gehört, ich habe nach einer Zahl gefragt! Ich möchte in Euro wissen, wie hoch der angemeldete Investiti onsbedarf aller bremischen Kliniken ist – das sollten Sie schon beantworten können! –, und zwar nicht in Prozentzahlen, sondern in Euro! Wie viel hat dieses Land für die Investitionen bereitgestellt, um diesen Bedarf zu decken? Das ist eine ganz konkrete Frage!
die Sie stellen, ist eine unsinnige Frage, und das sollten Sie aus den Deputationssitzungen und den dortigen Diskussionen auch wissen!
Warum ist diese Frage unsinnig? Sie ist unsinnig, weil die Frage der Anmeldungen von Investitionsbedarfen
nichts mit dem tatsächlichen Bedarf an Investitionen an den einzelnen Krankenhausstandorten zu tun hat. Deshalb wird in ganz Deutschland der Investitions bedarf, der angemeldet worden ist, im Hinblick auf die Förderfähigkeit nach entsprechenden Regulari en geprüft, und wenn Sie dann den angemeldeten Förderbedarf mit dem festgestellten Förderbedarf vergleichen, dann liegen Sie, je nach Bundesland, bei 40, 50 oder 60 Prozent, auf jeden Fall aber erheblich unter dem angemeldeten Förderbedarf!
(Widerspruch bei der CDU – Abg. B e n s c h [CDU]: Nein, sie ist nicht beantwortet! Ich habe nach einer konkreten Zahl verlangt! Ich möchte respektvoll als Parlamentarier behandelt werden, und ich möchte, wenn Sie schon so weit ausholen und hier vortragen, dass Sie diese Summen exakt benennen! Den angemeldeten und dann meinetwegen auch den förderfähigen Bedarf und dann das, was konkret bereitgestellt wird! In dem Zusam menhang werden Sie nämlich feststellen, dass der Bedarf bei mehreren Hundert Millionen Euro liegt und dass diese 39 Millionen Euro ein Tropfen auf den heißen Stein sind! Dies hier schönzureden, das ist unverantwortlich, Herr Senator! – Beifall bei der CDU)
che Debatte Sie jetzt verfolgt haben, ich habe die klare Aussage gemacht, dass in keinem einzigen Bundesland in den öffentlichen Haushalten eine ausreichende Investitionskostenfinanzierung für die Krankenhäuser vorgesehen ist. Das gilt für Bayern, das gilt für jedes CDU-regierte Bundesland, und es gilt auch für Bremen. Es hat aber mit der Frage, die wir hier diskutieren, eigentlich gar nichts zu tun!
auf Ihre Frage antworten kann, beantwortet. Wenn Sie darüber hinausgehende Fragen haben, stehe ich Ihnen gern zur Verfügung, das können wir in der Deputation diskutieren, das können wir auch gleich anschließend diskutieren.
poche auf die Tatsache, dass wir ein Landeskran kenhausgesetz haben, das die Krankenhausinvesti tionsförderung des Landes für alle Bremer Kranken häuser regelt und die Forderung, die Sie in Punkt 2 aufgestellt haben, durch die von Ihnen beschlossenen Regularien nicht gedeckt ist. Sie machen auch gar
keinen konkreten Vorschlag, wie außerhalb dieser Regularien eine solche Finanzierung in Bremerhaven denn stattfinden soll. Deshalb halte ich den Punkt 2 nicht für den Versuch, eine wirkliche Lösung der Probleme in Bremerhaven zu erreichen, sondern ich halte ihn für den Ausdruck purer populistischer Darstellung!
Sie, man möge beschließen, der zuständigen Gesund heitsdeputation alle drei Monate über den Stand und so weiter zu berichten. Das tun wir bereits in jeder Sitzung der Gesundheitsdeputation,
monatlich berichten wir über die Entwicklung in Bremerhaven, sodass also auch der Punkt 3 sogar faktisch hinter der Realität zurückbleibt und es ei gentlich eine Verschlechterung des Informations standes der Deputation zur Folge hätte, wenn man das beschließen würde.
Punkte, die hier zur Beschlusslage vorgelegt werden, nichts bringen, nicht helfen, und sie sind teilweise ohne jeden Bezug zu den rechtlichen Regularien. Die gesamte Debatte, die Sie angestoßen haben, ist kein seriöser Beitrag zur Lösung der Probleme in Bremerhaven. Sie ist eher ein Beitrag, der dazu dient, in Bremerhaven den Eindruck zu erwecken, dass Sie sich intensiv um diese Probleme kümmern. – Ich danke Ihnen!
der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 18/1493, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.