liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass jetzt zwei Änderungsanträge vorliegen, die sich mit der euro päischen Ebene befassen, bestärkt mich darin, dass wir gesagt haben, wir verbinden diese Themen nicht, und jetzt liegen Änderungsanträge vor.
wollten, war die Umverteilung an Deutschland und die rechtlichen Veränderungen, die das mit sich bringt, und die dahinterstehenden Problematiken. Auch die Grünen, die gestern gesagt haben, dass sie das Thema nicht mit der europäischen Ebene verbinden wollten, bitte ich jetzt, in den Redebeiträgen – ich kann den Reflex angesichts des Antrags der CDU verstehen –, auf die Frage der Umverteilung einzugehen,
ern zur Verteilung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen beraten. Die A-Länder haben den An trägen nicht zugestimmt, sie aber in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
ten Woche einen ähnlichen Vorstoß im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz unternommen. Dass unbegleitete jugendliche Flüchtlinge besonders in die Großstädte kommen, ist unbestritten. 2013 wur den 6 584 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland in Obhut genommen, allerdings einige davon nur vorübergehend. Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge hat die Zah len daher bereinigt und auf rund 5 500 beziffert. Das ist allerdings immer noch eine Menge.
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Bremen. Im Städtevergleich der Großstädte steht Bremen allerdings erst an der siebten Stelle. Die meisten Unbegleiteten tauchen in Frankfurt auf, in Berlin, in Hamburg, in München, in Gießen und in Düsseldorf. Nach Aussage des Senats kommen ungefähr 5 Prozent der in die Bundesrepublik kommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach Bremen.
geregelt worden, dass auch 16- und 17-Jährigen nicht mehr nach dem Asylverfahrensgesetz um verteilt werden, sondern dass die Regelungen des SGB VIII – also das Kindeswohl – zuständig sind und sie vom Jugendamt in Obhut genommen werden. Ich zitiere aus dem bestehenden Koalitionsvertrag auf Bundesebene: