Sasse, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU nicht mündlich wiederholen möchten, sodass wir unmittelbar in die Debatte eintreten können.
geehrten Damen und Herren! Diese Debatte wird nicht lange dauern, ich werde Ihnen gleich den Grund nennen. Wir haben mit der Großen Anfrage „Wie setzt Bremen seine Rolle bei der Krankenhausauf sicht um?“ erreichen wollen, dass die Gefahr eines Interessenkonflikts aufgezeigt und erörtert wird. Nach der Beantwortung der Großen Anfrage ist die Gefahr, wie sie vorhanden war, gebannt, und das verkürzt die Debatte ungemein.
denjenigen sagen, die nicht genau wissen, worum es hier geht –, dass es bei der Krankenhausaufsicht, bei der Rechtsaufsicht darum geht, dass die Behör de, der Gesundheitssenator alle Krankenhäuser, ob freigemeinnützig, privat oder kommunal, kontrol liert, von ihnen Informationen einholt und Einsicht in Schriftstücke und somit Daten erfährt, die von enormer Sensibilität sind. Das zeigt auch die Antwort eines Klinikums auf eine Abfrage, es antwortete: nein, wir versenden die Daten elektronisch, für eine andere Beantwortung müsse das Klinikum aufgesucht werden. Das ist verständlich.
übergeordnete Behörde, die Landesgesundheitsbe hörde, ist nämlich im Rahmen der Qualitätssicherung für die Vorgaben verantwortlich. Es stellt sich die Frage, ob es zulässig sein kann, auf der einen Seite abzufragen und zu kontrollieren, ob Gesetze einge halten werden und auf der anderen Seite Vorgaben zu machen. Entsteht dann nicht gerade auch für einen Träger kommunaler Kliniken ein Interessenkonflikt? Die Gefahr gibt es, und es wird sie auch immer ge ben, aber durch die saubere und klare Trennung der
Zuständigkeiten, wie sie in der Antwort auf unsere Große Anfrage beschrieben ist, ist sie nur mit viel Fantasie und ein klein bisschen zu sehen.
wendigkeit, das Thema Interessenkonflikt nach oben auf die Tagesordnung zu setzen. Ich bedanke mich für die Antwort und wünsche uns noch eine kurze und ruhige Debatte. – Vielen Dank!
(Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Aber jetzt auf den Redebeitrag eingehen und nicht die Rede ablesen!)
ersten Länder über einen Hygieneplan. Die neuen bundesweiten Vorgaben wurden unmittelbar in der Gesundheitsdeputation diskutiert. Die Umsetzung der Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses war heute Morgen im Zusammenhang mit der Neo natologie Thema der Diskussion. Auf welche Weise sich Bremen dafür einsetzt, dass die Vorgaben auch umgesetzt werden können, ist heute Morgen noch einmal erläutert worden. Ich denke, es wird für alle Krankenhäuser in Bremen etwas getan und nicht nur für die kommunalen Kliniken, und die Aufsicht wird dort gut gehandhabt.
fragt, den Hygienestandards. Ich erinnere an den Leidel-Bericht, er ist in der Deputation diskutiert worden, sodass ich darauf verzichte, ihn hier im Detail vorzutragen.
als wichtiges Kriterium in das Landeskrankenhaus gesetz aufgenommen, und zwar immer unter dem Aspekt, die Qualität ist der Wettbewerb. Der Bremer Krankenhausspiegel ist vom Senator für Gesundheit forciert worden. Ich erinnere noch daran, dass es einen großen Aufschrei der Häuser gab, sie sagten, dass sie es nicht wollten und dass es gar nicht gut für sie sei, inzwischen werben sie damit. Es ist doch wunderbar, dass es dort einen Wandel gegeben hat.
in der Großen Anfrage – ich nehme mich auch ein wenig zurück – einen Interessenkonflikt, Sie haben es selbst angesprochen, und Sie bezeichnen die
Behörde als Krankenhausplaner. Sie wissen aber ganz genau, dass es einen Planungsausschuss gibt und wer dort involviert ist, dass es mehrere sind, dass es einen Konsens geben wird. Diese Art der Krankenhausplanung ist, besonders in der Anhörung, die im Jahr 2011 stattfand, immer gelobt worden, weil sie häufig mit einem Konsens endete. Diese Art der Krankenhausplanung ist im Übrigen von vielen Ländern übernommen worden.
es zu einem regen Frage- und Antwortspiel gekom men. Uns wird die Problematik seit Jahren – damals noch im Krankenhausausschuss – immer wieder vorgetragen. Wir wissen, wo wir stehen. Ich möchte es nicht wiederholen. Wir haben im Landeskranken hausgesetz mit der Umstellung auf Investitionspau schalen gerade dort den Weg frei geräumt, sodass die Krankenhäuser schneller investieren können, über eine größere Flexibilität verfügen und dass es zu einer Gleichstellung der Kliniken in diesem Bereich kommt. Uns ist es wichtig – und das ist auch Teil des Gesetzes –, dass es eine Gleichstellung der Krankenhäuser gibt. Bis jetzt habe ich noch nicht gehört, dass das nicht der Fall ist.
haben gesagt, dass Ihre Fragen beantwortet seien. Ich denke, dass wir ein gutes Landeskrankenhaus gesetz haben, und die Landeskrankenhausplanung ist in der Art und Weise, wie sie praktiziert wird, auch gut. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
men und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage zur Aufsichtspflicht ist sehr in teressant. Herr Bensch, Sie haben gesagt, dass die Fragen beantwortet seien, aber, wie gesagt, im ersten Augenblick hatte sie doch den Duktus, dem Senat zu unterstellen, dass er in der Krankenhauspolitik die freigemeinnützigen Kliniken etwas benachteiligt. Das müssen wir entschieden zurückweisen, denn in der Vergangenheit, das wissen Sie genau, haben wir uns immer an die Paragrafen 1 und 2 des Kranken hausfinanzierungsgesetz gehalten! Danach ist bei der der Durchsetzung des Gesetzes die Vielfalt der Krankenhausträger zu beachten.
freigemeinnützigen Kliniken in der Vergangenheit unterstützt haben: Das St. Joseph-Stift hat für seinen Neubau Mittel bekommen, und das Rote-KreuzKrankenhaus hat aus dem Konjunkturpaket II, das wir damals in Berlin mit durchgesetzt haben, Mittel
erhalten, es ging hier auch um die Krankenhäuser und nicht nur um die Abwrackprämien. Es gab immer wieder Situationen, in denen wir die freigemein nützigen Kliniken mit Geld unterstützt haben, die Investitionen sind schon genannt worden.
Millionen Euro pro Jahr für die Krankenhäuser zur Verfügung gestellt, jetzt sind es zehn Millionen Euro mehr. Es ist immer noch zu wenig, das wissen wir. In Deutschland werden insgesamt nur 30 Prozent dieser Investitionen von den Ländern finanziert. Hier besteht Handlungsbedarf, und ich weiß, dass der Senat in Berlin auch immer wieder an der Schraube dreht, damit da etwas passiert.
meinnützigen Kliniken auch entgegengekommen, obwohl es dem System der Krankenhausplanung widerspricht. Beispielsweise sind in Bremen die Thoraxchirurgie und die Urologie an das DIAKO und eine kardiologische Praxis an das Rote-KreuzKrankenhaus gegangen. Eigentlich soll es laut Kran kenhausplanung möglichst keine Doppelangebote in der Stadt Bremen geben. Insofern ist hier, wie gesagt, doch einiges geschehen, was Ihre Vermutung hoffentlich endlich zerstreut.
siert. AMEOS hat schon seine Forderungen ge stellt, sie wollen sich die attraktivsten Disziplinen sichern, also nur noch Disziplinen anbieten, mit denen Geld verdient wird, das konnten Sie in der „Nordsee-Zeitung“ nachlesen, von der Herz- bis hin zur Krebsbehandlung, das sind alles Bereiche, die gut vergütet werden. Sie wollen die Kinderkli nik nicht, hier hat im Übrigen Ihr stellvertretender Fraktionsvorsitzender gut reagiert und dem wider sprochen, dass es so nicht gehen kann. Es wird noch eine schwierige Angelegenheit, aber ich hoffe, dass der Landeskrankenhausplanungsausschuss hier für die Bremerhavener Interessen eintritt.