Protokoll der Sitzung vom 12.12.2013

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Nunmehr rufe ich Frau Senatorin Professor Dr. Quante-Brandt auf.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist doch insofern eine absolut erfreuliche Debatte, als wir feststellen können, dass die Zielsetzung des Ausbaus der Ganztagsschulen auf einem ausgesprochen breiten Konsens basiert, der von allen Fraktionen geteilt wird. Das finde ich ausgesprochen gut. Ich finde es natürlich genauso gut, dass es in der Haushaltsberatung gelungen ist, den Ganztagsausbau weiter voranzutreiben. Wir haben immer gesagt: Wir wollen Fahrt aufnehmen. Das ist gelungen. Darüber bin ich sehr froh.

Klar ist auch, dass wir bei der Weiterentwicklung einen Gleichschritt zwischen Bremen und Bremerhaven erreichen möchten und dass es nicht zur Stagnation in der einen oder der anderen Stadtgemeinde kommen soll.

Richtig ist, dass im Ergebnis des Koalitionsvertrages, wenn er denn beschlossen wird, Entlastungen für die Landeshaushalte entstehen können. Dass wir uns in dem Rahmen dafür einsetzen werden, dass auch der Bildungsbereich davon profitiert und dass dann auch der Ganztag dabei berücksichtigt wird, ist aus unserer Sicht völlig klar. Insofern freue ich mich, dass dieser Antrag jetzt in die Deputation für Bildung überwiesen wird und wir dort darüber diskutieren können.

Ich möchte nur noch auf zwei Punkte hinweisen – ein Punkt ist mir gestern schon aufgefallen –: Migration ist kein Merkmal von Risikolage.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir haben eine Risikolage, die sich aus Bildungsferne, Erwerbslosigkeit und Armut konstituiert. Das sind die Risiken; Migration ist es per se nicht.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Wenn alles zusammen, also in Kumulation auftritt, dann kann Migration eine zusätzliche Erschwernis darstellen, mehr aber auch nicht. Das, finde ich, sollten wir gerade vor dem Hintergrund der Diskussion, die wir auch um Inklusion und Weiterentwicklung un

seres Bildungssystems führen, berücksichtigen und uns immer wieder vergegenwärtigen, damit es nicht zu falschen Zuschreibungen kommt.

Ein weiterer Punkt: Frau Vogt, über die Ganztagsordnung haben wir geregelt, dass in den Grundschulen – –.

(Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Frau Vogt ist nicht da!)

Das macht ja nichts. Das wird sie trotzdem – –.

(Heiterkeit – Abg. Frau B ö s c h e n [SPD]: Nur, dass man das weiß!)

Da ist sie schon wieder! – Ich wollte nur sagen: Wir haben für die Ganztagsgrundschulen, für die offenen und für die gebundenen, eine Regelung gefunden: eine vierstündige Lehrerversorgung. Die Kooperationszeiten zwischen Erzieherinnen und Lehrerinnen und Lehrern haben wir mit einer zusätzlichen Stunde eingebunden. Damit haben wir wirklich schon einiges getan. Sie haben recht, dass es bei den teilgebundenen Oberschulen nur zwei Lehrerstunden sind, aber ansonsten sind es vier. Es ist doch erfreulich, dass wir das realisiert haben. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen – Glocke – Abg. Frau D o g a n [Bündnis 90/Die Grünen]: Ich wollte eigent- lich eine Frage stellen! – Senatorin P r o f e s - s o r D r. Q u a n t e - B r a n d t: Oh, Ent- schuldigung!)

Ja, das ist nun leider nicht mehr möglich. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist vorgesehen, diesen Antrag zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Bildung – federführend – und an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen.

Wer der genannten Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/1179 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.

(Einstimmig)

Für zukunftsfähige öffentlich-rechtliche Medien

Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vom 24. Juni 2013 (Drucksache 18/979)

D a z u

Änderungsantrag der Fraktion der CDU vom 26. September 2013

(Neufassung der Drucksache 18/1076 vom 25. September 2013) (Drucksache 18/1077)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Staatsrätin Emigholz.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält Frau Kollegin Grotheer, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, liebe Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob „Tatort“ oder „Tagesschau“ – die öffentlich-rechtlichen Anstalten und ihr Programm werden von uns allen, von allen Bürgerinnen und Bürgern, mit dem Rundfunkbeitrag finanziert. Die produzierten Inhalte in Ton und Bild sind damit öffentliches Allgemeingut und sollten der gesamten Bevölkerung ohne Einschränkungen zur Verfügung stehen.

(Beifall bei der SPD)

Das ist bislang nicht so. Im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurden vor gut vier Jahren auf Druck der privaten Verleger und Medienkonzerne Löschfristen für Onlineangebote der öffentlich-rechtlichen Anstalten eingeführt. Seitdem gilt als Grundregel eine Frist von 7 Tagen. Inhalte, die länger abrufbar bleiben sollen, müssen den sehr aufwendigen sogenannten Drei-Stufen-Test bestehen, der für die Anstalten und ihre Gremien einen erheblichen Aufwand bedeutet. Ich gehe natürlich davon aus, dass Sie alle wissen, was sich dahinter verbirgt; deswegen erläutere ich das jetzt nicht.

Tatsächlich ist es so, dass diese Regelung eingeführt wurde, weil die privaten Verleger und Medienkonzerne die Konkurrenz der öffentlich-rechtlichen Anstalten befürchteten. Da wir jedoch feststellen, dass sich das Internet absehbar zum Leitmedium unserer Gesellschaft entwickeln kann, dürfen diese wertvollen und von der Allgemeinheit bereits einmal finanzierten Inhalte keinen künstlichen Beschränkungen mehr unterliegen.

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der LINKEN)

Private Verleger verdienen in der Regel ihr Geld mit tagesaktuellen Inhalten. Die „Tagesschau“ oder

die Dokumentationen aus dem Jahr 2010 stellen keine kommerzielle Konkurrenz zu RTL, „SPIEGEL ONLINE“ et cetera dar. Eingekaufte Inhalte wie Spielfilme oder Fußball bilden natürlich eine Ausnahme; es besteht kein Anspruch darauf, aktuelle HollywoodBlockbuster beitragsfinanziert ins Internet zu stellen.

Der Vorwurf der Privaten, dass die öffentlichen Subventionen eine Wettbewerbsverzerrung im Internet hervorrufen könnten, ist nur teilweise richtig, denn die öffentlich-rechtlichen Anstalten sind eine gewollte Wettbewerbsverzerrung. Private Mediatheken unterliegen bislang keinen Beschränkungen. Wieso lässt sich „Bauer sucht Frau“, um nur ein Beispiel zu nennen, aus dem Jahr 2009 immer noch abrufen, der „Weltspiegel“ allerdings nicht?

(Zuruf des Abg. I m h o f f [CDU] – Heiter- keit)

Möglicherweise sucht der Bauer immer noch eine Frau, und die, die jetzt schauen, könnten dann sehen, warum er keine gefunden hat; das mag richtig sein.

(Heiterkeit und Beifall)

Es ist allerdings für die Weltbevölkerung – zumindest für diejenigen, die hier fernsehen – sicherlich interessanter, wie sich die Situation von Flüchtlingen in den letzten Jahren verändert hat, um zu schauen, ob die von uns mitbeschlossenen politischen Instrumente, um Verbesserungen herbeizuführen, gegriffen haben oder nicht. Deswegen halte ich den „Weltspiegel“ für deutlich interessanter.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Es ist also niemandem zu erklären, wieso eine durch Rundfunkbeiträge voll finanzierte Produktion, etwa von Radio Bremen, nach ein paar Wochen wieder gelöscht werden muss, während ein auf dem Handy gefilmtes Privatvideo auch nach Jahren noch auf YouTube abrufbar bleibt.

Hierzulande ist „SPIEGEL ONLINE“ als privates Angebot das Nachrichtenflaggschiff im Internet; die kommen offensichtlich mit der Konkurrenz der Öffentlich-Rechtlichen ganz gut klar. In den USA wird mit hochwertig kommerziell produzierten Serien im Internet viel Geld verdient. Das muss auch hier möglich sein. Audiovisuelle öffentlich-rechtliche Inhalte sind auch Teil des gesellschaftlichen Gedächtnisses. So könnte man sich zum Beispiel das Kanzlerduell aus dem Jahr 2009 nochmals anschauen und prüfen, ob alle Versprechen gehalten wurden. Wir haben es extra kontrolliert, weil das Kanzlerduell aus diesem Jahr gemeinsam von Privaten und Öffentlich-Rechtlichen übertragen worden ist, und wir durften zum Glück feststellen, dass es auch bei der ARD noch ab

rufbar ist und nicht nur bei den Privaten. Das wäre auch der Gipfel der Unverständlichkeit gewesen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)