Protokoll der Sitzung vom 17.07.2014

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt

entsprechend.

(Einstimmig)

Gesetz zur Neuregelung des Vollzugs der Freiheits

strafe in der Freien Hansestadt Bremen

Mitteilung des Senats vom 8. Juli 2014

(Drucksache 18/1475)

1. Lesung

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen

nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Neuregelung des Vollzugs

der Freiheitsstrafe in der Freien Hansestadt Bremen,

Drucksache 18/1475, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD und Bündnis 90/Die Grünen)

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

(CDU, DIE LINKE und BIW)

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt

das Gesetz in erster Lesung.

Interfraktionell wurde vereinbart, diesen Geset

zesantrag nach der ersten Lesung zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss zu überweisen.

Wer dieser Überweisung seine Zustimmung geben

möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist

entsprechend.

(Einstimmig)

Bericht des Petitionsausschusses Nr. 29

Petitionen L 18/260 und L18/303 –

vom 9. Juli 2014

(Drucksache 18/1480)

Interfraktionell ist vereinbart worden, die Petitio

nen L 18/347, L 18/354, L 18/358, L 18/359, L 18/361 bis L 18/365, L 18/367, L 18/369 bis L 18/371 und L 18/376 bis L 18/380, über die die Fraktion der CDU eine Aussprache beantragt hat, auszusetzen.

Wer mit der Aussetzung der genannten Petitionen

einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) setzt die

Behandlung dieser Petitionen aus.

(Einstimmig)

Wir kommen jetzt zu den übrigen Petitionen.

Insoweit ist eine Aussprache nicht beantragt wor

den.

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Behandlung der Petitionen L 18/260 und