Protokoll der Sitzung vom 28.09.2011

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Mäurer.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich danke dem Hohen Haus, dass hier eine so große Koalition zustande gekommen ist. Wir haben in der Tat dieses Thema ausführlich erörtert und

eine klare Meinung für die Abschaffung der Residenzpflicht gebildet, die hier auch einstimmig zum Ausdruck gekommen ist.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wir haben dann versucht, wie gesagt, im Bundesrat dafür eine Mehrheit zu finden. Das Ergebnis ist bekannt. Es hat nicht ausgereicht, mit den Stimmen von Rot-Grün diese Mehrheit zu erhalten. Insofern ist das Thema weiterhin aktuell, deswegen kann ich mich über die Initiative nicht aufregen. Dennoch sind wir nicht dabei stehen geblieben, sondern es ist gesagt worden, es hat schon immer eine Praxis gegeben, dass man natürlich die niedersächsischen Umlandgebiete erreichen kann. Ich sage einmal, wenn Niedersachsen dies nun auf sein Territorium ausweitet, sollte man vielleicht zur Kenntnis nehmen, dass wir ja kein Flächenland sind.

(Abg. Frau V o g t [DIE LINKE]: Das ist ja das Schlimme!)

Entscheidend ist aber, was wir jetzt machen, nachdem wir auf Bundesebene keine gesetzliche Regelung gefunden haben. Wir sind zurzeit dabei, im Bündnis mit anderen Ländern zu versuchen, Vereinbarungen zu entwickeln. Das gilt nicht nur für Niedersachsen, sondern wir müssen versuchen, irgendwie alle Gutwilligen zusammenzubringen. Es waren ja einige Länder, die bereit waren, diese Initiative im Bundesrat zu unterstützen. Das gilt natürlich insbesondere auch für Nordrhein-Westfalen und Hamburg – sie werden uns jetzt unterstützen, das ist nicht immer so gewesen –, und ich hoffe, Schleswig-Holstein auch irgendwann. Das heißt, unser Ziel ist es gegenwärtig, mit diesen Ländern in erster Linie eine Absprache, eine Vereinbarung zu erzielen, die in der Tat dieses Problem auf einer etwas breiteren Grundlage angeht. Da müssen wir einfach auch die anderen mit ins Boot nehmen. Ich denke, dass der gute Wille da vorhanden ist, und deswegen, Herr Hinners, werden wir dies der Deputation vorstellen.

Geben Sie uns einfach noch ein bisschen Zeit! Die neue gesetzliche Regelung ist seit dem 1. Juli in Kraft, auch in den anderen Bundesländern waren Ferien. Ich denke aber, dass wir bis zum Jahresende vielleicht einen neuen Weg gefunden haben, um dieses Thema befriedend unter den Rahmenbedingungen des Bundesrechts zu lösen. – Danke sehr!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist getrennte Abstimmung beantragt worden.

Wer der Ziffer 1 des Antrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/58 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die Ziffer 1 des Antrags ab.

Wer der Ziffer 2 des Antrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/58 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die Ziffer 2 des Antrags ab.

Wer der Ziffer 3 des Antrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/58 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt die Ziffer 3 des Antrags ab.

Damit lehnt die Bürgerschaft (Landtag) den Antrag insgesamt ab.

Bericht des Petitionsausschusses Nr. 2 vom 21. September 2011

(Drucksache 18/60)

Eine Aussprache ist nicht beantragt worden.

Wir kommen daher zur Abstimmung.

Wer der Behandlung der Petitionen in der empfohlenen Art zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Rücknahmepflicht von Energiesparlampen

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 27. September 2011 (Drucksache 18/63)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Dr. Lohse.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Schaefer.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute einen Antrag vor, der zum Ziel hat, eine flächendeckende Rücknahmepflicht von Energiesparlampen zu gewährleisten und eine Senkung der Quecksilbergrenzwerte in diesen Lampen herbeizuführen. Dieser Antrag verbindet Verbraucherbeziehungsweise Kundenfreundlichkeit, Umwelt- und Gesundheitsschutz.

Zum Hintergrund! Seit dem 1. September dieses Jahres dürfen herkömmliche Glühbirnen über 40 Watt nicht mehr in den Handel gebracht werden. Es gibt ja auch sinnvolle Alternativen, nämlich Energiesparlampen oder auch LED-Lampen. Wir Grüne begrüßen diese Entwicklung, denn die Energiesparlampen verbrauchen weniger Strom, das ist vor dem Hintergrund der vielen Debatten über Stromproduktion in Deutschland ein wichtiges Thema. Der Verbraucher spart dadurch Geld, zugegebenermaßen hat man höhere Anschaffungskosten, aber durch die längere Laufzeit und die geringeren Stromkosten rechnet sich die Anschaffung am Ende für den Verbraucher, und sie leisten natürlich auch einen Beitrag zum Klimaschutz, denn weniger Strom bedeutet auch weniger CO2.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Allerdings sind wir der Meinung, wenn jetzt nur noch Energiesparlampen in den Regalen zu finden sind und der Verbraucher gar keine Auswahl mehr hat, sondern nur noch diese Energiesparlampen kaufen kann, dass dann auch im Sinne der Kundenfreundlichkeit dafür gesorgt werden muss, dass eine fach

gerechte, leichte und flächendeckende Entsorgung dieser Lampen gewährleistet wird.