Protokoll der Sitzung vom 17.07.2014

eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, wir

haben ja jetzt schon Juli. Haben Sie einen Überblick darüber, wie weit jetzt schon die Verhandlungen über den Artikel 91 b, also das Kooperationsverbot vorangeschritten sind?

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grünen]: Stand heute in der Zeitung!)

Diskus

sionen haben stattgefunden, heute stand, soweit ich weiß, etwas dazu in der Zeitung. Die Planung ist, dass im November oder im Dezember im Bundestag und anschließend im Bundesrat darüber diskutiert und dann hoffentlich auch entschieden wird.

Frau Kollegin, eine weitere Zu

satzfrage?

Ist es aber tatsäch

lich auch so, sollte diese Entscheidung nicht positiv

ausfallen, also in unserem Sinne positiv, dass dann diese BAföG-Mittel nicht vom Bund übernommen werden?

Diese Ver

bindung ist hergestellt worden, es ist eine eindeutige Konnexität, die die Bundesregierung hergestellt hat. Frau Wanka formuliert das überall, nur wenn, dann. Das ist das Prinzip, nach dem gehandelt werden soll.

Weitere Zusatzfragen liegen

nicht vor.

Mit Beantwortung dieser Anfrage ist die Frage

stunde beendet.

Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes

und weiterer schulrechtlicher Gesetze

Mitteilung des Senats vom 3. Juni 2014

(Drucksache 18/1414)

2. Lesung

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin

Professor Dr. Quante-Brandt.

Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf

des Senats in ihrer 62. Sitzung am 19. Juni 2014 in erster Lesung beraten und beschlossen.

Wir kommen nun zur zweiten Lesung.

Bevor ich den ersten Redner aufrufe, darf ich auf

der Besuchertribüne ganz herzlich die Klassen 9 b und 9 c der Freien Evangelischen Bekenntnisschule Bremen begrüßen.

Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall)

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete

Güngör.

Herr Präsident, meine sehr

geehrten Damen und Herren! Heute wollen wir das Privatschulgesetz novellieren. Wir haben im Juni in der ersten Lesung bereits alle wichtigen Punkte angesprochen und diskutiert, und seitdem hat sich bis heute, bis zur zweiten Lesung, nichts geändert. In der öffentlichen Diskussion sind die entscheidenden inhaltlichen Änderungen im Gesetz aufgrund der Debatte um die Finanzierung etwas in den Hinter grund geraten.

Ohne die Punkte aus der letzten Debatte zu wie

derholen, möchte ich zwei Punkte benennen, die als Herausforderung bleiben! Privatschulen haben mit diesem Gesetz den Auftrag, sich zu inklusiven Schulen zu entwickeln. Das ist erst einmal ein rich tiger Schritt, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Unklar ist, wie zum Beispiel der sonderpädagogi

sche Förderbedarf festgestellt werden soll und wer das machen wird. Wie werden Privatschulen mit verhaltensauffälligen Kindern umgehen? Werden Privatschulen auch auf das Unterstützungsangebot der Zentren für unterstützende Pädagogik oder auf regionale Unterstützung von Beratungszentren zu greifen? Das ist gemeinsam in den nächsten Monaten und Jahren zu beraten.

Ein Ziel war auch, ein einfaches, transparentes und

nachvollziehbares System der Privatschulfinanzierung zu schaffen, das keinen zusätzlichen Verwaltungs aufwand produziert. So ist einvernehmlich mit den Beteiligten vereinbart worden, dass das Kriterium Zuschüsse pro Kopf gekoppelt an die Personalausga ben in den jeweiligen Schularten gelten soll. Dieser Vorschlag ist gut und wird dem eben genannten Ziel auch gerecht.

Meine Damen und Herren, ein Haushaltsproblem

in diesem Bereich bleibt auch nach der Novelle: Wir werden weiterhin jedes Jahr 2 Millionen Euro nachsteuern müssen, um die Gesamtausgaben an Privatschulzuschüssen zu zahlen. Wir haben es erst gestern der Regierungserklärung von Bürgermeister Böhrnsen entnehmen können, dass hier erneut mit Mehrausgaben zu rechnen ist.

In der Öffentlichkeit diskutiert die Opposition

überwiegend die anstehende Kürzung von 2 Prozent im Gesamtvolumen, was konkret bedeutet, der Satz für die Grundschulen bleibt gleich, der Satz in der Sekundarstufe I, wenn die gewählte Schulform die Oberschule ist, wird erhöht, und an den Gymnasien, hier insbesondere an den Oberstufen, findet eine Anpassung statt. Hier waren die Ausgaben pro Kopf aber auch deutlich höher als an staatlichen Oberstu fen, daher ist diese Anpassung zwingend notwendig, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der SPD – Abg. D r. v o m B r u c h [CDU]: Quatsch!)

In der Übergangsphase wird trotz der Reduzie

rung des Gesamtvolumens von 2 Prozent, das sind circa 500 000 Euro, für das Schuljahr 2014/2015 mit Mehrausgaben von 900 000 Euro zu rechnen sein. Wir haben hier eine Übergangsphase von drei Jahren. Die Mehrkosten kommen zustande, weil der Senat vorschlägt, den erhöhten Satz für die zukünftigen Oberschulen bereits in der Übergangsphase zu zahlen, die Reduzierung der Bezuschussung für die gymna siale Oberstufe tritt aber nicht sofort in Kraft. Das ist eine sehr entgegenkommende Herangehensweise, die unter fiskalischen Aspekten nicht optimal ist, die wir aber mittragen. Auch diese Mehrkosten werden aber aus dem Risikofonds bezahlt werden müssen, so steht es auch in der Deputationsvorlage vom Mai.

Genau beziffern können wir diese Mehrkosten erst, wenn die Privatschulen ihre Zuordnungen zu den Schularten definiert und natürlich die Schülerzahlen gemeldet haben.