Meine Damen und Herren, von der Rundfunkgebühr zum Rundfunkbeitrag, das hört sich so einfach an. Es war ein ganz langer, mühsamer Weg, der mit einer Unzahl von rechtlichen Stellungnahmen, Gutachten und Gegenstellungnahmen gepflastert war, und dahinter steht ja etwas anderes als nur eine Namensänderung. Dahinter steht, dass wir – Frau Grotheer hat es zu Recht gesagt – einerseits natürlich die Veränderungen im technischen Bereich, worüber wir Rundfunk empfangen, berücksichtigen müssen. Wir wollen uns nicht streiten über Smartphone, PC, Laptop, Fernsehen und Rundfunk und wie sich das alles zueinander verhält, sondern wir wissen, dass das nicht mehr zu trennen ist. Im Wesentlichen steht aber hinter dieser Veränderung ein Bekenntnis zur Notwendigkeit der Einrichtung des öffentlichrechtlichen Rundfunks.
Wer sich an die Debatte zurückerinnert: Man könnte ja auch gesellschaftspolitisch eine andere Position einnehmen, und das tun ja auch einige, die sagen, warum eigentlich angesichts der technischen Veränderungen, wie wir Informationen, wie wir Unterhaltung konsumieren, überhaupt noch die Aufgabe des öffentlichen Rundfunks! Nein, das ist das Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, weil wir wissen, dass er für unsere Gesellschaft, in unserer Gesellschaft nach wie vor eine wichtige Funktion hat und deswegen über dieses Finanzierungsmodell zukunftsfähig gemacht wird!
Zukunftsfähig wird damit auch unser öffentlichrechtlicher Rundfunk in Bremen gemacht, nämlich Radio Bremen. Hier ist schon gesagt worden: Wie sich das Beitragsmodell auf die Einnahmen auswirkt, das kann heute niemand genau sagen. Darin besteht auch gerade eine Gefahr natürlich für die kleineren Anstalten: Wenn es mehr ist, sind alle zufrieden, wenn es weniger ist, dann wird sich die Frage stellen, wie man damit auskommt. Deswegen ist es so wichtig, dass sie in den Protokollerklärungen zu diesem Staatsvertrag auch ein Bekenntnis zur Einrichtung der kleinen Anstalten finden und die ARD verpflichtet wird – das ist auf der Ministerpräsidentenkonferenz vor 14 Tagen in Lübeck noch einmal bestärkt worden –, dass der interne Leistungsausgleich der ARD dazu beitragen, dazu führen und sicherstellen muss, dass die kleinen Anstalten, und Radio Bremen gehört dazu, eine gesicherte Zukunft haben.
Was die GEZ angeht, ist alles Richtige gesagt. Ich selbst bin auch schon von der GEZ verfolgt worden, obwohl ich immer ein gutes Gewissen hatte und vor allen Dingen auch immer Gebührenzahler war. Ich finde es wichtig, dass das hinter uns gelassen wird und diese Schnüffeleien zu Ende sind. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, aber, und das muss man der Fraktion DIE LINKE auch sagen: Zu einem solchen Modell gehört am besten, wenn wir am Ende auch zu 100 Prozent beitragsehrlich sind, denn das Modell kann nur funktionieren, wenn derjenige, der diese Angebote nutzt, auch zahlt. Deswegen gibt es natürlich ein Spannungsverhältnis mit den Daten, die man braucht.
Über einen Bereich haben wir noch gar nicht gesprochen, der wahrscheinlich von der Datenerhebung her weitaus komplizierter ist als der im Bereich von uns Privatnutzern, nämlich über die Frage: Wie ist es mit den Betriebsstätten, die demnächst ja eine Rundfunkgebühr in gestaffelter Höhe zahlen sollen? Es ist, glaube ich, sehr mittelstandsfreundlich, was dort geregelt worden ist. Dafür muss man aber ja auch Daten über Betriebsstätten erheben, etwas, das neu ist, vermute ich einmal. Ich will jetzt nicht
hinterfragen, wie viele Betriebstätten Rundfunkgebühren bezahlt haben, aber ich vermute, dass darin noch eine Menge Mühsal steckt und sicherlich das eine oder andere noch für uns auftaucht.
Keiner soll glauben, dass die rechtlichen Auseinandersetzungen über den Rundfunkbeitrag damit beendet sind. Das betrifft nicht nur den Datenschutz, ich glaube, das geht auch im Grundsätzlichen weiter. Es war bisher bei der Rundfunkgebühr so, dass es über die Jahrzehnte hinweg unablässig neue Entscheidungen gegeben hat, und ich vermute, das wird auch im neuen Recht so sein. Wir werden also eine Präzisierung, Konkretisierung auch über die Rechtsprechung erreichen.
Eine letzte Bemerkung zur Evaluierung! Diese ist ja ausdrücklich vorgesehen und soll und muss – und Bremen wird sich auch auf Länderebene dafür einsetzen – auch den Bereich des Datenschutzes erfassen. Auch dort kann man nur klüger werden, auch dort muss man sich die Praxis anschauen, und ich begrüße sehr, dass der Intendant von Radio Bremen deutlich gemacht hat – es geht ja auch um das Verhalten der Rundfunkanstalten –: Wir sind keine Stelle, die unnötig viele Daten sammelt, sondern uns geht es natürlich darum, diesen Freiheitsbereich der Bürgerinnen und Bürger auch zu schützen, weil es um etwas viel Größeres geht – und da komme ich auf meine Eingangsbemerkung zurück –, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Darum macht sich der Staatsvertrag, glaube ich, verdient, und er verdient auch unsere Zustimmung. – Vielen Dank!
Wer dem Absatz 1 des Entschließungsantrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/81 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Absatz 2 des Entschließungsantrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/81 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Absatz 3 des Entschließungsantrags der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/81 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer das Gesetz zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Drucksache 18/40, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Jetzt lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit abstimmen.
Wer den Ausführungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 18/101, beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!