Protokoll der Sitzung vom 22.10.2014

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt

den Ziffern 2 und 4 des Antrags zu.

(Einstimmig)

Zum Schluss lasse ich über die Ziffer 5 des Antrags

abstimmen.

Wer der Ziffer 5 des Antrags der Fraktionen der

SPD und Bündnis 90/Die Grünen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE)

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen CDU und BIW)

Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt

der Ziffer 5 des Antrags zu.

Keine Umverteilung von unbegleiteten minder

jährigen Flüchtlingen!

Antrag der Fraktion DIE LINKE

vom 15. Oktober 2014

(Drucksache 18/1586)

D a z u

Flüchtlinge gerechter auf EU und Bundesländer

verteilen

Änderungsantrag der Fraktion der CDU

vom 22. Oktober 2014

(Drucksache 18/1604)

u n d

Für eine humane europäische Flüchtlings-, Asyl-

und Migrationspolitik

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und

Bündnis 90/Die Grünen

vom 22. Oktober 2014

(Drucksache 18/1605)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Frehe.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete

Frau Vogt.

Herr Präsident,

liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass jetzt zwei Änderungsanträge vorliegen, die sich mit der euro päischen Ebene befassen, bestärkt mich darin, dass wir gesagt haben, wir verbinden diese Themen nicht, und jetzt liegen Änderungsanträge vor.

Das Thema, über das wir hier eigentlich sprechen

wollten, war die Umverteilung an Deutschland und die rechtlichen Veränderungen, die das mit sich bringt, und die dahinterstehenden Problematiken. Auch die Grünen, die gestern gesagt haben, dass sie das Thema nicht mit der europäischen Ebene verbinden wollten, bitte ich jetzt, in den Redebeiträgen – ich kann den Reflex angesichts des Antrags der CDU verstehen –, auf die Frage der Umverteilung einzugehen,

(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü nen]: Na klar!)

denn sonst werden Sie unserem Anliegen nicht gerecht.

Kommen wir zu den Fakten! Am 10. Oktober 2014

wurden im Bundesrat zwei Anträge des Landes Bay

ern zur Verteilung von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen beraten. Die A-Länder haben den An trägen nicht zugestimmt, sie aber in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.

Bremen, Hamburg und Berlin haben in der letz

ten Woche einen ähnlichen Vorstoß im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz unternommen. Dass unbegleitete jugendliche Flüchtlinge besonders in die Großstädte kommen, ist unbestritten. 2013 wur den 6 584 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland in Obhut genommen, allerdings einige davon nur vorübergehend. Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge hat die Zah len daher bereinigt und auf rund 5 500 beziffert. Das ist allerdings immer noch eine Menge.

Im Ländervergleich kommen unbestritten viele

unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Bremen. Im Städtevergleich der Großstädte steht Bremen allerdings erst an der siebten Stelle. Die meisten Unbegleiteten tauchen in Frankfurt auf, in Berlin, in Hamburg, in München, in Gießen und in Düsseldorf. Nach Aussage des Senats kommen ungefähr 5 Prozent der in die Bundesrepublik kommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge nach Bremen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 2010 ist endlich

geregelt worden, dass auch 16- und 17-Jährigen nicht mehr nach dem Asylverfahrensgesetz um verteilt werden, sondern dass die Regelungen des SGB VIII – also das Kindeswohl – zuständig sind und sie vom Jugendamt in Obhut genommen werden. Ich zitiere aus dem bestehenden Koalitionsvertrag auf Bundesebene:

„Die UN-Kinderrechtskonvention ist Grundlage für