neuen Gesetz aufgewertet. Die Besuchskommission ist eine staatlich legitimierte Kommission, die einmal monatlich unangekündigt – unangekündigt ist ja logisch, sonst würde es gar keinen Sinn haben! – psychiatrische Institutionen aufsucht und überprüft. Diese Kommission soll zukünftig trialogisch besetzt werden. Das heißt, Nutzer und Angehörige haben darin einen festen Platz, und wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen, auch der Landesbe hindertenbeauftragte, und auch das halten wir für einen Schritt in die richtige Richtung.
lich verbessert werden muss, haben wir hier schon mehrfach diskutiert, das gilt bundesweit, und das gilt nach wie vor für Bremen. Da ist meiner Meinung nach noch deutlich Luft nach oben. Wir müssen uns mit den Behandlungsangeboten deutlich besser an den vielfältigen Bedürfnissen der Patienten orien tieren, die Angebote müssen passgenauer werden, die Recovery-Orientierung muss deutlich stärker in die Konzepte einfließen. Die Idee, dass Menschen auch irgendwann ohne Institutionen wieder gut leben können, nennt man Recovery-Orientierung, also wieder hinaus ins Leben, das ist ein erheblicher Bestandteil, der viel besser konzeptionell verankert werden muss, und auch die Nutzerbeteiligung in den psychiatrischen Teams, man nennt sie EX-INler, muss fester Bestandteil werden. Das wird die Be handlungsqualität verbessern.
für notwendig, dass solche Strukturen auch in einer kommenden Novelle des PsychKG festgeschrieben werden, also Hilfen und Schutzmaßnahmen, die stehen bisher noch nicht ausreichend darin. Ich möchte, dass diese in der nächsten Novelle umfas send enthalten sind. Deshalb fordern wir in unserem
jetzt beginnen, sie muss in einem trialogischen Gre mium, also mit Profis, Angehörigen und Betroffenen diskutiert werden, eine solche Kommission sollte beim Senator für Gesundheit angesiedelt werden, sie sollte mit den Bemühungen zur Weiterentwicklung der Psychiatriereform in Bremen eng verzahnt werden.
wir den Änderungsantrag der LINKEN ablehnen werden, werde ich gleich in meinem zweiten Rede beitrag erläutern. – Vielen Dank!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie es mich gleich zu Beginn sagen: Es ist sehr schwer, dieses komplexe Thema in fünf Minuten zu behandeln. Es ist ja durchaus ein sehr umfassendes Thema mit unglaublich vielen Facetten, und es ist ein sehr sensibles Thema. Zwangsbehandlungen sind etwas, was es in einer modernen Psychiatrie überhaupt nicht geben sollte, meine Kollegin Frau Dr. Kappert-Gonther hat das Dilemma angesprochen. Ich muss sagen, eigentlich hätte diese Psychiatriere form eine Möglichkeit eröffnet, folgenden Grundsatz auch einzuziehen: Hier passiert nichts gegen meinen Willen, das wird letztendlich auch hier akzeptiert.
Zahl nimmt zu. Wir haben vorgestern hier Zahlen vom Senator für Gesundheit gehört. Ich finde es geradezu bestürzend, wenn wir das Krankenhaus Bremen-Ost als Beispiel nehmen, dass dort im Jahr 2011 im Vergleich zum Jahr 2012 diese Zahlen sogar exorbitant gestiegen sind und auf einem relativ hohen Niveau verharren. Auf etwa 30 Patienten kommt rein statistisch betrachtet eine Zwangsbehandlung, und wir haben im ersten Halbjahr 2014 bereits so viele Fälle medikamentöser Zwangsbehandlung wie in den Jahren 2012 und 2013, und das, obwohl derzeit – weil auch das Bremische PsychKG den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht genügt – Zwangsbehandlungen nur in Fällen des rechtfertigenden Notstands stattfinden dürfen.
des Bremischen PsychKG machen wir es möglich, diese Bedingungen und dieses Kriterium auch noch auszudehnen, das heißt, jetzt kommt wieder die me dizinische Indikation hinzu, zu der es aktuell keine rechtliche Grundlage gibt.
ansprechen – geht zurück auf eine UN-Konvention. Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen aus Län dern nachgegeben und letztendlich auch verlangt, dass die Ländergesetze entsprechend angepasst und reformiert werden. Wir machen das aber – und das finde ich wichtig zu erwähnen, das ist das Dilemma – in einer Situation, in der die psychiatrischen Kliniken zu schwach ausgestattet sind. Meine Kollegin hat es ja benannt, es ist eigentlich wünschenswert, wir hätten Grund genug, das einzurichten, aber leider haben wir aktuell die Ressourcen nicht. Das ist ein Zusammenhang, den wir uns einmal vor Augen halten müssen, es wird personell, aber auch baulich nicht dem entsprochen, was eigentlich notwendig wäre.
Jahr 2012 zurückkommen, nach der Änderung des Gesetzes, auf der von der senatorischen Behörde auch mit sehr vielen Experten, Betroffenen und auch den Arbeitsgemeinschaften festgestellt worden ist, worin das Dilemma besteht. Ich bin nach den Feststellungen auf dieser Tagung eigentlich gnadenlos enttäuscht gewesen über diese Gesetzesvorlage, die wir hier heute in der zweiten Lesung verabschieden wollen.
des Jahres 2012 zur Weiterentwicklung der Psychi atriereform festgestellt – da heißt es wörtlich –, dass „entscheidende Leistungsbereiche unterfinanziert beziehungsweise personell unterbesetzt sind, sodass viel zu häufig auf Zwangsmaßnahmen zugegriffen wird beziehungsweise werden muss“.
menten ist auch immer eine Kapitulation der Psy chiatrie vor sich selbst. Sie verletzt letztendlich die Autonomie der Patienten. Gerade wenn Ressour cenknappheit herrscht, ist es eine verführerische Möglichkeit, und anstatt zu sagen, wir müssen das PsychKG neufassen, eine wirkliche Entwicklung einleiten und Reformschritte gehen, die zu einem anderen Ergebnis führen, manifestieren wir jetzt wieder die Möglichkeit für Zwangsmedikationen.
Zustimmung des Betreuungsgerichts bedürfen, ja, aber wir geben grünes Licht für eine noch stärkere Zunahme. Wir nehmen hier eine Verletzung der Grundrechte vor, wohl wissend, dass sie in vielen Fällen keine Ultima Ratio, sondern schlicht den Bedingungen geschuldet ist. Ich moniere, dass wir nicht die Alternativen ausgelotet haben, und ich halte auch die Befristung im Änderungsvorschlag von fünf Jahren – Befristung war ja letztendlich auch eine Forderung – für deutlich zu lang.
dass dieser Gesetzentwurf sowieso nicht funktio niert. Bei den notwendigen Voraussetzungen einer Zwangsbehandlung unter Paragraf 22 soll es unter Nummer 5 heißen, „wenn der zu erwartende Nut zen der Behandlung den möglichen Schaden einer Nichtbehandlung überwiegt.“
kurz beenden! Da muss mir einmal irgendjemand erklären, wie es möglich ist, dass der Nutzen der Behandlung, das ist ja logisch, immer genauso groß ist wie der Schaden einer Nichtbehandlung. Größer kann er nie sein, auch in Bremen nicht! Sie haben nämlich den ganzen Punkt unter Paragraf 22 schlicht abgeschrieben, und zwar aus dem neuen Paragrafen 1906 BGB, und diese Nummer 5 haben Sie schlicht falsch abgeschrieben! Sie können das auch gern noch einmal mit den Vorlagen in anderen Landesgeset zen und den Formulierungen in den einschlägigen Urteilen vergleichen.
der gesamte Vorgang ist. Wir sollen hier ein formalen Akt unterzeichnen, damit letztendlich eine Rechtssi cherheit besteht, um diese Eingriffe zu legitimieren, im Wesentlichen allerdings für die Institution, und nicht um eine Qualitätssteigerung für die Patienten und Patientinnen zu erreichen, und das finde ich in einem Zusammenhang, in dem es um Grundrechte geht, nicht akzeptabel. Deswegen werden wir das auch auf jeden Fall ablehnen! – Vielen Dank!
geehrten Damen und Herren! Wenn wir über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankhei ten sprechen, dann gibt es für die CDU-Fraktion folgende Prämissen: Erstens, auch wir wollen die Zwangsmaßnahmen auf ein absolut niedriges Ni veau herunterfahren. Zweitens, wir wollen, dass der Schutz der Patienten, auch vor sich selbst, eine sehr hohe Priorität hat, dass aber auch der Schutz Dritter nie vergessen werden darf und letztendlich – des wegen liegt ja auch diese Gesetzesnovelle vor – die Rechtssicherheit gegeben ist.
Urteil für den vorliegenden Gesetzentwurf: Er ist pragmatisch, er gibt allein schon durch die Evalua tion die Chance, auch zu verbessern, nachzusteuern und wird deshalb auch die Zustimmung der CDUFraktion erhalten.
mission nach dem PsychKG erwähnen, ich freue mich sehr darüber, dass die PsychKG-Kommission gestärkt wird! Der Landesbehindertenbeauftragte ist auch beteiligt, das ist aus Sicht der CDU-Fraktion ein Fortschritt, wenn es hier vor allem um die Hilfe