mit der nächsten Großen Anfrage um die inhaltlichen Fragen kümmert, aber nicht einfach immer wieder und erneut irgendwelche statistischen Zahlen ab fragt, die das Ressort so gut es geht beantwortet. Einige Fragen konnte aus Datenschutzgründen nicht
beantworten werden, andere zu beantworten, wäre mit einem unglaublichen Verwaltungsaufwand ver bunden gewesen. Lassen Sie es zu, dass genutzt wird, dass sich die Mitarbeiter um die Kernaufgabe des Jugendamts kümmern können, aber nicht ewig lange Große Anfragen beantworten müssen. – Danke schön!
Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Kollege Möhle, ich werde mich auf die Ant wort des Senats beziehen, und es geht unter anderem auch noch einmal darum, wie die Zahlen aussehen.
Schönfärberei die Missstände deutlich. Erstens ist das sogenannte Casemanagement personell ganz eindeutig unterbesetzt. Aus der Tabelle zur Fallre lation je Casemanager in den Bremer Sozialzentren erkennt man, dass ein Casemanager teilweise bis zu 60 Fälle betreut, wenn das überhaupt stimmt, denn in der Praxis sind es eher bis zu 80 Fälle pro Vollzeitmitarbeiterin und Vollzeitmitarbeiter. Ich finde es nicht schwer, sich vorzustellen, dass eine Person keine 60 oder 80 gleichzeitig laufende Fälle angemessen begleiten kann. Ich muss hinzufügen, dass ich auch einmal als Casemanager gearbeitet habe und weiß, wovon ich rede.
zialarbeiter nach den offiziellen Zahlen bis zu 70 Fälle. Das ist absolut indiskutabel, liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Casemanager werden wirklich zu reinen Mana gern, also zu Verwaltern der Fälle gemacht. Zeit, sich mit den Klientinnen und Klienten zu befassen, haben sie nicht. Das Personal wurde zwar aufgestockt, aber ein wesentlicher Teil der Aufstockung hat im Rahmen des Modellprojekts ESPQ im Sozialzentrum Walle stattgefunden. Dort betreut ein Casemanager nach der offiziellen Statistik rund 26 Fälle. Zum Vergleich: Im Sozialzentrum Mitte gibt der Senat 60 Fälle pro Kollegen an, mehr als das Doppelte!
Wir halten deswegen die Einführung einer gesetz lichen Fallobergrenze für absolut notwendig. Das Modellprojekt ESPQ in Walle ist mit einer besseren Personalausstattung Ihrer Ansicht nach erfolgreich. Es zeigt, dass bei 26 Fällen pro Kollege gute Arbeit geleistet werden kann. Warum wird diese Zahl nicht als fachliches Qualitätskriterium in das Gesetz auf genommen? Der Senat sagt in seiner Antwort, es wäre unüblich. Seit wann ist der Begriff üblich ein Kriterium für Gesetzesänderungen? Das Umschlags
Casemanager ab einer bestimmten Fallzahl keine vernünftige fachliche Betreuung mehr leisten kön nen. Er benötigt dazu keine Zeitkorridore, denn die werden erfahrungsgemäß zulasten der Beschäftigten ausgeschöpft. Eine feste Obergrenze wäre im Sinne der Beschäftigten und der Klienten. Bremerhaven findet bereichsbezogene Höchstfallzahlen im Ge gensatz zu Bremen auch sinnvoll. Es gibt deswegen keinen Grund, das hier abzulehnen. Wenn der Senat schon so vom ESPQ schwärmt, warum führt er dann keine Fallobergrenze von 1 zu 30 ein?
leginnen und Kollegen im Jugendamt. Das ist nichts Neues, es wird aber durch die Antwort des Senats noch einmal deutlich. Im Bereich der Jugendhilfe steigen die ständig Anforderungen. Die Aufgaben werden komplexer, gerade in Großstädten wie Ham burg und Bremen gibt es heterogenere Gesellschaften, deswegen ist der Vergleich mit Hamburg durchaus zulässig. In Hamburg wurde die Entgeltstufe schon vor drei Jahren von 9 auf 10 angehoben, um über haupt noch gute Fachkräfte zu finden.
für den öffentlichen Dienst/Bund angewendet, die Bezahlung liegt dadurch rund 150 Euro höher als im Jugendamt Bremen, aber hier weigert sich die Finanzsenatorin, den TVöD anzuwenden. Ich finde, das wird den Anforderungen der Sozialarbeiter nicht gerecht. Die Überleitung vom TV-L in den TVöD ist deswegen überfällig, meine Damen und Herren!
Die Sozialarbeiter im Jugendamt stehen unter großem Druck und hiermit komme ich zum dritten Missstand, der aus der Antwort des Senats nicht wirklich her vorgeht: Der Kinder- und Jugendnotdienst, der in der Nacht für Noteinsätze eingerichtet ist, steht vor dem Kollaps. Die Casemanager haben abwechselnd nachts Bereitschaftsdienst, das heißt, sie müssen über ein Handy erreichbar sein, um zu den Notfällen fahren zu können. Wir haben gehört, dass zurzeit bis zu 60 Einsätze pro Nacht stattfinden. Das ist keine Bereitschaftsdienst, das ist eine reguläre Nachtschicht!
Für die Kolleginnen und Kollegen, die den Notdienst sicherstellen, ist diese Situation eine große Belastung.
Weil es sich formell um eine Bereitschaft handelt, können sie nach dem Nachtdienst nicht einmal die gesetzlich vorgesehene Ruhezeit in Anspruch neh men. Hier wird der Arbeitsschutz mit Füßen getreten!
nicht mehr. Das hat zum einen die Ursachen in einer Gruppe von Jugendlichen, die regelmäßig Ärger machen –
ich komme gleich zum Schluss, Herr Präsident! –, es liegt zum anderen aber auch daran, dass der Kinder- und Jugendnotdienst ausschließlich improvisiert. Zur zeit haben die Kollegen weder einen Ort, an dem sie die Situation ungestört klären können, noch Einsicht in irgendwelche Akten. Das erschwert ihre Arbeit und die Möglichkeit, eine vertrauensvolle Umgebung zu schaffen. Ein vernünftiger Notdienst benötigt ein eigenes Büro, in dem ausreichend Kollegen die Nachtschicht mit Nachtzuschlag wahrnehmen, und zwar mit allen Möglichkeiten, die ihnen für den nor malen Dienstbetrieb zur Verfügung stehen. So, wie es jetzt gehandhabt wird, werden die Kolleginnen und Kollegen verheizt, niemand hält diese Arbeitsbedin gungen lange aus. Das Jugendamt benötigt bei den Sozialarbeitern aber Kontinuität, denn sonst gehen wichtige Erfahrungswerte und Netzwerke verloren.
Präsident, meine Damen und Herren! Herr Möhle hat vor mir gesprochen, er hat schon vieles gesagt, was ich auch sagen wollte. Ich danke ebenfalls dem Senat, der mit den Antworten zur Situation der Ca semanager das Berufsbild in ein besonderes Licht gesetzt hat. Mit dem besonderen Licht meine ich, einmal hell, einmal dunkel.
kommunikativer und verantwortungsvoller, aber auch ein sehr anstrengender Beruf. Hut ab vor dieser Arbeit! Besonders anzuerkennen ist, dass sich durch das Ausscheiden erfahrener Mitarbeiter auch junge und qualifizierte Mitarbeiter gefunden haben und finden, die noch Lust haben, sich in dieses schwierige Berufsgeschehen einzuarbeiten.
dass neben der Arbeit in Familien und Netzwerken eine regelmäßige Supervision und Fortbildung zur Regeneration der Seele stattfinden muss.
das ist mehr ein gesundheitspolitischer Punkt, ein wichtiger Indikator für Überlastung sein kann. Wenn man die Antwort des Senats liest, dann ist es schon bedenklich, dass im Durchschnitt etliche Mitarbeiter bis zu 30 Tage pro Jahr krank sind.