Protokoll der Sitzung vom 11.12.2013

Finanzierung von Polizeieinsätzen bei gewinnorientierten Großveranstaltungen

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 10. Dezember 2013 (Drucksache 18/1201)

d e s W e i t e r e n

Arbeitsverwaltung modernisieren – Studie der Arbeitnehmerkammer ernst nehmen – abschlussbezogene Qualifizierung stärken

Antrag der Fraktion der CDU vom 10. Dezember 2013 (Drucksache 18/1207)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Bürgermeisterin Linnert.

Herr Kollege Kau, Sie kommen noch dran!

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, die Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Jahre 2014 und 2015 (Drucksache 18/1045) wurden in der 47. Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) am 25. September 2013 in erster Lesung beschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat die Haushaltsgesetze der Freien Hansestadt Bremen für die Jahre 2014 und 2015, die Haushaltspläne und Stellenpläne, einschließlich der Sonderhaushalte und der Haushalte der unselbstständigen Stiftungen und Vermächtnisse für die Jahre 2014 und 2015, die Produktgruppenhaushalte für die Jahre 2014 und 2015, die produktgruppenorientierten Stellenpläne für die Jahre 2014 und 2015, die Wirtschaftspläne 2014 und 2015 der Eigenbetriebe, Sonstige Sondervermögen, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts, die Darlegungen zur Begründetheit der Ausgaben und zur Ausschöpfung von Einnahmequellen im Zusammenhang mit einer Überschreitung der Höchstgrenze für Kreditaufnahmen nach Artikel 131 a Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen zur Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss, federführend, sowie die Ausschüsse, deren Aufgabenbereiche betroffen waren, und zwar den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen, den Ausschuss für die Gleichstellung der Frau, den Ausschuss für Integration, Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit und den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen.

Außerdem hat die Mitteilung des Senats mit der Drucksachen-Nummer 18/1125 Eingang in die Beratungen des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses gefunden.

Der staatliche Haushalts- und Finanzausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 18/1198 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

Ich weise noch darauf hin, meine Damen und Herren, dass im Rahmen der jetzt folgenden Aussprache auch die Änderungsanträge und Anträge und der Stadthaushalt besprochen werden sollen, da eine gesonderte Aussprache darüber nicht stattfindet.

Meine Damen und Herren, die gemeinsame Beratung der miteinander verbundenen Punkte ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort als Berichterstatter der Abgeordnete Kau.

Bitte, Herr Kollege Kau, nun haben Sie das Wort!

Herr Weber, ich als Oppositionspolitiker assoziiere mit „Sie kommen noch dran!“ etwas ganz anderes und hoffe, dass wir 2015 mitregieren!

(Beifall bei der CDU)

Sehr geehrter Herr Präsident, werter Senat – heute einmal sehr vollzählig erschienen! –, liebe Abgeordnete, geschätzte Ausschussmitglieder! Als neu gewählter Vorsitzender des staatlichen und städtischen Haushalts- und Finanzausschusses obliegt mir, wie üblich, doch persönlich erstmals die Aufgabe hier im Hohen Hause, über die Ausschussberatungen und ihr Verfahren sowie ihr Ergebnis zu berichten. Die schriftlichen Berichte zum staatlichen und städtischen Haushalt liegen Ihnen bereits vor und sind sicher von Ihnen alle schon gewissenhaft studiert worden.

Die Mitglieder der Haushalts- und Finanzausschüsse vom Landtag und von der Stadtbürgerschaft haben in den letzten Wochen und Monaten wieder einmal sehr viel Arbeit investiert – das werden die Bürger draußen im Land vielleicht in der Weise gar nicht registrieren –, um die Haushaltsentwürfe, die der Senat vorgelegt hat, zu beurteilen, zu beraten und entsprechende Beschlussvorschläge abzugeben.

Nach der ersten Lesung im September hat der Senat noch Ergänzungen zu den Entwürfen des Haushaltsgesetzes und des Haushaltsplans nach Paragraf 32 Landeshaushaltsordnung vorgelegt, die sich unter anderem bezogen auf: erstens die erheblichen zusätzlichen finanziellen Auswirkungen aus dem Finanzierungskonzept zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen – das ist ja zurzeit ein großes Thema –, zweitens nach Abgabe des Haushaltsentwurfs erteilte zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen für das Klinikum Bremen-Ost, drittens die jährlichen Zuwendungen an die Jacobs University, viertens Mehrausgaben beim kommunalen Finanzierungsanteil für die Jobcenter sowie fünftens eine rückwirkende Neufestsetzung von Versorgungsbezügen von ehemaligen Teilzeitbeschäftigten. Selbstverständlich haben wir die Haushalte von Land und Stadtgemeinde in den Haushaltsberatungen in der Fassung dieser erwähnten Ergänzungen beraten.

Beide Haushalts- und Finanzausschüsse haben in gemeinsamen Sitzungen getagt. Das ist seit Langem hier üblich und auch sehr sinnvoll. Es erlaubt, die Beratungen an den Ressorts zu orientieren, deren Einzelhaushalte zwar nach Land und Stadt getrennt sind, aber doch unter einer Ressortverantwortung aufgestellt werden. Kein anderes Parlament, meine Damen

und Herren, berät parallel zwei Haushalte, und nirgendwo sonst würden Vertreter der kommunalen Körperschaft an den Beratungen des Landeshaushalts teilnehmen und umgekehrt; das ist mithin eine echte Bremensie.

Die beiden Bremerhavener Kollegen im Ausschuss, Herr Tsartilidis und Herr Willmann, und die Kolleginnen und Kollegen Schön, Tuchel, Garling, Wendland, Gottschalk, Brumma, Reinken und Fecker, die nur einem der beiden Ausschüsse angehören, sind die Mehrarbeit, die ihnen aus diesem speziellen Verfahren erwächst, schon gewohnt; dennoch danke ich für ihre Bereitschaft, mit diesen bremischen Besonderheiten der parlamentarischen Haushaltsberatungen so pragmatisch umzugehen.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Die Haushalts- und Finanzausschüsse gibt es im Übrigen in dieser Form nunmehr seit dem Jahr 1998. Zuvor fanden die Haushaltsberatungen in einer Finanzdeputation statt. Insoweit kann man in diesem Jahr von einem fünfzehnjährigen Jubiläum der Haushalts- und Finanzausschüsse und der durch sie wahrgenommen Haushaltsberatungen sprechen.

Bevor ich in die eigentliche Berichterstattung einsteige, möchte ich all meinen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für die geleistete Arbeit und die gute sachliche und faire Zusammenarbeit danken. Ich beziehe ausdrücklich übergreifend alle vier Fraktionen in meinem aufrichtigen Dank ein.

(Beifall)

Die Haushalts- und Finanzausschüsse führen die Haushaltsberatungen seit Jahren in einem sogenannten Berichterstatterverfahren durch, in dem alle Fraktionen berücksichtigt werden. Die damit verbundene Aufgabe der Berichterstatterinnen und Berichterstatter ist es, einen Produktplan des Produktgruppenhaushalts und die zugehörigen Einzel- und Stellenpläne zu verstehen, mit den Vertretern der Ressorts und der Senatorin für Finanzen zu sprechen und auch die Fachpolitiker und Sprecher der eigenen und der anderen Fraktionen einzubeziehen. Sie müssen erkennen, was dort vorgesehen beziehungsweise teils gelungen ist oder wo welche Probleme bestehen. Dies ist wegen der Komplexität des Haushalts nicht immer ganz einfach. Der Bericht, den der Ausschuss erstattet hat, dokumentiert diese Mitarbeit aller Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss.

Es gibt 23 zu beratende Produktpläne im Produkthaushalt 2014/2015. Auf diese Produktpläne verteilen sich im Wesentlichen 65 Produktbereiche und 186 Produktgruppen, wobei die einzelnen Produktpläne im Umfang und in ihrer Bedeutung für den Haushalt ganz unterschiedlich sind: Sie reichen von den Produktplänen 02, Rechnungshof, beziehungsweise 09, Staatsgerichtshof, mit je nur einem Produktbereich

und einer Produktgruppe bis hin zum größten Produktplan 41 – Jugend und Soziales –, der 8 Produktbereiche und sage und schreibe 30 Produktgruppen enthält, von der Förderung von jungen Menschen und Familien bis hin zur zentralen Steuerung des Amtes für Soziale Dienste, um nur die erste und letzte Produktgruppe dieses Produktplans zu benennen.

Neben dem Kollegen Herrn Gottschalk, der der Berichterstatter für den Produktplan Jugend und Soziales war, möchte ich auch die Kollegen Rupp, der gleichzeitig die Berichterstattung zu vier Produktplänen, darunter die umfangreichen Pläne Finanzen/ Personal, Allgemeine Finanzen, Zentrale Finanzen und Häfen, übernommen hat, und Reinken lobend erwähnen. Der Kollege Reinken hat sich inhaltlich sehr intensiv mit dem Produktplan 11, Justiz, auseinandergesetzt und zusätzlich noch an den diesbezüglichen Beratungen im Rechtsausschuss mit beratender Stimme teilgenommen. – In Klammern habe ich hier stehen: „Teils durchaus schwache Berichte.“ Ich verkneife mir, es hier zu erwähnen.

Der Ausschuss hat der Opposition von den 23 Produktplänen immerhin sieben zur Berichterstattung überlassen. Dies zeigt die aktive Einbindung aller Fraktionen in die Beratung, wenngleich es der Opposition nicht gelang, in den Ausschussberatungen Änderungsvorschläge gegen die klare Mehrheit der Koalition durchzusetzen.

Meine Damen und Herren, ich verrate kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, dass ohne Fachleute kein Parlamentarier eine derart komplexe Materie wie einen Haushalt – Sie haben die beachtlichen Papiermengen gesehen – abschließend allein und vollumfänglich durchdringen kann.

Es stehen im Übrigen, wie mir der Plenardienst unseres Hauses noch einmal mitteilte, noch zahlreiche schwere Kisten mit den Entwurfsunterlagen für den Haushalt 2014/2015 unten für Sie und diejenigen, die sich damit noch nicht beschäftigt haben, zur Abholung bereit. Vielleicht mag es sinnvoll sein, hier zukünftig verstärkt auf eine digitale Übersendung der Unterlagen, zum Beispiel per CD-ROM, zu setzen, um zumindest den Umfang des Papierversandes zu reduzieren. Ich kann Ihnen aus meiner Fraktion nur sagen: Die Umstellung auf ein papierloses iPad-System ist nicht nur preiswerter, sondern auch eine erhebliche Arbeitserleichterung.

(Abg. S e n k a l [SPD]: Das stimmt!)

Ich gehe davon aus, dass wir uns hierüber im Rahmen der Vorbereitung für die nächsten Haushaltsberatungen fraktionsübergreifend verständigen können. Das Thema wollen wir hier nicht weiter vertiefen.

Stattdessen möchte ich an dieser Stelle vor allem den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in ihren Fachressorts und bei der Senatorin für Finanzen, Bürger

meisterin Linnert, danken, die bei der Berichterstattung und bei den Beratungen im Ausschuss mitgewirkt haben! Namentlich möchte ich dabei insbesondere die anwesenden Herren Meyer und Fehren bei der Senatorin für Finanzen lobend erwähnen. Der gleiche Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerschaftsverwaltung, die für einen reibungslosen Ablauf der umfangreichen Beratungen gesorgt haben. Sie haben dem Vorsitzenden sowie den Fraktionen hilfreich bei der Vorbereitung und Durchführung der Beratungen zur Seite gestanden. Namentlich möchte ich Herrn Löffler dafür herzlich danken!

(Beifall)

Die Beratungen waren wie immer sehr umfangreich, neben dem Produktgruppenhaushalt, den Haushaltsgesetzen und den Haushaltsplänen – einschließlich der schon angesprochenen Ergänzungen nach der Landeshaushaltsordnung – und den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe, Sonstigen Sondervermögen, Museen, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts wurden insgesamt noch 98 Änderungsanträge – einschließlich der sogenannten Schlussanträge – der Koalitionsfraktionen und der Fraktion DIE LINKE beraten, die nun heute und morgen im Landtag und der Stadtbürgerschaft zur Abstimmung stehen.

Als die Bürgerschaft im Jahr 2012 ihre letzten Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2012/ 2013 durchgeführt hat, befand sich Bremen bereits im zweiten Jahr des Konsolidierungspfades, der Bremen die Einhaltung der Schuldenbremse ab dem Jahr 2020 ermöglichen soll. Diese Haushaltsberatungen sind daher die zweiten unter dem sogenannten Regime der Schuldenbremse und der Haushaltskonsolidierung.

Sie alle kennen die Problematik des Konsolidierungspfads, über die wir in diesem Hause bereits mehrfach gesprochen und debattiert haben und auch noch weiter streiten werden.

Dennoch obliegen mir als dem Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses, wie an dieser Stelle auch in der Vergangenheit üblich, ein paar mahnende und erinnernde Worte dazu, in welcher Situation wir uns und damit alle Bremer sich aktuell wohl unstreitig befinden.

Auch die Haushalte 2014/2015 werden bei Weitem und schon wieder erheblich die Kreditbeschaffungsgrenze nach Artikel 131 a der Landesverfassung überschreiten, da Bremen erneut – wie schon seit Jahren – erheblich mehr Kredit aufnimmt, als es für Investitionen ausgibt. Rein verfassungsrechtlich mag sich Bremen gegenwärtig, soweit es den mit dem Bund vereinbarten Konsolidierungsplan einhält, nach Auffassung des Staatsgerichtshofs noch auf eine verfassungskonforme Inanspruchnahme des ungeschriebenen Ausnahmentatbestands der Bewältigung einer

Haushaltsnotlage berufen können. Eine der wesentlichen Voraussetzungen für diesen Ausnahmetatbestand ist aber, dass eine Überschreitung der Kreditbeschaffungsgrenze, Frau Linnert, nur zeitlich begrenzt im Rahmen der Haushaltkonsolidierung erfolgt. Klar muss demnach allen sein: Mehr Kredit aufnehmen zu dürfen als Geld für Investitionen auszugeben, ist eine zeitlich begrenzte verfassungsrechtliche Ausnahme. Die Schuldenbremse zwingt am Ende sogar dazu, selbst notwendige Investitionen aus den Einnahmen zu finanzieren, und bis dahin, meine Damen und Herren, ist es noch ein weiter Weg.

Kurz ein paar Zahlen, der Einfachheit halber aus dem Finanzplan 2012 bis 2017, den der Ausschuss ebenfalls beraten und zur Kenntnis genommen hat! Im Jahr 2010, dem sogenannten Referenzjahr des Konsolidierungspfads, haben die Haushalte noch einen Finanzierungssaldo von rund 1,2 Milliarden Euro ausgewiesen. Für die Tribüne: Das ist die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben. Das war zum Höhepunkt der Finanzkrise. In den Haushaltsjahren 2012 und 2013 lag der Finanzierungssaldo von Land und Stadtgemeinde Bremen bei rund 736 beziehungsweise 712 Millionen Euro. Diese erhebliche Last soll und muss weiter sinken, und zwar im Haushaltsjahr 2014 auf 611 Millionen Euro und im Haushaltsjahr 2015 auf 524 Millionen. Allerdings liegen auch diese aktuellen Finanzierungssalden noch immer erheblich über den Ausgaben für Investitionen von jeweils circa 450 Millionen Euro in 2014 und 2015, was den Haushaltsnotlagestatus Bremens nochmals klar verdeutlicht.

Eine große Herausforderung wird es sein, auch in den kommenden Jahren die Konsolidierungsvereinbarung mit dem Bund und dabei insbesondere den Abstand zur zulässigen Obergrenze des strukturellen Defizits, also des Finanzierungssaldos bereinigt um aktuelle Konjunktur- und Steuerschätzungsdaten, einzuhalten. Isoliert für das Land Bremen betrachtet sinkt dieser Abstand zur zulässigen Obergrenze des strukturellen Defizits und damit der sogenannte Sicherheitsabstand von 270 Millionen Euro im Jahr 2013 auf 115 Millionen Euro im Jahr 2015. Für das Jahr 2017 – und das ist nicht weit weg – geht die mittelfristige Finanzplanung von einem Abstand von lediglich noch 27 Millionen Euro aus. Damit werden die finanziellen Spielräume unseres Landes immer enger und die Haushalte anfälliger für finanzielle Risiken und Problemsituationen, auch solche, die wir nicht zu verantworten haben.

Wir werden sicher gleich im Anschluss darüber debattieren, ob überhaupt und wie Bremen auf der Grundlage dieser Haushaltsentwürfe das Ziel der Haushaltskonsolidierung erreichen kann, insbesondere warum die Ausgaben trotz Anstrengungen noch immer so hoch sind, welche dies betrifft, ob die Einnahmen zu niedrig sind und wer daran etwas ändern kann und wer nicht. Der Ausschuss hat zu all dem – das dürfte Sie nicht überraschen – keine einheitliche

Position. Dass vonseiten beider doch sehr verschiedener Oppositionsfraktionen hier Probleme gesehen werden – wenn auch unterschiedliche –, brauche ich nicht zu verschweigen. Darüber hatten wir auch bereits in der ersten Lesung debattiert und werden es im Laufe des heutigen Tages sicherlich weiter tun.

Ein Haushalt, liebe Abgeordnete, ist nicht nur ein Zahlenwerk, das kleiner oder größer ausfallen kann; er ist vielmehr erkennbarer Ausdruck politischer Vorstellungen und koalitionärer Entscheidungen und damit auch von Verantwortung. Der Haushalt, wie er Ihnen heute zur Abstimmung vorgelegt wird, ist die in Zahlen gegossene Politik der derzeitigen Mehrheit dieses Hauses. Dazu werden die Fraktionen später in der heutigen Debatte noch Gelegenheit haben, sich zu äußern.