Ich muss noch einmal eben auf Frau Grönert eingehen: Wir haben schon viel geschafft, das möchte ich auch noch einmal betonen. Wir haben von 50 auf
Wir sehen die Lösung – ich mache es ganz kurz! – in der generalistischen Ausbildung, die ab dem Jahr 2016 kommen wird, die ist zugeschrieben und wird von der EU gefördert. In diesen Ausbildungsrahmen wollen wir eine Fondslösung verankern, die verhindert, dass die Altenpflegeschülerinnen und -schüler ihr Schulgeld teilweise selbst bezahlen, wie es nämlich meiner zukünftigen Schwiegertochter ergangen ist, die nach ihrer Ausbildung eine Gesamtschuld von 6 300 Euro hatte. Wir werden in dieser Prüfung feststellen, ob das im BAP unterzubringen ist. Wir werden den Bedarf feststellen, deswegen ist eine Überweisung gut. – Somit auch frohe Weihnachten von mir!
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrten Damen und Herren! Nicht ganz kurz, aber lassen Sie mich einfach sagen, wenn der Antrag nicht hätte überwiesen werden sollen, dann hätten wir dem Antrag der CDU zugestimmt! Wir müssen betonen, dass wir bereits im Jahr 2013 – das habe ich einmal nachgesehen – in der Sozialdeputation einen ähnlichen Antrag gestellt haben, und darauf haben wir auch in einer Presseerklärung hingewiesen. Ich denke, das Problem ist einfach, dass man nicht die ganze Zeit von der demografischen Herausforderung und so weiter sprechen kann, wenn man gleichzeitig zum Beispiel die Altenpflegeausbildung nicht so ausgestaltet, dass die Menschen damit tatsächlich versorgt werden können. Wir werden der Überweisung deshalb zustimmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf jetzt meine Kollegin Frau Stahmann vertreten und möchte aus dem Text, den ihr Ressort für sie vorbereitet hat, nur den Anfang vortragen, nämlich Folgendes: Der Antrag der CDU-Fraktion an den Landtag zielt darauf, die Anzahl der landesfinanzierten Plätze in der Altenpflegeausbildung bedarfsdeckend anzuheben und diese Anhebung aus Mitteln des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms zu finanzieren. Eine Anhebung der Anzahl der Ausbildungsplätze ist in der
Vergangenheit bereits erfolgt. Die Anzahl der Plätze für Erstauszubildende, die eine Altenpflegeausbildung starten möchten, wurde zwischen den Jahren 2010 und 2014 kontinuierlich von zunächst 50 auf 120 pro Jahr erhöht, also mehr als verdoppelt.
Weitere Erhöhungen sind vorgesehen, dies entspricht einer Vereinbarung der Bremer Pflegeinitiative und einer Vereinbarung zu der sich das Land Bremen im Rahmen der „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ dem Bundes verpflichtet hat. Alle weiteren Ausführungen, die mir hier vorliegen, betreffen dann Themen, die am besten in der Deputation fachlich zu beraten sind. – Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen auch schöne Weihnachten und ein gutes Jahr! (Beifall)
Es ist vorgesehen, diesen Antrag zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Soziales, Kinder und Jugend zu überweisen.
Wer der Überweisung des Antrags der Fraktion der CDU mit der Drucksachen-Nummer 18/1580 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Soziales, Kinder und Jugend seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wer das Gesetz zur Änderung von Vorschriften zum Wegfall von Befristungen, Drucksache 18/1692, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung erster und zweiter Lesung vorzunehmen.
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wer das Gesetz zur Änderung von Vorschriften zum Wegfall von Befristungen, Drucksache 18/1692, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!