Protokoll der Sitzung vom 11.12.2013

Ich will zum Bereich Wirtschaft und wirtschaftliche Entwicklung sagen: Noch nie haben die Seehafen-Hinterlandanbindungen so prominent in einem Vertrag gestanden. Daran haben auch viele mitgewirkt. Dies ist von großer Bedeutung, weil es in der Zukunft eine völlig andere Mechanik im Bundesverkehrswegeplan geben wird. 80 Prozent werden prioritär in bestimmte Felder fließen, und an zweiter Stelle stehen dort die Seehafen-Hinterlandanbindungen. Dies ist für Bremerhaven ungemein wichtig.

Zur Energie ist schon etwas gesagt geworden. Ich würde fast sagen, der konkreteste Punkt im Koalitionsvertrag betrifft – wenn es ihn gibt – die OffshoreWindenergie. Dies ist eine Leistung der fünf norddeutschen Länder gewesen. Wir haben im Schulterschluss für die Offshore-Windenergie gekämpft. Dabei sind das Stauchungsmodell und die Sicherheit für die weitere Entwicklung das eine; das Entscheidende ist, dass es ein Bekenntnis dieser neuen Bundesregierung gibt, dass die Offshore-Windenergie ein unverzichtbarer und wichtiger Teil der Energiewende ist. Das war parteiübergreifend nicht so selbstverständlich, wie es manchen bei uns an der Küste erschien. Ich habe vorhin das Wort von gedeckelten Wegen vernommen. Für die Offshore-Windenergie gibt es keinen Deckel der Entwicklung, sondern es gibt einen Pfad: bis zum Jahr 2015 6,5 Gigawatt und weiter auf 15 Gigawatt bis zum Jahr 2030, mit einer verlässlichen Ausbauzahl von zwei Windparks pro Jahr. Das bedeutet für die Offshore-Windindustrie gerade in Bremerhaven nicht irgendeinen Hype, der anschließend in einer Delle landet, sondern einen verlässlichen Weg bis 2030.

Das bietet eine ganz besonders verlässliche Prognosegrundlage, sodass wir den Offshore-Terminal in Bremerhaven wirklich mit gutem Gewissen und mit viel bremischem Geld bauen können, und das werden wir tun, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Ich will noch einen Punkt ansprechen, der – ich weiß gar nicht, ob ich richtig zugehört habe – möglicherweise noch nicht angesprochen worden ist: die Abschaffung der Optionspflicht. Hierbei geht es um Tausende, ja Hunderttausende junge Leute in Deutschland, die sich bislang zwischen 18 und 23 Jahren entscheiden mussten, ob sie die eine oder die andere Staatsangehörigkeit aufgeben. Ich hätte mir gewünscht, dass das für die erste Generation und zweite Generation der Zuwanderer genauso erreicht worden wäre, aber wenn man berücksichtigt, dass es noch nicht sehr lange her ist, dass in Hessen ein Wahlkampf geführt wurde, der den Doppelpass zum Inhalt hatte und der mit einem bestimmten Ergebnis geendet hat, dann muss man sagen, es ist ein Tabubruch hier erfolgt. Ich wünsche mir, dass der nächste Schritt auch

noch kommt, aber dass der erste gelungen ist, das ist ein Erfolg, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und beim Bündnis 90/Die Grünen)

Zwei Punkte noch! Erstens. Die Entlastung der Kommunen war ein großes Ziel beider Parteien. Der Bund hat in diesem Koalitionsvertrag konkretisiert, was im Zusammenhang mit dem Fiskalpakt in Aussicht gestellt worden war: Er beteiligt sich an der Eingliederungshilfe. Wenn Sie in den Haushalt schauen, dann werden Sie feststellen, dass für Eingliederungshilfe, für die so wichtige Hilfe für behinderte Menschen, im stadtbremischen Haushalt über 100 Millionen Euro und im Bremerhavener Stadthaushalt etwa 35 Millionen Euro veranschlagt sind. Dass sich der Bund in Fortsetzung der bisherigen Entlastung bei der Grundsicherung jetzt mit 5 Milliarden Euro auch daran beteiligen wird, tut uns gut und ist ganz wichtig. Bis das Bundesteilhabegesetz in diesem Bereich in Kraft tritt, wird eine vorgezogene Entlastung von einer Milliarde Euro pro Jahr erfolgen. Das ist eine wichtige Hilfe für uns.

(Beifall bei der SPD)

Eine allerletzte Bemerkung zu den Bund-LänderFinanzbeziehungen! Dieser Vertrag enthält einen klaren Fahrplan und eine Agenda zu der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen, die wir bislang so nicht hatten. Es wird jetzt ein klares Datum genannt. Bis zur Mitte der Legislaturperiode des Bundestages, bis zum Jahr 2015, sollen die wichtigsten Fragen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einschließlich des Länderfinanzausgleichs geklärt werden. Für Bremen ist es ungeheuer wichtig, dass wir nicht erst 2017/2018, sondern dass wir schon sehr früh darüber werden reden können. Es stehen alle wichtigen Punkte darin, einschließlich der Altschuldenfrage. Auch sie soll bis zum Jahr 2015 geklärt werden. Dies ist ebenfalls nur eine Chance, aber eine, die wir ergreifen wollen!

Wenn Sie mir an dieser Stelle noch eine Bemerkung zum Länderfinanzausgleich und zur Klage gestatten: Ich hätte es für sehr positiv gehalten, wenn die Länder Bayern und Hessen mit Blick auf diesen Koalitionsvertrag ihre Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zurückgezogen hätten; denn das Bundesverfassungsgericht wird – da bin ich ganz sicher – nicht bis zum Jahr 2015 entscheiden. Es wäre gut, das Signal zu setzen, dass alle Länder auf diesem Weg mitmachen, auch die, die bislang gemeint haben, gerichtliche Hilfe sei nötig. Ich hoffe darauf. Wir werden übrigens morgen Näheres erfahren, wenn in Berlin eine Ministerpräsidentenkonferenz stattfindet, bei der auch das Thema Bund-Länder-Finanzbeziehungen eine Rolle spielen wird.

Ich fasse zusammen. Seit 14 Tagen befinde ich mich im Werbemodus für diesen Vertrag.

(Heiterkeit – Abg. Frau Vo g t [DIE LINKE]: Hat man gar nicht gemerkt!)

Ich weiß, dass ich nur noch auf dieser Seite werben muss. – Nein, das stimmt gar nicht. Ich weiß, dass es sich hier nicht lohnt zu werben und dass dort schon alle ihre Stimme abgegeben haben.

Ich denke, wir sollten in Bremen etwas aus diesem Vertrag machen!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit ist die Aktuelle Stunde geschlossen.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Höheren Handelsschule, der kaufmännischen Lehranstalten aus Bremerhaven und Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 s und 9 t der Oberschule an der Lerchenstraße.

Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

Mitteilung des Senats vom 3. September 2013 (Drucksache 18/1045) 2. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 hier: Veränderungsnotwendigkeiten gegenüber den von der Bürgerschaft (Landtag) bereits in erster Lesung beratenen Haushaltsgesetzes und Haushaltsentwürfen 2014/2015 (einschließlich Produktgruppenhaushalt)

Mitteilung des Senats vom 12. November 2013 (Drucksache 18/1125)

Für die Beratungen und anschließenden Abstimmungen bilden die soeben aufgerufenen Vorlagen insgesamt die Haushaltsvorlage des Senats. Zu diesen Vorlagen sind von den Fraktionen Anträge und Änderungsanträge gestellt worden, die verbunden werden:

Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE, Drucksachen 18/1127 bis 18/1153, 18/1158 bis 18/1161, Änderungsanträge der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksachen 18/1163 bis 18/1165, 18/1167 bis 18/1173, 18/1182 bis 18/1185, 18/1200 (Neufassung der Drucksache 18/1186)

Ferner werden folgende Tagesordnungspunkte mit den Haushaltsberatungen verbunden:

Mehr qualifizierte Abschlüsse – Arbeitsförderung konsequent auf Armutsbekämpfung ausrichten

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 24. September 2013 (Drucksache 18/1075)

D a z u

Änderungsantrag der Gruppe BÜRGER IN WUT vom 5. Dezember 2013

(Drucksache 18/1197)

u n d

Haushalte 2014 und 2015 – Interessen des Landes durch richtige Schwerpunktsetzung voranbringen

Antrag der Fraktion der CDU vom 22. November 2013 (Drucksache 18/1157)

s o w i e

Finanzplan 2012 bis 2017 der Freien Hansestadt Bremen

Mitteilung des Senats vom 3. September 2013 (Drucksache 18/1046)

d e s W e i t e r e n

Bericht der Freien Hansestadt Bremen zur Umsetzung des Sanierungsprogramms 2012/2016

Mitteilung des Senats vom 10. September 2013 (Drucksache 18/1049)

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Bericht zur Haushaltslage der Freien Hansestadt Bremen gemäß § 3 Absatz 2 des Stabilitätsratsgesetzes – Stabilitätsbericht 2013 –

Mitteilung des Senats vom 10. September 2013 (Drucksache 18/1050)

a u ß e r d e m

Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für die Haushaltsjahre 2014 und 2015

Bericht und Antrag des staatlichen Haushaltsund Finanzausschusses vom 9. Dezember 2013 (Drucksache 18/1198)

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Finanzierung von Polizeieinsätzen bei gewinnorientierten Großveranstaltungen