Protokoll der Sitzung vom 19.02.2015

Rupp.

Frau Präsidentin, meine

sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin nen und Kollegen! Natürlich hat der Abgeordnete Dr. Kuhn Recht, wenn er sagt, dass diese beiden Tagesordnungspunkte viel miteinander zu tun haben.

Ich schicke auch vorweg, dass ich sehr einverstan den bin, unseren Antrag an den entsprechenden Ausschuss zu überweisen, um dort zu schauen, was wir mit der Idee machen; vielleicht ist es auch nur die Kopie einer Idee.

Wir wissen, dass bei Krankenhausneubauten priva

te Konzerne deutlich weniger Schwierigkeiten haben. Das hat einen vergleichsweise einfachen Grund; sie haben für ihre Neubauten eine Art „Wanderzirkus“ – Leute, die Planung, Umsetzung, Projektsteuerung, Projektcontrolling immer machen. Dementsprechend haben sie wesentlich mehr Erfahrung, wenn es darum geht, solche Bauten zu errichten.

Kommunen bauen ein Krankenhaus wie das, das

wir gerade bauen, nicht jedes Jahr, auch nicht alle vier Jahre. Wir hoffen vielmehr, dass dieser Kranken hausneubau, noch dazu in dieser Größenordnung, ein bisschen länger hält. Wir können keinesfalls spe zielles Krankenhausneubau-Know-how so vorhalten, wie es private Konzerne wie Helios/Fresenius oder Asklepios machen können.

Wir stellen uns vor, dass man darüber nachdenkt, ob

es eine solche Form von Kompetenzbildung für kom munale Krankenhausbauten nicht auf Bundesebene geben kann, also einen ähnlichen „Wanderzirkus“. Die Vorteile liegen ein Stück weit auf der Hand. Das krankenhausspezifische Know-how – es ist nicht egal, ob man eine Garage, ein Einfamilienhaus oder ein Krankenhaus baut – und damit das Wissen über die spezifischen Anforderungen, etwa nach welchen Standards man baut, hätte eine solche übergeordnete Einrichtung mit Sicherheit. Es gäbe dort gebündeltes Know-how und Kontinuität im Fachwissen. Zudem hätte man gegenüber Unternehmerinnen und Un ternehmern beziehungsweise Subunternehmerinnen und Subunternehmern eine deutlich verbesserte Stellung. Man könnte denen sagen, dass das nicht der einzige Auftrag ist. Aber gegebenenfalls, wenn man mit der Leistung unzufrieden ist, könnte man auch sagen, dass man sich überlegen werde, ob man den Betreffenden beim nächsten Mal wieder beauftragt. Man hätte also eine ganz andere Position als eine Kommune, die heute ein Krankenhaus baut und das nächste in 20 oder 30 Jahren.

Aus den genannten Gründen und wenn man kom

munale Krankenhäuser im Wettbewerb mit privaten Krankenhäusern gleichstellen will – auch im Neubau, was auch mit den später anfallenden Kosten zu tun hat -, lohnt es sich, darüber nachzudenken, ob man nicht eine bundesweite kommunale Einrichtung gründen sollte, die sich im Wesentlichen mit Kran kenhausneubauten befasst und die die Kommunen, die ein Krankenhaus bauen wollen oder müssen, hinzuziehen können. Diese Einrichtung würde also die Kommunen, die Länder oder wen auch immer in ihrem Anliegen, ein neues Krankenhaus zu bauen, unterstützen. Das wäre eine weitere Konsequenz aus der Tatsache, dass man als einzelne Kommune nicht nur zu wenige Leute vor Ort hat, sondern auch

das spezifische Wissen für Krankenhausneubauten immer von anderen Leuten einkaufen muss und dann nicht genau beurteilen kann, ob das, was die Leute liefern, etwas taugt.

Ich bin, wie gesagt, damit einverstanden, dass

wir den Antrag an den Haushalts- und Finanzaus schuss überweisen. Dann müssen wir schauen, was wir in der nächsten Legislaturperiode mit dieser Idee machen, ob wir sie verwerfen oder vielleicht doch aufgreifen. Möglicherweise können wir diese Einrichtung auch anders nennen, damit es einen rotgrünen Antrag dazu geben kann. Vielleicht können wir in diese Richtung denken. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der LINKEN)

Als Nächster hat das Wort

Herr Kollege Brumma.

Frau Präsidentin, meine

Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN be schäftigt sich mit einem Thema, das nach Auswer tung des Untersuchungsausschussberichts eventuell Bedeutung gewinnen könnte. Wir wollen dem hier nicht vorgreifen.

Herr Rupp, Sie haben durchaus Recht, wenn Sie

in Ihrem Antrag auf den Konzentrationsprozess auf dem Krankenhausmarkt in Deutschland hinweisen. Fresenius und Helios bilden einen Konzern, und dann gibt es noch ein Netzwerk aus Asklepios und anderen. Wegen ihrer Größe haben sie bei solchen Baumaßnahmen natürlich Vorteile, zum Beispiel ein heitliche Planungsgrundlagen und die Möglichkeit, Standardbauten zu errichten. Fresenius liefert selbst einige Geräte und verpflichtet die Krankenhäuser zu deren Nutzung. Ein weiterer Vorteil ergibt sich daraus, dass diese Konzerne nicht dem öffentlichen Vergaberecht unterliegen. Letzteres wollen wir nicht abschaffen, aber es muss immer wieder aktualisiert werden.

Ich weiß, dass auf Bundesebene jüngst neue Eck

punkte vereinbart worden sind. Diese müssen na türlich auch hier berücksichtigt werden zusätzlich zu den Punkten, die wir in der Debatte vorhin schon angesprochen haben. Vor dem Hintergrund all des sen ist es durchaus möglich, diesen Vorschlag in Augenschein zu nehmen.

Aber in den Kommunen stehen die unterschied

lichsten Projekte zur Realisierung an. Das eine Mal ist es die Sanierung eines Bestands, das andere Mal ein Neubau. Kommunen wollen für 50 Jahre bauen; dieses Ziel haben die Konzerne mit ihren Standard bauten wahrscheinlich nicht. Die unterschiedlichen Interessen zusammenzuführen ist nicht ganz einfach.

Ich frage mich, wie wir das Problem lösen können,

das heißt, wer Adressat dieser Forderung ist. Ich gehe nicht davon aus, dass der Bund sich gegenwärtig für

ein derartiges Unternehmen stark machen würde. Der Bund ist eher auf der Schiene, PPP-Modelle zu realisieren; es gibt eine Taskforce zur Unterstützung entsprechender Vorhaben. Im Krankenhausbereich ist PPP aber nicht das Idealmodell – das haben wir schon gehört –, allein wegen der Krankenhausplanung. Man denke nur an den Keimvorfall. Wir haben da Disziplinen verlegt. Wir hätten weiter zahlen müssen.

Der Bund wäre, wie gesagt, ein schlechter Adres

sat. Wir können es höchstens über die Bundesländer oder die Kommunen versuchen. Hier bieten sich der Bundesrat und der Deutsche Städtetag mit seinen Fachausschüssen für Gesundheit, für Bau und Ver kehr und für Finanzen an. Vielleicht können wir dort aktiv werden und einen entsprechenden Vorschlag einbringen.

Wir sollten die Ergebnisse der Arbeit des Untersu

chungsausschusses einbeziehen und schauen, was wir dem auf Bundesebene erstellten Eckpunktepapier zum Vergabeverfahren für unsere Zwecke entnehmen können. Daher schlage ich vor, den Antrag an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen und dort noch einmal intensiv darüber zu debattieren. Vielleicht fällt uns noch etwas anderes ein, was die Adressaten anbetrifft. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort

Herr Kollege Dr. Kuhn.

Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich geste he, in der zweiten Runde sind wir skeptischer, auch wenn wir den Vorschlag, den Antrag zu überweisen, unterstützen. Dass die GeNo beim Teilersatzneubau Probleme hatte, kann ich als bekannt voraussetzen. DIE LINKE schlägt als Lösung – nicht unmittelbar, sondern für die Zukunft – die Gründung eines, so ist es formuliert, „bundesweiten gemeinsamen Kommu nalunternehmens Krankenhausbau“ vor. Ihr erstes Argument lautet, dass die großen Krankenhauskon zerne gegenüber den bauenden Unternehmen, also den Auftragnehmern, wegen ihrer Marktmacht eine Art Dumpingpreise durchsetzen könnten.

(Abg. R u p p [DIE LINKE]: Das steht dort nicht!)

Nein, aber Sie sprechen letztlich vom Drücken der Preise. Demnach könnten die Krankenhauskonzer ne bei den Auftragnehmern sehr niedrige Margen durchsetzen, die die Auftragnehmer bei anderen, nämlich unseren Kommunen, wieder herausholten. So steht es in Ihrem Antrag. Mir sind empirische Belege dafür nicht bekannt. Das mag sich plausibel anhören, aber Empirie gibt es insoweit nicht.

Der wesentliche Unterschied besteht für mich in

dieser Frage ohnehin nicht in der Größe, sondern in

der Tatsache, dass wir als Bauherr an das Vergabe recht gebunden sind, die Privaten aber nicht. Das ist der wesentliche Unterschied, nicht die schiere Größe allein.

Ich glaube, das ist der wesentliche Unterschied,

nicht die Größe allein. Wenn Sie so ein Kommunal unternehmen für den Krankenhausbau hätten, dann wäre das auf jeden Fall ja wiederum ein öffentlicher Auftraggeber mit genau den gleichen Bindungen, wie wir sie auch jetzt im Vergaberecht haben. Dies bezüglich bestünde also kein Unterschied.

Ich muss ganz ehrlich sagen, dass mir aus Ihrem

Antrag und auch aus Ihren Erläuterungen nicht klar geworden ist, welchen Charakter und welche Aufgaben dieses von Ihnen geforderte Unterneh men genau haben soll. Soll es die Bauherrenschaft übernehmen, also selbst bauen? Ihre Formulierun gen haben nahegelegt, dass dann direkt Aufträge vergeben und Ausschreibungen gemacht würden, doch wir glauben, dass es weder sinnvoll noch mög lich ist, die Bauherrenschaft als Kommune oder als kommunales Unternehmen selbst aus der Hand zu geben. Das ist übrigens in einem anderen Bereich, dem Fernstraßenbau, der Fall, dort gibt es die DEGES, und der Bund und die Länder sind Anteilseigner. Man kann aber nicht von vornherein sagen, dass deren Arbeit besser ist, das muss ich einmal anmerken, ich erinnere nur an die ersten Vorschläge zur A 281.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und der SPD)

Eine automatische Gewähr dafür gibt es leider wirk lich nicht.

Eine Alternative, die Sie in Ihrem Antrag an an

derer Stelle formulieren, wäre, dass diese Firma nur die Projektbegleitung macht. Wenn sie aber nur Projektbegleitung macht, wie soll sie dann wirkliche Marktmacht gegenüber Bauunternehmen in der ganzen Republik entfalten? Auch das sehe ich noch nicht. Das wäre dann eine weitere, vielleicht sehr gute und vielleicht spezialisierte Beratungsfirma, aber es wäre eben eine eigene Firma, die wir uns dann mit allen Vor- und Nachteilen einkaufen.