Die Hochschule für Künste sorgt als ein wichtiger kultureller Faktor unseres Landes für den künstlerischen Nachwuchs in der Region, zum Beispiel im Bereich der Musikerzieherausbildung. Auf diese Leistungen können wir, denke ich, alle zusammen recht stolz sein; das möchte ich auch nicht kleingeredet wissen.
Es gab natürlich – das muss man einräumen – auch kritische Punkte. Der Wissenschaftsrat sieht Verbesserungsbedarf in der Qualität der Lehre, und den sehe
ich auch. Wir haben in den letzten Jahren bereits für unsere Verhältnisse relativ viel Geld, nämlich jährlich 7,5 Millionen Euro, für die Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium aufgewandt, aber das reicht noch nicht aus. Es müssen vor allen Dingen Maßnahmen in den Hochschulen ergriffen werden, die eine Verbesserung der Qualität der Lehre und auch eine Verbesserung der Organisation der Lehre beinhalten. Dabei sind die Hinweise und Empfehlungen des Wissenschaftsrats mit Sicherheit eine große Hilfe, und wir wollen auch weiterhin – das betone ich besonders – die Zahl von Studienanfängerinnen und -anfängern in Bremen hoch halten.
Dies entspricht unserer Verantwortung, die wir im Rahmen des Hochschulpakts des Bundes und der Länder übernommen haben.
Meine Damen und Herren, das vom Wissenschaftsrat beschriebene Spannungsfeld unterschiedlicher Politikziele besteht; das ist doch nicht wegzudiskutieren. Wir alle teilen gemeinsam einerseits das wissenschaftspolitische Ziel der Stärkung der tertiären Bildung sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht. Wir wollen eine gut qualifizierte akademische Ausbildung für eine möglichst große Zahl von jungen Menschen organisieren und sie für die Freie Hansestadt Bremen letztlich gewinnen. Wir wollen eine wettbewerbsfähige Forschung, eine leistungsstarke Infrastruktur und den funktionsfähigen Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse aus den Hochschulen in die Gesellschaft. Aber wir können auf der anderen Seite auch das finanzpolitische Ziel der Haushaltskonsolidierung nicht wegdiskutieren. Zur Schuldenbremse und zum Verbot der Nettokreditaufnahme ab 2020 haben sich die Länder und der Bund gemeinsam verpflichtet. Es liegt auf der Hand, dass dieses finanzpolitische Ziel unsere wissenschaftspolitischen Ziele nicht eben befördert, aber wir sind in der Regierungsverantwortung, und wir müssen verantwortungsbewusst beide Ziele in Einklang bringen!
Den Ansatzpunkt für die Konsolidierung des Wissenschaftsbereichs im Hinblick auf die schwierige Finanzlage, die nicht nur in Bremen, sondern in vielen Bundesländern besteht, sehe ich aber eindeutig in den Möglichkeiten, die vom Wissenschaftsrat in seinem im Juli verabschiedeten Perspektivpapier – das ist jetzt ein etwas anderes Papier – aufgezeigt werden. Wir brauchen einen Zukunftspakt, der eine nachhaltige und dauerhafte finanzielle Beteiligung des Bundes an der Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems im gesamtstaatlichen Interesse ermöglicht. Dieses ist im Übrigen auch unstrittig.
Die Realisierung der im Perspektivpapier des Wissenschaftsrats verabschiedeten Empfehlungen könnte für die Forschungslandschaft in Bremen erhebliche Entlastungen mit sich bringen. Diese müssen der Grundfinanzierung der Hochschulen zugutekommen.
Meine Damen und Herren, in der Konsequenz der Analysen und der Empfehlungen des Wissenschaftsrats, sowohl in seinem Perspektivpapier als auch in den Empfehlungen zum Wissenschaftssystem in Bremen, brauchen wir die Unterstützung und Mitfinanzierung der Aufgaben im Wissenschaftsbereich durch den Bund. Darüber hinaus muss das Land seinen finanziellen Beitrag für das Wissenschaftssystem erhöhen, wie es das schon im Haushaltsentwurf des Senats 2014/2015 begonnen hat.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass es bereits für die Aufstellung im Haushaltsplanentwurf 2014/2015 gelungen ist – ich summiere es jetzt einmal –, abweichend von der ursprünglichen Finanzplanung, für 2014 13,4 Millionen und in 2015 18 Millionen zur Verfügung zu stellen. Dieses halte ich angesichts der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen für eine beachtliche Leistung.
Mit der Berücksichtigung der vielen wichtigen Hinweise des Wissenschaftsrats zur Stärkung der Profilbildung unserer Hochschulen in der Wissenschaftsplanung 2020, einem größeren finanziellen Engagement des Bundes und der Erhöhung des finanziellen Beitrags des Landes, wie sie schon im Jahr 2014 und mit dem Entwurf 2014/2015 begonnen wurde, bin ich zuversichtlich, dass wir unser Wissenschaftssystem in Bremen wettbewerbs- und zukunftsfähig weiterentwickeln werden. – Vielen Dank!
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/1102 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Im Zusammenhang mit dieser Großen Anfrage wurde mir wieder einmal deutlich, wie sehr sich doch die Schicksale von Menschen mit Behinderungen unterscheiden. Die Bezeichnung „Menschen mit Behinderungen“ wird manchmal – auch von mir – so locker gebraucht, als wenn man damit sagen könnte, es gehe um eine feste Größe, beinahe um eine eigene Nationalität. Oft differenzieren wir noch, indem wir von Menschen mit einer geistigen oder eben von solchen mit einer körperlichen Behinderung reden. Hinzu kommen dann noch die mit einer schwerstmehrfachen Behinderung.
Alle diese Menschen sind aber eigenständige Persönlichkeiten mit beeindruckenden, manchmal unvorstellbaren Einzelschicksalen, und die meisten von ihnen merken sehr wohl, dass sie anders und nicht immer positiv wahrgenommen werden. Doch alle gehören zu unserer vielfältigen Gesellschaft. Es gibt eben nicht nur Models mit den Maßen 90/65/90 oder kleine oder große Einsteins.
Ich gebe zu, es hat mich überrascht, in der Antwort des Senats zu lesen, dass im Land Bremen nur 19 gemeldete Personen leben, die eine Rente aus der Conterganstiftung beziehen. Diese 19 Menschen und ihre Familien eint aber ein ganz besonderes Schicksal, welches sie vor 53 Jahren mit ungefähr 5000 weiteren Menschen in Deutschland teilen mussten. Die Firma Grünenthal hatte 1957 das Schlafmittel Contergan auf den Markt gebracht. In Deutschland kamen etwa 5 000 Kinder mit schweren Missbildungen, vor allen Dingen an Armen und Beinen, auf die Welt. Das war der größte Medikamentenskandal der deutschen Nachkriegsgeschichte. Von diesen Kindern leben noch ungefähr 2 700.
Zum 1. Januar dieses Jahres wurde vom Deutschen Bundestag eine deutliche Erhöhung der Rentenleistungen für Contergangeschädigte einstimmig beschlossen. Die Conterganopfer verlangen aber zusätz
lich zur Verbesserung ihrer finanziellen Lage auch eine schnelle Verbesserung ihrer medizinischen Versorgung.
„Uns läuft die Zeit davon“, sagt die Vorsitzende des Bundesverbandes Contergangeschädigter, Margit Hudelmaier. Eine rasche Verbesserung der medizinischen Versorgung ist mit zunehmendem Alter dringend notwendig. Contergangeschädigte Körper altern nachgewiesenermaßen schneller als normal. 85 Prozent der Betroffenen klagen schon heute über regelmäßige Schmerzen als Folge ständiger Fehlhaltungen. Angehörige um Hilfe zu bitten, wird immer schwerer, denn die Eltern der Opfer sind inzwischen selbst alt geworden, und nicht jeder Betroffene hat einen Partner, der bereitwillig Unterstützungsleistungen übernimmt oder übernehmen kann.
Doch natürlich altern nicht nur die Körper der Contergangeschädigten vorzeitig. Menschen mit körperlichen Schädigungen vollbringen allesamt beeindruckende Kompensationsleistungen, um möglichst lange möglichst selbstständig leben zu können, was aber weitere körperliche, meistens schmerzhafte Schädigungen hervorruft.
Wenn die selbstständige Lebensführung auch in Zukunft fortgesetzt werden soll, dann brauchen wir ein differenziertes und passgenaues Versorgungssystem. Die Betroffenen sind jedoch bis heute – auch in Bremen – in vielen Gesundheitsfragen unterversorgt. Alle haben aber absolut begründete Ansprüche auf ein möglichst passgenaues Versorgungssystem. Menschen mit körperlichen und natürlich auch mit geistigen oder schwerstmehrfachen Behinderungen ist gemeinsam, dass ihre Hausärzte sich zwar viel Mühe geben, sich aber mit selten vorkommenden Schädigungen nicht unbedingt auskennen. Es fehlt ihnen oft auch die Zeit für eine ausführliche Auseinandersetzung mit derart speziellen Fragen.
In Bremen fehlt in diesem Bereich ein medizinisches Versorgungsangebot, ein sogenanntes Kompetenzzentrum. Es kommt bisher vor, dass jemand mit einer starken spastischen Lähmung regelrecht Schwierigkeiten hat, einen Arzt zu finden, der eine nötige Operation durchführt. Jemand anderer wird aufgrund seiner geistigen Behinderung für desorientiert gehalten, dabei ist er fast erblindet, was aber niemand gemerkt hat, und Gesundheitschecks während der Special Olympics für die sogar noch recht fitten Teilnehmer haben ein unglaubliches Spektrum medizinischer Unterversorgung zutage gefördert.
Interessanterweise kümmert man sich da, wo es um Kinder geht, wirklich engagiert, auch in Bremen. Es gibt auf jeden Fall das Sozialpädiatrische Institut und die Prof.-Hess-Kinderklinik, hinzu kommen die Bemühungen um Früherkennung und Frühförderung von Behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern. Doch was kommt danach? Der Übergang von der Kinder- und Jugendmedizin zur Erwachsenenmedizin ist nicht nur schwierig, es gibt ihn fak
tisch nicht. In der Antwort des Senats steht an einer Stelle recht neutral, es gebe nach aktuellem Sachstand keine Angebote für die medizinische Versorgung für Menschen mit Conterganschädigungen. Ich stelle fest, dass diese Aussage grundsätzlich auf alle Menschen mit Behinderungen zutrifft.
Ich komme gleich zum Schluss! – Erwachsene mit verschiedensten Behinderungen müssen aber nicht einfach mit einer 40 Prozent höheren Wahrscheinlichkeit an zusätzlichen, aber vermeidbaren gesundheitlichen Defiziten leben, und auch wenn es in Bremen nur 19 Menschen mit Conterganschädigungen gibt, so sind sie es – wie alle anderen behinderten Menschen auch – wert, angemessen medizinisch und pflegerisch beraten und versorgt zu werden. Ich denke, das müssen wir uns noch für die Zukunft auf die Agenda schreiben.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich der CDU für diese Große Anfrage danken. Die Menschen, die Opfer des Conterganskandals geworden sind, sind tatsächlich sehr aus dem Fokus geraten. Durch diese Große Anfrage richten wir unser Augenmerk nicht nur heute auf diese Personen.
Das vor circa 50 Jahren frei verkäufliche Medikament Contergan wurde auch von schwangeren Frauen eingenommen, die medikamentöse Hilfe gegen mehr oder weniger häufige, oft störende Schwangerschaftsbeschwerden suchten. Diese werdenden Mütter waren nicht etwa verantwortungslose, gleichgültige Frauen, sondern es waren kritische Mütter, die ausdrücklich ihren behandelnden Arzt um Rat fragten und von ihm das als auch für Schwangere bedenkenlos beschriebene Medikament empfohlen bekamen. Auch der Beipackzettel wies ausdrücklich darauf hin, dass schwangere Frauen Contergan nehmen dürften, ohne ein Risiko für ihr ungeborenes Kind einzugehen. Tatsächlich aber schadete dieses Mittel dem Fötus in einer bestimmten Entwicklungsphase, sodass diese Kinder zum Beispiel mit unvollständig entwickelten Gliedmaßen geboren wurden. Diese Kinder sind heute gut 50 Jahre alt und leiden unter den Auswirkungen der Fehlbildungen und deren Spätfolgen.
Das Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg hat eine Befragung von Betroffenen durchgeführt und das Ergebnis der Studie Ende 2012 vorgelegt. Diese Untersuchung empfiehlt, dass aufgrund der Folge- und Spätschäden spezifische Hilfen für Menschen mit Conterganschädigungen entwickelt werden. Dazu gehört auch die Erhöhung der Con