Was nicht passieren darf, ist, dass die Abfallverbringung dazu führt, dass die Entwicklung einer Entsorgungswirtschaft nach dem Stand der Technik in den Exportstaaten verhindert wird. Das Nähe-Prinzip ist also ganz wichtig. Wenn es so ist, dass die bremischen Verbrennungsanlagen eine so hohe Kapazität haben, dass sie nur durch Fernimporte wirtschaftlich betrieben werden können, müssen wir für die Zukunft die Kapazitäten, die wir haben, überdenken. Wir müssen uns an europäisches Recht halten. Das heißt, dass in der Abfallverbrennung das NähePrinzip gelten muss.
Zu den Anträgen der LINKEN möchte ich noch kurz im Einzelnen eingehen. Punkt eins, die Sache mit der Zwischenlagerung im Fischereihafen, hat sich nun erledigt. Ich muss hier noch einmal – ich weiß, dass es meistens nicht gefällt – Folgendes sagen: Auf die Erteilung einer solchen Genehmigung besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. Wenn die Praxis der Durchfüh
rung nicht okay ist, muss nachgebessert werden. Das heißt aber nicht, dass man die Genehmigung sofort entziehen kann. Im Bremerhavener Fall musste umverpackt werden, weil die Ballen kaputt waren. Wir alle haben die Bilder gesehen. Das ist gemacht worden. Danach waren die Missstände abgestellt. Dann sind die Abfälle in relativ kurzer Zeit vollständig abgefahren worden.
Zur ersten Forderung, den Betrieb direkt zu untersagen: Das geht nur bei einer unmittelbaren Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder einer erheblichen Gefährdung der Umwelt. Diese Voraussetzungen lagen in dem genannten Fall nicht vor.
Ich bin froh, dass wir inzwischen bei der Deponie Grauer Wall – danach ist eben gefragt worden – das Luftmessprogramm haben, das uns zeigt, dass wir unauffällige Werte haben. Ich finde es beruhigend, dass dort die Feinstaubwerte, die Schwermetallwerte niedrig sind. Wir sind – das wissen die Bremerhavener – in Gesprächen sowohl mit der BIKEG als auch mit der BEG, was andere Forderungen anbelangt. Wir werden im Januar weitere Gespräche führen, sodass ich glaube, dass sich das Thema insgesamt ein bisschen entspannen wird.
Zur Forderung zwei der LINKEN, Verbringung nach der EU-Verordnung: Was die Verbringung anbelangt, ist das europäische Recht sehr eindeutig. Es gibt immer das Verfahren der vorherigen Notifizierung oder der allgemeinen Informationspflichten – je nachdem, um welche Abfälle es geht. Zustimmungen zu diesen Verbringungen werden von meiner Behörde grundsätzlich immer nur dann erteilt, wenn die Voraussetzungen uneingeschränkt vorliegen. Sonst geht es nicht. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, gibt es eben keinen Anhaltspunkt, die Genehmigung zu verweigern. Den Import von unbehandeltem Hausmüll genehmigen wir nicht, weil er die Voraussetzung nicht erfüllt.
Zur dritten Forderung, die Erhöhung der Personalausstattung: Ich bitte Sie, das in die nächsten Haushaltsverhandlungen einzubringen. Meinem Ressort ist es mit Bordmitteln nicht möglich, Personal intern so zu verschieben, dass wir hier eine Verstärkung bekommen. Das ist leider so. Wir haben an allen Ecken und Enden personelle Engpässe.
Sie können es ja trotzdem machen. Dann diskutieren wir es zumindest. Ich würde mich freuen. Vielleicht erhalten Sie sogar Unterstützung.
tiert worden, da gilt aber im Übrigen die Widmung als Universalhäfen, die auch nicht infrage gestellt wird. Alle zugelassenen Güter können dort umgeschlagen werden, und wann das für Abfälle zulässig ist, habe ich ja ausführlich erläutert.
Mein Ressort setzt sich seit Jahren auf Bundes- und Europaebene mit allen politisch zur Verfügung stehenden Mitteln für eine Verbesserung der gesetzlichen Vorgaben für die Abfallwirtschaft ein, für höhere ökologische Standards bei den grenzüberschreitenden Abfallverbringungen, und wir beteiligen uns auch an internationalen Projekten, um illegale Verbringungen nach Möglichkeit dann auch zu verhindern.
Letzter Punkt: Wir werden in der Deputation am 8. Januar das Abfallwirtschaftskonzept vorlegen, und wir haben auch den Bericht der Verwaltung zur Zukunft der Abfallwirtschaft, und wenn es dann noch weitere Fragen und Berichtswünsche gibt, dann werden wir sie selbstverständlich auch gern beantworten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Wer dem Antrag der Fraktion DIE LINKE mit der Drucksachen-Nummer 18/1458 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Sanierungsstau bekämpfen – überplanmäßige Einnahmen für strukturelle und energetische Sanierung nutzen!
Gemäß Paragraf 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Ich gehe davon aus, Frau Bürgermeisterin Linnert, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage nicht mündlich wiederholen möchten, sodass wir gleich in die Aussprache eintreten können.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Jahren haben wir an dieser Stelle oft über die Frage von Haushaltssanierung, Instandhaltungsmaßnahmen und Sanierungsmaßnahmen in öffentlichem Eigentum diskutiert, und wir hatten immer den Eindruck, dass eigentlich niemand so genau über den Zustand von Straßen, öffentlichen Gebäuden, Brücken, Häfen, also über den Zustand der öffentlichen Infrastruktur in Bremen Bescheid weiß. Wir haben vor ein paar Jahren schon einmal versucht,
das herauszubekommen, und bei der Antwort hatte man auch das Gefühl, es wisse eigentlich niemand so wirklich Bescheid. Auch dieses Mal fällt die Antwort auf unsere Kernfrage, ob eigentlich genug in Bauunterhaltung und in Sanierung investiert wird, ähnlich aus.
(Abg. D r. K u h n [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das ist nie genug! – Abg. D r. G ü l d - n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Genug ist nie genug!)
Ich glaube, es ist nicht an der Zeit, mit Konstantin Wecker, genug ist nicht genug, zu argumentieren!
Ich bin relativ sicher, dass man insbesondere an Gebäuden und Straßen erkennen kann, ob sie hinreichend instand gehalten werden oder nicht.
Es gibt Indizien und Hinweise dafür, wie viel man eigentlich aufwenden müsste, und ich weiß, es drängt Sie jetzt, uns wieder irgendwie der Schwarzmalerei zu bezichtigen,
aber die Antwort auf unsere Große Anfrage zeigt, dass in den letzten sieben Jahren ungefähr 370 Millionen Euro zu wenig ausgegeben worden sind. Das ist unsere Berechnung. Vielleicht sind es auch nur 350 Millionen Euro, vielleicht sind es sogar auch 500 Millionen Euro, wie der Rechnungshof gesagt hat. Wir wissen aber, dass die Differenz zu dem, was man hätte ausgeben müssen, und zu dem, was tatsächlich ausgegeben worden ist, in einer Größenordnung liegt, über die man meines Erachtens überhaupt nicht einfach so hinweggehen kann, und dies muss Konsequenzen für die Beschlüsse dieser Bürgerschaft und insbesondere für die in der nächsten Legislaturperiode haben.
Es gibt Kriterien für „genug“, insbesondere bei öffentlichen Gebäuden, man muss ungefähr 4 Prozent der Substanz nur für den Bauunterhalt und noch einmal weitere Mittel für die Sanierung investieren. Nach Auskunft von Immobilien Bremen sind es ungefähr 40 Millionen Euro pro Jahr für Bausubstanz und 30 Millionen Euro für Sanierung – das ist ein Unterschied –, zusammen also etwa 70 Millionen Euro. Insgesamt hätten von 2007 bis 2013, also in sechs Jahren, ungefähr 490 Millionen Euro ausgegeben werden müssen. Wir haben geschaut – in der Großen Anfrage wird es beschrieben –, wie viel tatsächlich ausgegeben wurde, und es ist herausgekommen, dass wir ungefähr 275 Millionen Euro nicht ausgegeben haben, um öffentliche Gebäude, Straße und Ähnliches zu erhalten.
Hier kann man jetzt auch wieder sagen, genug sei nicht genug, und wir würden einmal sehen, es mache ja auch nichts, das würden wir später machen können. Es ist aber nicht etwa so – das sagt auch der Rechnungshof –, dass sich Sanierungsmittel und Mittel für die Erhaltung der Bausubstanz einfach nur aufsummieren, wenn man sie nicht ausgibt, und man sie irgendwann so nach und nach wieder abtragen kann, wenn man wieder Geld hat, sondern unglücklicherweise verzinsen sich diese Mittel, und zwar dergestalt, dass der Betrag, den man aufwenden muss, um Schäden zu beheben, jedes Jahr höher wird. Der Rechnungshof sagt, es sind circa vier bis sechs Prozent pro Jahr, und er ist nun nicht verdächtig, linksradikale Propaganda zu betreiben. Er hat einfach festgestellt, wenn man 100 Millionen Euro nicht ausgibt, dass es dann im nächsten Jahr 104 Millionen Euro sind und es sich dann weiter steigert. Man kann deswegen nicht einfach die Hände in den Schoß legen und abwar