Protokoll der Sitzung vom 10.11.2011

Frau Vogt, ich schätze Sie sonst auch in einer sachlichen Debatte, aber heute haben Sie völlig überzogen. Wir werden das, glaube ich, noch einmal in einer etwas friedlicheren Form, was gerade auch bei diesem Thema angemessen ist, in der Deputation vertiefen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD, beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 18/80, auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE Kenntnis.

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der SPD vom 4. Oktober 2011 (Drucksache 18/70) 1. Lesung 2. Lesung

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Jürgens-Pieper.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Hoch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, ich kann es ganz kurz machen! Ich glaube, wir stimmen darin überein, dass alle hier im Raum die Arbeit unserer Landesfrauenbeauftragten schätzen, natürlich auch die Arbeit der anderen Beauftragten, aber es geht hier jetzt um die Landesfrauenbeauftragte. Sie ist sozusagen in vielen Politikfeldern unterwegs. Frauenpolitik ist eine Querschnittsaufgabe. Diese ist nicht immer bequem, das finde ich richtig so, aber es ist auch ihre Aufgabe, darauf hinzuweisen, wie Veränderungsprozesse zur Geschlechterdemokratie führen, und was wir hier auch verändern können.

Alle zwei Jahre bekommen wir einen Tätigkeitsbericht über ihre Tätigkeitsfelder. Dort ist nachzulesen, welche Themen bearbeitet wurden, welche Initiativen angestoßen wurden und was von der ZGF begleitet wurde. In den letzten Jahren haben wir es hier immer so gehandhabt, dass Frau Hauffe bei der Aussprache zu diesem Tätigkeitsbericht ein Rederecht erhalten hat. Das fanden wir richtig, und ich fand es auch noch einmal wichtig für uns, dass uns der Spiegel noch einmal von der anderen Seite vorgehalten wird.

Es ist aber so, dass im Gesetz über die Errichtung der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau dieses Rederecht nicht verankert ist, und das möchten wir jetzt mit dieser Änderung des Gesetzes erreichen. Wir möchten sie auch mit den anderen Beauftragten gleichstellen, dem Behindertenbeauftragten des Landes Bremen und mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz der Freien Hansestadt Bremen. Ich denke, das können wir alle hier nur unterstützen und bitte Sie um Zustimmung! – Danke!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen, bei der SPD und bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Böschen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als mich diese Initiative erreicht hat, war ich, ehrlich gesagt, sehr überrascht, weil mir gar nicht klar war, dass hier solch eine Ungleichbehandlung der Beauftragten vorliegt. Frau Hauffe hat ja bereits in der Vergangenheit gesprochen, und, wie gesagt, dass dies im Gesetz über die Errichtung der Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau nicht vorgesehen war, das muss ich zu meiner Schande gestehen, habe ich gar nicht gewusst.

Ich habe dann natürlich gesagt, hier darf es keine Ungleichbehandlung geben. Im Datenschutzgesetz ist in Paragraf 33 Absatz 4 festgelegt: „In der Aussprache über den Bericht kann die Bürgerschaft (Land- tag) dem Landesbeauftragten“ – oder in diesem Fall der Landesbeauftragten – „für den Datenschutz Gelegenheit zur Vorstellung des Berichts geben.“ Es ist dann selbstverständlich, dass das auch für die Gleichstellungsbeauftragte gilt. Analog gilt es ja auch für den Behindertenbeauftragten. Von daher, glaube ich, können wir dem gut zustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Ahrens.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wir als CDU-Fraktion waren über den Antrag erfreut, uns ging es ähnlich wie der Kollegin der SPD-Fraktion, Frau Böschen. Wir wussten nicht, dass die Landesfrauenbeauftragte kein offizielles Rederecht hat, weil es für uns gute gelebte Praxis war, Frau Hauffe in den letzten Jahren selbstverständlich das Rederecht zu erteilen. Insofern holen wir das hier heute sehr gern nach und sind auch Ihnen dankbar, Frau Hoch, dass Sie uns dort an der Stelle auf dieses Defizit aufmerksam gemacht haben.

Frauenpolitik ist eine wichtige Aufgabe. Wer sich ansieht, wie lange sie schon im Grundgesetz steht, und feststellt, wie weit wir immer noch von diesem damals sehr hehren Ziel entfernt sind, der weiß, dass wir noch Kärrnerarbeit vor uns haben. Dies wird noch, fürchte ich, Generationen beschäftigen. Ich gehöre ja eher der jüngeren Generation an, aber ich kann Ihnen versichern, je länger ich mich mit diesem Thema beschäftige, desto deutlicher werde ich in meiner Aussprache, so möchte ich es einmal formulieren. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Insofern freue ich mich sehr, dass wir hier in Zukunft auch weiterhin den hervorragenden Fachverstand von Frau Hauffe haben werden – jetzt im Gesetz festgelegt –, die in ihrer verbindlichen Art, aber mit großer Deutlichkeit in ihren Debatten auf Probleme aufmerksam macht. Ich freue mich auch auf die nächsten Berichte, mit denen sie uns wieder deutlich sagen wird, wo wir eine Verbesserung erreicht haben, aber auch, wo es überall noch Defizite gibt. Diese gibt es auch im öffentlichen Dienst, dem ich ja selbst angehöre, zuhauf, das wissen Sie aus meinen Debattenbeiträgen aus der Vergangenheit.

Ich freue mich auf den gemeinsamen Weg, den wir alle beschreiten werden, um unser gemeinsames Ziel, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen, voranzutreiben, um dann auch irgendwann einmal zum Ziel zu kommen. Ich möchte dann spätestens im Seniorenalter das Thema abgearbeitet wissen. – Danke schön!

(Beifall bei der CDU und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Bernhard.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, traute Einigkeit bricht an diesem Punkt aus, auch wir stimmen diesem Antrag erfreut zu! Es ist eigentlich eine überfällige Anerkennung. Uns war auch nicht klar, dass das noch gar nicht gesetzlich verankert ist. Es ist schön, dass wir diesen Schritt jetzt tun können. Es ist richtig schade, dass die FDP nicht mehr da ist. Sie wäre wahrscheinlich die Einzige, die das eigentlich ablehnen müsste. Sie haben ja sogar in ihrem Wahlprogramm gefordert, dass es die ZGF nicht mehr geben soll.

(Abg. R ö w e k a m p [CDU]: Jetzt gibt es die FDP nicht mehr! – Abg. D r. G ü l d - n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Da kann man sehen, was sie davon hat!)

Stimmt, es lohnt sich nicht, gegen die Frauenpolitik vorzugehen!

Wir sind der Meinung, dass die ZGF eigentlich wichtiger ist als je zuvor, insbesondere wenn man sich die öffentliche Daseinsvorsorge ansieht. Die Altersarmut wird entsprechend zulasten der Frauen gehen. Hier wird es ganz besonders wichtig werden, es in den Mittelpunkt zu stellen. Wir hoffen selbstverständlich auch mit dieser Anerkennung, dass sich das auch in Geld bemerkbar macht und auch in der Finanzierung für die ZGF einen Ausdruck findet. Das heißt letztendlich auch, dass wir auch weiterhin darauf ein großes Augenmerk haben und es genauso in Zukunft ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

unterstützt werden kann. Es ist ein wichtiger Fortschritt, dass wir diese Bedeutung erhöhen, und ich hoffe auch, dass wir uns dort weiterhin alle anschließen können. Insofern kann ich nur sagen: Prima, wir stimmen auch zu! – Vielen Dank!

(Beifall bei der LINKEN und beim Bünd- nis 90/Die Grünen)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, Drucksache 18/70, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Es wurde interfraktionell vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen.

Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt in die zweite Lesung eintreten wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, Drucksache 18/70, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!