesetzlichen Anspruch auf einen Mindestlohn, und es bedarf auch nicht, wie vor ein paar Tagen in der „Süddeutschen Zeitung“ unter einer großen Überschrift zu lesen, 2 000 zusätzlicher Kontrolleure. Nein, dort, wo ein gesetzlicher Anspruch auf Bundesebene definiert ist, bedarf es nicht eines einzigen Kontrolleurs; das muss man deutlich sagen. Denn wir haben dann einen einklagbaren Mindeststandard.
(Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Das ist doch Quatsch! Dann bräuchte man auch keine Polizei, denn es gibt ja auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit!)
Unterm Strich bleibt für uns als grüne Fraktion deutlich zu sagen: Löhne unter 8,50 Euro sind und bleiben skandalös. Dass die LINKE die beiden Gesetze nicht ganz auseinanderhalten kann, sei so hingenommen. Wir wissen, was sie meinen, und sind auch an ihrer Seite, diesbezüglich weiter aufzupassen. Herr Kastendiek, ich habe Ihre Bemerkung wohl gehört! Wir gehen nach wie vor davon aus, dass dort, wo es einen gesetzlichen Anspruch gibt, dieser auch erfüllt wird und nicht grundsätzlich Kontrolleure oder andere gebraucht werden, damit er umgesetzt wird. Dass aber per se, wie von Ihrer Seite, von der CDUSeite, gesagt wird, man schaffe mit der Einführung eines Mindestlohns ein verwaltungsmäßiges Monster, vernichte Arbeitsplätze, und es sei gar nicht zu kontrollieren, halten wir schlichtweg für eine Ausrede. Wir folgen Ihnen da nicht. – Vielen Dank!
wort des Senats auf die Große Anfrage der LINKEN heute erneut die Gelegenheit verschafft, sich in der politischen Debatte um den Mindestlohn zu positionieren, aber auch Chancen und Grenzen und Probleme einer regionalen Umsetzung zu diskutieren.
Wenn ich mir die Pressemitteilung der LINKEN vom 21. Oktober anschaue, dann stelle ich fest, dass man dazu wirklich noch einiges erklären muss. Der Kollege Willmann hat das eben auch schon versucht. Da werden sozusagen Landesmindestlohngesetz, Tariftreue- und Vergabegesetz, Altverträge und Vergabepraxis in einem großen Topf zusammengerührt, um am Ende festzustellen und der Öffentlichkeit zu erklären, dass das Landesmindestlohngesetz nichts gebracht hat. Ich finde das ziemlich plump. Ich finde es auch ziemlich falsch, das so darzustellen.
Frau Bernhard, Ihr Beitrag heute war schon um einiges differenzierter und nachdenklicher als die damalige Presseerklärung. Das finde ich wiederum ganz gut.
Deswegen noch einmal zur Sache: Wir haben eine ausführliche Antwort auf Ihre Fragen bekommen, einschließlich einer ausführlichen Übersicht über die geschlossenen Verträge in den einzelnen Ressorts, mit einer zeitlichen Einordnung und dem Geschäftsvolumen, das dort bewegt wird. Das zeigt im Übrigen, welches Volumen wir mit öffentlichen Aufträgen in diesem Bereich bewegen, und es gibt damit auch noch einmal einen deutlichen Hinweis darauf, dass es völlig richtig war, dass dieses Bundesland im Jahre 2009 ein Tariftreue- und Vergabegesetz erlassen hat.
Meine Damen und Herren, es war dieses Parlament, das dies damals beschlossen hat, und das sollten wir nicht kleinreden lassen!
Das zeigt natürlich auch, dass es richtig war, hier und dort regulierend einzugreifen. Zugleich erfahren wir durch die Mitteilung des Senats noch einmal die Grenzen unserer landespolitischen Möglichkeiten. Das wussten wir allerdings auch schon vorher. Wir haben im Gegensatz zu anderen nie versprochen, dass wir mit dem Landesmindestlohngesetz oder mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz alle Probleme aus der Welt schaffen. Wir haben immer gesagt, dass wir etwas Regionales machen. Wir wissen, dass es noch keinen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn gibt. Wir wissen, dass wir die europarechtliche Pro
blematik aus dem Rüffert-Urteil haben. Wir wissen, dass wir in unserem Land das Problem unzureichender Allgemeinverbindlichkeit haben, das natürlich insbesondere bei den auch von Ihnen zitierten Mischaufgaben ins Gewicht fällt. Das sind alles Probleme, die bekannt sind. Es ist gut, das hier noch einmal zu sagen und auch noch einmal darauf hinzuweisen, dass wir das machen, was regional möglich ist, aber auch bundesstaatliche Veränderungen brauchen.
In der Antwort des Senats wird festgestellt, dass es eine ganze Reihe von Verträgen gibt, die aus der Zeit vor 2009 datieren. Daraus wird dann polemisch geschlossen, das seien alles Bereiche, in denen zu 7,50 Euro, 8,50 Euro gearbeitet wird. Ein Blick in diese Aufstellung macht allerdings auch klar, dass es nicht vom Datum der Verträge abhängt, ob das gesichert wird, was wir mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz eigentlich meinen. Oder glaubt denn jemand, dass das Auftragsvolumen von 2,8 Millionen im Lotsenversetzdienst im Bundesland Bremen zu 7,50 Euro abgewickelt wird? Das ist doch völlig unsinnig! Für 7,50 Euro geht kein Lotse auf irgendein Lotsenversetzboot! Oder glaubt jemand, dass jemand in Bremen das „Privileg“ hat, als öffentlicher Auftraggeber IT-Dienstleistungen für 8,50 Euro die Stunde zu bekommen? Auch das ist doch Unsinn! „Altverträge“ bedeutet doch nicht, dass die Betreffenden mit 7,50 Euro und 8,50 Euro abgespeist werden.
Aber wir wissen natürlich alle, dass es Bereiche gibt – die haben Sie auch benannt –, die besonders problematisch sind. Dumpinglöhne gibt es im Reinigungsund Überwachungsgewerbe, in Teilen der Logistik, bei privaten Postdienstleistern und natürlich geht es auch um die Vergaben im Baubereich und im Verkehrsgewerbe. Dort besteht Bedarf, Verträge neu zu gestalten; dort haben wir natürlich auch die Erwartung, dass dies im Rahmen der Möglichkeiten geschieht, und zwar zügig. Aber klar ist doch auch, dass es ein einfacher Weg ist, wenn ich einen Altvertrag mit einem Auftragnehmer verhandle und ihm dann sage: „Deine Mehrkosten erstatte ich dir sehr schnell mit einem neuen Vertrag.“ Ich würde schon erwarten, dass der Senat diese Verträge auch so verhandelt, dass ein Teil dieses vorenthaltenen Lohnes von den Auftraggebern geleistet wird und nicht einfach weitergegeben wird. Da bin ich auch klar für deutliche Verhandlungen, die der Senat zu führen hat.
Ich will an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich die Arbeit der Soko Mindestlohn loben. Denn es reicht ja nicht, ein Gesetz zu machen; Vollzug muss auch kontrolliert werden. Unabhängig davon, ob die Kommission vielleicht zu klein ist und deswegen die Kontrollen zu grobmaschig sind – das sind Fragen, über die man sich noch wird streiten können und müssen –, wurde im Frühjahr sehr deutlich, dass eine Reihe von Defiziten bei Ressorts und bei eigenen Gesellschaften besteht, und ich fand es auch gut, dass das deutlich wurde. Wir stellen mittlerweile fest, dass es deutliche Verbesserungen im Vollzug gibt. Das wer
den wir in den nächsten Tagen sicherlich auch noch einmal öffentlich diskutieren. Es war auch gut, dass im Frühjahr den Verantwortlichen an diesen Stellen deutlich gemacht wurde, dass es nicht in ihrem persönlichen Benehmen steht, über die Anwendung eines Gesetzes in ihrem Verantwortungsbereich zu befinden, sondern dass das klar ihr gesetzlicher Auftrag ist, von dem wir erwarten, dass sie ihn durchund umsetzen.
Ich bin überzeugt, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir zu einer bundeseinheitliche Regelung zum Mindestlohn kommen. Dann werden landes- und regionalpolitische Klimmzüge überflüssig.
Das könnte im Übrigen, so hoffe ich, auch eine Lösung für europarechtliche Probleme sein, wobei wir uns mit dem Rüffert-Urteil in der Tat heute in einer anderen Art und Weise auseinandersetzen müssen, als es andere europäische Länder machen. Ich denke, wenn wir in unserem Land gleichzeitig mit einem Mindestlohngesetz das Thema Allgemeinverbindlichkeit deutlich anpacken, dann haben wir auch dieses Problem entschärft und können endlich wieder vernünftige Arbeits- und Lebensbedingungen durchsetzen. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte hat, wie ich finde, einen sehr interessanten Verlauf. Auf der einen Seite hat man den Eindruck, dass unsere Wortbeiträge direkten Einfluss auf die Koalitionsverhandlungen in Berlin finden. Es würde mich sehr freuen, wenn das so wäre. Auf der anderen Seite wird – trotz der doch bemerkenswerten Naivität, die wir heute von den Vertretern der Fraktion DIE LINKE und auch von Ihnen, Frau Bernhard, gehört haben – klar, was uns diese Antwort auf die Große Anfrage zeigt. Aus ihr ist nämlich keineswegs die Notwendigkeit für einen gesetzlichen Mindestlohn abzulesen, sondern sie zeigt vor allem, dass diese Debatte sehr stark unter den Gesichtspunkten von Populismus und Symbolpolitik geführt wird.
rade angerissen haben, waren zu Beginn der Einführung des Mindestlohnes, den Sie beschlossen haben, klar und eindeutig. Daher gibt es überhaupt keine Überraschungen an dieser Stelle, und es ist doch sehr weit hergeholt, hier solche Schlussfolgerungen zu ziehen.
Man muss bei der ganzen Diskussion sehr wohl im Auge behalten – deswegen ist auch der Hinweis auf die Koalitionsverhandlungen in Berlin nicht einfach beiseite zu wischen –, dass man sehr vorsichtig und sehr behutsam mit dieser Thematik umgehen muss. Und dann gibt es Diskussionsbeiträge, die besagen, man müsste jetzt die BLG verstaatlichen. Das ist ja das, was Sie fordern, Frau Bernhard! Es ist schon abenteuerlich, was Sie hier an wirtschaftspolitischer Weitsicht produzieren, wenn Sie ein wirklich sehr gesundes Unternehmen der Logistikwirtschaft oder andere Companies in ein solches Fahrwasser bringen. Aber es ist nun einmal so: Verträge sind Verträge. Ich glaube, dass der Senat insgesamt und auch die öffentlich beeinflussten Gesellschaften erst einmal gut beraten sind, sich an Verträge und natürlich auch an Gesetze zu halten. Man kann nicht ohne Weiteres auf Aktiengesellschaften Einfluss nehmen, auch wenn Sie sich das vielleicht wünschen. Das mag vor 20 oder 30 Jahren in einem anderen Teil dieser Republik vielleicht ein bisschen anders gewesen sein, meine sehr verehrten Damen und Herren!
(Beifall bei der CDU – Abg. D r. G ü l d - n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Da gab es ja gar keine Aktiengesellschaften!)
Und die Statistik zeigt natürlich auch, um auch diesem Argument von Ihnen zu entgegnen, dass der Mindestlohn als solches überhaupt nicht geeignet ist, die Armut im großen Stile zu bekämpfen. Wenn Sie einmal in der Statistik nachschauen, wer die Geringverdienerverträge in Anspruch nimmt, so sind es zu einem großen Teil, zu über 80 Prozent, diejenigen, die sich etwas dazuverdienen wollen, die beispielsweise ihre Rente aufstocken wollen, die sich vielleicht, wie es immer wieder gesagt wird, etwas für den Urlaub dazuverdienen wollen. Der Mindestlohn eignet sich mitnichten als Instrument der Armutsbekämpfung. Vor diesem Hintergrund muss man sehr wohl hierauf achten.
(Abg. Frau G r o t h e e r [SPD]: Wer vorher genug verdient hat, muss seine Rente nicht aufstocken!)
Schauen Sie sich die Statistik an! Ein Blick in die Statistik kann helfen. Lesen heißt verstehen; das kann sehr hilfreich sein.
(Beifall bei der CDU – Abg. Frau G r o t - h e e r [SPD]: Wer vorher genug verdient hat, muss seine Rente nicht aufstocken!)
Kommen Sie auf die Fakten zurück! Dann wird ein wenig Objektivität in diese Diskussion eingeführt werden.
Man könnte jetzt zu diesem Thema sehr grundsätzlich ausführen; dafür reichen leider fünf Minuten nicht. Die Antwort auf diese Große Anfrage zeigt nur eines: dass sich die Bedenken und die Probleme, die wir als CDU-Fraktion bei der Einführung genannt haben, bestätigt haben. Das lässt sich nicht einfach mit einem Federstrich beiseite schieben. Der Hinweis zum Beispiel auf die Tarifverträge des Baugewerbes ist ein eindeutiger, weil die Mindestlöhne, allgemeinverbindlich festgelegt, in der Bauwirtschaft viel höher sind als das von Ihnen postulierte 8,50-Euro-Diktat. Deswegen gibt es überhaupt keine Notwendigkeit, sich in diesem Tarifbereich damit zu beschäftigen. Also, ein wenig Sachkompetenz kann an dieser Stelle auch helfen. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Mich wundert diese unterschiedliche Interpretation natürlich in keiner Weise; genau das habe ich auch erwartet. Aber, um das noch einmal klarzustellen: Ich habe nie gesagt, dass das Landesmindestlohngesetz überhaupt keinen Effekt hat und völlig umsonst ist. Das möchte ich an der Stelle sagen. Ich gebe zu bedenken, dass es selbstverständlich nicht per se Lohngerechtigkeit herstellt. Das habe ich auch vorhin in meinem Beitrag gesagt. Es wäre völlig blauäugig, das zu erwarten. Es ist kein Allheilmittel und wird selbstverständlich auch nicht Armut abschaffen – nebenbei bemerkt, schon gar nicht mit 8,50 Euro. Das muss im Kontext mit noch ganz anderen Dingen gesehen werden.
Diese unzulässige Vermischung von Tariftreue- und Vergabegesetz und dem Landesmindestlohngesetz , die Sie mir unterstellen, ist in keiner Weise auf meinem Mist gewachsen. In Paragraf 7 Landesmindestlohngesetz wird für dessen Umsetzung auf das Tariftreue- und Vergabegesetz verwiesen, und die Bedingungen, die dort festgehalten werden, sind die Grundlage dafür. Darauf möchte ich doch noch einmal Bezug nehmen; denn genau das ist ja das Fundament, auf dem wir es quasi in die Realität bringen wollen.
Wir haben eine sinkende Tarifquote. 41 Prozent fallen überhaupt nicht mehr unter einen Tarif. Daran sehen wir, dass das Landesmindestlohngesetz an Grenzen stößt. Das sehen wir auch an der Umsetzung. Ich finde genau das interessant, dass wir uns das hier in Bremen ein Stück weit ansehen können. Es wurde immer so getan, als würde dieses Landesmindestlohngesetz greifen. Aber seine Grenzen sind erwartbar gewesen, und es ist deutlich schwieriger, als immer