Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Finanzsenatorin wäre jetzt gern hier, sie ist aber im Bundesrat und in der Finanzministerkonferenz, um gute Stimmung für Bremen zu machen, das gehört nämlich auch zu unseren Aufgaben.
Unter diesem Tagesordnungspunkt soll die Landesverfassung geändert werden. Ich habe gerade zu Beginn der Debatte viele Punkte gehört, zu denen ich zumindest einige Anmerkungen machen möchte, vor allem zu dem Punkt Stabilitätsrat und zu der Diskussion im Dezember 2014.
Ich möchte noch einmal vorab sagen, der Bremer Senat hat im Jahr 2011 eine Vereinbarung unterschrieben, die bis zum Jahr 2016 gilt. In dieser Vereinbarung mit der Finanzplanung anbei war die Übereinkunft, dass wir zum Ende des Jahres 2016 – und das ist ja bald, so weit ist es nicht mehr hin – mit einem Sicherheitsabstand von 4 Millionen Euro, das war damals die Grundlage, ankommen. Wir haben immer gesagt, dass wir einen höheren Sicherheitsabstand bekommen müssen, und wir haben auch immer gesagt, dass schon die Planung Erwartungen beinhaltet – übrigens nicht nur auf der Ausgabenseite, sondern auch auf der Einnahmeseite, zum Beispiel Steuererhöhungen, Steuermehreinnahmen –, die einen höheren Sicherheitsabstand erforderlich machen.
Das haben wir erreicht, wir gehen jetzt davon aus – legen Sie mich jetzt bitte nicht auf die Zahl fest! –, dass wir 150 bis 170 Millionen Euro am Ende des Jahres 2016 darstellen können. Ich finde, man kann natürlich sagen, dass wir Glück gehabt haben, Zinsminderausgaben, Steuermehreinahmen, davon ist ein Teil wahr. Wir gehen aber auch nicht umher und sagen, dass wir toll seien und alles mit eigenen Mitteln gelöst hätten, wie Herr Schäuble vielleicht manchmal auf der Bundesebene den Eindruck erweckt. Auch dort sind die Zinsminderausgaben und die Steuereinnahmen der wesentliche Grund dafür, dass der Haushalt schon im Jahr 2104 bei einer schwarzen Null landete. Ich finde, es gehört dazu.
Alle Finanzminister versuchen jedenfalls, dann nicht auf Landesebene zu prahlen, sondern sie sind froh darüber, dass die Steuermehreinnahmen sogar noch ein
wenig mehr sind als das, was wir im Jahr 2011 eingeplant haben. Ich glaube, das gehört zur Wahrheit dazu, und das ist ein Punkt, an dem wir auch sagen, dass es so gut ist und wir auf einem guten Weg sind.
Jetzt kommt der zweite Punkt, und dazu würde ich gern noch etwas zu den Maßnahmen sagen! In den gesamten Planungen legen wir Maßnahmen vor, beschreiben Möglichkeiten der Einnahmenverbesserung. Ich sage es noch einmal, die Einnahmenverbesserung ist wichtig, aber auch zu den Minderausgaben legen wir Zahlen vor. Wir haben im April 2014 Maßnahmen beschrieben und grobe Schätzungen vorgenommen, was wir erwarten – zu der Zeit waren es, glaube ich, 10 Millionen Euro –, und hatten gleichzeitig, wie ich noch einmal in Erinnerung rufen möchte, eine große Maßnahme im Plan, nämlich die Frage der Beamtenbesoldung.
Im Dezember 2014 kam erstens die Meldung aus Bremen, dass die Beamtenbesoldung aufgrund eines Urteils in Nordrhein-Westfalen leider nicht mehr tragfähig sei. Darüber haben wir diskutiert, ich glaube, manche sehen es anders als die Regierung. Wir haben gesagt, dass wir das Urteil dann auch umsetzen müssen. Der zweite Aspekt betraf die Frage der Sozialausgaben. In den Sozialausgaben ist auch ein großer Teil der solidarischen Hilfe für Flüchtlinge enthalten. Das kommt in Berlin jedenfalls an, dass wir das so handhaben, und es kommt auch hier, glaube ich, als ein wichtiger Punkt an.
Deswegen wurden zu diesen beiden Punkten, die etwa eine Summe von 50 Millionen Euro ausmachten, aus Berlin gefragt: Was macht ihr jetzt mit euren 10 Millionen Euro? Dazu kam, dass es nur noch 5 Millionen Euro waren, nicht mehr 10 Millionen Euro. Aufgrund dieser Diskussionen, die ich sogar verstehe, ist gesagt worden, dass wir uns mehr anstrengen müssten. Wir haben das Urteil entgegengenommen und gesagt, dass wir das auch tun werden. Wir wollen auch mit dem Stabilitätsrat schon jetzt vereinbaren, wie es im Jahr 2016 weitergeht, auch das ist ein noch offener Punkt, und wir haben die Aussage vom Stabilitätsrat und von den zugehörigen Finanzministern, die besagt: Wir haben begriffen, dass Bremen und übrigens auch das Saarland, – das kann ich gleich mit benennen – ein strukturelles Problem haben, und zwar kein strukturelles Problem, welches sie selbst endlich lösen können. Vielmehr sagen sie: Wenn wir uns eure Zahlen anschauen, dann habt ihr ein großes strukturelles Problem. Ich möchte jetzt nicht die 600 Millionen Euro Zinsausgaben erwähnen, worauf alle schielen, wenn die weg wären, wäre alles erledigt, sondern sie sagen, dass sie daran arbeiten.
Jeden Monat gibt es irgendeine neue Meldung, der Bund diskutiert über Eingliederungshilfe, Zunahmen für die Kommunen, über die Sozialhilfe, jetzt kommt das Angebot vom Bund, auch bei den Sozialhilfekosten noch mehr zu tun. Das heißt, das Problem ist doch angekommen, es ist nicht nur ein Bremer Problem, sondern es ist ein insgesamt kommunales Problem,
wobei Bremen natürlich besonders betroffen ist. Auch das gehört zu dieser Geschichte, dass wir auch Probleme haben, die wir nicht einfach durch Maßnahmen oder strukturelle Veränderung lösen können, sondern durch Mehreinnahmen vom Bund lösen müssen. Auf dem Weg sind wir hoffentlich auch.
Ich möchte noch einen letzten Satz zu dem Gesetz selbst sagen: Ich glaube, der Senat begrüßt außerordentlich, dass es mit Bremerhaven eine vernünftige Verständigung gegeben hat. Wir sind in sehr konstruktiven Gesprächen mit Bremerhaven über die weitere Planung. Wir wissen, dass beide Kommunen, die Stadt Bremen und die Stadt Bremerhaven, Probleme haben, den Sicherheitsabstand einzuhalten. Auch das wird diskutiert. Ich bitte nur um etwas Geduld, wir werden mit den Bremerhavenern eine vernünftige Lösung dafür finden.
Wir sind übrigens auch in engen Gesprächen über die Möglichkeit von Kooperationen, und wir lernen auch voneinander, auch das gehört ja dazu. Es ist manchmal mühselig, aber wir sind dort auf dem richtigen Weg, und ich glaube, auch das gehört zu diesem Beschluss, dass das gut darin verankert ist und wir dann für die Zukunft vernünftige Wege beschreiten können. – Vielen Dank!
Gemäß Artikel 125 Absatz 3 der Landesverfassung kommt ein Beschluss auf Abänderung der Verfassung außer durch Volksentscheid nur zustande, wenn die Bürgerschaft mit der Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder zustimmt.
Wer dem Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 18/1688, in dritter Lesung seine Zustimmung, seine Stimmenthaltung oder sein Nein signalisieren möchte, möge sich dann deutlich mit Ja, Nein oder Enthaltung zu Wort melden.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis der Abstimmung über die Drucksache 18/1688 bekannt.
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in dritter Lesung, und zwar mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Grüne möchten die Bürgerenergie auch in Bremen fördern, deswegen bedanke ich mich für das Konzept, dass uns der Senat heute dazu vorlegt. Ich persönlich wünsche mir, dass eine Initiative von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die zum Beispiel eine Solaranlage auf einem Schuldach installieren möchten, von unserer Verwaltung dabei mit offenen Armen empfangen und tatkräftig unterstützt wird.
Das ist leider noch nicht immer der Fall. Für uns Grüne sind die Energiegenossenschaften wichtige Partner bei der Umsetzung der Energiewende und beim Klimaschutz. Unser Ziel ist es daher, die Rahmenbedingungen für die Genossenschaften in unserem Land zu verbessern. Deutschlandweit sind knapp 150 000 Menschen in über 800 Energiegenossenschaften engagiert. Seit dem Jahr 2006 haben sie über 1,4 Milliarden Euro in erneuerbare Energien investiert. Etwa ein Fünftel der Anlagen in Deutschland sind in ihrem Besitz, fast die Hälfte der installierten Leistungen. Diese beeindruckenden Zahlen belegen, dass die Energiewende in Deutschland von den Bürgerinnen und Bürger vorangetrieben wird.
Bürgerenergie erhöht die regionale Wertschöpfung. Genossenschaften investieren ihr Geld vor Ort und sorgen damit für Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und Einkommen in der Region.
Zweitens: Bürgerenergie erhöht die Akzeptanz der Energiewende. Wenn die Menschen vor Ort die Energiewende selbst in die Hand nehmen, dann gibt es weniger Proteste, es bringt auch mehr Verständnis dafür, was Wind- und Solaranlagen für unsere Energieversorgung leisten können und warum es zum Beispiel auch Sinn ergibt, Energie zu sparen.
Die Kritiker behaupten allerdings, nur reiche Menschen könnten sich eine Investition in eine Photovoltaikanlage oder ein Windrad leisten. Energiegenossenschaften beweisen jedoch das Gegenteil.
Bei einem Viertel der Genossenschaften liegen die Einstiegssätze bei unter 100 Euro. Die Genossenschaften sind zudem demokratisch verfasst. Jedes Mitglied hat eine Stimme und kann so über den Weg der Genossenschaft mitentscheiden. Das ist Bürgerbeteiligung im besten Sinne.
Wie kann aber nun eine konkrete Unterstützung hier in Bremen aussehen? Eine Umfrage unter den Energiegenossenschaften zeigt, die Kommunen sind ganz entscheidend. Zwei von drei Genossenschaften nutzen kommunale Dachflächen oder Liegenschaften, die Hälfte der Genossenschaften wurde sogar von Kommunen mitinitiiert oder hat die Kommune als Teilhaberin mit im Boot. Auch in Bremen und Bremerhaven wird einiges getan, um die Energiegenossenschaften zu unterstützen. Das Konzept des Senats zeigt, dass jedes Jahr öffentliche Dachflächen zur Verfügung gestellt werden, beim Umweltsenator und bei Immobilien Bremen gibt es Ansprechpartner.
Besonders freut mich, dass der Senat die Möglichkeit für einen Bürgerwindpark als Modellprojekt prüft. Wir möchten uns dafür einsetzen, dass so etwas bei uns tatsächlich realisiert wird. Gut geeignet wären dafür, aus meiner Sicht, die Flächen in der Mahndorfer Marsch, die im Flächennutzungsplan neu als Windkraftstandorte ausgewiesen wurden und die sich im Besitz der Stadt befinden.
Ich finde auch die Idee einer Genossenschaft, die Bahnbrache Bremen-Findorff für Photovoltaik zu nutzen, sehr gut.