haben ja jetzt schon Juli. Haben Sie einen Überblick darüber, wie weit jetzt schon die Verhandlungen über den Artikel 91 b, also das Kooperationsverbot vorangeschritten sind?
sionen haben stattgefunden, heute stand, soweit ich weiß, etwas dazu in der Zeitung. Die Planung ist, dass im November oder im Dezember im Bundestag und anschließend im Bundesrat darüber diskutiert und dann hoffentlich auch entschieden wird.
ausfallen, also in unserem Sinne positiv, dass dann diese BAföG-Mittel nicht vom Bund übernommen werden?
bindung ist hergestellt worden, es ist eine eindeutige Konnexität, die die Bundesregierung hergestellt hat. Frau Wanka formuliert das überall, nur wenn, dann. Das ist das Prinzip, nach dem gehandelt werden soll.
der Besuchertribüne ganz herzlich die Klassen 9 b und 9 c der Freien Evangelischen Bekenntnisschule Bremen begrüßen.
geehrten Damen und Herren! Heute wollen wir das Privatschulgesetz novellieren. Wir haben im Juni in der ersten Lesung bereits alle wichtigen Punkte angesprochen und diskutiert, und seitdem hat sich bis heute, bis zur zweiten Lesung, nichts geändert. In der öffentlichen Diskussion sind die entscheidenden inhaltlichen Änderungen im Gesetz aufgrund der Debatte um die Finanzierung etwas in den Hinter grund geraten.
derholen, möchte ich zwei Punkte benennen, die als Herausforderung bleiben! Privatschulen haben mit diesem Gesetz den Auftrag, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln. Das ist erst einmal ein rich tiger Schritt, meine Damen und Herren!
sche Förderbedarf festgestellt werden soll und wer das machen wird. Wie werden Privatschulen mit verhaltensauffälligen Kindern umgehen? Werden Privatschulen auch auf das Unterstützungsangebot der Zentren für unterstützende Pädagogik oder auf regionale Unterstützung von Beratungszentren zu greifen? Das ist gemeinsam in den nächsten Monaten und Jahren zu beraten.
nachvollziehbares System der Privatschulfinanzierung zu schaffen, das keinen zusätzlichen Verwaltungs aufwand produziert. So ist einvernehmlich mit den Beteiligten vereinbart worden, dass das Kriterium Zuschüsse pro Kopf gekoppelt an die Personalausga ben in den jeweiligen Schularten gelten soll. Dieser Vorschlag ist gut und wird dem eben genannten Ziel auch gerecht.
in diesem Bereich bleibt auch nach der Novelle: Wir werden weiterhin jedes Jahr 2 Millionen Euro nachsteuern müssen, um die Gesamtausgaben an Privatschulzuschüssen zu zahlen. Wir haben es erst gestern der Regierungserklärung von Bürgermeister Böhrnsen entnehmen können, dass hier erneut mit Mehrausgaben zu rechnen ist.
überwiegend die anstehende Kürzung von 2 Prozent im Gesamtvolumen, was konkret bedeutet, der Satz für die Grundschulen bleibt gleich, der Satz in der Sekundarstufe I, wenn die gewählte Schulform die Oberschule ist, wird erhöht, und an den Gymnasien, hier insbesondere an den Oberstufen, findet eine Anpassung statt. Hier waren die Ausgaben pro Kopf aber auch deutlich höher als an staatlichen Oberstu fen, daher ist diese Anpassung zwingend notwendig, meine Damen und Herren!
rung des Gesamtvolumens von 2 Prozent, das sind circa 500 000 Euro, für das Schuljahr 2014/2015 mit Mehrausgaben von 900 000 Euro zu rechnen sein. Wir haben hier eine Übergangsphase von drei Jahren. Die Mehrkosten kommen zustande, weil der Senat vorschlägt, den erhöhten Satz für die zukünftigen Oberschulen bereits in der Übergangsphase zu zahlen, die Reduzierung der Bezuschussung für die gymna siale Oberstufe tritt aber nicht sofort in Kraft. Das ist eine sehr entgegenkommende Herangehensweise, die unter fiskalischen Aspekten nicht optimal ist, die wir aber mittragen. Auch diese Mehrkosten werden aber aus dem Risikofonds bezahlt werden müssen, so steht es auch in der Deputationsvorlage vom Mai.
Genau beziffern können wir diese Mehrkosten erst, wenn die Privatschulen ihre Zuordnungen zu den Schularten definiert und natürlich die Schülerzahlen gemeldet haben.