Protokoll der Sitzung vom 22.10.2014

tungskostenbudget zu kommunalen Mehrausgaben, weil ein kommunaler Finanzierungsanteil notwen dig wird, während der Bund zu diesen zusätzlichen Finanzierungslasten keinen Euro beitragen muss. Auch das ist nicht richtig!

Ich will zu den Punkten, die Sie in Ihrem Antrag

aufgeführt haben, gern noch etwas sagen. Punkt 3: Die Bürgerschaft fordert den Senat auf, keine weiteren zusätzlichen kommunalen Mittel für die Personalverstärkung der Jobcenter zur Verfügung zu stellen. Meine Damen und Herren, wir glauben, genau das Gegenteil ist richtig. Soweit es uns möglich ist, ist es notwendig, um eine bessere, intensivere und kundengerechtere – und für mich persönlich menschengerechtere – Betreuung an dieser Stelle sicherzustellen. Ich kann überhaupt nicht verstehen, wie man sagen kann, dass es keine zusätzlichen Personalmittel und keine Personalverstärkungen für die Jobcenter geben wird.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Zu Ihrem ersten Punkt, in dem Sie den Senat

auffordern zu verhindern, dass diese Mittel an den Bund zurückgegeben werden, hat der Kollege Rein

ken schon richtigerweise gesagt, dass das mit den Haushaltsvorschriften des Bundes nicht vereinbar ist. Ich glaube, es wäre vernünftiger, die Verpflich tungsermächtigung für die Jobcenter zu erhöhen, um überjährige, also über den 31. Dezember hin ausgehende

(Glocke)

ich komme gleich Schluss! – Maßnahmen stattfin den zu lassen. Wenn unterjährig Mittel zusätzlich zugewiesen werden, können hier auch sinnvolle abschlussbezogene qualifizierende Maßnahmen für die Menschen entwickelt werden.

Die Beschäftigten der Jobcenter lassen sich nicht

vergraulen, sie machen eine gute Arbeit, auch wenn hier und da noch Verbesserungen notwendig sind. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat

das Wort die Abgeordnete Frau Grobien.

Herr Präsident, meine

sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren hier heute den Antrag der Fraktion DIE LINKE zu den Eingliederungsmitteln der Jobcenter. Die Koa litionsfraktionen haben kurzfristig dazu noch einen Dringlichkeitsantrag eingebracht. Für die CDUBürgerschaftsfraktion kann ich klar sagen: Jeder Euro der Eingliederungsmittel, der ungenutzt an den Bund zurückfließt und nicht für die Qualifizie rung von Arbeitslosen aus dem Bereich des SGB II eingesetzt wird, ärgert auch uns.

(Beifall bei der CDU)

Besonders gravierend war dieses Problem – wir

haben das schon gehört – im Jahr 2012, als das Jobcenter Bremen nur 85 Prozent und das Jobcenter Bremerhaven sogar nur 80 Prozent des Eingliede rungsbudgets ausgeschöpft haben. Dies führte damals schon zu großer Kritik – auch das haben wir schon gehört – und zu einem Umsteuern bei den opera tiven Umsetzungen durch die Jobcenter. Auch die Trägerversammlungen, in der die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven durch das Wirtschaftsres sort vertreten sind, haben diesem Aspekt seitdem endlich mehr Aufmerksamkeit gewidmet.

Im vergangenen Jahr wurde dann alles besser.

Beide Jobcenter erreichten mit einer Ausschöpfungs quote von 99 Prozent praktisch eine Punktlandung. Dieses Jahr – das haben wir auch schon gehört – wird prognostiziert, dass die beiden Jobcenter zusammen rund 4,5 Millionen Euro nicht nutzen. Das entspricht einer Ausschöpfungsquote von rund 92 Prozent in Bremen und rund 91 Prozent in Bremerhaven, also schlechter als im Jahr 2013, aber immerhin noch besser als im Jahr 2012.

Die Bremer Ausschöpfungsquote liegt etwas über

dem Bundesdurchschnitt aller Jobcenter, in Bre merhaven jedoch deutlich darunter. Es gibt also vor allem auch regionale Unterschiede. Die Zahlen wurden bereits in der Wirtschaftsdeputation am 18. September diskutiert. Die vom Wirtschaftssenator und der Geschäftsführung der Jobcenter angegebenen Gründe überzeugen uns dabei aber nicht vollstän dig. Es mag ja sein, dass zusätzliche Bundesmittel erst im April dieses Jahres bewilligt wurden. Trotz dem leuchtet es uns nicht ein, dass diese Mittel in den verbleibenden acht Monaten dieses Jahres bei dem Problemdruck, den wir in Bremen gerade im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit haben und bei der Vielzahl von vorhandenen Instrumenten, nicht vollständig und sinnvoll verwendet werden kann.

(Beifall bei der CDU)

Zur Erinnerung! Unser Land hat von allen Bun

desländern die höchste Arbeitslosenquote, im Sep tember lag sie bei 10,9 Prozent, 45 Prozent dieser Arbeitslosen sind langzeitarbeitslos. Dabei will ich nicht leugnen, dass es aufgrund der haushaltsrecht lichen Vorgaben, die Problematik hat Herr Reinken auch schon erwähnt, die wir hier schon diskutiert haben – Stichwort fehlende Übertragbarkeit von Mittelresten auf das Folgejahr – für die Jobcenter häufig schwierig ist, eine Punktlandung zu erreichen, denn die Eingliederungsbudgets dürfen ja auch nicht übertragen werden.

Dieses Haushaltsverfahren hat den Zweck, dass die

entsprechenden Steuermittel planbar und effizient eingesetzt werden. Ganz so einfach, wie es sich die LINKEN dabei machen wollen, nämlich den Senat aufzufordern, die Rückgabe der Mittel zu verhindern, ist es eben nicht.

Die anderen beiden Punkte in Ihrem Antrag richten

sich gegen die Joboffensive insgesamt. in deren Zuge Eingliederungstitel für eine besser Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosen durch das Jobcenter eingesetzt werden.

Das Programm hatte bekanntlich Anlaufschwie

rigkeiten und wird die ursprünglich geplanten Ziele wohl auch nicht erreichen. Trotzdem sage ich für die CDU-Fraktion: Jeder zusätzlich vermittelte Langzeit arbeitslose – im vergangenen Jahr waren es immerhin 312, und im ersten Halbjahr diesen Jahres waren es schon 388 – ist die Mühen wert,

(Beifall bei der CDU)

zumal das auch für die Kommune über Einsparun gen bei den Kosten der Unterkunft immer noch ein Plusgeschäft ist. Wir haben die Joboffensive vom Grundsatz her unterstützt und werden Ihren Antrag daher ablehnen.

Bei dem Koalitionsantrag ist es etwas kompli

zierter. Wir unterstützen Ihre Forderung für eine

bessere Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln und eine überjährige Planungssicherheit. Ihre Forderung nach einem kompletten Ausgleich der Verwaltungs kostensteigerung ist für uns jedoch zu einseitig. Wir müssen gemeinsam die Frage stellen, woran es liegt, dass die Verwaltungskosten des Jobcenters Bremen allein zwischen 2008 und 2014 um sage und schreibe 36 Prozent auf mehr als 60 Millionen Euro gestiegen sind. Im Bundesdurchschnitt betrug die Steigerung 20 Prozent. Auch das ist noch ein zu hoher Wert, aber eben doch weniger als bei uns.

Es reicht aus unserer Sicht nicht, die Zuweisungen

des Bundes für die Verwaltungskosten aufzustocken. Vielmehr muss die Kostendynamik gebrochen wer den. Das geht nur, wenn wir mehr auf Pauschalen umstellen, als jedem Einzelfall gerecht werden zu wollen. Dazu findet sich in Ihrem Antrag überhaupt nichts. Auch die Frage, was für ein Eingliederungs budget Sie für auskömmlich halten, beantworten Sie nicht. Wir werden uns daher zu den Punkten eins und drei Ihres Antrags enthalten. Punkt fünf lehnen wir ab.

Bevor wir über Wartelisten reden, müssen wir uns

fragen, warum die Angebote nicht angenommen werden oder die Abbrecherquoten so hoch sind, wie sie sind. Ein schlichtes „Weiter so!“ halten wir hier für falsch. Wir müssen an die Ursachen, anstatt nur die Symptome zu kurieren.

Wir beantragen daher zu der Drucksache eine

getrennte Abstimmung. – Vielen Dank für Ihre Auf merksamkeit!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächste rufe ich Frau

Kollegin Bernhard auf.

Sehr geehrter

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hätte gern einmal die Frage beantwortet, was wir eigentlich in der Trägerversammlung an Kenntnissen erhalten und welche Einflussmöglichkeiten wir haben. Faktisch ist es so, dass da Dinge abgestimmt werden müs sen. Da muss es eine Planung und eine Information darüber geben, ob zusätzliche Gelder da sind. Der Irrsinn, der hier passiert, ist, dass wir es, obwohl wir in den vergangenen Jahren von 70 Millionen auf 38 Millionen Euro heruntergegangen sind – das haben Sie zu Recht erwähnt – nicht schaffen, den Betrag auszuschöpfen – das muss man sich einmal vor Augen halten , und das, obwohl wir tatsächlich eine Problemsituation haben, die alles andere als einfach zu bewältigen ist.

Der zweite Punkt, den ich in keiner Weise nach

vollziehen kann, ist, dass wir die Möglichkeit haben, vom EGT, vom Eingliederungstitel, 20 Prozent für freie Förderung und nach Paragraf 16 e für die so genannten FAV – das heißt: Förderung der Arbeits verhältnisse, sprich: sozialversicherungspflichtige

Maßnahmen – verwenden könnten. Ein Bruchteil davon wird genutzt. Bei der freien Förderung geht es sozusagen unter ein Prozent des EGT – von 20 Prozent, die möglich wären.