den Umgang mit Minderjährigen, die als Flüchtlinge unbegleitet nach Deutschland kommen. Wir werden die Handlungsfähigkeit im Asylverfahrens- und Aufenthaltsrecht auf 18 Jahre anheben und dadurch den Vorrang des Jugendhilferechts für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge festschreiben.“
setzes zur Verbesserung der Situation Minderjähriger im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht der SPD im Bundestag abgestimmt. Die darin enthaltenen Forderungen waren:
wird klargestellt, dass bei der Rechtsanwendung das Wohl des Kindes ein vorrangig zu berücksichtigender Gesichtspunkt ist. …
Pflicht, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Stattdessen werden sie regelmäßig durch das Ju gendamt in Obhut genommen. Damit entfällt auch ihre länderübergreifende Umverteilung auf Aufnah meeinrichtungen.“
der Bremer Flüchtlingsrat und Fluchtraum haben das dargestellt. Es ist ja noch nicht so lange her, dass es so war. Anstatt zunächst durch das vorgeschriebene Clearing Bedarfe, mögliche familiäre Anbindungen et cetera zu klären, würden unbegleitete minder jährige Flüchtlinge zunächst in die zentrale Auf nahmestelle in der Boeselagerstraße – nein: bösen Lagerstraße 4 in Braunschweig geschickt und dort verteilt. Da wird es schon schwierig. Da werden sie ja wieder in andere Bundesländer umverteilt. Wie soll das gehen? Erwachsene und Familien erhalten eine Zugfahrkarte in die Hand gedrückt. Das geht bei Jugendlichen nicht. Wer begleitet sie? Dafür sind Jugendämter zuständig – oder sie müssten es sein. Man kann einen 15- oder 16-Jährigen nicht einfach in einem fremden Land, das er nicht kennt, ohne die Sprache zu sprechen, in einen Zug setzen.
che Betreuung oder psychologische Unterstützung erhalten sie im Rahmen des Umverteilungsverfah rens? Für Jugendliche gilt nämlich, dass jederzeit Räume zur Verfügung gestellt werden müssen, die den altersgerechten Bedürfnissen von Jugendlichen Rechnung tragen müssen.
onen darauf hin, dass die unfreiwillige Verteilung vermehrt zum Untertauchen von unbegleiteten Minderjährigen führen kann. Dazu gab es bis 2010 Erfahrungswerte. 2010 wurde der deutsche Vorbe halt zur Kinderrechtskonvention zurückgenommen, der Flüchtlingskinder von den Kinderrechten aus genommen hatte – ein großer Fortschritt, wie ich meine. Wie gesagt: Bis dahin wurden die 16- und 17-Jährigen verteilt. Das führte – das ist erwiesen – zu einem massiven Untertauchen von Jugendli chen. Das gefährdet das Kindeswohl, denn es gibt keine Existenzsicherung, keine Unterkunft, keine Versorgung.
Geschäftsordnungsdebatte gesagt, DIE LINKE sei gegen die Umverteilung. Nicht einmal das genau! Wir sind aus den genannten Gründen nur gegen diese Gesetzesänderung. Wir wollen, dass das Kin deswohl und die Inobhutnahme durch ein Jugendamt Vorrang vor asylverfahrensrechtlichen Verteilungs mechanismen hat.
in der zweiten Runde komme ich wahrscheinlich noch dazu – Bremen sogar verstehen, dass es sagt: Wir haben hier ein Problem. Wir haben sehr viele Unbegleitete, und das Kinder- und Jugendhilfesystem ist gerade überlastet. Aber es gibt rechtliche Mög lichkeiten, die man ausnutzen könnte. Denn auch
nach jetziger Gesetzeslage ist eine Unterbringung im Rahmen der Jugendhilfe an anderen Orten möglich – aber eben, wenn dies im Sinne des Kindeswohls ist und dem Kindeswohl dient. Die Bereitschaft von örtlichen Jugendämtern, an die dann die Zuständig keit gehen würde, wäre wahrscheinlich viel größer –
ist eines unserer Kernanliegen – unbürokratisch wäre und damit auch die tatsächlichen Kosten, also auch die Verwaltungskosten, gedeckt wären. Dann hätte man eine freiwillige Umverteilung auf Grundlage des Kindeswohls. – Ich danke Ihnen!
verehrten Damen und Herren! Ich glaube, dass man gerade, weil man das Kindeswohl in den Blick nimmt, anders über eine bundesweite Verteilung nachden ken muss.
auch ohne 400 minderjährige unbegleitete Flüchtlinge schon so ziemlich am Rand dessen ist, was leistbar ist. Über 600 Inobhutnahmen in Bremen – –.
Ja, 680! Die Frage ist: Wie kriegen wir das konkret hin? Frau Vogt, Sie sagen: Da müssen wir eine fi nanzielle Umverteilung machen. Ich sage: Das reicht überhaupt nicht aus. Es ist nicht nur ein Problem der finanziellen Absicherung. Es ist ein Problem, das wir insgesamt in dieser Stadt, in diesem Bundesland haben, wie wir mit den Flüchtlingen umgehen. Wir haben teilweise Jugendliche in der Zentralen Auf nahmestelle Steinsetzer Straße. Das ist rechtlich nicht zulässig. Das weiß auch jeder. Aber man hat aus der Not geboren, kurzfristig handeln zu müssen, solche Maßnahmen getroffen.
Strategien brauchen und entwickeln müssen, wie wir künftig mit diesen Flüchtlingen umzugehen gedenken. Wir haben im Moment das Problem, dass wir nicht wissen: Wie bekommen wir die Kinder in die Kindertageseinrichtung? Wie bekommen wir die
Kinder vernünftig in die Schule? Wie bekommen wir die Sprachentwicklung organisiert? All diese Fra gen sind sehr komplex, sind sehr dem Kindeswohl zugewandt und müssen vernünftig gelöst werden.
vielen Stellen schlicht und ergreifend das Personal. Uns fehlt an vielen Stellen schlicht und ergreifend die Immobilie, die geeignete Räumlichkeit. Kurzfristig haben wir es immerhin so weit hingekriegt, dass man in absehbarer Zeit die Unterbringungsverhältnisse – das Dach über dem Kopf – gescheit organisiert. Aber das reicht beileibe nicht aus. Wir müssen uns ernsthaft Gedanken über eine langfristige Strategie machen. Sie beinhaltet sowohl die Frage der Aufstockung in Schulen, als auch in Kindergärten, wie aber auch die Frage des Wohnungsbaus. Wenn wir die Flüchtlinge in unserer Stadt vernünftig unterbringen wollen, brauchen wir mehr Wohnungen im preisgünstigen Segment des Wohnungsbaus.
Flüchtlinge aufnehmen müssen, dass wir Flüchtlinge aufnehmen wollen, sollen und auch können. Aber wir müssen es – wie ich finde – richtig und gut ma chen. Uns überfordert die derzeitige Situation gerade bei den minderjährig unbegleiteten Flüchtlingen. Deswegen finde ich, dass es nicht angehen kann, dass einige Bundesländer in diesem Bereich so gut wie gar nicht aktiv sind, während insbesondere die Stadtstaaten sehr stark mit dieser Aufgabe konfron tiert werden. Ich glaube, deswegen ist die Verteilung nicht gegen das Kindeswohl. Aus meiner Sicht ist es ausdrücklich für das Kindeswohl.
einandergeratene Antragssituation. Die CDU hat einen Antrag gestellt, in dem sie sagt: Wir wollen und sollen die Flüchtlinge auch europaweit gerecht verteilen. Wenn sich hinter dieser Idee einer gerech ten europaweiten Verteilung möglicherweise der Gedanke verbirgt, dass man weniger Flüchtlinge nach Deutschland bekommt, ist schon der Ansatz gedanke falsch.