in dem zur Beantwortung dieser Frage folgender Hinweis aus Ihrem Ressort erging: „In der Anfrage wird nach Überstunden gefragt. Überstunden sind nur solche Arbeitsstunden, die auf Anordnung des Arbeitgebers oder des Dienstherrn über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus geleistet werden oder die sich aus einem angeordneten Dienst- oder Schichtplan ergeben. Ein Zeitguthaben auf einem Arbeitszeitkonto im Sinne der Vereinbarung über die gleitende Arbeitszeit erfüllt nicht den Begriff der Überstunde. Das steht im Widerspruch zum TV-L.“ Halten Sie die Anfrage damit für ausreichend beantwortet?
Ich halte die Anfrage für ausreichend beantwortet. Es ist tatsächlich so, dass natürlich Überstunden anfallen, die aber übrigens auch von den Angestellten zum Teil selbst gewünscht werden, die in dem normalen vereinbarten Verfahren, nämlich bis zum Kalendermonatsende oder auch zum Teil bei den Beamten bis zum Jahresende, ausgeglichen werden. Dieses Verfahren gibt es ja noch, insofern, finde ich, ist die Anfrage auch korrekt beantwortet.
Weil sich meine Einschätzung da ein bisschen von Ihrer unterschiedet: Haben Sie ungefähr eine Einschätzung, wenn man die Überstunden, die im Rahmen des Arbeitszeitkorridors geleistet werden, mit hinzurechnen würde, inwiefern sich die von Ihnen genannte, doch schon recht hohe Anzahl angeordneter Überstunden noch erhöhen würde?
Das kann ich Ihnen nicht sagen. Die Frage ist aus meiner Sicht so nicht gestellt worden. Das ist übrigens auch nicht einfach. Man kann natürlich nicht stichtagsbezogen Fragen stellen, und eine Woche später hat man vielleicht schon eine ganz andere Zahl Überstunden, die die Angestellten selbst regeln, das gehört ja auch zu der Vereinbarung.
Ich will an dieser Stelle auch sagen, einige vermitteln den Eindruck, als würde die städtische Verwaltung hier unglaublich viele Überstunden machen. Wir haben in unserem eigenen Ressort eine Abfrage dazu gemacht, und es ist tatsächlich so, dass es vielen ein Hauptanliegen ist, ihre Projekte zu einer vernünftigen Zeit zu Ende zu bringen. Dazu gehören dann manchmal auch Überstunden, die aber auch ausge
glichen werden. Ich finde, man muss diese Tonlage auch einmal verstehen. Wir haben jedenfalls bei uns im Haus eine hohe Diskussionskultur zu der Frage, weil man natürlich auch aufpassen muss, dass das nicht über die Maßen genutzt wird.
Ich bin natürlich aufgrund dieser Ansage, die aus Ihrem Ressort kam, nicht ganz zufrieden mit der Antwort. Es muss doch irgendwo erfasst sein, in welchem Rahmen die freiwillig geleisteten Überstunden im Rahmen des Arbeitszeitkorridors erfüllt werden. Mir ist völlig bewusst, dass man das nicht von einem Stichtag auf den anderen macht. Wird das irgendwo bei ihnen im Haus erfasst?
Man muss ja noch einmal zugestehen, dass es Zuständigkeiten in der Verwaltung gibt, wie mit diesen Überstunden umgegangen wird. Da sind Dienstvorgesetzte, Abteilungsleiter, übrigens auch Geschäftsführer zuständig, das in ihrem Bereich zu regeln und zu klären. Eine zentrale Verwaltung gibt es an dem Punkt nicht. Das finde ich übrigens auch richtig. Darum können wir auch keine Zahlen für diesen Bereich liefern. Für den anderen Bereich ist das anders, die angeordneten Mehrarbeitsstunden können wir aus dem Programm, aus MiP oder ELAZE oder wie das heißt, herauslesen, aber in dem anderen Bereich können wir das nicht.
Wenn Sie sagen, Sie können es nicht erfassen, müssten Sie als Dienstherr dann aber ja auch zugeben, dass man die Arbeitsbelastungen im öffentlichen Dienst durch den Senat nicht so richtig einschätzen kann.
Das will ich nicht zugestehen, weil ich gerade noch einmal gesagt habe, es gibt Zuständigkeiten im Senat und in den Ressorts, es gibt Zuständigkeiten, die auch auf die Abteilungsleitungen und auch auf die Amtsleitungen abgegeben werden. Natürlich ist ein hohes Bedürfnis unser aller Führungskräfte an dem Punkt auch zur Verständigung gekommen. Ich kann auch darauf hinweisen, dass natürlich auch die Personalräte an dem Thema hoch interessiert sind. Mit den Personalräten sind wir in konstruktiven Gesprächen zu dieser Frage.
Die siebte Anfrage bezieht sich auf Privattelefonate in den Behörden. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Hinners, Röwekamp und Fraktion der CDU.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten pro Mitarbeiter für private Telefonate mit den Diensttelefonen in den Behörden und Dienststellen der Stadt und des Landes Bremen?
Wie hoch ist der personelle und materielle Aufwand zur Erhebung und Abrechnung der Kosten für private Telefonate?
Wie bewertet der Senat das Pilotprojekt in Frankfurt am Main, bei dem die städtischen Mitarbeiter umsonst Privatgespräche von ihren Diensttelefonen führen dürfen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Hinners! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Seit dem Jahr 2008 ist die private Mitbenutzung bestimmter Dienste und Infrastrukturleistungen am Arbeitsplatz auf Basis des Rundschreibens Nr. 29/2008 für die bremische Verwaltung einheitlich geregelt. Für private Orts-, Fern- und Mobilfunkgespräche, private Faxe, private Kopien und private Ausdrucke wird auf Basis einer, in der Regel einmaligen Selbsteinschätzung ein geringes Entgelt bei der Gehaltszahlung einbehalten. Für die Kernverwaltung, einschließlich Universitäten und Hochschulen, den Eigenbetrieben und Museen sowie bei Immobilien Bremen beläuft sich dieser Betrag auf insgesamt rund 13 000 Euro im Monat, davon nach Schätzungen etwa 90 Prozent für private Telefonie.
Nach einer Ressortabfrage im Jahr 2007 belief sich der Abrechnungsaufwand für private Telefonie gemäß der damaligen Praxis auf rund 60 000 Euro pro Jahr. Dieser Aufwand wurde durch die Regelung zur Selbsteinschätzung für sämtliche Telefonate inzwischen vollständig eingespart. Der Senat sieht derzeit keine Notwendigkeit, andere Regelungen zur privaten Telefonie einzuführen. Die bestehende Entgeltregelung auf der Basis einer Selbsteinschätzung trägt zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit der aus Steuergeldern finanzierten dienstlichen Infrastruktur bei. Der Aufwand für die Kostenerfassung und -abrechnung geht gegen null. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Staatsrat, würden Sie mir auch noch die dritte Frage beantworten, nämlich wie Sie das Pilotprojekt in Frankfurt bewerten?
Wir sind der Meinung – wir beobachten es natürlich –, dass wir weiter sind. Wir sind in der Frage eigentlich schon viel weiter. Wie gesagt, ich habe mich auf die Mitteilungen aus dem Jahr 2008 bezogen. Seitdem lösen wir das Problem schon, wir haben kaum noch Aufwand damit, und bisher gibt es damit keine Probleme, so habe ich es jedenfalls erfahren. Vielleicht eine Anmerkung noch. Die Frage der Telefonkosten, die auch ein Hauptpunkt in Frankfurt ist, ist inzwischen in einer völlig anderen finanziellen Struktur. Die Betriebskosten, die Telefonkosten des Festnetzes, machen bei uns in Bremen 200 000 Euro im Jahr aus. Daran sieht man vielleicht die Vergleiche und über welche Themen man dann noch redet.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Programme gegen Extremismus im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Dr. Korol und Gruppe BÜRGER IN WUT.
Erstens: Welche Programme gegen Extremismus im Land Bremen gibt es, und mit welchen Finanzmitteln sind diese Programme ausgestattet? Bitte differenzieren nach Programmen gegen Rechtsextremismus, Linksextremismus und religiösen Extremismus!
Zweitens: Welche Projekte und Initiativen erhielten im Jahr 2014 Unterstützung aus diesen Programmen? Bitte unter Angabe der jeweils gewährten Mittel ausweisen!
Drittens: Ist für das Jahr 2015 eine Ausweitung der bestehenden Programme gegen Extremismus oder die Auflage neuer Programme geplant, und wenn ja, welche zusätzlichen Mittel werden dafür bereitgestellt?
Zu den Fragen 1 und 2: Das Land Bremen hat sich am Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ von Januar 2011 bis Dezember 2014 beteiligt und somit das Landesberatungsnetzwerk „pro aktiv gegen rechts – Mobile Beratung in Bremen und
Bremerhaven“ sowie die Mobile Beratung aufgebaut. Gemeinsam mit freien Trägern wurden Ausstiegs- und Distanzierungsangebote etabliert und ein Opferberatungsangebot erprobt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 184 000 Euro, davon 63 000 Euro Landesmittel.
Zum Themenschwerpunkt Salafismus wird auf die Antwort des Senats vom 11. November 2014 verwiesen, „Präventive Strategien gegen dschihadistische Rekrutierungsversuche“, Drucksache 18/1621.
Die Stadtgemeinde Bremen finanziert die überregional anerkannte „Akzeptierende Jugendarbeit mit rechten Cliquen“ des Vereins zur Förderung akzeptierender Jugendarbeit e. V., VAJA, mit 163 000 Euro aus Haushaltsmitteln. Der Verein bietet mit dem Projekt „kitab“ zudem Beratung für Eltern, Angehörige und Betroffene in der Auseinandersetzung mit Islamismus an. Das Projekt wird finanziert über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie das Bundesministerium des Innern.
Die Jugendbildungsstätte LidiceHaus bietet außerschulische Jugendbildungsmaßnahmen zur demokratischen Teilhabe an der Gesellschaft an. Sie führt Qualifizierungsmaßnahmen zur Beratung von Eltern und Angehörigen von rechtsextremen Jugendlichen durch und betreut ein bundesweites Netzwerk für Elternberatung. Land und Stadtgemeinde Bremen finanzieren den Betrieb und die Angebote der Jugendbildungsstätte über institutionelle Zuwendungen, eine Aufschlüsselung nach thematischen Schwerpunkten liegt nicht vor.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ hat die Stadtgemeinde Bremen von August 2011 bis Ende 2014 mit dem zuständigen Amt für Soziale Dienste einen „Lokalen Aktionsplan gegen Diskriminierung im Stadtteil“ im Bereich Bremen-Mitte, Findorff, östliche Vorstadt durchgeführt. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das Projekt im Jahr 2014 mit 110 000 Euro gefördert, die Stadtgemeinde hat zur Kofinanzierung den notwendigen eigenen Personalaufwand eingesetzt. Auf der vergleichbaren Grundlage wurde seit Oktober 2010 vom Amt für Jugend, Familie und Frauen in Bremerhaven ein Lokaler Aktionsplan durchgeführt.