Margitta Schmidtke

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Frau Senatorin, stim
men Sie mir zu, dass Altersarmut ganz häufig auch damit zu tun hat, dass sich bezugsberechtigte Seni orinnen und Senioren scheuen, ihre Rechte geltend zu machen, weil sie Angst haben, dass ihre Kinder zur Kasse gebeten werden?
Herr Staatsrat, mich erfreut natürlich der Bericht. Trotzdem habe ich noch eine Nachfrage. Im „Unterausschuss Bildung/Inklusion“ wurde im Beisein des Gehörlosenverbandes verabredet, dass das Ressort eine Arbeitsgruppe einrichtet, wie Gebärdensprache – sicherlich nicht flächendeckend, sondern erst einmal modellhaft – in den Regelunterricht integriert werden kann. Ist zu Beginn der Legislaturperiode mit dem Einsetzen einer solchen Arbeitsgruppe schon zu rechnen?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Geld ist also doch nicht das letzte Thema, sondern „Versorgungssituation von seelisch verletzten und psychisch kranken Menschen mit geistiger Behinderung verbessern!“, und ich finde, das ist ein schöner Tagesabschluss.
Für die Sitzung der Bürgerschaft legten SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag vor, mit dem
der Senat aufgefordert wurde, einen Bericht zur oben genannten Problematik vorzulegen. Nun liegt der Bericht vor.
Es ist ein Bericht, der mir deutlich macht, dass sich offensichtlich nicht nur die Abgeordneten der Bürgerschaft Gedanken über unsere geistig behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger machen, sondern auch der Senat und offensichtlich auch alle befragten Institutionen, Träger, Kammern und Einrichtungen sich dieser Fürsorge anschließen. Ich bin über diese Resonanz erfreut und erleichtert.
Meine Gedanken beim Durchlesen dieses auf 41 Seiten eng beschriebenen Berichts: Ich wusste aus den Gesprächen mit Eltern, geistig behinderten Menschen, Ärzten, Psychotherapeuten und auch aus der Erfahrung mit meinen eigenen geistig behinderten Kindern über Schwierigkeiten, Defizite und Unzulänglichkeiten in der medizinischen und psychotherapeutischen Behandlung, aber dies wurde von der aufgezeigten Realität übertroffen. Wir sprechen in diesem Bericht von circa 3 000 Bremerinnen und Bremern zwischen 18 und 60 Jahren, Menschen, bei denen eine geistige Behinderung diagnostiziert wird. Nicht erwähnt werden in diesem Bericht alle 0- bis 17-jährigen und alle über 60-jährigen Menschen mit geistiger Behinderung. Das bedeutet, dass die Zahl der geistig behinderten Menschen in Bremen insgesamt deutlich höher ist als 3 000, aber die Probleme in der Behandlung sind identisch, weil sie altersunabhängig sind.
Der Bericht zeigt auf, dass aus den Häufigkeiten zusätzlicher Beeinträchtigungen und herausfordernder, daraus resultierender Verhaltensweisen der Patienten, die oft mit psychischen Störungen einhergehen, abzuleiten ist, dass hinsichtlich des Umgehens, der Kommunikation, der Diagnostik und auch der Therapie mit Menschen mit geistiger Behinderung und psychischen Erkrankungen die behandelnden Ärzte und Therapeuten und Therapeutinnen auch spezifisches Fachwissen benötigen, um auch diesen Patienten ein qualifiziertes Angebot machen zu können. Ein Sedieren hilft dort nämlich oft nicht.
Es ist für mich erfreulich, dass sowohl die Ärztekammer Bremen als auch die Psychotherapeutenkammer und die angefragten Klinikleitungen Defizite erkannt haben und zur Abhilfe nicht nur bereit, sondern darum bemüht sind. Die Kassenärztliche Ver
einigung, KV, bleibt sich selbst treu, sie erkennt keine Mängel und sieht keinen Bedarf. Wie einem Geisterfahrer auf der Autobahn würde ich den Verantwortlichen gern dringend raten: Richtung wechseln und Spur halten! Überholen muss ja nicht sein, aber ein Anpassen an den fließenden Verkehr ist sinnvoll.
Die vom Senat beziehungsweise vom Sozialressort durchgeführte Umfrage berichtet auch von circa 150 behinderten Menschen, die weder in einer Tagesförderstätte noch in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden. Ich befürchte, dass diese erwachsenen Menschen nach Beendigung ihrer Schulzeit beschäftigungslos in ihrem Zuhause leben, versorgt und gepflegt von ihren älter werdenden Eltern. Eigentlich ist das kaum erträglich!
Der Bericht endet mit verabredeten geeigneten ersten Schritten, um erkannte Mängel zu beseitigen: Sensibilisierung sowie Fortbildung bei Ärzten und Psychotherapeuten bezüglich Diagnostik und Therapie, Zugang zur Regelversorgung, inklusive aufsuchender Behandlung, Aufbau eines Medizinischen Zentrums für Erwachsene mit Behinderung, Kooperation zwischen den Systemen Eingliederungshilfe/Gesundheit. Ich bin erleichtert darüber, dass nicht nur die Ist-Situation hinterfragt wurde, sondern dass gleich über Lösungswege nachgedacht wurde und diese auch bereits geplant werden. Mir ist klar, dass alles seine Zeit braucht, aber zu beginnen ist schon einmal wichtig.
Die weitere Entwicklung muss begleitet werden, auch vom Parlament. Ich halte regelmäßige Berichte in den Fachdeputationen, in größeren Abständen – aber bitte mindestens zwei Mal in der Legislaturperiode! – aber auch in der Bürgerschaft (Landtag), für hilfreich. Meine Bitte ist, dass sich der Teilhabebeirat, geschaffen aus dem TEEK, dem Temporären Expertinnen- und Expertenkreis, ebenfalls dieser Aufgabe annimmt und die Umsetzung der Schritte eng begleitet.
Ich danke noch einmal ausdrücklich für diese geleistete Fleißarbeit und möchte uns allen in das Stammbuch schreiben: Gesundheit ist kein Verdienst, sondern Glück.
Glück hat keine Garantie auf Lebenszeit. Ich wünsche Ihnen allen und Ihren Familien ganz viel Glück! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Mitglieder des TEEK, liebe Athleten der Special Olympics und liebe Vertreter des Magistrats Bremerhaven – ich glaube, ich habe jetzt alle! –, und sehr geehrter Herr Landesbehindertenbeauftragter! Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle auch im Namen der SPD-Fraktion für die heutige Wiederwahl, die für mich eigentlich gar keine Frage war.
Innerhalb von zwei Jahren, also in circa 100 Stunden Sitzungszeit, entstand dieser Entwurf eines Aktionsplans, der von uns, der Bürgerschaft (Landtag), am 21. März 2012 in Auftrag gegeben wurde. Dieser Aktionsplan – es ist kein Entwurf, Sie haben vollkommen recht, Herr Dr. Steinbrück – hat den Auftrag, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Bremen auf den Weg zu bringen und zu begleiten. Beteiligt und engagiert mitgewirkt haben vor allem Vertreterinnen und Vertreter der Behindertenverbände Bremens. Damit wurde eine alte Forderung des Behindertenparlaments zu einer Selbstverständlichkeit: Nichts über uns ohne uns!
Vervollständigt wurde dieser Temporäre Expertinnen- und Expertenkreis, TEEK, durch Vertreterinnen und Vertreter aller angesprochenen Ressorts und der Fraktionen. Unter dem Vorsitz unseres Landesbehindertenbeauftragten, Herrn Dr. Steinbrück, entstand dieser beispielhafte Aktionsplan. Ich selbst habe durch die Diskussionen in etlichen Randgesprächen und das Zusammenarbeiten mit den vielen unterschiedlichen Menschen viel gelernt, viele Anregungen bekommen und sogar das eine oder andere Mal etwas dazu beitragen können.
Der uns nun vorliegende Aktionsplan erhebt nicht den Anspruch vollständig zu sein, er ist nicht in Beton gegossen, sondern lebt von Änderungen und Anpassungen an die Realität, so hat zum Beispiel Bremerhaven bereits jetzt schon in einigen Bereichen Diskussionsbedarf angemeldet, der befriedigt werden sollte. Der Landesteilhabebeirat, Herr Dr. Steinbrück hat das eben gerade ausgeführt, der als begleitendes Organ die Umsetzung des Aktionsplans begleiten wird, wird hilfreich sein und sicher auch gern als Ansprechpartner für Politik fungieren.
Die Umsetzung des Aktionsplans funktioniert nicht von heute auf morgen, er benötigt Zeit, Ideenreichtum und Geduld, und er braucht zu all diesen Schätzen natürlich auch Geld. Die Beschlüsse zum Bereich Sozialrecht, Rehabilitation und Integration behinderter Menschen der 91. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder hat einen 4 Punkte umfassenden Beschluss gefasst, von dem ich mir gute Lösungswege verspreche: Es wird begrüßt, dass die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen aus dem Fürsorgerecht herausgelöst wird. Es wird begrüßt, dass sich der Bund mit mindestens 5 Milliarden Euro netto pro Jahr an den Kosten der reformierten Eingliederungshilfe beteiligen wird. Es wird begrüßt, dass der Bund diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe in einem breit angelegten Beteiligungsprozess vorbereiten wird, und es wird auch begrüßt, dass bis Mitte 2015 ein erster, vom Bund erarbeiteter Gesetzentwurf vorliegt, der spätestens im Sommer 2016 vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden kann.
Vor allem aber ist eines klar: Zu all diesen Bemühungen und Teilhabe aller passt auf gar keinen Fall der Ausschluss einer Beförderung im öffentlichen Personenverkehr von Menschen, die auf einen E-Scooter angewiesen sind.
Als Lösung bei auftretenden Problemen auch bei der Beförderung kann nicht der Ausschluss, sondern muss die Überlegung stehen, wie diese Hindernisse beseitigt werden können, um eine Teilhabe aller zu ermöglichen.
Das ist auch der Anspruch, den die UN-Behindertenrechtskonvention erhebt, den der Aktionsplan aufgreift und den ich im Namen der SPD-Fraktion unterstreiche. Ich möchte jetzt meinen ersten Teil beenden und komme dann noch einmal wieder. – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bevor ich platze: Es steht mir überhaupt nicht zu, einen Redebeitrag zu bewerten, aber ich darf mich wundern, ich darf Gedanken äußern! Dass die Fraktion der LINKEN gerade bei diesem Thema Aktionsplan und Erleichterung der Teilhabe von behinderten Menschen am Leben aller an Geld denkt, das macht mich schier fassungslos! Alles andere verkneife ich mir.
Ich danke allen Ressorts, die sich wertvolle Gedanken gemacht haben, die hohe Bereitschaft gezeigt haben, die Ansprüche der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, um unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Bremens zu ermöglichen und damit das Leben aller zu bereichern. Ich danke den Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenverbände, den Menschen mit Behinderungen für ihr Engagement und ihre Beratung, ohne all die dieses Papier in dieser hohen Qualität nicht hätte zustande kommen können.
Ich danke auch meinen Kolleginnen und Kollegen der beteiligten Fraktionen für ihre Beratungen, bei denen die Parteizugehörigkeit keine Rolle spielte. Sie spielte bis eben keine Rolle, bis die CDU diesen Pfad leider verlassen hat. Das tut mir wirklich leid, denn unsere Zusammenarbeit im TEEk-Ausschuss hat nicht einmal, auch nicht ansatzweise, etwas mit Parteizugehörigkeit zu tun gehabt. Es war völlig unwichtig, ob der eine für die CDU spricht, der andere für die SPD oder die Grünen. Ohne Not musste eben gerade Wahlkampf gemacht werden, das tat mir an der Stelle weh, ich habe sonst immer ganz viel Verständnis dafür.
Ich danke aber ganz besonders Herrn Dr. Steinbrück, unserem Landesbehindertenbeauftragten, und seinem Team für die Sitzungsleitung, die professionelle, menschliche Diskussionsleitung, für die exzellente Zusammenfassung der Beiträge und für die Engelsgeduld mit uns allen.
Ich habe die herzliche Forderung – ich weiß, es ist schwierig, eigentlich sagt man herzliche Bitte, aber das ist mir zu wenig, das Wort Forderung trifft besser das, was ich möchte! –, diesen Aktionsplan nach dieser Debatte nicht abzuhaken, sondern als eine Verpflichtung auch für alle nachfolgenden Mitglieder dieses Hohen Hauses zu verstehen, und zwar als die Verpflichtung zu mehr Aufmerksamkeit, Beachtungssensibilität und Verantwortung, auch den Bedürfnissen unserer behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger gegenüber. Unter dem Strich – und das kann ich versprechen! – steht für uns alle ein großer Gewinn, nämlich die Teilhabemöglichkeiten für alle Bremerinnen und Bremer!
„Viel ist zu tun, packen wir es an“, ein selbsterstellter Song der Rockband SPUNXX des Vereins „Es geht los“, bestehend aus jungen Menschen mit Trisomie 21, also dem Down Syndrom, und mit und ohne Behinderung, zeigt uns einen Weg. Ich kann nicht singen, Sie würden alle weglaufen,
aber hören Sie sich einmal den selbstgeschriebenen, selbst erdachten und selbst vertonten Text an! Ich zitiere jetzt:
„Eines Tages schlug es ein wie eine Bombe. Wir sind da und stellen die Welt auf den Kopf, wir geben Gas und einigen uns, wir sind verschieden, aber doch so gleich“. Der Refrain: „We are the SPUNXX, we know what we can, we have crazy fun and you listen to us!“ Die zweite Strophe! „Alle glauben, die schaffen das nie, die sind ja voll komisch, sie lachen, doch sie wissen nicht, wir lassen uns nicht unterkriegen!“ Dann kommt der Refrain, den schenke ich mir jetzt!
Die dritte Strophe: „Wir halten zusammen, ob Behinderung oder nicht, unsere Band reißt mit, wir sind Freunde, egal, wie wir sind!“ Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, mein Englisch ist unterirdisch, aber der Song ist obercool! – Ich danke Ihnen!
Sehr geehrter Herr
Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Grönert, ich bewundere ich hellseherischen Fähig keiten! Wir lehnen nicht das Zentrum für Erwachsene ab, sondern das entspricht unserem gemeinsamen koalitionären Antrag!
Ja, wir werden einen Teufel tun, wollte ich gerade sagen! Die leichte Sprache ist eine richtige Forde rung von Ihnen, ich bedauere, dass wir beide dieser Forderung, die wir eigentlich haben, heute nicht nachkommen.
Die CDU-Fraktion fordert in ihrem vorliegenden
Antrag den Senat auf, bis zum 1. April 2015 ein zwi schen den Ressorts Soziales, Gesundheit und Bildung abgestimmtes Konzept zur Suchtprävention und -be ratung für Menschen mit geistigen Behinderungen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Im zweiten Punkt beschreibt die CDU – das hat Frau Grönert auch schon vorgetragen – die Aspekte, die in diesem Konzept berücksichtigt werden sollen. Eigentlich kann man nur für diesen Antrag stimmen, denn die Forderungen sind sinnvoll, sogar zwingend.
Weil das so ist, liebe Kolleginnen und Kollegen der
CDU, hat die rot-grüne Koalition am 20. März 2014 bereits den Antrag „Die Versorgungssituation von seelisch Verletzten und psychisch kranken Menschen mit geistiger Behinderung verbessern!“ eingereicht. In diesem Antrag forderten wir den gesamten Senat auf – also nicht nur drei Ressorts, sondern wirklich alle –, einen Bericht zur Situation von „geistig be hinderten Menschen mit psychischen Störungen“ im Lande Bremen zu erstellen, aus dem auch her vorgehen sollte, wie groß der im derzeitigen System unterversorgte Personenkreis ist beziehungsweise welche Hilfen konkret benötigt werden, „in diesen Bericht unter anderem Verbesserungsvorschläge für das Behandlungsangebot von Menschen mit geis tigen Behinderungen und psychischen Störungen aufzunehmen und Anforderungen an die psychia trische und psychotherapeutische Versorgung“ zu formulieren. Konzept nannten Sie es.
Weiter forderten wir in diesem Antrag, „in Ge
spräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer und der Psychotherapeutenkammer einzutreten mit dem Ziel, auch das Behandlungsan gebot für geistig Behinderte durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologinnen und Psychologen zu verbessern“. Darüber hinaus wiesen wir in unserem Antrag darauf hin, dass die bisherige Praxis, in nur wenigen begründeten Ausnahmefällen auch für über 18-jährige Menschen mit geistiger Behinderung weiterhin im Sozialpädiatrischen In stitut, SPI, oder Kinderzentrum eine Behandlung zuzulassen, keine Lösung darstellt, sondern wir fordern bundesweit – zunächst beginnend in Bremen –, wie es für Kinder und Jugendliche das SPI gibt, auch ein medizinisches Zentrum für Erwachsene mit Behinderungen einzurichten.
Diesen rot-grünen Antrag beschlossen wir alle
einstimmig und machten ihn so zu einem gemeinsa men, sehr umfassenden Beschluss der Bürgerschaft, in den sich Ihr heutiger Antrag wunderbar einbettet und sich in einer Reihe anderer notwendiger und sinnvoller Forderungen wiederfindet.
Der erbetene Bericht liegt inzwischen vor. Er um
fasst 62 Seiten, und ich finde ihn sehr zufrieden stellend.
Er geht nicht nur auf die Ziele unseres gemeinsa
men Beschlusses ein, sondern er geht sogar darüber hinaus, er zeigt die Aktivitäten des Senats aufgrund unseres gemeinsamen Antrags und daraus resul tierende notwendige Schritte zur Verbesserung der Situation der betroffenen Menschen auf.
Es wurde eine umfassende Erhebung bei Einrich
tungen und Trägern, bei den Krankenkassen, den behandelnden Ärzten, den Therapeuten und bei den Kammern gemacht, die übereinstimmend zu dem Er gebnis kommt, dass es einen großen Handlungsbedarf bei der Behandlung psychisch verletzter und geistig behinderter Menschen gibt und dass die Bereitschaft groß ist, hier Verbesserungen herbeizuführen. Alle sehen diese Notwendigkeit der Verbesserung, alle, bis auf die Kassenärztliche Vereinigung. Diese fühlt sich leider wie Justitia und gibt sich auf beiden Augen blind. Dabei hat sie ihre Rolle verkannt: Die Kassenärztliche Vereinigung kann ihre Aufgaben nur dann verantwortlich erfüllen, wenn sie hinsieht, erkennt und handelt.
Also bitte nehmen Sie die Augenbinde ab!
Der Senat hat in seiner Antwort auch aufgezeigt,
welche Schritte in welcher Reihenfolge er plant, um
die Situation der betroffenen Menschen zu verbessern und ihren berechtigten Bedürfnissen nachzukom men. Das ist die beste Bestätigung, die wir alle als Parlamentarier für einen Antrag erwarten können. Für diese sehr umfassende Antwort mit all ihren Er kenntnissen danke ich dem Senat und wünsche uns allen: Ärmel hochkrempeln, Gas geben und einen Bericht nach einem Jahr wieder vorlegen!
Aus diesen genannten Gründen, liebe Kollegin
nen und Kollegen der CDU, ergibt sich für uns die Ablehnung des Antrags, denn einen Beschluss zu einem Beschluss zu fassen, ergibt keinen Sinn! – Ich danke Ihnen!
Herr Staatsrat, es gibt Spielsüchtige, die sich zum Eigenschutz sperren lassen wollen, sie brauchen aber die Unterstützung der Betreiber. Kann dies gewährleistet werden?
Herr Staatsrat, wenn ein Spielsüchtiger sich in der Spielhalle A aus Gründen des Selbstschutzes sperren lässt: Wird diese Sperrung an alle im Land befindlichen Spielhallen weitergegeben, oder könnte er dann bei nächster Gelegenheit in eine Spielhalle gehen, in der von der Sperrung nichts bekannt ist?
Herr Staatsrat, ich habe folgende Frage unter dem Gesichtspunkt der Inklusion: Was könnte sich Bremen davon versprechen, ein Demenzdorf einzurichten, wie es der Abgeordnete Bensch vorgetragen hat?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Dogan, Danke schön! Kinder benötigen von Beginn an Verlässlichkeit, Vertrauen und Kontinuität, um sich gut
entwickeln zu können. Ich kann im Grunde genommen an die Aussage des Staatsrats Kück zum Thema seelische Gesundheit anknüpfen. Brüche sind zu vermeiden, denn sie können verschrecken und zu Irritationen in der Entwicklung der Kinder führen. Die Faustregel, je jünger die Kinder sind, desto sensibler reagieren sie auf Veränderungen und Brüche in ihrem Umfeld, hat bei den Kindern, um die es in diesem Antrag geht, nämlich bei Kindern im Alter von null bis zehn Jahren, ihre besondere Berechtigung.
Ich habe in keiner wissenschaftlich fundierten Ausführung lesen können, dass Kinder im Laufe ihrer Kinderzeit in separierten, nach dem Alter der Kinder aufgeteilten Einrichtungen besser gefördert werden können, sich besser entwickeln können als in Kindertagesstätten und Grundschulen, die nach gemeinsam verabredeten, aufeinander aufbauenden Konzepten arbeiten, im Gegenteil! Fachleute fordern, Systeme durchgängig, aufeinander aufbauend und gleitend zu gestalten, und wenn kluge, kompetente Fachleute dies fordern, warum sollen wir dann noch so zögerlich, nicht konsequent genug sein, sondern trennende Bildungseinrichtungen streng nach dem Kalenderalter des Kindes vorhalten, ohne sicherzustellen, dass die Förderung der Kinder in den einzelnen Einrichtungen planvoll aufeinander abgestimmt wird? Ein gemeinsamer Rahmenbildungsplan für Kita und Schule ist die logische Antwort, um den Erkenntnissen der Fachleute zu folgen und damit dem Wohl und der gesunden Entwicklung der Kinder gerechter zu werden, und neu ist diese Forderung wirklich nicht! Bereits im SPD-Wahlprogramm aus dem Jahr 2011 steht: „Jetzt gilt es, die Zusammenarbeit zwischen Elementar- und Primarbereich auszubauen. Der gemeinsame Bildungsplan, die Arbeit in Quartiers- und Familienbildungszentren sowie die Intensivierung der Elternberatung im frühen Kindesalter sind wichtige Bausteine.“ Diese Forderung findet sich dann in einem etwas anderen Wortlaut im Koalitionsvertrag 2011 auf Seite 74 wieder und wurde damit zu einer gemeinsamen Forderung von Rot und Grün. Wenn die Vorgaben dieses gewünschten Rahmenbildungsplans berücksichtigen, dass Kinder im Bereich von frühkindlicher Bildung keinem verkopften Lernen ausgesetzt werden, sondern Lernangebote bekommen, die ihren Bedürfnissen, ihrem Alter und ihrem individuellen Entwicklungsstand entsprechen, sich spielerisch mit der Welt auseinanderzusetzen, spielerisch ihre Welt zu erforschen, sind Kinder im Grundschulalter noch neugieriger, interessierter und noch offener für das Schullernen.
Seit nun schon mindestens drei Jahren warten wir auf die gemeinsame Rahmenplanung für Kindergärten
und Grundschulen, eine Rahmenplanung, die die unterschiedlichen Aufgaben, Zuständigkeiten und vor allem Ziele vorgibt. Ein guter Rahmenplan lässt auch immer Raum für individuelle Wege und auf die jeweiligen Kinder abgestimmte Maßnahmen und Konzepte. Ein Rahmenplan setzt den Rahmen, die Einrichtung füllt ihn mit Leben.
Ungeachtet dessen ist der Rahmenplan verbindlich für alle und nicht der Beliebigkeit preisgegeben. Aus Schulen und Kindertagesstätten erhalten wir bereits heute Anträge auf ein Verbinden der Einrichtungen Krippen, Grundschulen, Kita unter dem Leitgedanken eines pädagogischen Gesamtkonzepts für – alle! – Kinder im Alter von null bis zehn Jahren. So bezeichnet es zum Beispiel die Grundschule Schönebeck in Bremen-Nord.
Das Ziel für solch ein Konzept: Sanfte Gestaltung aller Übergänge, Übergabe der Kinder von der einen in die andere Einrichtung, feste und wiederkehrende Bezugspersonen, Konstanz in der Betreuung und den pädagogischen Zielen, konzeptionell festgeschriebener Austausch aller an der Erziehung Beteiligten. Damit werden sehr treffend die Vorteile und pädagogischen Gründe einer solchen gemeinsamen Arbeit für und mit Kindern bis zum Alter von zehn Jahren beschrieben.
Was hält uns eigentlich davon ab, ein solches engagiertes, pädagogisch wertvolles gemeinsames Konzept von Kita, Grundschule und den Eltern mit der Entwicklung eines gemeinsamen Rahmenbildungsplans für Kinder bis zum Alter von zehn Jahren endlich zu ermöglichen und zu unterstützen? Wir als rot-grüne Koalition beantragen dies, weil wir davon überzeugt sind, dass dies der richtige Weg ist, um die Bildungschancen unserer Kinder deutlich zu erhöhen. Deshalb fordern wir den Senat auf, bis zum April 2015 einen gemeinsamen Rahmenbildungsplan für den Elementar- und Grundschulbereich zu entwickeln und vorzulegen, in dem auf der einen Seite die gemeinsamen Ziele von Kita und Grundschule beschrieben und auf der anderen Seite in den konkreten Zielen und der Methodik zwischen den beiden Bereichen differenziert wird! Schwerpunkte eines solchen Rahmenbildungsprogramms sollen unter anderem die Bereiche Sprachförderung, Inklusion, Armutsprävention, Elternarbeit und die konkrete Gestaltung des Übergangs sein.
Ihnen allen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liegt der komplette Antrag vor, daher kann ich mir die restlichen Worte dazu sparen. Ich würde mich freuen, wenn Sie diesen Antrag mittragen würden, und danke für Ihre Aufmerksamkeit! Ich freue mich auf die Debatte mit Ihnen! – Danke!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte jetzt einmal mit einem versteckten Augenzwinkern auf die Worte von Herrn Dr. vom Bruch eingehen.
Das macht nichts, ich entschuldige gern! Herr Dr. vom Bruch, kennen Sie das Warum-Alter bei Kindern?
Sie armes Kind! Die Kinder, die etwa drei Jahre alt sind, haben ein entsetzliches Alter, sie Fragen nämlich immer nach dem Warum. Warum ist das so? Warum ist das grün, und warum ist das nicht rot? Warum ist der Baum so hoch? Warum kann der Vogel fliegen?
Ich habe noch nie ein Kind im Alter von drei Jahren, also im Kindergartenalter, fragen hören: Mama, warum ist drei mal vier gleich zwölf? Das ist völlig absurd. Kinder fragen altersgerecht und entwicklungsgemäß.
Ja, natürlich ist das logisch! Ein verkopftes Lernen in die Kindergärten zu tragen – das wäre eben das Wissen, dass drei mal vier gleich zwölf ist –, wäre falsch. Deswegen habe ich in meinem ersten Redebeitrag sehr viel Wert darauf gelegt, dass den Kindern im Rahmen des geforderten Rahmenbildungsplans für die Kita und die Grundschule alters- und entwicklungsgemäße Aufgaben und Ziele genannt werden. Ich finde, das ist sehr wichtig, weil ich die Erfahrung gemacht habe, dass Kinder jede einzelne individuelle Stufe adäquat durchlaufen müssen, sonst geschieht ein Bruch.
Danke schön! Ach Gott!
Warum? Wer ist jetzt gerade drei Jahre alt gewesen?
Mir ist das wichtig, weil ich ehrlich sein möchte, Herr Dr. vom Bruch, vor allem auch mit Ihnen!
Herr Röwekamp, Sie haben es verstanden, mit Herrn Dr. vom Bruch schon! Ich möchte Ihnen nicht vorgaukeln, dass ich das Ziel habe, dass mit einem gemeinsamen Rahmenbildungsplan bereits in der Kita mit schulischem Lernen begonnen werden soll, das würde ich ablehnen! Eine Kita ist eine Kita, ein Kindergartenkind ist ein Kleinkind, und ein Schulkind ist ein Schulkind. Die Pläne müssen aber aufeinander abgestimmt und aufeinander aufbauend sein, das ist meine Erwartung, und das halte ich für einzig richtig. Ich hoffe, Herr Dr. vom Bruch, dass ich Ihre Zustimmung damit nicht riskiere. Es würde mir leidtun, denn ich bin ungeheuer stolz darauf, dass wir diesen Antrag einstimmig verabschieden können.
Eines noch zu Ihrer vielleicht nicht ganz ernst gemeinten Ohrfeige für den Senat, weil wir gut dreieinhalb Jahre mit dieser Anfrage gewartet haben! Im Schulentwicklungsplan 2008 haben wir alle gemeinsam die Rahmenbildungspläne eingefordert und auf den schulischen Konsens aufgebaut, auf den die ganze Bundesrepublik neidisch schaut. Ich habe die ganzen fünf Jahre darauf gewartet, dass die CDU fragt, wo die Rahmenbildungspläne bleiben. Fünf Jahre musste ich warten, aber ich war nicht ungeduldig, weil ich wusste, dass im Bildungsbereich die Inklusion in Angriff genommen worden ist und im Kitabereich die umfangreiche Einrichtung der Kita-Plätze. Das sind so viele Dinge, die vorbereitet sein müssen und die ich ordentlich vorbereitet wissen möchte.
Ich möchte damit sagen, dass die Ressorts Bildung und Soziales mit vielen neuen Aufgaben reichlich angefüllt waren, deswegen dachte ich, nicht das Recht zu haben, ungeduldig zu sein. Verstehen kann ich Ihre Frage, aber das war meine Antwort: Ich habe so sehr auf Sie gewartet. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Hinners! Weder zu den Ohren noch zur Nase noch zum Hals kommt uns dieses Thema heraus, denn es ist ein wichtiges Thema.
Ob das Thema nur von der CDU eingebracht wird oder von einer anderen Fraktion, das ist völlig egal, es ist hier zu behandeln, und deswegen begegnete es uns in unseren Debatten im Landtag bereits des Öfteren. Das macht deutlich, dass wir uns insgesamt der besonders schutzbedürftigen Situation unserer älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger bewusst sind, uns sorgen und dass wir auf Abhilfe drängen. Gerade die auch von Herrn Hinners angesprochenen aktuellen Berichte in den Medien weisen uns noch einmal sehr deutlich darauf hin, dass auch gerade aktuell unsere Seniorinnen und Senioren bedroht sind. Im gleichen Umfang, wie wir uns Sorgen um unsere Seniorinnen und Senioren machen, verurteilen und verachten wir das Verhalten gewissenloser Krimineller, die die Hilflosigkeit und Gutgläubigkeit, auch die Vereinsamung vieler älterer Mitmenschen missbrauchen, um sich selbst zu bereichern!
Der Antwort des Senats auf die Große Anfrage ist zu entnehmen, dass auch unser Senat, unsere Polizei nicht die Augen verschließen, sondern sich ernsthaft mit dieser Problematik auseinandersetzen und Maßnahmen und Konzepte entwickeln, um diesen ausufernden Straftaten adäquat begegnen zu können. Das ist kein Widerspruch zu dem, was mein Kollege Hinners von der CDU eben ausgeführt hat, sondern ich stelle die andere Seite der Medaille dar, die auch erwähnt werden muss.
Die Kooperationsstelle Kriminalprävention des Senators für Inneres und Sport widmete sich am 19. Dezember 2013 auf ihrer fünften Jahrestagung dem Thema Straftaten zum Nachteil älterer Menschen. Bei der Planung und Durchführung der Tagung wurde Wert darauf gelegt, auch die Seniorenorganisationen und damit deren Kompetenz einzubinden.
Die Frage, wie potenzielle Opfer wirksam und nachhaltig vor SÄM-Straftaten, Straftaten zum Nachteil älterer Menschen, geschützt werden können, stand im Vordergrund. Hierzu wurden unter kriminalistischer Perspektive Aspekte zur Sicherheit und Gefährdung im höheren Alter dargestellt. Neben den Arbeitsweisen der Täter, die auch Herr Hinners eben hier dargestellt hat, wurden auch die emotionalen und sozialen Folgen für die Opfer dargestellt. Mit Blick auf die Prävention wurde eine Vielfalt von Themen angesprochen, die Gefahren für Senioren bergen, unter anderem waren Verbraucherschutz und das Bankenwesen zwei herausragende Schwerpunkte. Die Polizei stellte ihre zentralen und dezentralen Maßnahmen des Präventionszentrums sowie die vielfältigen Präventionsnetzwerke zu diesem Thema vor.
Deutlich wird, dass das Thema Straftaten gegen ältere Menschen einer der Schwerpunkte unserer Bremer Polizei ist. Das können wir alle nur begrüßen.
Dazu zählen Vorträge, Besuche von Veranstaltungen und Messen, aufsuchende Präventionsarbeit, Datenübermittlung durch das Stadtamt, Einzelgespräche, Aushändigung von Präventionsmedien, örtliche Kooperationen mit Seniorenkreisen, Vereinen, Gemeinden.
Die Vernetzung der Polizei Bremen mit der Sparkasse Bremen und den Stadtwerken, swb, ist für die Präventionsarbeit besonders wertvoll. Zwischen der Polizei Bremen und der Sparkasse Bremen gibt es bereits seit mehreren Jahren eine Kooperation, speziell im Bereich Enkeltrickbetrug. Es finden Mitarbeiterschulungen und Mitarbeitersensibilisierungen in diesem Bereich statt. Im Bereich der Trickdiebstahlprävention wird zum Beispiel falscher Stadtwerker Informationsmaterial in Abrechnungsschreiben versendet. Mit der Türschildaktion „Ich lasse keine Fremden in meine Wohnung!“ – das kommt mir sehr bekannt vor, das habe ich früher meinen Kindern immer gesagt, lasst keinen Fremden in die Wohnung! – hat sich auch die swb mit Verhaltenshinweisen auch für ältere Menschen beteiligt.
Die Ortspolizeibehörde Bremerhaven bietet ebenfalls seit mehreren Jahren zum Thema SÄM-Delikte Vorträge und Seminare an. Die örtlichen Senioreneinrichtungen, insbesondere der Seniorenbeirat der Stadt Bremerhaven, und die Verbände wenden sich bei Bedarf an die Abteilung der Kriminalprävention. Viele Seniorengruppen nutzten bisher dieses Angebot. Des Weiteren wurden Plakate, zum Beispiel in russischer Schrift, ausgegeben, und es wurden im Rahmen intensiver Öffentlichkeitsarbeit zeitnah Warnhinweise in den regionalen Medien gegeben.
Fazit: Unsere Polizei ist besonders für diese Problematik der Gewalt gegen ältere Menschen hoch motiviert. Trotzdem, das sagte auch mein Kollege Hinners, wird seit 2008 ein kontinuierlicher Fallzahlenanstieg verzeichnet. Diese permanent steigende Tendenz ist bundesweit feststellbar, und sie ist aufgrund der demografischen Entwicklung sicher auch weiterhin zu erwarten. Der Anteil älterer Menschen in der Bevölkerung steigt stetig an.
Ältere Menschen – danke, ich habe es gehört, ich komme gleich zum Schluss! –, vor allem ab dem 85. Lebensjahr, sind bevorzugte Opfer von Trickbetrügereien und Trickdiebstählen. Ursache hierfür ist sicher, dass Täter ganz gezielt die altersbedingten Beeinträchtigungen und die damit verbundene Wehrund Schutzlosigkeit ihrer Opfer ausnutzen.
Als ein Erfolg der Aufklärungsarbeit der Polizei ist sicher zu werten, dass die Opfer ihr Anzeigeverhalten verändert haben. Sie finden, Gott sei Dank, immer
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Weil ich meine Rede nicht zu Ende gehalten habe, und ich weiß, dass Sie alles das, was ich eben gesagt habe, noch frisch im Kopf haben, fahre ich jetzt einfach mit meiner Rede fort.
Bei aller anerkennenswert guten Arbeit unserer Bremer Polizei kann nicht auf aufmerksame Nachbarn, auf fürsorgliche Angehörige und Mitmenschen, die bei einer Straftat nicht wegschauen, sondern helfen, indem sie die Polizei rufen und sich als Zeugen zur Verfügung stellen, verzichtet werden. Nichts hilft einem Täter mehr als ignorante und verantwortungslose Mitmenschen. Vielleicht führt die heutige De
batte auch dazu, dass wir den einen oder anderen Mitbürger anstoßen konnten und dadurch die Welt für unsere Eltern und Großeltern oder auch für den einen oder anderen von uns – für mich zum Beispiel – ein wenig sicherer machen konnten.
Damit hätte sich diese Debatte für uns schon gelohnt.
Der Polizei danke ich ausdrücklich für ihre bisher geleistete Arbeit! Ich weiß, dass sie nicht nachlassen wird.
Jetzt gestatten Sie mir, einen Appell an uns Seniorinnen und Senioren zu richten, weil ich alt genug bin, um das machen zu dürfen: Wir Senioren lassen keine fremden Menschen in unsere Wohnung, und wir glauben auch nicht an Enkel, die dringend Geld brauchen, aber nicht beweisen können, dass sie Enkel sind, oder sogar jemanden schicken! Wir Senioren rufen lieber die Polizei um Hilfe, wenn wir uns unsicher fühlen! Ich denke, wenn wir Senioren dies berücksichtigen, beherzigen und so praktizieren können, ist eigentlich ein gutes Paket geschnürt aus sehr aktiver, verantwortungsbewusster Polizei, aus verantwortungsbewussten Nachbarn und Familienangehörigen und wachen Senioren. Eigentlich sollten jetzt doch die Kriminellen einpacken und davonlaufen! – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Senator, habe ich Sie richtig verstanden, dass Ritalin nicht zu verteufeln ist, es aber sehr bedacht, sehr behutsam, mit sehr viel Überlegung und als Teil eines Gesamtpaketes zu verabreichen ist?
Habe ich Sie auch richtig verstanden, Herr Senator, Sie gehen nicht davon aus, dass Schule hyperaktiv macht?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen sind sanft, sie sind zornig, sie sind sozial, sie sind egoistisch, sie sind sympathisch, und sie sind ätzend. Sie sind fröhlich und lustig, sie sind traurig, sie sind mutig, sie sind ängstlich. Menschen mit geistigen Behinderungen sind Menschen wie Sie und ich,
aber sie unterscheiden sich in ihrer Tiefbegabung von uns höher bis hochbegabten Menschen, und dieser Unterschied macht sie zu besonderen Menschen, die besonderer Fürsorge, Rücksicht, Sensibilität und Aufmerksamkeit durch die Gesellschaft und damit auch durch uns bedürfen. Sie haben ein Recht darauf, ernst genommen und respektvoll behandelt zu werden, und wenn wir alle sagen, ja, klar, das ist doch normal, dann müssen wir auch so handeln, und dafür steht unser heutiger koalitionärer Antrag!
Menschen mit geistiger Behinderung haben zu alltäglichen und besonders zu außergewöhnlichen Vorkommnissen und Ereignissen ihre speziellen Zugänge. Diese Zugänge können nicht gemessen werden mit den oft zu rationalen Zugängen nicht beeinträchtigter Menschen, sondern sie unterliegen in ihren Handlungen und Reaktionen eher den von ihrer Behinderung, ihrer Entwicklung vorgegebenen Möglichkeiten, die sehr individuell und anders sein können. Dieses Anderssein zu akzeptieren, sich darauf einzustellen und es zu verstehen, ist Aufgabe einer inklusiven Gesellschaft, also, es ist normal, anders zu sein,
und das gilt auch und besonders für Menschen, deren Anderssein in unserer Gesellschaft zu einem Handicap wird.
So finde ich Sie richtig gut!
Nicht die Sedierung durch Medikamente ist hier gefragt, sondern patientengerecht ist auch hier, genauso wie bei nicht behinderten Patienten, eine gezielte, auf die Erkrankung abgestimmte Auswahl therapeutischer Maßnahmen. Dazu ist jedoch notwendig, dass die behandelnden Ärzte und Therapeuten imstande sind, die Unterschiede zwischen den Merkmalen der geistigen Behinderung einerseits und der seelischen Erkrankung andererseits erkennen zu können.
Nach meiner Erfahrung ist nicht Gleichgültigkeit, sondern fehlende Erfahrung und fehlendes Wissen im Umgang mit diesen beeinträchtigten Patienten Hintergrund für diese Mängel in der Behandlung. Daher unser Antrag, unsere Bitte um Berichte des Senats.
Erstens: Wir bitten darum, einen Bericht zur Situation von geistig behinderten Menschen mit psychischen Störungen im Land Bremen zu erstellen, aus dem auch hervorgehen sollte, wie groß der Personenkreis ist, der im derzeitigen System unterversorgt ist beziehungsweise, welche Art von Hilfe konkret benötigt wird.
Zweitens: In diesem Bericht sollten unter anderem Verbesserungsvorschläge für das Behandlungsangebot von Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen und psychischen Störungen aufgenommen und Anforderungen an die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung und zusätzlichen psychischen Störungen beziehungsweise Verhaltensauffälligkeiten formuliert werden.
Drittens: Es ist unabdingbar, in Gespräche mit der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer und der Psychotherapeutenkammer einzutreten mit dem Ziel, auch das Behandlungsangebot für geistig Behinderte durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Psychologinnen und Psychologen zu verbessern.
Viertens: Bislang scheinen die Krankenkassen noch zurückhaltend, was konkrete Umsetzungsschritte betrifft. Ausnahmeregelungen für einzelne junge, geistig behinderte Erwachsene, damit sie weiterhin im sozialpädiatrischen Zentrum behandelt werden können, sind keine Lösung.
Darf ich das bisschen noch?
Fünftens: Um eine angemessene medizinische, psychiatrische und psychotherapeutische Betreuung von Erwachsenen mit geistigen und Mehrfachbehinderungen sicherzustellen, müssen in Bremen und bitte auch bundesweit medizinische Zentren für Erwachsene mit Behinderungen geschaffen werden. Hierfür ist eine entsprechende Ergänzung des Paragrafen 119 SGB V eine wichtige Grundlage.
Der SPD-Fraktion ist bekannt, dass sich auch unser Gesundheitssenator Herr Dr. Schulte-Sasse bereits auf Bundesebene für diese Thematik einsetzt, und begrüßt dieses Engagement sehr!
Wir wünschen Herrn Senator Dr. Schulte-Sasse und dem Senat viel Erfolg! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Grönert, Ihre Äußerung von eben erinnerte mich an die Diskussion darüber, ob ein Glas halb voll oder halb leer ist. Ich vermute – weil meine Erfahrung sagt, dass wir die gleiche Senatsvorlage zur Grundlage nehmen –, dass das auch heute so gewesen ist. Aber ich suche nach Ähnlichkeiten.
Ich erzähle Ihnen einmal, wie ich die gelesen habe! Also: Das Recht auf eine Wohnung steht jedem Menschen gleichermaßen zu. Nicht so selbstverständlich ist derzeit leider noch die bedarfsdeckende Umsetzung dieses Rechtes für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.
Geeignete Wohnungen für diese Bürgerinnen und Bürger müssen deren individuellen Bedürfnissen entsprechen.
Die Große Anfrage zu diesem Thema ist hilfreich und wird von der SPD ausdrücklich begrüßt, denn die Antwort des Senats zeigt uns Folgendes auf – meine Art zu lesen! –: Nur die im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus geförderten rollstuhlgerechten und barrierefreien Wohnungen werden erfasst. Im Erfassungszeitraum 1990 bis 2007 wurden in der Stadtgemeinde Bremen 2 268 barrierefreie und 41 rollstuhlgerechte Wohnungen gezählt. Frei finanzierte barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen sind statistisch leider nicht erfassbar. Das würde die Zahl noch erhöhen.
Seit 2008 besteht im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus die Verpflichtung, alle geförderten Wohnungen barrierefrei erreichbar und in ihrer Nutzung behindertenfreundlich auszustatten. Obwohl die Rollstuhlgerechtigkeit im engeren Sinne in der auch von Frau Grönert zitierten DIN 18040-2 nach den Förderrichtlinien nicht vorgeschrieben ist, sind die Bauherren grundsätzlich bereit, bei konkretem Mieterinteresse die Wohnung entsprechend den Bedarfen herzurichten, wenn der Mieter auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Das führt dazu, dass im Land Bremen, also in den Stadtgemeinden Bremerhaven und Bremen, in den Programmjahren 2008 bis 2010 165 barrierefreie Wohnungen, 42 rollstuhlgerechte Wohnungen, 151 sozial gebundene Wohnungen zur Verfügung stehen. Während in Bremen-Stadt – dazu gehört auch Bremen-Nord –
diese Wohnangebote etwa gleichmäßig auf die Stadtteile verteilt sind, befinden sich solche Wohnungen in Bremerhaven in den Stadtumbau-West-Gebieten Wulsdorf, Lehe und Geestemünde. Hier würde ich mir sehr wünschen, dass auch Bremerhaven die Möglichkeit nutzt, zu einer ausgewogeneren Verteilung der barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen auf alle Stadtteile überzugehen, um damit dem berechtigten Wunsch und dem Rechtsanspruch auf uneingeschränkte Wahl des Wohnortes gerecht zu werden und so einer Ausgrenzung der Menschen mit Behinderung entgegenzuwirken. Das Signal, Menschen mit Behinderung gehören in unsere Mitte, wäre dann noch glaubwürdiger.
Die überwiegende Anzahl der Wohnungen hat eine Größe zwischen rund 45 Quadratmetern und 60 Quadratmetern und ist für Ein- und Zweipersonenhaushalte vorgesehen. Leider ist hierbei nicht bedacht worden, dass auch Familien mit einem Familienmitglied mit Behinderung einen entsprechend geeigneten Wohnraum in ausreichender Größe benötigen.
Wohnungssuchende Menschen mit Behinderung finden Hilfe unter www.barrierefrei-wohnen-bremen. de. Dieser Internetauftritt wurde von der AG Wohnen in Zusammenarbeit mit dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und der Senatorin für Soziales, Kinder und Frauen erarbeitet.
In der Planung befinden sich weitere geeignete Wohnungen. Es liegen zurzeit Förderanträge für weitere 261 Wohnungen in 13 Gebäuden in der Stadtgemeinde Bremen und drei Wohngebäuden in der Stadtgemeinde Bremerhaven vor. Die ersten dieser Wohnungen werden voraussichtlich im Jahr 2015 bezugsfertig sein. Die ordnungsgemäße Belegung wird in der Stadtgemeinde Bremen vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr überwacht. In der Stadtgemeinde Bremerhaven ist der Magistrat zuständig.
Ich bin gleich so weit, danke schön!
Barrierefreier und rollstuhlgerechter Wohnraum muss auch für Familien mit behinderten Mitgliedern ausreichende familientaugliche Wohnungsgrößen aufweisen. Barrierefreier und rollstuhlgerechter Wohnraum muss in allen Stadtteilen des Landes Bremen bezahlbar sein, auch in den Stadtteilen, die in der Regel höhere Mieten zugrunde legen können. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Senatorin, wir haben dieses Thema im Rahmen einer Großen Anfrage der Koalitionsparteien debattiert. Bei Ihren Ausführungen darüber, an welche Dinge gedacht wird, nämlich Hören, Sehen, Tasten – glaube ich, war das –, fehlt mir die Einlassung, die wir in der Debatte derzeit angebracht haben, nämlich die Erreichbarkeit insbesondere für Rollstuhlfahrer. Die wurde derzeit von uns angezweifelt, das heißt, die Erfahrungsberichte, die uns vorlagen, besagten, dass Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, die Geräte gar nicht erreichen können. Wird bei der Senatsvorlage auch daran gedacht?
Eben noch eine Ergänzung! Würden die erreichbaren, das heißt die geeigneten Geldgeräte in einen entsprechenden Flyer aufgenommen werden, der ausgelegt und für Menschen mit Beeinträchtigungen aufgemacht wird?
Herr Staatsrat, ist denn auszuschließen, dass in Bremen und Bremerhaven die Menschen, die Abschlusszeugnisse nicht vorlegen, Nachteile erfahren?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Grunde genommen ist das Allermeiste und das Wichtigste eben schon von meinem Kollegen Björn Fecker gesagt worden. Herzlichen Dank, das hilft mir, mir Zeit für anderes zu nehmen!
Wir Senioren und Seniorinnen – so mit knapp 70 darf ich mich dazu zählen – erleben, dass sich die Welt verändert hat. Unsere Fähigkeiten, zu sehen und zu hören, nehmen ab, das Reaktionsvermögen ist langsamer, Neues zu verstehen hat auch nicht mehr die Leichtigkeit wie früher, die Sicherheit beim Gehen lässt bei dem einen oder anderen von uns auch nach, wir nutzen dagegen den Rollator oder andere Gehhilfen: Die Sache mit dem Sich-etwas-merken können? Vergessen Sie es!
Diese natürlichen Begleiter des Alterns lassen sich nicht alle kompensieren durch Erfahrungen, die wir im Laufe der vielen Jahre sammeln konnten, sodass wir auf Rücksichtnahme, Verständnis und Unterstützung durch die Junioren angewiesen sind.
Diese Lage nutzen schamlose Mitmenschen aus, sie machen sich unsere Hilfsbedürftigkeit zunutze, erschleichen sich unser Vertrauen, geben sich als lang nicht mehr gesehene Enkel aus, geben sich als Mit
arbeiter von Dienstleistern aus und rauben unsere Ersparnisse in unbewachten Momenten oder überfallen uns am helllichten Tag auf der Straße. Sie rauben unsere Handtaschen und entnehmen unseren letzten Groschen; viel mehr ist in den Handtaschen in der Regel auch nicht! Selbst vor körperlicher Gewalt schrecken diese Täter nicht zurück. Wir allein sind hier machtlos. Wir benötigen hier die Hilfe und den Schutz unserer Mitmenschen, auch der Polizei und der Politik!
Zeugen, die wegschauen, anstatt Hilfe zu holen, machen sich zu Handlangern der Täter und damit zu unseren Gegnern. Diesen Appell habe ich als Seniorin stellvertretend für andere Senioren gehalten, weil das die Gespräche sind, die ich mitbekomme bei Besuchen in Senioreneinrichtungen, auch auf der Straße oder im Supermarkt. Es sind Ängste, die auch mich als älteren Menschen bewegen. Ich denke, dass Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen, ähnliche Gespräche schon geführt haben. Auch als Mitglied dieses Parlaments begreife ich die Ängste und Nöte und kann sie gut nachvollziehen und oft nur schwer ertragen.
Für die SPD-Fraktion kann ich versichern, dass für uns das Thema der Sicherheit der Senioren in unserem Land Bremen sehr wichtig ist, so wichtig, dass wir uns auf unserer Klausur damit intensiv auseinandergesetzt haben und Forderungen aufgestellt und Erfolg versprechende Schritte eingeleitet haben, Schritte, die von unserem Koalitionspartner mitgetragen werden.
Sicher ist die Wahrnehmung einer Bevölkerungsgruppe selten objektiv. Gerade uns älteren Menschen sagt man nicht zu Unrecht nach, dass unsere Wahrnehmung „früher war das alles viel besser“ auch mit der menschlichen Natur begründet werden kann, man erinnert sich nämlich eben vor allem an die positiven Erlebnisse, und die schlechten Erlebnisse werden verdrängt. Aber auch die Medien bestätigen durch fast tägliche Berichterstattung von Übergriffen auf ältere Bürgerinnen und Bürger und belegen damit eine Zunahme von Gewalttaten gegen Senioren. Diese Entwicklung deckt sich auch mit den Beobachtungen des Ressorts.
Das zuständige Ressorts Inneres hat aus dieser Feststellung Konsequenzen gezogen und schaffte im Fachkommissariat K 51 bereits zum 1. Januar 2008 den Phänomenbereich Straftaten zum Nachteil älterer Menschen, SÄM. Der Verantwortungsbereich dieses Aufgabenumfeldes umfasst nicht nur die Fachlichkeit und die Bearbeitung aller SÄM-Straftaten nach kriminalistischen Grundsätzen, sondern umfasst unter anderem auch die Entscheidung über Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren, das heißt, auch die Prävention.
Darüber hinaus gibt es diverse Schnittstellen zu anderen Dienststellen, die neben dem K 51 im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit ebenfalls mit diesen Themen befasst sind. Auch die ressortübergreifenden Maßnahmen, Herr Hinners, die Sie als eine der Begründungen aufgegeben haben, findet statt. Mein Kollege Fecker hat es eben sehr deutlich dargestellt. Ich bin beeindruckt von diesem Konzept und sehe hier für uns als Bürgerschaft im Moment keinen Handlungsbedarf.
Meine Bitte und auch meine Erwartung an das Ressort Inneres ist, nicht nachzulassen in der Verantwortung unseren älteren Mitbürgern und Mitbürgerinnen gegenüber, die Standards zu überprüfen und dort, wo sich Lücken auftun, diese zu schließen und nachzubessern, um so den berechtigten Bedürfnissen und Bedarfen der älter und alt gewordenen Mitbürger gerecht zu werden. Eines ist doch unstrittig über alle Fraktionen: Unsere Senioren sind kein Freiwild für werte- und gewissenlose Halunken!
Den Antrag der CDU lehnen wir ab, weil nicht beantragt werden muss, was schon in Arbeit ist oder sogar schon umgesetzt wurde. Das Vertrauen der Koalition in die Arbeit und das Verantwortungsbewusstsein der Polizei ist auch an dieser Stelle uneingeschränkt.
Eine Anmerkung an meine Kolleginnen und Kollegen der CDU, und zwar mit einem Augenzwinkern, und so bitte ich das auch zu verstehen! Gestern habe ich Ihre Große Anfrage zum Thema „Conterganopfer“ begrüßt, weil sie hilfreich und wichtig war. Sie erinnern sich an mein fettes Lob. Gestatten Sie mir daher heute auch eine Anmerkung zu dem hier vorliegenden Antrag, und jetzt kommt das Augenzwinkern: Ein Antrag wie dieser, der Maßnahmen einfordert, die bereits, wie auch Sie wissen müssten, in der Umsetzung sind oder sogar schon seit Längerem Praxis sind, halte ich für flüssiger als Wasser, für überflüssig! – Danke!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich der CDU für diese Große Anfrage danken. Die Menschen, die Opfer des Conterganskandals geworden sind, sind tatsächlich sehr aus dem Fokus geraten. Durch diese Große Anfrage richten wir unser Augenmerk nicht nur heute auf diese Personen.
Das vor circa 50 Jahren frei verkäufliche Medikament Contergan wurde auch von schwangeren Frauen eingenommen, die medikamentöse Hilfe gegen mehr oder weniger häufige, oft störende Schwangerschaftsbeschwerden suchten. Diese werdenden Mütter waren nicht etwa verantwortungslose, gleichgültige Frauen, sondern es waren kritische Mütter, die ausdrücklich ihren behandelnden Arzt um Rat fragten und von ihm das als auch für Schwangere bedenkenlos beschriebene Medikament empfohlen bekamen. Auch der Beipackzettel wies ausdrücklich darauf hin, dass schwangere Frauen Contergan nehmen dürften, ohne ein Risiko für ihr ungeborenes Kind einzugehen. Tatsächlich aber schadete dieses Mittel dem Fötus in einer bestimmten Entwicklungsphase, sodass diese Kinder zum Beispiel mit unvollständig entwickelten Gliedmaßen geboren wurden. Diese Kinder sind heute gut 50 Jahre alt und leiden unter den Auswirkungen der Fehlbildungen und deren Spätfolgen.
Das Institut für Gerontologie der Universität Heidelberg hat eine Befragung von Betroffenen durchgeführt und das Ergebnis der Studie Ende 2012 vorgelegt. Diese Untersuchung empfiehlt, dass aufgrund der Folge- und Spätschäden spezifische Hilfen für Menschen mit Conterganschädigungen entwickelt werden. Dazu gehört auch die Erhöhung der Con
terganrente von bislang 1 152 Euro maximal auf bis zu 6 912 Euro aktuell. Dieser Beschluss wurde im Bundesrat einstimmig gefasst und wird ab Januar dieses Jahres umgesetzt. Weitere Empfehlungen beziehen sich auf bestimmte Lebensbereiche, wie zum Beispiel Assistenz, Mobilität, Rehabilitation, Hilfsmittel, Heilmittel und Pflege.
Die Fragen der CDU-Fraktion nach spezifischen Beratungs- und Pflegeangeboten oder medizinischer Versorgung für contergangeschädigte Menschen durch Ärzte, Kliniken oder Therapeuten beantwortet der Senat folgendermaßen, ich zitiere: „Die Politik für Menschen mit Behinderungen unterscheidet gleichwohl nicht zwischen den jeweiligen Ursachen einer körperlichen, kognitiven oder seelischen Beeinträchtigung. Für alle Menschen mit Behinderungen gilt das Individualisierungsprinzip, das heißt, ihre Wünsche, ihre Ressourcen und ihre Ansprüche auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gilt es bei den jeweiligen Hilfebedarfen zu berücksichtigen.
Die entwickelten Unterstützungsangebote müssen daher dementsprechend auf jede Form von Beeinträchtigung individuell eingehen können.“ Diese Position findet meine uneingeschränkte Zustimmung.
Ich bin überzeugt, auch die betroffenen Menschen selbst wünschen keine Klassifizierung unter beeinträchtigten Menschen. Letztlich ist für einen Menschen nicht entscheidend, ob seine Beeinträchtigung Ursache eines Unfalls, eines Gendefektes oder anderen Hintergrunds ist, entscheidend ist, dass er bedarfsgerechte Hilfen erhält, und das gilt für alle Menschen gleichermaßen.
Auch die Menschen mit Behinderung erwarten zu Recht eine Gleichbehandlung und lehnen eine Zweiklassenversorgung ab.
Erfreulich ist, dass die Menschen mit Conterganschädigung regional gut vernetzt sind und durch ihre Stiftung über breite Unterstützungsmöglichkeiten verfügen und sie auch nutzen. Regional gibt es den Verein Hilfswerk für Contergangeschädigte e. V. – Bremen-Unterweser mit Sitz in Niedersachsen und die „Interessengemeinschaft Contergangeschädigter Niedersachsen e. V. Im Land Bremen gibt es keine gesonderte Initiative oder Gruppe, die sich speziell mit dem Thema auseinandersetzt. Die Bremer contergangeschädigten Menschen nehmen an den Beratungen und Angeboten aus Niedersachsen teil. So habe ich es dem Internet entnommen. – Frau Grönert, ich sehe Ihr Kopfschütteln.
Die SPD-Fraktion begrüßt es ausdrücklich, dass das Bundesland Bremen der Änderung zum Contergan
stiftungsgesetz im Bundesrat zugestimmt hat. Die deutlich erhöhten Leistungen, die für die betroffenen Menschen eine wesentliche finanzielle Verbesserung darstellen, werden von den Menschen selbst nach ihren individuellen Unterstützungsbedarfen eingesetzt, ohne dass sie auf bedarfsabhängige Sozialleistungen angewiesen sind. Laut Auskunft der Conterganstiftung beziehen derzeit in Bremen 19 Personen eine entsprechende Rente aus der Stiftung. Das sind 19 Bremer Bürger und Bürgerinnen, denen durch die erhöhten Zuwendungen nicht die Leiden abgenommen werden konnten, aber es sind 19 Bremerinnen und Bremer, denen durch den nun erhöhten finanziellen Spielraum ein unabhängigeres Leben ermöglicht werden kann, und das freut mich. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Senatorin, Sie haben sehr ausführlich berichtet, und ich denke, das ist eine sehr positive Berichterstattung. Es gibt eine Ausnahme, die Sie auch aufgeführt haben, W und E, das heißt, geistig behinderte Jugendliche werden in Bremen-Nord auch am Gymnasium Vegesack unterrichtet. Das ist meiner Erinnerung nach ein Kampf gewesen, das heißt, Eltern haben sich hier durchgesetzt. Müssen wir uns um die adäquate Unterrichtserteilung dieser Schülerinnen und Schüler, das heißt, die Vorbereitung auf ein möglichst eigenständiges Leben, so wie Sie es in den Deputationsvorlagen als Ziele für die Unterrichtserteilung beschrieben haben, Sorgen machen, oder haben Sie eher den Eindruck, dass die Sache gut verläuft?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die UNBehindertenrechtskonvention, die auch von uns ratifiziert wurde, fordert, dass Menschen mit Beeinträchtigung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können müssen. Der Staat, die Länder und die Kommunen sind verpflichtet, Barrieren zu beseitigen und Richtlinien entsprechend anzupassen. Bremen hat sich hier auf einen guten Weg gemacht: Die Schulgesetzgebung hat die Inklusion als festen Bestandteil aufgenommen und sich damit zum Auftrag gemacht, alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam zu unterrichten. Es wäre unredlich zu behaupten, das Ziel sei erreicht, aber wir haben uns hier deutlich auf den Weg gemacht, und wir werden weiter an der Umsetzung arbeiten.
Auch im Bereich des Ressorts Bau und Verkehr ist der Auftrag angekommen. Gerade in jüngster Zeit sind etliche Wohnungen entstanden, die ausdrücklich als geeignet für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, unter anderem also Rollstuhlfahrer, konzipiert und errichtet wurden. Diese Wohnungen weisen größere Türen auf, explizit auf Rollstuhlfahrer ausgerichtete Badezimmer, in den Fluren der mehrgeschossigen Häuser gehören Fahrstühle zur selbstverständlichen Ausstattung. Selbst auf sehr individuelle Bedarfe kann eingegangen werden. Dies alles ist vorbildlich und wird von der SPD-Fraktion ausdrücklich sehr begrüßt.
Auch die Behindertenverbände sehen hier eine langjährige Forderung endlich erfüllt. Dies alles ist kein Luxus, sondern eigentlich eine Selbstverständlichkeit, wenn ich die UN-Behindertenrechtskonvention ernst nehme, und auch hier sind wir noch nicht am Ziel der Inklusion angekommen, aber auf einem guten Weg.
Diese Wohnungen, ausdrücklich erstellt und eingerichtet für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sind ein großer Fortschritt, bieten den notwen
digen Komfort, abgestimmt auf die jeweiligen Bedarfe und Notwendigkeiten, um auch diesen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Teilhabe zu ermöglichen, solange keine Notlagen, wie zum Beispiel ein Feuer, vorliegen.
Eine solche Ausnahmesituation, die lebensbedrohlich sein kann und immer so empfunden wird, ist bei der Konzeption dieser ausdrücklich behindertengerechten Wohnungen nicht vorgesehen. Es gibt für den Fall einer Katastrophe keine Fluchtwege, die auf die Notwendigkeiten dieser Bewohnerinnen und Bewohner abgestellt sind, Fluchtwege, die das Leben der Menschen in bedrohlichen Situationen retten könnten, die es entweder den Menschen mit Mobilitätseinschränkungen selbst ermöglichen, sich zu retten, oder es wenigstens den Rettern ermöglichen, die Bewohner aus ihrer Notlage zu befreien.
Alle regulären Bauvorhaben werden erst dann genehmigt, wenn entsprechende, in der Richtlinie vorgesehene Sicherheitsmaßnahmen eingehalten wurden. So wurden auf einer Nordseeinsel vor Kurzem Ferienwohnungen geschlossen, weil die Fenster nicht die notwendige Größe aufwiesen und dadurch im Katastrophenfall nicht als Fluchtweg nutzbar wären. Häuser, die seit über 30 Jahren bewohnt, genutzt und damals auch genehmigt wurden, mussten den veränderten Richtlinien angepasst werden, bevor sie weiterhin als Ferienwohnungen genutzt werden konnten.
Meine Forderung und die Forderung der SPD ist, die jetzt errichteten Wohnhäuser, die die Bezeichnung Wohnung für mobilitätseingeschränkte Menschen tragen dürfen, zwingend auch für den Katastrophenfall, zum Beispiel für den Brandfall, auszustatten,
denn Behinderungen begleiten uns nicht nur im Alltag, sondern auch und vielleicht auch besonders in solchen Ausnahmesituationen.
Dass wir bei den bereits bestehenden Wohnungen auch Einrichtungen nicht außer Acht lassen dürfen, liegt auf der Hand und ist selbstverständlich. Auch hier erwarten und fordern wir, dass bei Sanierungen größeren Umfangs die Nachrüstung der Fluchtwege immer Bestandteil der Planung sein muss.
Die in der dankenswerterweise sehr ausführlichen Antwort des Senats angekündigte Überarbeitung der Baurichtlinie macht uns große Hoffnung, dass die Forderungen der SPD-Fraktion aufgenommen werden. Auch uns, der SPD-Fraktion, ist bewusst, dass niemals alle Risiken auszuschalten sind, dass ein Restrisiko immer bleibt, wir sind aber auch überzeugt davon, dass erkannte, aber nicht beseitigte Risiken im Ernstfall unverzeihlich sind.
Meine Damen und Herren, wer uns nun sagt, die Richtlinien geben alle diese Erwartungen und unverzichtbaren Überlegungen zur Sicherheit der beeinträchtigten Menschen nicht her, dem kann ich nur sagen, es ist sicher leichter, die Richtlinien zu ändern, als nach einem Unglück zu argumentieren, wir haben richtliniengetreu gebaut. Richtlinien können geändert und den bekannten Bedarfen angepasst werden, dagegen ist ein verlorenes Menschenleben unwiederbringlich verloren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst, Herr Dr. vom Bruch: Sie haben recht, die Schülerzahlen steigen. Seit gestern Abend sind unsere Kollegin und unser Kollege Güngör Eltern. Zumindest das bedeutet später eine Steigerung der Schülerzahl.
Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle an die frisch gebackene Familie!
Herr Dr. vom Bruch, unter anderem ist mir eine Ihrer Ausführungen in Erinnerung geblieben, und dieser widerspreche ich: Ich möchte niemals, dass Schulsozialarbeiter zur Absicherung des Unterrichts herangezogen werden.
Gut, dann ist das klar zwischen uns! Dann steige ich jetzt in das Thema ein.
Das Thema Unterrichtsausfall löst bei Schülerinnen und Schülern, zumindest bei den jüngeren, in der Regel großen Jubel aus. Sie freuen sich auf Freizeit, das Abhängen mit Freunden, Spielzeit und Spaß, das
ist ein kindgemäßes Verhalten. Ich kenne das von mir auch. Im Gegensatz dazu sind die Reaktionen der Eltern und auch der Lehrkräfte jedoch vor allem Sorge und auch Zorn. Eltern fürchten um die Zukunftschancen ihrer Kinder und um Einschränkungen bei deren zukünftiger Berufswahl bei verpassten Chancen im Schulabschluss. Eltern jüngerer Schülerinnen und Schüler stehen vor der Situation, ihrem Chef vermitteln zu müssen, dass jetzt ein Tag unbezahlter oder bezahlter Urlaub notwendig wird, um die Versorgung des Kindes zu gewährleisten; dies nicht immer zur Freude des Vorgesetzten und der Kolleginnen und Kollegen, die auch eigenen Planungen und zeitlichem Druck ausgesetzt sind. Auch das ist eine Auswirkung von Unterrichtsausfall, die wir nicht wirklich gut finden können. Lehrerinnen und Lehrer wissen um ihre Verpflichtung, den Lehrplan erfüllen zu müssen, um ihre Verantwortung, die ihnen anvertrauten Schülerinnen und Schüler fit zu machen für die nächsthöhere Klasse, die nächste Schulstufe oder die Prüfung. Letztlich ist auch ihnen bewusst, dass der Ausgang einer Klausur oder ein Zeugnis immer auch als Spiegel ihrer eigenen Arbeit gesehen werden. Auch wenn die vor einiger Zeit initiierte Umfrage der CDU in Sachen Unterrichtsausfall nicht wirklich repräsentativ ist, so ist sie im Ergebnis als ein ernst zu nehmendes Signal zu sehen, als ein Signal, dass Eltern schulpflichtiger Kinder nicht mit Gleichgültigkeit auf Unterrichtsausfall reagieren, sondern mit Unmut bis hin zu scharfer Kritik, und das ist mehr als verständlich. Auch die Schulcheckaktion, die „Radio Bremen“ vor einiger Zeit durchführte, bestätigt diese Aussage. Deshalb ist es wichtig, dass wir uns heute mit diesem Thema auseinandersetzen, denn es tröstet nun wirklich niemanden, dass wir hier nicht über ein bremenspezifisches Problem debattieren, sondern dass der Unterrichtsausfall bundesweit von Eltern kritisiert und problematisiert wird. Dazu steht die vom Ressort vorgelegte Statistik zunächst einmal im Widerspruch. Der Anteil ersatzlos ausgefallener Unterrichtsstunden liegt hier konstant bei 2,3 bis 2,4 Prozent, Bremen verzeichnet nach Ressortangaben Ausfälle in ähnlicher Größenordnung wie die anderen Bundesländer. Ins Auge fällt, dass in den Oberschulen und durchgängigen Gymnasien der Unterricht häufiger ersatzlos ausfällt als in den anderen Schularten. Mit 0,5 Prozent stehen die Grundschulen sehr gut da, auch die Berufsschule schneidet besser ab als die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen. Begründet liegt das in den unterschiedlichen Budgets – Frau Vogt wies soeben darauf hin –, die den Schularten für die kurzfristige flexible Unterrichtsversorgung zur Verfügung stehen. Bei den Grundschulen sind dies fünf Prozent des Lehrergrundbedarfs, bei den Oberschulen und durchgängigen Gymnasien drei
Prozent, während berufsbildende Schulen und die ihnen angegliederten Oberstufen ihren Vertretungsbedarf im Rahmen ihrer selbstverwalteten Personalbudgets finanzieren. In den weiterführenden Schulen finden außerdem mehr außerschulische Aktivitäten statt.
Zwei Einzelschulen ragen mit 9,9 Prozent und 9,5 Prozent Unterrichtsausfall besonders heraus. Das ist für uns vollkommen inakzeptabel. Wichtig ist, die Ursachen für diese Ausreißer herauszufinden und dann Hilfs- und Beratungsangebote bereitzuhaben. Nicht erklärbar ist, warum in den Regionen Nord und West weniger Unterricht ersatzlos ausfällt als in den Regionen Süd, Mitte, Östliche Vorstadt und Ost. Erklärungen, die mir hierzu einfallen, sind rein spekulativ und daher nicht zielführend. Fakt ist, dass wir es uns nicht leisten können, Schulen aufzugeben. Eltern zeigen uns mit ihrem Anwahlverhalten sehr genau, zu welcher Schule sie Vertrauen haben und welche Schule sie meiden. Darauf müssen wir reagieren, indem wir diese ungeliebten Schulen qualifizieren, und ein wichtiges Kriterium für Eltern ist verlässlicher Unterricht, das hören wir immer wieder. Der Anteil von nicht gemäß dem Stundenplan erteilten Unterrichtsstunden liegt im Schnitt viel höher, nämlich bei konstant acht Prozent. Auch hier stechen erneut die Oberschulen mit 10,3 Prozent heraus, wenn auch mit rückläufiger Tendenz. Die durchgängigen Gymnasien, bei denen der Anteil auf 8,8 Prozent angestiegen ist, schließen sich an. Auch hier ist wieder auffällig, dass sich der Bremer Süden negativ platziert, wo der Anteil der nicht nach Plan erteilten Unterrichtsstunden auf neun Prozent angestiegen sein soll. Im Gegensatz dazu ist in der Region Nord der Anteil auf 73 Prozent gesunken. Wenn ich unterstelle, dass diese Zahlen richtig sind, dann bleibt die Frage, woher diese regionalen Unterschiede rühren. Dieser Frage werden wir nachgehen müssen. Krankheit von Lehrkräften ist mit einer Quote an Fehlzeiten von 4,22 Prozent der häufigste Grund für Unterrichtsausfall, wobei interessanterweise Lehrkräfte im Vergleich zum übrigen öffentlichen Dienst die geringsten Fehltage aufweisen.
Trotzdem ist die Wahrnehmung eine andere, und das ist eigentlich klar, denn wenn eine Lehrerin oder ein Lehrer fehlt, dann hat das direkte Auswirkungen auf circa 30 Schülerinnen und Schüler, die entweder durch eine Kollegin oder einen Kollegen versorgt oder nach Hause geschickt werden. Damit werden, zumindest bei den Jüngeren und auch bei behinderten Schülerinnen und Schülern, die Eltern in die oft verzweifelte Lage versetzt, die Aufsicht/Versorgung ihres Kindes sicherstellen zu müssen, und das geht zum Nachteil ihrer Arbeitsqualität am Arbeitsplatz. Wenn dagegen ein anderer Mitarbeiter im öffentlichen Dienst
erkrankt, dann bleiben entweder ein paar Akten liegen, oder die Kollegin oder der Kollege erledigt den einen oder anderen Vorgang vertretungsweise mit.
Der zweithäufigste Grund hat mit der Organisation von Schulen zu tun. Unterrichtsausfall wegen schulischer Aktivitäten wie zum Beispiel Klassenfahrten, Klausuren, Praktikumsbetreuung, Elternsprechtage oder innerschulische Veranstaltungen, diese Lücken in der Sicherung von Unterricht sind planbar und deshalb auch einfacher zu kompensieren. Die Senatorin hat vielsprechende Pläne entwickelt, durch deren Umsetzung wir uns eine Verbesserung für die Erfüllung der Vermeidung von Fehlstunden versprechen.
In beiden Stadtgemeinden gibt es Verfahren, sowohl bei kurz- als auch bei länger- beziehungsweise langfristigem Ausfall von Lehrkräften. Es können in Bremerhaven über den Magistrat beschäftigte Ersatzkräfte und in Bremen Vertretungslehrer über den Vertretungspool angefordert werden. Für die kommenden Haushaltsjahre 2014 und 2015 werden von der Stadt Bremen eine Million Euro, das sind 20 Stellen, für den Ersatz von Vertretungslehrkräften zur Verfügung gestellt. Das Finanz- und das Bildungsressort streben gemeinsam die Rehabilitierung und Wiedereingliederung langzeiterkrankter Lehrkräfte an beziehungsweise deren Pensionierung, wenn das nicht infrage kommt.
Viele Bremer Lehrkräfte werden in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen und durch junge Lehrkräfte ersetzt. Diese werden bereits im Studium und im Vorbereitungsdienst auf die neuen Aufgaben und Anforderungen vorbereitet. Wir erwarten, dass durch die Absenkung des Durchschnittsalters eine Reduzierung der Quote der Fehlzeiten erfolgen wird.
Bei kurzfristigen Krankheitsausfällen wird der Unterricht grundsätzlich durch andere Lehrkräfte vertreten, nur im Ausnahmefall wird der Unterricht durch Freiarbeit und Wochenplanarbeit oder Förderpläne abgesichert. Bei erfahrenen Schülerinnen und Schülern, also jenseits der dritten Klasse, ist aus meiner Sicht diese Regelung zunächst einmal unproblematisch, da sich krankheitsbedingt kurzfristige Ausfälle niemals verhindern lassen werden. Diese Ausnahmesituation ist allerdings zeitlich sehr zu befristen, das heißt, sie kann insbesondere bei Grundschulkindern nicht über mehrere Tage praktiziert werden.
In der Regel gilt in Schulen die Absprache, dass ein spontan erkrankter Lehrer seine Krankmeldung im Sekretariat mit einem Hinweis verbindet, welche Übungen und Aufgaben der vertretende Kollege mit seinen Schülerinnen und Schülern erarbeiten soll, denn nicht immer sind Eintragungen im Klassenbuch der Schlüssel für einen sinnvollen Vertretungsunterricht. Ärgerlich bin ich allerdings darüber, wenn ich von Eltern erfahre, dass es an der Schule diese Regelung gibt, aber der eine oder andere Lehrer nach Belieben damit umgeht. Hier würde ich mir wünschen, dass auch diese Lehrerinnen und Lehrer sich ihrer Ver
Ja, ich muss noch einmal wiederkommen!
Ich danke Ihnen! Krankheitsbedingte Ausfälle gibt es im Primarbereich und in den Gymnasien seltener als in den Förderzentren und in der Sekundarschule I. Mit der Umstellung der Schulstruktur sind zunächst einmal vor allem neue Aufgaben und neue Herausforderungen insbesondere an die Lehrkräfte in den Oberschulen verbunden. Diese werden zu Recht als höhere Belastung erlebt. Dennoch wissen wir – die Antwort des Senats weist auf entsprechende Studien hin –, dass das soziale Klima von zentraler Bedeutung für das Belastungsempfinden von Lehrkräften in ihrer jeweiligen Schule ist. Auch hier erwarte ich, dass die Schulreform mit all ihren Begleitmaßnahmen wie der Einrichtung von Jahrgangsteams mit entsprechenden Funktionsstellen, klassen- und fachbezogenen, und der Weiterentwicklung der multiprofessionellen Teamarbeit im Sinne eines guten sozialen Schulklimas wirken wird. interjection: (Glocke)
Das war nicht das Ende des Gedanken! Ich habe noch – –.
Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist ja nicht so, dass wir nur jammern, klagen und feststellen wollen, dass Unterrichtsausfall ein Übel ist, das nicht von Himmel fällt, sondern es ist ja ein Stück weit auch zu verantworten.
Wer freut sich denn nun darüber? Der kann keine Kinder haben! Daher möchte ich die Gedanken ansprechen, wie wir denn aus diesem ganzen Dilemma mit Rücksicht auf den Haushalt Bremens herauskommen können.
Zahlreiche Schulen haben verbindliche Regelungen zum Umgang mit Konflikten in Schulen im Rahmen ihrer Schulprogrammentwicklung festgelegt und unterschiedliche Sozialtrainingsprogramme installiert, in denen aktiv an einem besseren sozialen Miteinander gearbeitet wird. Flankiert wird dies durch entsprechende Fortbildungsangebote des LIS. Natürlich kommt es auch und nicht zuletzt auf gute Rahmenbedingungen an, und diese haben wir zu setzen.
Deshalb sind wir auch erleichtert, dass wir Bildungspolitiker uns durchgesetzt haben, und hier allen voran die Koalitionäre, dass entgegen aller Planungen zusätzliche Lehrkräfte eingestellt werden können, denn eine Ausweitung des Stellenvolumens bedeutet eine Entlastung für die bereits beschäftigten Lehrkräfte. Richtig, es dürften gern mehr sein, aber unsere Grenzen sind leider allen präsent. Richtig ist aber auch, dass sich ein gutes soziales Klima auf die Motivation und die Gesundheit auswirkt und dass ein gutes, offenes Klima nicht verordnet werden kann, sondern von allen an der Schule Beteiligten geschaffen und gestaltet wird.
Mit der Dienstvereinbarung und den Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Vorbereitungsdienst, im Rahmen der Personalentwicklung oder der Lehrerfortbildung, die sich regen Zuspruchs erfreuen, sind wir, glaube ich, auf einem guten Weg. Wenn wir nun noch die Möglichkeit haben, langzeiterkrankte Lehrer aus der Stellenanrechnung herausnehmen zu dürfen, dann wäre ein sehr großer Schritt geschafft, der Erleichterung für alle an Schulen Beschäftigten bedeuten würde. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn möchte ich sagen, die Erklärung, die Herr Hinners von uns erwartet, kommt nicht. Seien Sie bitte nicht enttäuscht, ich regele das anders. Ihre Zahlen übernehme ich alle, weil sie alle tatsächlich wahr sind.
Das Thema Drogen im Straßenverkehr hat bundesweit eine hohe Bedeutung. Jährlich wird ein Bundeslagebild „Drogen im Straßenverkehr“ erstellt, in dem die aktuellen Entwicklungen und die damit einhergehenden Maßnahmen sowie Problemfelder festgeschrieben werden. Drogen und Alkohol und eigentlich auch die unkontrollierte Einnahme von Medikamenten sind an sich schon ein oft unterschätztes Problem für den Menschen, der konsumiert oder sogar in Abhängigkeit geraten ist. Es ist zunächst ein Problem nur für diesen Menschen und seine Angehörigen, solange er sich ausschließlich in seinen eigenen vier Wänden aufhält. Bewegt er sich in der Öffentlichkeit und nimmt er am Straßenverkehr teil, ist die Gefahr, die von der Einwirkung dieser Suchtmittel ausgeht, um ein Vielfaches höher. Er gefährdet sich, aber er gefährdet auch unbeteiligte Menschen.
Ein unter Drogen-, Medikamenten- oder Alkoholeinfluss stehender Mensch erkennt nicht die Veränderungen sowohl in seinem Reaktionsvermögen als auch in seiner Fähigkeit, Gefahren einzuschätzen und zielgerichtet und angemessen handeln und reagieren zu können.
In der uns vorliegenden Antwort des Senats wird deutlich, dass die Zahl der festgestellten Alkoholverstöße in Bremerhaven von 215 im Jahr 2010 auf 65 im Jahr 2013 und in Bremen im gleichen Zeitraum von 410 auf 99 abgenommen hat. Ferner wird deutlich, dass Alkoholverstöße in Bremerhaven von 74 Fällen im Jahr 2010 auf 30 Fälle im Jahr 2013 und in Bremen im gleichen Zeitraum von 381 Fällen auf 115 Fälle sanken. Das lässt den Leser zunächst einmal aufatmen, ist aber letztlich eine trügerische Erleichterung, denn jeder einzelne dieser Verstöße ist zu viel. Jeder unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehende Verkehrsteilnehmer stellt eine Gefahr für sich und andere dar. Trotzdem will ich diesen Erfolg nicht kleinreden. Ich interessiere mich für die Wege, die zu diesem verbesserten Ergebnis geführt haben.
Das Land Bremen nimmt regelmäßig an europaweiten Kontrollen zum Thema Drogen und Alkohol im Straßenverkehr teil. Am Freitag, dem 9. Juni 2013, fand die erste große Kontrolle auf der A 1 statt. Dabei wurden 700 Fahrzeuge kontrolliert. Neben anderen Verstößen wurden dabei auch zehn Kraftfahrer festgestellt, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss standen. Der höchste Atemalkoholwert lag bei über 2 Promille.
Alkohol- und Drogenverstöße zählen zu den Hauptunfallursachen im Straßenverkehr, worauf Herr Hinners zu Recht hingewiesen hat. Die Polizei wird deshalb auch zukünftig anlassunabhängige Kontrollen durchführen, um die Unfallzahlen weiter zu senken. Der Bericht zeigt auf, dass die Anzahl der erkannten folgenlosen Fahrten deutlich höher ist und positiv bewertet werden muss, da Unfälle möglicherweise verhindert wurden. Die Ausführungen zeigen auch, dass hauptsächlich Kraftfahrzeugführer unter Alkoholund/oder Drogeneinfluss ermittelt werden, aber auch Radfahrer unter Alkoholeinfluss fallen auf und werden selbstverständlich herangezogen.
Die Erkennung von Alkoholeinfluss gestaltet sich deutlich einfacher, das kennen wir selbst, da Alkohol gerochen und der Nachweis mit dem Alkomat leicht erbracht werden kann. Die Erkennung von Dro
geneinfluss ist schwieriger, deshalb werden Bremer Polizeibeamte speziell geschult.
Sie haben recht, aber ich rede!
Wir haben hier Regeln, Herr Hinners, und die gelten ebenso wie Gesetze für alle!
Das heißt, in Bremen und Bremerhaven kann sich kein Drogenkonsument in Sicherheit wiegen, unerkannt zu bleiben, sondern er muss davon ausgehen, erkannt und erwischt zu werden, und er muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen. Das ist gut so, und das ist das Ziel dieser präventiven und somit abschreckenden Kontrolle.