Sybille Böschen

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Bernhard, ich möchte überhaupt nicht verhehlen, dass ich, als ich Ihren Antrag las, erst einmal gedacht habe, wunderbar, dem müssen wir sofort zustimmen, insbesondere vor dem Hintergrund unserer eigenen Großen Anfrage, die wir vor – ich weiß es jetzt nicht genau – drei oder vier Monaten an den Senat gerichtet und hier entsprechend debattiert haben.
Wir alle, Sie haben es ausgeführt, wissen, dass die Wirtschaftsförderung in der Regel den Männern oder den Arbeitsplätzen, die männlich dominiert sind, zugutekommt, weil Bremen eine gewerblich-technische Struktur hat und wir hier die entsprechenden Branchen haben, die eben überwiegend Männern Arbeitsplätze schaffen.
Beim näheren Hinsehen haben wir dann allerdings doch die Einschätzung bekommen, dass Ihr Vorschlag, das Korsett des Primäreffektes in den Förderrichtlinien so einfach zu verlassen, eben nicht der richtige Weg ist. Sie haben selbst angesprochen, dass es hier ein dickes Brett zu bohren gilt, und dazu, das sage ich ganz klar, wollen wir auch gern einen Beitrag leisten, denn dass hier eine Veränderung greifen muss, darüber sind wir, glaube ich, alle einer Meinung.
Sie wissen, dass wir Landesmittel nur als Komplementärmittel oder Bonusmittel ins LIP geben und deshalb auch nur wenig eigenen Gestaltungsspielraum haben, den wir allerdings – das sage ich ganz deutlich – nutzen sollten!
Mit der Anpassung an den neuen Koordinierungsrahmen können seit dem 1. August 2014 Investitionen, die in besonderer Weise Arbeits- und Ausbildungsplätze für Frauen schaffen oder in besonderer Art und Weise zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen, als Investitionsmaßnahmen mit besonderem Struktureffekt eingestuft werden. In diesen Fällen kann jetzt maximal mögliche Förderung gewährt werden, und im Regelfall führt das auch zu einer Steigerung des Förderhöchstsatzes. Damit sind die grundsätzlichen Rahmenbedingungen geschaffen, die genaueren Kriterien müssen jetzt allerdings mit der Wirtschaftsförderung konkretisiert werden. In erster Linie werden dann also Investitionsmaßnahmen davon profitieren, die in besonderer Weise Arbeits- und Ausbildungsplätze für Frauen schaffen.
Darüber hinaus wird aber auch ermöglicht, dass Investitionen belohnt werden, deren neu geschaffene Arbeitsplätze zum Beispiel durch familienfreundliche Angebote profitieren, sei es, dass sie zum Beispiel im Bereich Vereinbarkeit von Beruf und Familie zertifiziert sind, familienfreundliche Arbeitszeiten, wie zum Beispiel Telearbeitsplätze, anbieten oder Angebote zur Kinderbetreuung oder Unterstützungsleistungen für Kinderbetreuung vorhalten. Damit wird für die Unternehmen, die solche Angebote bisher nicht machten, ein finanzieller Anreiz geschaffen, diese zukünftig zu organisieren. Da diese Arbeitsplätze für fünf Jahre geschaffen werden müssen, sind diese Angebote eben auch für denselben Zeitraum vorzuhalten. Außerdem wird im Rahmen eines neuen Ansatzes geprüft, ob die Personalkostenpauschale für Frauen in der Innovationsrichtlinie künftig erhöht werden kann, um Unternehmen dann eben doch einen finanziellen Anreiz zur Einstellung von Frauen zu bieten.
Ich glaube, dass diese Maßnahmen durchaus geeignet sind, Anreize für mehr Frauenbeschäftigung zu schaffen. Ich glaube aber auch, dass wir nicht umhinkommen, die Regeln mittelfristig für die Wirtschaftsförderung insgesamt zu verändern. Dem Bereich der Dienstleistungen kommt in unserer Gesellschaft eine immer größere Bedeutung zu, und auch damit ist ja durchaus eine Wertschöpfung verbunden, Sie haben das ausgeführt, denn die Wertschöpfung erfolgt ja nicht nur im produzierenden Gewerbe. Wir müssen deshalb auf der Bundesebene die Förderbedingungen entsprechend verändern.
Natürlich können wir auch in Bremen etwas tun, ich habe das eben ausgeführt, darüber hinaus gibt es aber weitere Möglichkeiten. Wir können oder müssen sogar den geförderten Unternehmen klare Ziele hinsichtlich der Schaffung beziehungsweise der Sicherung von Frauenarbeitsplätzen vorgeben. Wir
müssen aber auch dafür sorgen, dass das Argument, man wolle ja gern Frauen einstellen, finde nur keine, seine Grundlage verliert. Dafür gibt es auch Möglichkeiten.
Ich kann mir zum Beispiel vorstellen, dass eine Beratung bei der WFB eingerichtet wird, die Unternehmen praxisnah, zum Beispiel durch die Formulierung von Stellenausschreibungen, dabei unterstützt, Frauen erfolgreich als Beschäftigte zu gewinnen, oder dass wir eine genderorientierte Überprüfung der Bewerberlage durch den oder die Förderberaterin implementieren. Ebenso gilt es, das Angebot von Anpassungsqualifizierungen für Bewerberinnen, die in den geförderten Unternehmen die geforderten Qualifikationen bisher noch nicht erbringen, mit diesen Maßnahmen entsprechend zu fördern, damit sie genau diese Qualifikationen erlangen. Wir können auch Fördermittel zur gezielten Qualifizierung von Frauen in den geförderten Unternehmen bereitstellen.
Abschließend: Bremen unternimmt aus meiner Sicht eine ganze Menge, man könnte aber trotzdem noch mehr tun. Wie eben ausgeführt, halten wir den Primäreffekt immer noch für etwas, was wir nicht so einfach aufgeben. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es allerdings auch aus meiner Sicht erforderlich, eine Förderung auf den Bereich der Dienstleistungen auszudehnen, und mit den von mir eben beschriebenen Maßnahmen können wir auch kurzfristig dazu beitragen, dass tatsächlich mehr Frauen von der Wirtschaftsförderung profitieren. – Ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben seit einiger Zeit eine zweigleisig verlaufende Diskussion. Auf der einen
Seite ist Deutschland mit dem Vorwurf konfrontiert, zu wenige Abiturientinnen zu generieren. Gott sei Dank haben wir in den letzten Jahren diesbezüglich deutlich zugelegt, in Bremen können wir auch wirklich froh sein, dass es gelungen ist, deutlich mehr junge Menschen zum Abitur zu bringen. Auf der anderen Seite gibt es aber auch die Diskussion um die sogenannte Akademikerschwemme, die die CDU mit ihrer Großen Anfrage hier aufgegriffen hat.
Nun gibt es allerdings den OECD-Bericht, der im Januar herausgekommen ist und ein ganz anderes Bild aufzeigt. Der Anteil der 25- bis 34-Jährigen in Deutschland mit einem akademischen oder vergleichbaren beruflichen Abschluss beträgt gerade einmal 27 Prozent. Das sind 2 Prozent mehr als der Anteil in der Generation der 55- bis 64-Jährigen. Das heißt, es lässt sich überhaupt nicht belegen, dass es hier einen gewaltigen Zuwachs gegeben hat.
Der Anteil der beruflich Gebildeten bleibt mit 60 Prozent seit zwei Generationen auf demselben Niveau, die Rede vom Akademikerwahn entbehrt somit jeder Grundlage. Darüber hinaus ist sie aus meiner Sicht auch kontraproduktiv, denn wir alle reden auch von der sogenannten Wissensgesellschaft, in der wir uns befinden. Die Ansprüche an Beschäftigte sind heute deutlich höher als vor 30 Jahren. Die Ansprüche an Auszubildende sind auch deutlich höher.
Wenn ich mir anschaue, dass früher zirka 70 Prozent der Auszubildenden Hauptschülerinnen und -schüler waren, muss ich feststellen, dass es heute gerade noch 30 Prozent sind, die mit einem derartigen Bildungsabschluss überhaupt Zugang in eine duale Ausbildung bekommen.
Das Ganze hat natürlich etwas mit den Veränderungen und mit den Neuordnungen, die in den einzelnen Berufsfeldern gegriffen haben, es hat aber auch etwas damit zu tun – wir brauchen das hier nicht auszuklammern –, dass die Betriebe auswählen konnten. Sie hatten über viele Jahre ein Überangebot junger Menschen, die eine Ausbildung suchten, und dann – das ist vielleicht auch nachvollziehbar – wählten sie sich natürlich die aus ihrer Sicht qualitativ Hochwertigsten und diejenigen aus, für die man nicht so viel in die Ausbildung investieren muss, denn Ausbildung ist kein Selbstgänger, das sage ich einmal ganz deutlich. Auch von den Betrieben wird erwartet, dass sie hier ein Stück weit Ausbildung leisten und nicht nur einfach das staatliche Schulsystem nutzen, um das zu organisieren, was eigentlich Inhalt der Ausbildung sein sollte.
Seit vielen Jahren erleben wir doch die Darstellung von Statistiken, Frau Schön ist darauf eingegangen, die ganz deutlich nachweisen, dass der wirtschaftli
che Erfolg und die Arbeitsplatzsicherung in hohem Maße mit hohen Bildungsabschlüssen korrespondieren. In Deutschland ist das Abitur der Königsweg, die Krönung der Schullaufbahn, das ist doch klar. Ich sage aber ganz deutlich, es ist auch der einfachste Weg, nach der Sek I einen weiterführenden Bildungsgang anzustreben, denn wenn ich in die Sek II gehe, dann muss ich heute häufig noch nicht einmal die Schule wechseln. Wenn ich allerdings in eine duale Ausbildung gehe, dann muss ich mir ganz schön viel zumuten: Ich muss Bewerbungen schreiben und Auswahlgespräche über mich ergehen lassen, das heißt, die duale Berufsausbildung stellt aus meiner Sicht deutlich höhere Ansprüche an diejenigen, die diesen Weg gehen wollen.
Nein, das ist nicht schrecklich, aber man muss schon zur Kenntnis nehmen, Herr Kastendiek, dass wir interessanterweise einen einfacheren Weg haben, an das Abitur zu kommen als an eine duale Ausbildung.
Vor dem Hintergrund dieser Tatsachen ist es kein Wunder, dass Eltern ihren Kindern, denen sie natürlich eine gute Beratung und Lebensperspektive vermitteln wollen, raten, das Abitur zu machen. Das tun wir, das tun Sie, das ist auch schon gesagt worden, und selbstverständlich übernehmen Jugendliche genau dieselbe Einschätzung.
Wenn man aber auf das Abitur zusteuert und wenn man den allgemeinbildenden Weg einmal eingeschlagen hat, ist es, das muss man ehrlicherweise zur Kenntnis nehmen, deutlich einfacher, an Informationen zu gelangen, da dieser Weg deutlich bekannter ist. Über die beruflichen Zugänge zu einem Studium oder zum Abitur zu gelangen – es gibt ja in Deutschland durchaus nicht nur das Abitur als Zugangsweg zu einem Studium –, ist relativ schwierig. Das heißt – ich gebe allen, die hier gesprochen haben, recht –, die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung ist noch längst nicht in den Köpfen aller vorhanden, und wir wären gut beraten, wenn wir hier daran mitwirken könnten, das zu verändern.
Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die duale Ausbildung in Deutschland das Herzstück der wirtschaftlichen Entwicklung und auch der Garant für eine geringe Jugendarbeitslosigkeit ist. Das ist gut und richtig, andere Staaten schauen durchaus neidisch auf dieses System und versuchen auch, es zu übertragen.
Das weiß ich nicht, es sollte uns aber, auch wenn wir dieser Meinung sind, nicht davon abhalten, diesem System ein Stück weit kritisch zu begegnen, denn obwohl wir hier häufig das Gefühl haben, dass die duale Ausbildung eigentlich das Normale ist, müssen wir doch zur Kenntnis nehmen, dass gerade einmal 30 Prozent aller Jugendlichen nach der Sek I in diesem System unterkommen.
Das heißt, der größere Teil findet dort gar keinen Platz.
Ich nehme die Glocke zur Kenntnis und komme gern noch einmal wieder.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte hier eines noch einmal ganz deutlich machen: Eine Gesellschaft wie unsere, finde ich, muss ihren Jugendlichen vermitteln, dass jeder Jugendliche in dieser Gesellschaft gebraucht wird, und das kann nicht davon abhängen, welche Fähigkeiten die einzelnen Jugendlichen haben, sondern es muss für jeden einen Platz, eine existenzsichernde Beschäftigung und eine Weiterentwicklung geben.
Damit das funktioniert, braucht man natürlich ganz unterschiedliche Dinge. Wir brauchen auf der einen Seite ausreichende Ausbildungsplätze, weil es eben tatsächlich viele Jugendliche gibt, für die das der richtige Weg ist. Wir hatten in der Vergangenheit in Bremen und Bremerhaven keine ausreichende Ausbildungsplatzanzahl. Daran müssen wir arbeiten, wir müssen gemeinsam schauen, wie wir es schaffen, dass wir wirklich jedem Jugendlichen einen Ausbildungsplatz, wenn er sich einen wünscht, anbieten können.
Wir müssen uns allerdings auch noch einmal mit der Qualität der Ausbildung auseinandersetzen und sie organisieren. Es gibt durchaus eine sehr unterschiedliche Ausbildungsbereitschaft. Das Handwerk ist vorbildlich. Im Handwerk finden 60 Prozent der Jugendlichen einen Ausbildungsplatz, allerdings finden nur zwölf Prozent der Ausgebildeten in diesem Bereich einen Arbeitsplatz. Im Bereich der Ausbildung steht das Handwerk gut da. Es hat auch sehr deutlich erkannt, dass es etwas tun muss, um die Nachfolge zu sichern. Es bemüht sich sehr stark, auch vermehrt Mädchen als Auszubildende zu gewinnen, und es stellt hier ganz attraktive Angebote zur Verfügung.
Dessen ungeachtet kommen wir aber doch nicht daran vorbei, auch zur Kenntnis zu nehmen, dass ein Drittel aller Ausbildungsabbrüche im Handwerk erfolgen. Wir müssen uns doch auch anschauen, wie die Ausbildungssituation in der Realität aussieht, und die Ausbildungsvergütung – Frau Vogt ist darauf eingegangen – ist ein Element. Darüber hinaus haben wir es aber auch zum Teil mit Ausbildungsbedingungen zu tun, die einfach nicht interessant und attraktiv für Jugendliche sind. Ich kann es doch jungen Men
schen nicht übel nehmen, wenn sie sich gegen eine Ausbildung im Handwerk entscheiden, weil sie die Bedingungen, die vielleicht immer noch im Hotel- und Gaststättengewerbe existieren, für sich selbst nicht als zielführend ansehen.
Wenn auf der anderen Seite festgestellt wird, dass Betriebe große Probleme mit der Ausbildung haben, weil sie vielleicht unter den Marktbedingungen selbst gar nicht mehr so in der Lage sind, entsprechendes Personal bereitzustellen – welcher Betrieb hat überhaupt noch Ausbilder, ihre Zahl ist in den letzten Jahren deutlich weniger geworden – , dann müssen wir natürlich darauf reagieren. Im Rahmen der Ausbildungsgarantie werden gerade Maßnahmen entwickelt, zum Beispiel ein Jahr schulisch zu organisieren oder in die Verantwortung der Schulen zu legen, um den Betrieben entgegenzukommen, sodass die Jugendlichen dann tatsächlich auch in der Lage sind, in diesen Betrieben ihre Ausbildung hoffentlich erfolgreich zu absolvieren. Das sind Dinge, über die man sprechen muss, das ist gut und richtig.
Wir müssen aber auch darüber sprechen, wenn Sie, Herr Dr. vom Bruch, sagen, dass die berufliche Bildung bei uns nicht im Fokus steht. Es tut es mir dann ehrlich gesagt auch um Herrn Ravens leid, den ich immer als einen Vertreter genau dessen verstanden habe, denn gerade er hat Verschiedenes initiiert.
Das bleibt Ihnen überlassen, Herr Kastendiek!
Wenn ich sehe, welche Protagonisten wir in dem Bereich in Bremen haben, verstehe ich überhaupt nicht, wie man auf die Idee kommt zu behaupten, dass wir darauf keinen Blick haben. Wir haben viele Möglichkeiten darüber hinaus, was ich gerade beschrieben habe, indem wir uns nämlich zum Beispiel noch einmal die Anregungen zum Reformprojekt zur beruflichen Bildung ansehen. Für eine Verbesserung der Übergangsmöglichkeiten von der beruflichen zur hochschulischen Bildung wurde vorgeschlagen, analog zur Schweiz die berufliche Ausbildung mit dem Hochschulzugang zu koppeln.
Wir haben eine Menge getan, um beruflich ausgebildeten Menschen den Hochschulzugang zu erleichtern, aber auch da gibt es ja noch Luft nach oben. Wir hätten also durchaus Möglichkeiten, diese Dinge zu tun. Sie haben eben entschuldigend in die Richtung von Frau Vogt, glaube ich, gesagt, dass Sie in Ihrer Großen Anfrage nicht alles behandeln konnten. Dafür hätte ich großes Verständnis. Ich finde, dass Sie schon sehr viel darin behandeln, in meinen Augen aber auch viel zusammengeworfen haben. Denn neben der Akademikerschwemme, auf die Sie ja immer wieder rekurrieren, versuchen Sie immer wieder zu unterstellen, dass das Bremer Abitur eigentlich
nichts mehr wert ist, beziehungsweise Sie stellen einfach in den Raum, dass das Abitur an Wert verlieren würde, je mehr Menschen Abitur machten. Ich finde, das ist ehrlich gesagt eine infame Feststellung, die sich aus meiner Sicht auch durch nichts belegen lässt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Frau Hauffe! Die ZGF legt alle zwei Jahre einen Bericht, wie wir ihn jetzt hier auch vorliegen haben, vor. Ich finde es immer wieder beeindruckend, wie vielfältig die Tätigkeiten der ZGF sind, denn die ZGF ist ja einerseits Anlaufstelle für die einzelne Frau in Bremen und Bremerhaven, aber sie berät eben auch die hier ansässigen Institutionen, die Expertinnen und Experten und natürlich die Politik in den ganz unterschiedlichen Bereichen Arbeit, Gesundheit und Stadtentwicklung. Das ist angesprochen worden. Wir stellen natürlich immer wieder fest, dass die Gleichberechtigung der Geschlechter lange noch nicht selbstverständlich ist und durchgängig umgesetzt wurde. Daneben aber entwickelt die ZGF auch Initiativen, die weit über Bremen hinaus wahrgenommen werden, und da noch einmal ein ganz herzliches Dankeschön, denn das hat auch maßgeblich, glaube ich, mit Frau Hauffe zu tun. Wir sind in den Bereichen Pille danach, Hebammenvergütung aktiv gewesen, das ist hier schon gesagt worden, aber auch die anonyme Spurensicherung oder die gynäkologische Praxis für behinderte Frauen sind Dinge, die für Bremen, finde ich, wirklich tolle Zeichen innerhalb der Bundesrepublik gesetzt haben.
Das heißt, Bremen hat in Sachen Geschlechtergerechtigkeit in der Bundesrepublik aus meiner Sicht einen richtig guten Ruf, dafür ist auch die ZGF maßgeblich mit verantwortlich. Trotzdem, das muss man sagen, haben wir dann auf der anderen Seite im Hinblick auf die Entgeltgleichheit einen sehr schlechten Ruf. Frau Hauffe hat es ausgeführt, wir sind hier wirklich mit 26 Prozent Entgeltungleichheit auf einem sehr traurigen Spitzenplatz. Wie wir alle wissen und hier ja auch an der einen oder anderen Stelle schon diskutiert haben, hat das ja unterschiedliche Gründe, sie sind zum Teil auch genannt worden. Wir haben einerseits eine Frauenerwerbstätigkeit in Bremen, die sich eben überwiegend in den Bereichen abbildet, in denen niedrige Bezahlung, ein hoher Anteil an Teilzeitbeschäftigung und Minijobs eine Rolle spielen. Wir haben das strukturelle Merkmal der deutlich schlechteren Bezahlung der Berufe, die mit menschlichen Dienstleistungen zu tun haben. Aus meiner Sicht ist es überhaupt nicht hinnehmbar, dass der Umgang mit Menschen so viel schlechter, nicht gewertet – wir reden immer davon, wie wertvoll das alles ist –, aber bezahlt wird als zum Beispiel der Umgang mit Informationstechnologien oder die Arbeit im produzierenden Gewerbe.
Letztlich haben wir immer noch eine Situation, in der Frauen überwiegend für die Familien- und Sorgearbeit zuständig sind, egal, ob es um Kinder oder Eltern geht, das ist immer noch überwiegend Sache der Frauen. Das bedeutet, dass wir hier Beeinträchtigungen in den weiblichen Erwerbsbiografien haben, die dann wiederum dazu führen, dass Altersarmut überwiegend weiblich ist.
Ich bin froh, dass wir hier in Bremen, insbesondere in der Stadt Bremen, so viel getan haben, um die Kinderbetreuungsmöglichkeiten deutlich auszuweiten. In Bremerhaven ist das auch geschehen, obwohl wir dort, denke ich, noch sehr viel mehr zu tun haben. Aber, es ist hier schon gesagt worden, natürlich kann es nicht ausschließlich Sache des Staates, der einzelnen Frau sein, sondern auch die Unternehmen, die ja hier sehr deutlich den Wunsch nach Fachkräften äußern, müssen die Unternehmenskultur dahingehend verändern, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es eben Frauen und Männern ermöglichen, ihre existenzsichernde Beschäftigung mit den familiären Tätigkeiten zu vereinbaren.
Meine Damen und Herren, wir haben gehört, wir haben hier 5 Minuten Redezeit. Wir haben nicht die Möglichkeit, das alles noch einmal auszuführen, was in diesem ZGF-Bericht ausgeführt wird. Ich möchte Sie bitten, diesen ruhig noch einmal aufmerksam zu lesen. Ich möchte aber nicht versäumen, noch einen Hinweis zu geben. Ich sehe durchaus manchmal eine Situation, dass eben die Geschlechterdiskriminierung zunehmend wieder als individuell wahrgenommen wird. Dass das System, das tatsächlich strukturell zu verändern ist, mittlerweile durchaus wieder sehr stark als persönliches Versagen wahrgenommen wird, und da bin ich sehr froh, dass Frau Hauffe hier in den letzten 2 Jahren sehr erfolgreich junge Frauen gewonnen hat. Denn wir müssen dafür sorgen, dass junge Menschen das System in Gänze betrachten und nicht individuelles Versagen ableiten, wenn letztlich eine Struktur nicht in Ordnung ist. In diesem Sinne, denke ich, liege noch viel vor uns. – Ich bedanke für mich für ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gewalt an Frauen und Mädchen gibt es überall, sie ist nicht an irgendwelche Schichten oder Zuordnungen gebunden, sie wird aber gern an die Seite geschoben. Dieser Bericht, den wir alle zwei Jahre bekommen, ist eine gute Möglichkeit, dieses Thema aus der Tabuzone zu holen und hier auch offen zu debattieren, deshalb herzlichen Dank dafür!
Der Bericht führt einerseits aus, welches Hilfesystem wir in Bremen haben und welche zusätzlichen finanziellen Leistungen wir diesem Hilfesystem zugeführt haben. Ich bin sehr froh, dass es hier gelungen ist, die entsprechend gut arbeitenden Beratungsinstitutionen in Bremen ein Stück weit abzusichern, und das werden wir hoffentlich auch in Zukunft fortsetzen können.
Der Bericht weist andererseits aber auch aus, dass die Zahl der Wegweisungen interessanterweise gesunken ist, während die Zahl der Polizeieinsätze ohne Wegweisung gestiegen ist. Dafür habe ich keine Erklärung gefunden, dem würde ich noch einmal nachgehen wollen, weil ich denke, dass man sich das schon einmal näher anschauen muss, was sich eigentlich dahinter verbirgt. Er weist auch darauf hin, dass es Zweifel gibt, ob die alleinige Zuständigkeit der Familiengerichte für Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung sich überhaupt bewährt hat. Es soll auf der Bundesebene geprüft werden, ob die Herausnahme der Nachbarschaftsstreitigkeiten aus der Zuständigkeit der Familiengerichte hier vielleicht vorteilhaft wäre. Das kann ich an dieser Stelle gar nicht beurteilen, aber ich finde, das ist ebenfalls etwas, was man sich noch einmal anschauen und dessen man sich annehmen muss.
Wir finden Informationen über die zukünftigen Schwerpunkte, Frau Hoch hat hier schon darauf hingewiesen, es sind bestimmte Frauengruppen. Es gibt einerseits die Gruppe der Migrantinnen, und da sind jetzt natürlich auch die Flüchtlinge in einem ganz besonderen Fokus, den wir, wie ich finde, haben müssen, denn hier – das wissen wir alle – geht es um unsägliches Leid, das diese Frauen erlitten haben und dem wir hier in Bremen irgendwie begegnen müssen. Wir haben einerseits die Institutionen, aber andererseits eben auch die Situation der Frauenhäuser, die wir hier ja schon häufiger diskutiert haben, die eben aus ihrer, ich sage einmal, Finanzierung heraus ganz bestimmte Gruppen von Frauen nicht berücksichtigen können. Wir haben einen Zuschuss gegeben, aber da die Finanzierung erst einmal auf Frauen abzielt, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehungsweise dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, gibt es Gruppen, die herausfallen. Dort muss eigentlich perspektivisch auf der Bundesebene eine Regelung getroffen werden, dass es eine auskömmliche Finanzierung gibt.
Im Hinblick auf den Schwerpunkt für behinderte Frauen finde ich den Beschluss der GFMK, der Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen,
noch einmal ganz interessant, der vorsieht, dass Beauftragte in den Einrichtungen eingesetzt werden, in denen behinderte Frauen leben. Ich meine, dass es gut wäre, wenn sich auch Bremen das zum Vorbild nähme und hier entsprechend sensibilisieren und tatsächlich auch flächendeckend dafür sorgen würde, dass es solche Beauftragten gibt.
Wir haben in der Vergangenheit mit den zusätzlichen Haushaltsmitteln auch dafür gesorgt, dass die Beratungsangebote für schlagende Männer verstärkt werden, denn jeder Mann, der davor bewahrt wird, eine Frau zu schlagen, ist besser, als das Geld anschließend in die Beratung von geschlagenen Frauen zu investieren. Ich möchte das eine jetzt nicht gegen das andere stellen, aber ich glaube, das ist auf jeden Fall eine wichtige Maßnahme.
Wir müssen aber auch – und darauf hat mich die Veranstaltung zum Umgang mit dem Sorgerecht gebracht, die die ZGF und der Gleichstellungsausschuss gemeinsam organisiert haben – hier in Bremen darauf schauen, wie wir mit gewalttätigen Vätern umgehen, die ja hier dann trotzdem ganz häufig noch weiterhin das Sorgerecht ausüben können, einfach weil die Einschätzung zurzeit wohl so ist, dass das gemeinsame Sorgerecht das beste und allein selig machende Sorgerecht ist.
Ein Satz noch dazu! Alles in allem gibt es bisher nicht die Evaluation zur Arbeit im Hinblick auf den Gewaltbereich, ich denke aber, dass uns das dann hoffentlich demnächst auch vorgelegt werden kann. – Recht herzlichen Dank!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie wird bei Stellenangeboten auf dem Schwarzen Brett von www.bremen.de sichergestellt, dass die Vorgaben des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes eingehalten werden?
Zweitens: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, um die Verfasserinnen/Verfasser von Stellenanzeigen und Minijobangeboten deutlicher als bisher auf die Vorgaben des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hinzuweisen?
Ich finde gut, dass wir diesen Text verlinken. Vor einiger Zeit haben wir einen Antrag zur sexistischen Werbung auf öffentlichen Flächen in die Bürgerschaft eingebracht. Ich frage, ob in diesem Zusammenhang, der diskutiert wird und bei dem Maßnahmen entwickelt werden, nicht auch die Möglichkeit besteht, bremen.de und die hier diskutierte kundige Stelle einzubinden, sodass sie eine Sichtung vornimmt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Bödeker, die – so sage ich es einmal – Neustrukturierung der Krankenhauslandschaft in Bremerhaven ist ganz bestimmt kein Ruhmesblatt. Ich wäre die Letzte, die das behaupten würde. Aber Ihre Große Anfrage ist das auch nicht, wenn man sich die Antworten des Senats anschaut, denn das, was Sie in Ihren Fragen immer wieder versuchen herauszuarbeiten, das haben wir hier bereits mehrere Male diskutiert. Das ist allen eigentlich hinlänglich bekannt. Sie vermischen das jetzt in Ihrer Debatte noch einmal mit der Zuschreibung von Zuständigkeiten oder nicht vorhandenen Zuständigkeiten. Das kann man alles gern machen, aus meiner Sicht ist das aber überhaupt nicht lösungsorientiert.
Deswegen war meine Vorstellung von dieser Rede auch, dass ich erst einmal auf die Antworten des Senats eingehe beziehungsweise Ihre Fragen, die Sie gestellt haben. Sie fragen, wie Sie das schon häufiger an dieser Stelle getan haben, nach den Versorgungsaufträgen: Was wird aus den Versorgungsaufträgen? Da geben wir gebetsmühlenartig dieselbe Antwort – viele wissen das vielleicht noch aus der letzten Debatte –: Die Versorgungsaufträge sind fest, der neue Besitzer der Kliniken muss diese Versorgungsaufträge übernehmen. – Das hat er nach meiner Kenntnis bisher auch getan. Wir sind aber in Gesprächen zu einer neuen Landeskrankenhausplanung. Da wird auch ganz deutlich: Selbstverständlich interessiert es den Landtag, was in Bremerhaven in den Kliniken oder mit den Kliniken passiert, denn wir haben eine Landeskrankenhausplanung.
Aber wie eben schon gesagt: Die Versorgungssituation ist zunächst einmal nicht in Frage gestellt, da haben wir eine Fortsetzung der Versorgungsaufträge und dessen, was wir auch bisher gehabt haben. Wir haben – ich zumindest nur – aus der Presse von einigen Gedankenspielen von AMEOS erfahren, was sie sich vielleicht noch alles vorstellen können. Wir erfahren das, was wir auch hier schon verschiedene Male diskutiert haben, dass so ein privater Anbieter selbstverständlich ein hohes Interesse daran hat, lukrative Bereiche für sich zu erschließen und damit – so sage ich es einmal – natürlich auch eine Konkurrenz für unser kommunales Klinikum sein wird. Da sind wir – so finde ich – gehalten, im Rahmen der Verteilung der Versorgungsaufträge ein P davorzusetzen. Dem muss man nicht zwangsweise folgen. Da hat man Entscheidungsmöglichkeiten.
Wir haben aber auch erfahren – darüber bin ich ganz froh –, dass AMEOS erklärt hat, dass es eine weitere Zusammenarbeit bei dem Frau-und-KindZentrum geben wird. Es wurde gerade – alle Bremerhavenerinnen und Bremerhavener hat das sehr gefreut – der Umbau der neonatologischen Station am Klinikum Bremerhaven eingeweiht. Damit sind wir endlich an der Stelle, die wir schon lange für uns Bremerhavenerinnen erwartet haben, dass eben tatsächlich dort eine angemessene Versorgung stattfinden kann.
Sie fragen nach dem Personal. Das haben wir hier auch schon verschiedentlich diskutiert. Das ist eine fürchterliche Situation für das Personal, nicht erst jetzt. Seit Jahren sind die Beschäftigten dort an den Häusern in einer Unsicherheit, was mit ihnen passiert. Da möchte ich nicht in deren Haut stecken. Die haben Angebote gemacht. Die Geschäftsführung hat nicht mit ihnen geredet.
Es ist zwar in Aussicht gestellt worden, dass ihre Verträge bis 2015 erst einmal nicht angefasst werden. Aber wir wissen doch – Sie haben davon gehört, ich habe davon gehört –, dass es Beschäftigte mit Zeitverträgen gibt, deren Verträge nicht verlängert werden. Selbstverständlich zeichnet sich das ab. Das haben wir doch vorher gewusst. Deswegen wäre mein Petitum immer: möglichst viele kommunale Kliniken, möglichst keine privaten Betreiber! Wenn Sie als CDU das genauso sehen, freut es mich. Dann würde es mich freuen, wenn Sie das auch in Bremen so sehen. Ich glaube, dass das eine gute Perspektive wäre.
Ich habe der Presse auch entnommen, dass der neue Träger bis zum Jahresende das neue medizinische
Konzept auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorstellen wird. Vielleicht wissen wir zum Jahresende mehr.
Meine Damen und Herren, ich halte die Debatte, die hier von Herrn Bödeker aufgemacht wurde, für überflüssig. Wir müssen schauen, wie es weitergeht. Wir haben ein hohes Interesse daran, die medizinische, die pflegerische Versorgung in Bremerhaven und in seinem Umland nicht nur abzusichern, sondern auch weiterzuentwickeln. Dafür ist es ganz sicher nötig, dass man in Gesprächen zusammenkommt – sowohl mit den Kostenträgern, als auch den Kassen, wie auch mit dem Land Niedersachsen, dem Magistrat und dem Senat. Ich gehe davon aus, dass das auch passieren wird, damit wir Perspektiven für den Gesundheitsstandort Bremerhaven haben. – Ich bedanke mich!
Herr Staatsrat, ich muss noch einmal nachfragen, ich weiß nicht, ob ich es richtig verstanden habe: Sie sprechen davon, dass es eine neue einheitliche Qualifikationsanerkennungsverordnung für Lehrkräfte geben soll. Wann ist damit zu rechnen, dass es diese geben wird?
Ich habe noch eine Zusatzfrage, und die schließt auch an die erste Frage von. Frau Dr. Mohammadzadeh an. Sie haben ausgeführt, dass es 44 Anträge gibt, von denen 20 nicht vollständig sind, aber die verbleibenden 24 sind vollständig. Da habe ich ihre Frage so verstanden, wie mit diesen 24 Fällen umgegangen wurde, aber leider keine Antwort. Wurden sie positiv beschieden, oder wurden sie abgelehnt?
Da würde ich gern noch einmal nachfragen: Bei wie vielen Personen ist diese Anerkennung, sage ich einmal, positiv verlaufen?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die „Bremer Vereinbarung für Ausbildung und Fachkräftesicherung“ wurde in diesem Jahr erneut zwischen den 28 Partnerinnen und Partnern, den Kammern, also den Unternehmensverbänden, und den Senatsressorts abgeschlossen, und vorrangiges Ziel ist wiederum, die Zahl der Ausbildungsplätze deutlich zu steigern. Diese Vereinbarung hat sich als Instrument zur Verbesserung der beruflichen Perspektiven junger Menschen bewährt, auch wenn sich die Zahl der Ausbildungsplätze gerade jetzt nicht wie erwünscht erhöht hat
Obwohl diese Vereinbarung insgesamt als Erfolgsmodell gesehen werden kann, hat sie doch Defizite bei der Geschlechtergerechtigkeit, denn die Maßnahmen konzentrieren sich nach wie vor deutlich stärker auf männerdominierte Bereiche und berücksichtigen die spezifischen Frauenthemen eher beiläufig, und das, obwohl die Verwaltung geschlechtergerecht handeln müsste und auch die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Chancengleichheit von Frauen und Männern anstreben.
Ein Problem ist, dass wir immer noch nicht alle Zahlen und Tabellen geschlechtsspezifisch ausweisen, und das leider seit Langem. Darüber hinaus werden aber auch die unterschiedlichen Voraussetzungen, die Ziele und Lebenssituationen von jungen
Frauen und Männern nicht ausreichend analysiert. Selbst dort, wo wir Zahlenmaterial haben, wird eben dann die Unterschiedlichkeit in den Perspektiven nicht entsprechend berücksichtigt. Wir haben hier zwar Projekte ausgewiesen, die insbesondere junge Mädchen zum Beispiel an Berufe aus dem gewerblichtechnischen Bereich oder aus den MINT-Bereichen heranführen sollen, aber wir wissen alle, dass wir bei der Veränderung dieser Interessenlagen immer noch nicht erfolgreich genug sind und die Zahl derer, für die solche Perspektiven tatsächlich infrage kommen, noch deutlich zu gering ist. Problematisch ist aus meiner Sicht, dass wir zwar konstatieren, was dort in der Vereinbarung auch durchaus aufgeführt wird, dass es nämlich zum Beispiel im Handwerk deutlich mehr Ausbildungsabbrüche bei jungen Frauen gibt, dies aber nicht mit entsprechenden Maßnahmen hinterlegt, die dem entgegensteuern.
Lassen Sie mich an dieser Stelle aber auch noch einmal etwas Grundsätzliches sagen, wenn wir über das Thema Ausbildung reden! In Deutschland, aber auch in Bremen verstehen wir sehr häufig unter dem Begriff Ausbildung die duale Ausbildung, also das, was eben überwiegend von jungen Männern nachgefragt wird. Gerade bei jungen Frauen haben wir es aber sehr häufig mit Menschen zu tun, die eher in die Gesundheitsbereiche und die sozialen Bereiche gehen und dort ganz häufig gar keine duale Ausbildung anstreben, weil es sie gar nicht gibt, sondern in die schulische Ausbildung gehen. Deshalb muss im Prinzip, wenn es um Ausbildungsperspektiven geht, dieser Bereich deutlich stärker in den Blick genommen werden, denn er ist nicht irgendwie ein Nebenprodukt, sondern ein ganz eigenständiger Bereich, sage ich einmal, der neben der dualen Ausbildung steht,
und wenn wir die Zahl der Ausbildungsplätze erhöhen wollen, dann müssen wir eben auch die Zahl der schulischen Ausbildungen deutlich erhöhen.
Noch einmal zurückkommend möchte ich aber auf die Situation derjenigen jungen Leute eingehen, die keine Ausbildung haben. Wenn wir uns die Menschen ohne Ausbildung und ohne Migrationshintergrund anschauen, stellen wir fest, dass sowohl die jungen Männer als auch die jungen Frauen hier zahlenmäßig eher gleich vorkommen. Wenn wir uns aber die Menschen mit Migrationshintergrund anschauen, stellen wir fest, dass deutlich mehr junge Frauen mit Migrationshintergrund keine Berufsausbildung haben. Man sagt, insgesamt seien bei den Frauen mit türkischem Hintergrund sogar 60 Prozent ohne Berufsausbildung, und was das für die Perspektive dieser Frauen bedeutet, muss ich an dieser Stelle nicht ausführen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, es ist deutlich geworden, dass die Geschlechterfrage durchaus eine wichtige Rolle bei der Frage der Ausbildung spielt, und deswegen finden wir es wichtig, dass die ZGF auch hier in der Vereinbarung zukünftig mit am Tisch sitzt – uns ist signalisiert worden, dass das auch so sein soll, dafür bedanke ich mich ganz herzlich! –, aber wir erwarten auch, dass die Geschlechtergerechtigkeit und der Blick auf alle Ausbildungsfelder Bestandteil sämtlicher künftiger Vereinbarungen wird.
Für die bis zum Jahr 2017 geltende aktuelle Vereinbarung schlagen wir deshalb vor, diese Aspekte – obwohl nicht ausdrücklich berücksichtigt – als Kriterien bei der Bewertung der erreichten Ergebnisse heranzuziehen, und unser Antrag soll dazu beitragen, die Bremer Vereinbarung geschlechtergerecht fortzuschreiben. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung!
Herr Präsident, meine
Damen und Herren! Herr Bensch, die Verkaufsver handlungen der DRK-Stiftung sind abgeschlossen. Zu meinem großen Bedauern ist genau das eingetreten, was wir auch häufig erwartet haben: Es ist eben nicht ein gemeinnütziger Träger zum Zuge gekom men, sondern mit der AMEOS-Gruppe ein privater Träger. Wir alle wissen, dass hier für die Zukunft ab jetzt harte wirtschaftliche Interessen im Vordergrund
stehen werden, das zeigt sich insbesondere schon in der Berichterstattung in der „Nordsee-Zeitung“. Natürlich wird diese Gruppe ein Interesse haben, die finanziell lukrativen Bereiche bei sich zu versam meln, und die Bereiche, die nicht lukrativ sind, dann vielleicht auch entsprechend abzugeben.
Nach diesem Verkauf wird es aber nun zu Verhand
lungen zur Landeskrankenhausplanung kommen, und zwar gemeinsam zwischen dem neuen Träger und den Kassen, dem Magistrat sowie dem Senat, und dabei wird natürlich auch die kindermedizini sche Versorgung in Bremerhaven, diskutiert werden, davon gehe ich aus, allerdings aus meiner Sicht nicht in die Richtung, die Sie hier als Horrorszenario beschreiben, dass von einer Aufgabe in irgendeiner Form die Rede sein wird. Ganz im Gegenteil, ich gehe davon aus, dass man in diesen Verhandlungen jetzt sehr viel gezielter darauf schauen wird, ob es nicht zu einer Optimierung kommen kann, denn das, was bisher an zwei Standorten vorhanden ist, ist ja nun nicht die optimale Mutter-Kind-Einheit, wie wir sie beschlossen haben – Frau Hoch ist darauf eingegangen – von der ich ganz klar sage, dass das natürlich weiterhin unser Ziel ist!
Das, was Sie in Ihrem Antrag beschreiben, ist aus
meiner Sicht absurd! Ich glaube, dass Sie genau das tun, was Sie in Ihrem Eingangsstatement, kriti siert haben, dass nämlich Ängste geschürt werden. Sie schüren hier ohne Not Ängste, dass nämlich in Bremerhaven zukünftig keine kindermedizinische Versorgung mehr zur Verfügung stehen wird. Da für gibt es keinen Anlass, und ich finde das ehrlich gesagt verwerflich!
Daher ist Ihr Antrag auch überhaupt nicht hilfreich,
denn mit dem Kauf der Kliniken hat die AMEOSGruppe ja erst einmal den Versorgungsauftrag für die kindermedizinische Versorgung übernommen. Sie wissen sehr gut, dass man den Versorgungsauftrag nicht einfach einmal eben abgeben oder eintauschen kann. Das geht nicht! Man muss sich vielmehr mit den anderen Akteuren an einen Tisch setzen und schau en, wie damit zukünftig umgegangen werden soll.
Das, was Sie in Ihrer Rede erneut getan haben
aber das haben Sie ja auch bereits in den letzten Reden getan –, ist eine Vermengung der Rede über eine Situation, in diesem Fall die kindermedizinische Versorgung betreffend, mit Politiker-Bashing und unhaltbaren Behauptungen. Ich finde, das ist in dieser Situation überhaupt nicht hilfreich!
Sie haben in Ihrer Rede gesagt, dass es Zeit wird, neu und sachlich zu diskutieren, Herr Bensch! Wir diskutieren schon seit Langem sachlich, und wenn Sie das nun auch beginnen wollen, dann freue ich mich darüber!
Ich möchte allerdings nicht versäumen, noch einen
Hinweis zu geben.
Herr Knäpper, vielleicht lassen Sie mich einfach ausreden, anschließend können Sie ja gern fragen! Vielleicht schauen Sie sich noch einmal Ihren Antrag an, denn zumindest in der Fassung, die mir vorliegt, steht im letzten Absatz, bevor Sie zu Ihren Antrags punkten kommen, dass es für Eltern und Kinder weder unzumutbar noch verantwortungsvoll wäre, für Notfallbehandlungen nach Bremen zu fahren! Vielleicht hier noch einmal ganz kurz der Hinweis auf eine Korrektur in Ihrem Text!
Wir fragen den Senat:
Erstens: In welcher Form können die Beamtinnen
und Beamte eine Auskunft über ihren bisher erreich ten und zukünftigen Versorgungsanspruch erhalten?
Zweitens: Sieht der Senat die Möglichkeit, den
Beamtinnen und Beamten im Land Bremen einen Anspruch auf eine regelmäßige Versorgungsauskunft einzuräumen?
Drittens: Wenn ja, in welcher Form könnte dieser
Anspruch umgesetzt werden?
Das System der Versor
gungsberechnung ist außerordentlich kompliziert, das wissen wir beide, und es ist personalintensiv, das habe ich verstanden. Man wird sicherlich nicht immer wieder eine Versorgungsauskunft bekommen können. Ist Ihnen andererseits aber bekannt, dass wir gerade in dem Bereich sehr viele Teilzeitbeschäftigte haben – und wenn, sind es ja insbesondere Frauen, die über viele Jahre teilzeitbeschäftigt sind – und es durchaus sein könnte, wenn es eine regelmäßige Versorgungsauskunft, zum Beispiel ab dem 55. Le bensjahr geben würde, dass dann die Möglichkeit ergriffen würde, die Stunden aufzustocken, um damit auch eine auskömmliche Versorgung im Alter zu organisieren? Deswegen meine Frage, also unab hängig davon und nicht bei jedem Anlass: Können Sie sich vorstellen, in eine Prüfung einzutreten, die eine einmalige Auskunft bei langjährigen Teilzeit beschäftigten ermöglicht, sodass dann tatsächlich noch einmal eine Möglichkeit auf Aufstockung der Stunden ergriffen werden kann?
Ich habe verstanden, dass
der Aufwand zu groß ist, aber ich habe Sie auch so verstanden, dass Teilzeitbeschäftigte die Möglichkeit haben müssen, zum Beispiel ab 55 Jahren, eine ein malige Auskunft zu bekommen, und das gilt sowohl für Bremen als auch für Bremerhaven?
Herr Präsident, meine
Damen und Herren! Herr Hinners, herzlichen Dank für Ihre Große Anfrage! Dieses Thema haben wir an dieser Stelle ja schon häufiger debattiert, und die Antwort des Senats liefert uns viele Zahlen, die Sie ja auch genannt haben, deshalb verzichte ich auf ein Wiederholen dieser Zahlen. Es wird ganz deutlich, dass eigentlich nur eine relativ geringe Anzahl von Vergewaltigungen und sexuellen Nötigungen zur An zeige kommt, die Anzahl Einstellungen der Verfahren sogar gestiegen ist und die Zahl der Verurteilungen geringer geworden ist. Ich unterstütze Sie sehr da rin, Herr Hinners, dass der Senat das vielleicht zum Anlass nehmen sollte, diese komplexe Problematik, die man sicherlich nicht einfach einmal so anhand der Zahlen bearbeiten kann, hier einmal intensiver zu untersuchen, damit uns die Erkenntnisse darüber, woran das eigentlich liegt, dann tatsächlich auch irgendwann erreichen.
Der Senat spricht davon, dass ihm keine Kenntnisse
über die Dunkelziffer vorliegen. Wir kennen aber die Dunkelfeldstudien aus dem Jahr 2004 für das gesamte Bundesgebiet und aus dem Jahr 2012 für das Land Niedersachsen, nach denen insgesamt gerade einmal fünf Prozent der Frauen, die von strafrechtlich relevanter sexueller Gewalt betroffen sind, dieses Verhalten auch tatsächlich nur zur Anzeige bringen. Ergänzend dazu sagen die Damen vom Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen, dass sie in den letzten sechs Jahren lediglich zwei Fälle hatten, die tatsächlich zu einer Verurteilung geführt haben.
Die zentrale Frage ist deshalb, wie man einer
seits das Anzeigeverhalten der Frauen stärken und unterstützen kann, denn wir wissen alle, dass die Vergewaltigungen in der Regel von Tätern aus dem näheren Umfeld begangen werden und es natürlich aus dieser Situation heraus sehr schwer ist, eine sol che Tat zur Anzeige zu bringen. Andererseits wissen wir aber auch, dass der Ablauf eines Prozesses viele Frauen eher abschreckt als einlädt, eine Vergewal tigung tatsächlich zur Anzeige zu bringen.
Deshalb, denke ich, ist es auch notwendig, sich
den Rahmen noch einmal anzusehen, der dann hier vor Gericht eine Rolle spielt. Diesbezüglich wurde in Ihrer Anfrage auch abgefragt, wie es mit den Bild- und Tonaufnahmen im Rahmen der Erstbefragung aussieht. Der Senat antwortet darauf, dass dies in begründeten Fällen durchaus gemacht wird, aller dings sagen uns die Beratungsinstitutionen, dass es eher die Ausnahme ist. Da frage ich mich, warum. Die Aussagen werden von den Polizistinnen bereits während der Vernehmung am PC transkribiert und den Betroffenen anschließend zur Unterschrift vorge legt. Eine Videoaufzeichnung, eine Videovernehmung mit anschließender Transkription würde, das ist mir schon klar, einen Mehraufwand bedeuten, der aber, wie ich finde, gerechtfertigt wäre.
Es gibt außerdem die Möglichkeit der Simultanü
bertragung bei Gericht. Ich glaube, wir können uns alle vorstellen, wie einem Opfer zumute ist, wenn es vor Gericht dem Täter wieder begegnen muss, und es ist nachvollziehbar, dass das für viele Frauen ein Hemmnis ist. Es gäbe die Möglichkeit, das Ganze in einem anderen Raum per Video aufzunehmen und in den Gerichtssaal zu übertragen. Die technischen Möglichkeiten dafür sind vorhanden, werden aller dings nicht genutzt. Ich würde mich freuen, wenn der Senator auch darauf noch einmal eine Antwort gibt.
Herr Hinners, Sie sind auf die anonyme Spurensi
cherung eingegangen, das ist eine gute Sache. Wir haben uns sehr gefreut, als sie in Bremen eingeführt wurde, stellen allerdings fest, dass sie noch nicht überall bekannt ist, das heißt, das muss natürlich kommuniziert werden. Wir benötigen eine entspre chende Öffentlichkeitsarbeit, die sicherstellt, dass die Frauen auch wissen, dass es dieses Mittel gibt.
Bezüglich Bremerhaven habe ich mich, ehrlich
gesagt, fast verschluckt, denn wir haben schon vor
zwei Jahren besprochen, dass die anonyme Spuren sicherung am Zentralkrankenhaus Reinkenheide gewährleistet werden soll. Ich persönlich bin davon ausgegangen, dass das schon lange umgesetzt ist, aber das ist nicht der Fall. – Deshalb gerade hierfür noch einmal herzlichen Dank für Ihre Anfrage!
Herr Präsident, meine
Damen und Herren! Die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist in Deutschland häufig immer noch keine Wirklichkeit, das wissen wir alle, wie wir hier sitzen. Nach wie vor verdienen Frauen deutlich weniger als Männer, der Equal Pay Day führt uns das jedes Jahr noch einmal richtig vor Augen. Auch in Führungspositionen, egal ob in der Wirtschaft, Wissenschaft oder Verwaltung, kommen sie immer noch zu wenig vor. Ich erspare es mir, jetzt noch einmal auf Zahlen einzugehen, wie es meine Vorrednerinnen hier bereits getan haben, das kritisieren wir in Bremen aber auch schon sehr lange.
Frau Häsler, Sie haben völlig recht, wenn man
sich Ziele steckt, wenn man kritisiert, dann muss man auch Maßnahmen auflegen. Wir kritisieren aber eben nicht nur, sondern wir handeln durchaus, denn nicht umsonst liegt der Anteil von Frauen in den Aufsichtsräten in Bremen bei 43,5 Prozent und in den Geschäftsführungen bei 23,8 Prozent in den bremischen öffentlichen Gesellschaften und ist im Vergleich zu den Stadtstaaten und im Bund damit am höchsten.
Wir haben in Bremen bereits in der letzten Legisla
turperiode beschlossen, dass der Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes auf die öffentlichen Gesellschaften übertragen wurde, und das ist übri gens – für die, die es noch nicht wissen – mittlerweile auch in Bremerhaven der Fall,
und unser Koalitionsvertrag enthält natürlich die Forderung, dass beide Geschlechter jeweils mit 40 Prozent in den Aufsichtsräten der öffentlichen Unternehmen vertreten sein müssen. Vonseiten des Senats, das haben wir gehört, wird diese Quote erfüllt. Wenn Frau Häsler auf die Arbeitnehmerin nenvertreterinnen eingegangen ist, die hier deutlich überrepräsentiert sind, dann, finde ich, sollten wir nicht so tun, als seien sie Führungskräfte zweiter Klasse, sondern dann freuen wir uns genauso, wenn sie in den Aufsichtsräten sitzen,
denn leider ist auch da die Welt nicht immer nur schön, wir haben auch durchaus Arbeitnehmerver treter, die leider keine Frau an der Seite haben. Es gibt da durchaus auch Nachholbedarf, nicht nur an anderer Stelle.
Meine Damen und Herren, wir haben auch ver
einbart, dass bei den Tantiemevereinbarungen mit den Geschäftsführenden als ein Leistungskriterium die Erhöhung des Frauenanteils eingeführt wird. Da, sage ich einmal ganz ehrlich, wüsste ich sehr gern, ob es auch Situationen gab, dass diese Tantieme nicht gezahlt wurde. Mich interessiert also, was ei gentlich passiert, wenn es Tantiemevereinbarungen über Tantiemen gibt und die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden. Vielleicht können wir demnächst auch darüber einmal Auskunft bekommen.
Alles in allem sind wir in Bremen recht gut, das
haben alle meine Vorrednerinnen bestärkt, und trotz dem sind wir noch lange nicht zufrieden. Deswegen sind wir natürlich froh, dass die neue Bundesfrauen ministerin Frau Schwesig dieses Thema mit deutlich mehr Engagement bearbeitet als ihre Vorgängerin Frau Schröder, die bekanntlich auf freiwillige Ver einbarungen setzte.
Jetzt wurden endlich Leitlinien für ein Gesetz für
die gleichberechtige Teilhabe von Frauen und Män nern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst formuliert. Ein Referen tenentwurf auf der Grundlage dieser Leitlinien wird zurzeit ebenfalls erarbeitet, sodass hoffentlich mit einer verbindlichen Quote bald mehr hervorragend qualifizierte Frauen in den Chefetagen zu finden sind, denn – das ist doch hoffentlich allen klar, die hier sitzen – es gibt genügend qualifizierte Frauen, man muss sie nur wollen, und man muss die Hindernisse abbauen, die bisher verhindert haben, dass sie dort ankommen.
Frau Senatorin, ich gehe davon aus, dass Sie den Zustand, den Sie eben beschrieben haben, genauso unbefriedigend finden wie ich und alle anderen in diesem Hause auch. Daher meine Frage: Würden Sie darüber nachdenken, andere Maßnahmen zu ergreifen, zum Beispiel eine Kanzlei zu beauftragen? Wir alle wenden uns gegen Inkassounternehmen, die hier tätig werden sollen, aber man muss doch überlegen, dass bei diesen Zahlen, die Sie hier dargestellt haben, vielleicht andere Lösungen zielführender sind.
Frau Senatorin, Sie haben in der Antwort ausgeführt, dass bereits 17 Schulen eine externe Evaluation durchgeführt haben. Nun haben wir insgesamt über 100 Schulen in dem Bereich. Wie viele Schulen werden, sage ich einmal, innerhalb eines Jahres fremdevaluiert, und wann haben wir davon auszugehen, dass tatsächlich alle Schulen diesen Prozess einmal durchlaufen haben, oder gehen Sie davon aus, dass nicht alle Schulen diesen Prozess durchlaufen müssen?
Sie können aber nicht konkreter werden, ich sage einmal, wie viele Schulen in Bremen oder Bremerhaven davon in diesem Jahr dann betroffen sein werden?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vor Kurzem titelte das „Sonntagsjournal“ in Bremerhaven einen Artikel mit „Jobmotoren laufen ohne Frauen“ und führte aus, dass in der Vergangenheit zwar viele neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze geschaffen worden sind, allerdings nur in ganz kleinem Umfang für Frauen. Aus der Antwort des Senats, die uns hier vorliegt, können wir entnehmen, dass das nicht nur für Bremerhaven gilt, sondern leider auch für Bremen.
Mit dem Landesinvestitionsprogramm fördert das Land einzelbetriebliche Investitionen, um den wirtschaftlichen Strukturwandel zu stützen und Arbeitsplätze zu schaffen, aber auch zu sichern. Dabei liegt aber der Hauptschwerpunkt auf dem produzierenden Gewerbe und den unternehmensnahen Dienstleistungen, wie zum Beispiel der Logistik, dem Großund Versandhandel, den Ingenieurdienstleistungen, und damit auf einem Bereich, in dem überwiegend Männer arbeiten, nämlich fast zu 75 Prozent. Das hierdurch mehr Männer- als Frauenarbeitsplätze mit öffentlicher Förderung entstehen, kann nicht in unserem Sinne sein und widerspricht dem, was wir mit Gender-Mainstreaming eigentlich verabredet haben.
Wir haben darüber hinaus, denke ich, alle ein gemeinsames Interesse daran, die Erwerbsarbeit von Frauen zu steigern, und zwar natürlich vorrangig deshalb, damit Frauen ebenso wie Männer ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten können, aber auch
in zweiter Linie, um dem immer wieder beschriebenen Fachkräftebedarf entsprechend entgegenzuwirken. Deshalb heißt es auch in der Antwort des Senats, in der Personengruppe der Frauen liege das größte Aktivierungspotenzial. Somit, meine Damen und Herren, sind die Voraussetzungen gar nicht schlecht.
Die Realität zeigt allerdings, dass es bisher nicht gelungen ist, das Potenzial der Frauen für Bremen zufriedenstellend zu erschließen, denn Bremens Wirtschaft ist nun einmal gewerblich-technisch dominiert, und diese Branchen liegen eben nicht im Fokus der Frauen, allerdings zunehmend auch immer weniger in dem der Männer. Um das zu verändern, sollten hier alle an einem Strang ziehen. Die Fachkräftestrategie des Senats tut gut daran, konkrete Maßnahmen zu entwickeln, die das Interesse an diesen Arbeitsplätzen insbesondere bei Frauen stärken, aber auch die personenbezogenen Dienstleistungsbereiche, die traditionell eher von Frauen nachgefragt werden, auszuweiten.
Die Berufsorientierung an den Schulen bemüht sich seit Langem, das Interesse der Jugendlichen auf Bereiche zu lenken, die eben nicht dem typischen Rollenverständnis entsprechen, und neben der Arbeitsförderung, die dies ja ausdrücklich als Auftrag annimmt, sollte auch die Wirtschaftsförderung dazu beitragen, das bestehende Geschlechterungleichgewicht in den unterschiedlichen Bereichen und Branchen zu beseitigen und Frauen damit stärker in die meist besser bezahlten Jobs zukunftsorientierter Branchen zu führen.
Mit welchen Instrumenten kann das gehen? In der Antwort des Senats wird die Bonusförderung ausgeführt, das ist nur ein ganz kleiner Bereich. Da werden die Planzahlen zwar durchaus auch übererfüllt, das ist gut und richtig, die Bedeutung dieses Instruments bezogen auf die Gesamtförderung ist allerdings nur gering und wird von den Betrieben häufig nicht als besonders attraktiv angesehen. Deswegen ist es richtig, dass der Senat prüft, durch Veränderungen der Förderkriterien hier jetzt im Sinne der Ausführungen eben die Beschäftigung von Frauen zu steigern. Aus meiner Sicht sollte aber auch überlegt werden, ob zum Beispiel Auflagen bei der Vergabe von Fördergeldern besser wirken als die ausgelobten Boni.
Bei der Existenzgründungsberatung haben wir mit B.E.G.IN für alle eine zentrale Anlaufstelle im Lande Bremen. Die Erfahrungen zeigen allerdings, dass es durchaus Unterschiede im Gründungsverhalten von Frauen und Männern gibt. Frauen, so wird ausgeführt, gründen eher überlegter, mit weniger Kapitaleinsatz und nutzen auch vorhandene Beratungsangebote intensiver. Die Überlebensrate ihrer Betriebe wird deshalb sogar als höher eingeschätzt.
Um Frauen gezielt in ihrem Gründungsvorhaben zu stärken oder ihre Gründungsneigung zu fördern, gibt es frauenspezifische Gründungsberatungs- und Coachingreihen. Beides hat sich bewährt, mittlerweile
sind es rund 45 Prozent aller Gründungen, die durch Frauen erfolgen. Feststellen müssen wir allerdings, dass der Anteil der abhängig Beschäftigten dort nicht besonders hoch ist, es sind eher immer kleine Unternehmen, die dadurch entstehen.
Bewährt hat sich aber auch der Starthilfefonds, ein Existenzgründerkredit für Frauen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Aus unserer Sicht muss er unbedingt fortgesetzt werden!
Die aufgeführten Instrumente, das wissen Sie selbst, reichen nicht aus, um eine angemessene Anzahl von Frauenarbeitsplätzen in den zukunftsorientierten Bereichen zu schaffen, das können wir ja täglich feststellen. Deshalb, so hat Herr Schnorrenberger in dem Interview im „Sonntagsjournal“ ausgeführt, müssen Unternehmen die Jobs für Frauen attraktiver präsentieren. Das ist richtig. Ich möchte aber noch hinzufügen, aus meiner Sicht müssen Unternehmen Frauen geradezu einladen, bei ihnen zu arbeiten, und aus unserer Sicht sollten die Fördergesellschaften gemeinsam mit den hier vorhandenen Partnerinnen und Partnern – also der Handelskammer, belladonna, ich kann sie nicht alle aufzählen – Betriebe aktiv bei der Akquisition von Arbeitnehmerinnen unterstützen.
Das beginnt aus meiner Sicht bereits bei der Stellenanzeige. Untersuchungen haben gezeigt, dass schon die Formulierung einer Ausschreibung darüber entscheidet, ob eine Frau oder ein Mann zum Zuge kommt, weil Frauen sich häufig gar nicht bewerben, denn, das hat man jetzt herausgefunden, sie fühlen sich zum Beispiel von Begriffen wie zielstrebig und durchsetzungsfähig überhaupt nicht angesprochen.
Ich komme zum Schluss!
Ich bin der Meinung, meine Damen und Herren, dass hier durchaus einiges auf den Weg gebracht wurde. Gute Elemente aus der Antwort des Senats machen aber deutlich, was noch zu tun ist. Wir können damit nicht zufrieden sein, sondern es muss weiterhin gelten, dass die Quote der Frauen auf diesen geförderten Arbeitsplätzen deutlich höher werden muss!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch ich will ganz deutlich sagen, es geht natürlich um die Unternehmen, aber wir können es nicht den Unternehmen allein überlassen, zumindest nicht an den Stellen, an denen die Unternehmen gefördert werden wollen.
Wenn öffentliches Geld eingesetzt wird, dann müssen auch öffentliche Interessen mit diesem Geld realisiert werden. Wir haben verbunden mit einer Förderung vor einigen Jahren bei der Ausbildung folgendes Prinzip umgesetzt: Dort, wo öffentliches Geld fließt, sind wir der Meinung, müssen sich die Unternehmen auch entsprechend an der Ausbildung beteiligen. Ich bin durchaus der Meinung – genau wie meine Vorrednerin –, dass, wenn öffentliches Geld fließt, wir in diesem Fall auch unsere Forderung nach Gleichstellung beziehungsweise nach Förderung von Frauenarbeitsplätzen verknüpfen müssen.
Auch mich haben in der Antwort des Senats zwar die verschiedenen Maßnahmen gefreut, die aufgeführt sind, und ich will sie auch überhaupt nicht schlechtreden. Ich glaube, dass es in Bremen durchaus ein Bewusstsein für das Thema gibt und sich mit diesem Thema auch auseinandergesetzt wird, aber das Ergebnis, das habe ich bereits in meinem ersten Beitrag gesagt, ist absolut unzulänglich.
Noch haben wir nicht den Erfolg, den wir uns wünschen. Das hängt mit Strukturen zusammen, das haben wir alle an dieser Stelle ausgeführt. Auch da, finde ich, muss man diese Strukturen sehr genau überdenken und überlegen, ob es nicht zielführend ist, genau die Zielsetzung solch eines Landesinvestitionsprogramms auch zu verändern, denn wenn das Ergebnis ist, dass dabei überwiegend Männer gefördert werden, dann ist das eben nicht im Sinne des
Gender-Mainstreamings und steht dem, was wir an anderer Stelle beschlossen haben, entgegen.
Daher nehme ich diese Große Anfrage jetzt auf, um daraus weitergehende Initiativen abzuleiten. Ich würde mich freuen, wenn wir da vielleicht auch interfraktionell zu einer Einigung kommen, denn unterm Strich, meine Damen und Herren, muss doch dabei herauskommen, dass die Förderung mit öffentlichem Geld geschlechtergerecht stattfindet. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Argumente sind ja von meinen Vorrednerinnen ausgetauscht worden. Frau Häsler, ich war doch sehr überrascht über Ihre Aussagen, die Sie hier jetzt unabhängig vom Antrag noch einmal getätigt haben. Wenn Sie sagen, heute würde der Prostitution nicht mehr so freiwillig nachgegangen, dann frage ich mich, was das für Erkenntnisse sind, die Sie dort haben, wie es früher war und wie es heute ist. Wenn Sie sagen, dass heute überwiegend Zwangsprostitution auf der Tagesordnung steht, dann kann ich wie meine Vorrednerin nur sagen, wir haben ein riesiges Dunkelfeld, wir wissen, dass es das gibt, wir alle verurteilen das, aber Zahlen haben wir leider nicht.
Wir haben mit einigen Mitgliedern des Gleichstellungsausschusses eine Reise nach Stockholm unternommen, wir haben uns auch mit der Situation dort vor Ort auseinandergesetzt, und nach meinem Empfinden – entschuldigen Sie, wenn ich das so sage – ist Ihr Antrag außerordentlich rückwärtsgewandt.
Ich hätte eher erwartet, dass Sie vielleicht das aufgreifen, was mittlerweile in Schweden und in Frankreich umgesetzt wird und worüber andere Länder nachdenken, nämlich den Kauf sexueller Dienstleistungen unter Strafe zu stellen. Ich persönlich sage Ihnen ganz ehrlich, ich habe durchaus das eine oder andere Mal gedacht, ja, ich könnte mir das vorstellen, ich weiß aber – ich werde schon angeschaut –, dass das in meiner Fraktion erst einmal noch nicht mehrheitsfähig ist, ich weiß nicht, wie das in Ihrer Fraktion aussieht.
Das alles habe ich verstanden, ich brauche auch nur auf meine Fraktion zu schauen.
Wir sind uns doch alle darin einig, dass die Bedingungen, unter denen Prostitution stattfindet, in ganz
vielen Fällen menschenunwürdig sind und wir alles tun sollten, das zu verändern.
Wie der Weg dahin ist, glaube ich, haben wir mit unserem eigenen Gesetzesantrag, den wir im letzten Jahr eingebracht haben, sehr deutlich gemacht. Es gilt, die Bedingungen, unter denen Prostitution stattfindet, zu verändern. Es gilt, Zugänge zu schaffen, die eine Kontrolle dieser Bedingungen ermöglichen, denn es kann doch nicht sein, dass solch ein Bereich nicht kontrolliert wird. Dafür bedarf es keiner Änderung des Polizeigesetzes, denn in den Fällen, in denen der Verdacht auf Menschenhandel, auf Zwangsprostitution besteht, gibt es sehr wohl Möglichkeiten, dann auch in die Wohnung oder in die Lokalität einzutreten.
Eine Kondompflicht, bei der dann gegebenenfalls sogar die Frauen unter Strafe gestellt werden, wenn sie das Kondom nicht benutzen, ist für mich völlig absurd.
Frau Hoch hat es gesagt: Wie wollen Sie das kontrollieren? Wollen wir hier jetzt tatsächlich wieder die Prostituierten kriminalisieren? Das wäre wirklich ein deutlicher Schritt zurück. Im Vergleich zu dem, das sage ich ganz ehrlich, sollte man schauen, ob man nicht den Erwerb sexueller Dienstleistungen unter Strafe stellt. Ich wüsste gern Ihre Meinung darüber.
Wir haben in Schweden auch gesehen, man entscheidet nicht einfach, das oder jenes ist verboten, ohne dass dies eine Vielzahl Änderungen nach sich zieht. Selbstverständlich geht damit eine relativ starke Kontrolldichte und – das ist hier jetzt von allen meinen Vorrednerinnen gesagt worden – unser Anspruch an vernünftige Versorgung derjenigen einher, die in dieser Situation sind, sowohl der einheimischen Prostituierten als auch derer, die jetzt aus anderen Ländern hierher kommen und als Zeuginnen eben deshalb nicht auftreten können, weil ihre Situation derartig unsicher ist und sie unter Druck stehen. Hier muss entsprechend dafür Sorge getragen werden, dass die Zeuginnen auch über das Strafverfahren hinaus ein Aufenthaltsrecht bekommen, der Zuzug ihrer Kinder ermöglicht wird, sie Unterstützungen wie Dolmetscherdienstleistungen – das sowieso! –, aber auch finanzielle und psychische Unterstützung erhalten, damit wir diejenigen dingfest machen können, die in diesem ganzen Zusammenhang zur Verantwortung gezogen werden müssen.
Daher, Frau Häsler, kann ich nur sagen, ewig grüßt das Murmeltier, wir werden dem Antrag, das Polizeigesetz zu verändern, in keiner Weise nachkommen. Die Kondompflicht halte ich, ehrlich gesagt, auch für eine hohle Hupe.
Ich bin aber guten Mutes, dass mit den Veränderungen, die durch die Große Koalition – das ist hier auch schon gesagt worden – auf den Weg gebracht werden, endlich auch eine Verbesserung in dem Bereich stattfinden kann. – Danke!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Bödeker, ich finde, in Ihrer Rede ist aber ganz vieles ganz heftig durcheinandergeraten.
Es geht hier überhaupt nicht um die Empfindlichkeiten eines Oberbürgermeisters in Bremerhaven, und es geht auch nicht darum, dass irgendjemand über seinen Schatten springt, und ganz bestimmt geht es nicht darum, dass irgendjemand daran denkt, die Krankenhausstruktur in Bremerhaven aufzugeben. Was ist das für ein Wahnsinn?
Mit der Überschrift Ihres Antrags erzeugen Sie aus meiner Sicht Ängste in der Bevölkerung, die völlig an den Haaren herbeigezogen sind. Selbstverständlich ist die medizinische Versorgung in Bremerhaven sichergestellt. Wir haben eine Landeskrankenhausplanung, und dass diese beiden Kliniken jetzt zum Verkauf angeboten werden, bedeutet doch in der Praxis, dass sie mit ihren Versorgungsaufträgen zum Verkauf angeboten werden.
Wer jetzt als Bieter oder Interessent, als Käufer gegebenenfalls auftritt, wird diese Krankenhäuser gemeinsam mit den damit verbundenen Versorgungsaufträgen übernehmen. Ich finde allerdings wirklich interessant, bemerkenswert, was dann passiert, dass näm
lich von der CDU jetzt hier auch in Anlehnung an den Antrag der LINKEN auf einmal so gegen Privatisierung geredet wird. Ich bin davon auch keine Freundin, das sage ich Ihnen ganz ehrlich, da müssen Sie mich nicht überzeugen, aber wer hat denn der Privatisierung gerade auch im Gesundheitsbereich das Wort geredet?
Die Büchse der Pandora ist doch geöffnet! Die Privaten sind am Markt, und die bekommen wir nicht mehr weg, und das, was dadurch verursacht worden ist, müssen wir doch zur Kenntnis nehmen: Kommunale Kliniken in Deutschland sind so gut wie nicht mehr in der Lage, schwarze Zahlen zu erwirtschaften.
Das können wir an anderer Stelle alles gern auch noch in Ruhe debattieren, Herr Kastendiek, ich habe nur fünf Minuten Redezeit!
Nun aber zur Verantwortlichkeit in diesem Bereich, und da müssen wir auch einmal Tacheles reden!
Die Krankenkassen reden seit 30 Jahren davon, dass das Klinikum St. Joseph-Hospital eigentlich überfällig ist, dass es überzählig ist, und seit diesem Zeitpunkt wird versucht, in Bremerhaven eine Krankenhausstrukturreform unter Beteiligung aller drei Häuser, der Krankenkassen, aber auch der Politik durchzuführen. Das ist bis heute nicht gelungen.
Ich will jetzt nicht noch einmal referieren, was ich mir hier aufgeschrieben habe, weil ich nun leider auch vorher schon viel Zeit verbraucht habe, wie die einzelnen Steps in diesem Prozess gewesen sind. Wir hatten ja im Jahr 2011 mit dem Letter of Intent durchaus den Eindruck gewonnen, wir hätten hier jetzt eine vernünftige Planung, wir hätten die Übereinstimmung der drei Träger, und dann ist das, was eigentlich verabredet war, nämlich die Fusion der beiden Kliniken, auf einmal zunichte gemacht worden durch die Übernahme des St. Joseph-Hospitals durch das DRK-Krankenhaus. Dann hat man immer noch verabredet, sich in einer ganz bestimmten Art und Weise der Versorgungssituation in Bremerhaven anzunehmen, aber auch das ist offiziell noch gar nicht aufgekündigt worden.
Das, was die Stiftung dort macht – Sie haben ja sehr ausführlich beschrieben, dass dies auch zu Ihrem Ent
setzen ohne Beteiligung und Information der Beschäftigten geschah –, ist natürlich katastrophal. Die Beschäftigten gehen auf die Straße, sie stehen zu Recht hier voller Wut und wissen gar nicht, was mit ihnen geschieht, und wir sind alle gehalten, entsprechend im Rahmen unserer Möglichkeiten irgendwo etwas dazu beizutragen, damit für sie eine vernünftige Situation organisiert wird. Das können wir aber doch nicht zum jetzigen Zeitpunkt, und ganz bestimmt können wir das nicht, indem wir einfach einmal sagen, wir kaufen die Klinik, und ganz bestimmt kann auch der Senat nicht dem Magistrat sagen, er möge nun die Anteile übernehmen.
Die Stadt Bremerhaven – und da, glaube ich, kann ich auch für uns sprechen – und auch wir haben selbstverständlich ein hohes Interesse daran, wenn denn klar ist, wer mit welchem Interesse die Kliniken übernimmt, dass hier in enger Abstimmung gemeinsam eruiert wird, was machbar ist, denn niemand von uns will, dass eine Heuschrecke sich die lukrativen Bereiche heraussucht, die anderen aber fallen lässt, damit unser kommunales Krankenhaus in große Bedrängnis bringt und letztlich für die Situation in Bremerhaven nur Schaden anrichtet. Wenn es aber so sein sollte – und auch das ist zum jetzigen Zeitpunkt ja immerhin noch möglich –, dass ein freigemeinnütziger Träger eventuell Interesse daran hat, vielleicht ja tatsächlich das Deutsche Rote Kreuz, vielleicht auch die Diakonie, dann, glaube ich, stehen wir vor einer völlig anderen Situation, nur mir liegen überhaupt keine Informationen dazu vor. Vielleicht wissen Sie mehr als ich, Herr Bödeker, dann lassen Sie mich an Ihrem Wissen teilhaben! Zum jetzigen Zeitpunkt, meine ich, können wir eigentlich gar nichts tun, sondern nur abwarten, was sich dort tatsächlich konkretisiert.
Ich weiß gar nicht was ich dazu sagen soll, Herr Bensch! Wenn Sie mögen, dann werde ich Ihnen doch noch einmal ein bisschen erläutern, welche Fakten wir hier eigentlich vorliegen haben. Wir haben bereits an verschiedenen Stellen ausgeführt, dass die Krankenhauslandschaft in Bremerhaven uns schon über viele Jahre, sogar Jahrzehnte bewegt und immer wieder daran gearbeitet wird, sie vernünftig aufzustellen.
Im Jahr 2009 wurde ein Moderationsprozess zwischen der damaligen Senatorin für Gesundheit, den Trägern, den Geschäftsführern und den entsprechenden Häusern und dem Magistrat begonnen, der darin mündete, dass dann im Jahr 2011 der sogenannte Letter of Intent, also eine Absichtserklärung zur strukturellen Änderung, vereinbart wurde, um die Krankenhauslandschaft in Bremerhaven zukunftssicher und wirtschaftlich aufzustellen und endlich das lange geforderte Frauen-Kind-Zentrum in Bremerhaven einzurichten. Erstmals sah es im Jahr 2011 unter Beteiligung der SPD so aus, als sei es gelungen, im Konsens mit allen Beteiligten eine zukunftsfähige Lösung zu finden.
Die damit ebenfalls verabredete Fusion zwischen den beiden Häusern DRK-Klinik und St. JosephHospital kam allerdings nicht zustande, und zwar nicht, weil die SPD das nicht wollte, sondern weil die DRK-Stiftung sich entschlossen hatte, das St. Joseph-Hospital zu übernehmen. Darüber ist weder mit dem Magistrat geschweige denn mit dem Senat gesprochen worden. Außerdem wurde dann ein Klinikkonzept veröffentlicht, das auch nicht länger auf den Abbau von Konkurrenzen setzte, wie es lange vorher immer wieder vereinbart wurde, sondern das im Prinzip ganz klar in eine Konkurrenzsituation zum kommunalen Klinikum Reinkenheide trat, das als einziges Klinikum der Maximalversorgung in Bremerhaven lange etabliert ist.
Durch diese einseitige Abkehr von den Verabredungen kam es auf der anderen Seite dann natürlich auch durchaus zu Verstimmungen, wie es der eine oder andere vielleicht auch nachvollziehen kann. Um aber trotzdem ein wohnortnahes, flächendeckendes, medizinisch hochwertiges Versorgungsangebot für Bremerhaven und die Region aufrechtzuerhalten, haben die verbliebenden zwei Krankenhäuser im September 2013 einen Projektfahrplan für eine verbesserte Kooperation erarbeitet und gemeinsam abgestimmt, und dieser Projektfahrplan, Herr Bensch, ob Sie es nun glauben wollen oder nicht, ist bis heute nicht aufgekündigt. Ich weiß also gar nicht, was Sie meinen, wenn Sie davon sprechen, die SPD hätte hier die Strukturreform in den Sand gesetzt. Da liegt die Verantwortlichkeit ganz eindeutig bei der Stiftung und bei niemand anderem.
Wenn die Stiftung jetzt, nach einem halben Jahr, auf einmal behauptet, dass das alles wirtschaftlich nicht zukunftsfähig sei, dann frage ich mich: Verdammt noch einmal, wie soll ich das glauben? Sie haben vor einem halben Jahr Prüfungen vorgenommen, sonst hätten sie die Anteile nicht gekauft. Sie haben in ihren Wirtschaftsplänen genau diese Möglichkeit einkalkuliert, dass das alles auch perspektivisch tragbar ist. Sie haben sich verrechnet, verzockt, was weiß ich! Auf jeden Fall trägt es nicht. Wieso haben jetzt andere dafür die Verantwortung zu übernehmen? Zu diesen Erklärungen, die von der Stiftung abgegeben werden, der Kauf funktioniere nur beim Erhalt der Arbeitsplätze: Was ist das für ein Unsinn? Alle wissen, dass die Kliniken so, wie sie sind, nicht wirtschaftlich sind. Das scheint ja auch mittlerweile die Stiftung begriffen zu haben. Jetzt aber zu sagen, wir verkaufen nur, wenn es keinen Arbeitsplatzabbau gibt, wie soll das denn mit einer Heuschrecke funktionieren?
Wollen sie dann nicht mehr verkaufen?
Wenn allerdings tatsächlich ein Gemeinnütziger Interesse zeigt, von dem die Stiftung vielleicht weiß – ich weiß davon nichts! –, dann gibt es wahrscheinlich auch nicht dieses Bedrohungspotenzial, das ich für genauso problematisch halte, wie es hier erläutert wurde, aber ich weiß es nicht. Da, das sage ich jetzt zum letzten Mal, ist allein die Stiftung in der Verantwortung, hier für die entsprechende Transparenz zu sorgen, Informationen vorzulegen und sich verantwortungsbewusst zu verhalten. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Umgang mit sexuellem Missbrauch in unserer Gesellschaft ist durchaus nicht immer gleich. Ich will hier gar nicht weiter darauf eingehen, was wir sowohl im Bereich der katholischen Kirche als auch progressiver Schulen wie der Odenwaldschule erlebt haben. Während früher solche Fälle durchaus nur selten zur Anzeige kamen und die Opfer sich dann auch oft mit solchen Ansagen wie „Das ist doch gar nicht so schlimm!“ oder „Stell dich nicht so an!“ abfertigen lassen mussten, sind wir heute – und davon gehe ich einmal aus – tatsächlich gleichermaßen der Meinung, dass sexuelle Übergriffe, sexuelle Gewalt überhaupt nicht zu akzeptieren sind.
Sie sind ganz besonders nicht zu akzeptieren bei sogenannten Schutzbefohlenen, also gegenüber Men
schen, die sich in einer Abhängigkeit gegenüber den Tätern befinden.
Die Ächtung solcher Taten und die Strafverfolgung sind aber nun zwei sehr unterschiedliche Dinge, das haben wir bereits gestern auch im Rahmen der Debatte über die K.-o.-Tropfen debattiert, und deshalb begrüßen wir diesen Vorstoß der CDU mit ihrem Antrag „Sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen wirksamer entgegentreten“ ausdrücklich. Wir sind aber nicht unbedingt der Meinung, ob das Mittel der Regelbeispiele hier tatsächlich optimal ist. Sie haben angesprochen, dass sich darüber auch durchaus diskutieren lässt – ich bin da nicht die Expertin –, aber deshalb empfehlen wir eben die Überweisung an den Rechtsausschuss. – Herzlichen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema Gewalt an Frauen und Kindern, Gewalt im eigenen Haus hat hier für uns schon häufig eine Rolle gespielt. Die letzte Debatte, ich erinnere mich, haben wir anlässlich des Gewaltberichts im Jahr 2013 geführt, und viele Antworten des Senats beziehen sich eben genau auf diesen Bericht.
Gewalt betrifft in erster Linie Frauen und Kinder, die Täter sind in der Regel Männer und vor allem die Partner beziehungsweise Ex-Partner dieser Frauen. Häusliche Gewalt ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das ist soeben auch gesagt worden, und betrifft alle Gruppen unabhängig von Herkunft, sozialer Schicht, Kultur- und Bildungsstand. Allerdings wissen wir auch, dass manche Gruppen von Frauen stärker betroffen sind als andere. Dazu zählen ganz besonders Frauen unter 35 Jahren in schwierigen sozialen Lagen, aber auch gut ausgebildete Frauen über 45 Jahren und Frauen mit Migrationshintergrund, insbesondere mit türkischem Migrationshintergrund im Kontext von Trennung und Scheidung. Das sind echte Risikofaktoren.
Gewalt in der Familie ist allerdings immer noch ein Tabu, daher finde ich es gut, dass Herr Hinners diese Große Anfrage gestellt hat und wir die Gelegenheit haben, erneut darüber in die Debatte einzutreten.
In Bremen werden jährlich über 400 Körperverletzungen plus 100 schwere Körperverletzungen angezeigt, in Bremerhaven sind es 100 plus 20. Bedauerlicherweise äußert sich der Senat allerdings nicht zu den Verfahrensausgängen. Mich würde interessieren, bei wie vielen dieser angezeigten Delikte es tatsächlich zu Verurteilungen kommt und wie viele davon wiederum zu Urteilen mit Freiheitsentzug führen. Wir werden heute noch eine weitere Große Anfrage debattieren, nämlich die Antwort des Senats zu dem Thema Gewalt und Straftaten gegen Kinder. In der Antwort stellen wir fest, dass eigentlich bei keiner angezeigten Straftat eine tatsächliche Haftstrafe die Konsequenz ist. Das hat mich doch sehr überrascht, als ich mir diese Antwort ansah.
Ich möchte auch gern noch einmal auf das eingehen, was heute Morgen in der Debatte über die
K.-o.-Tropfen eine Rolle gespielt hat. Frau Piontkowski ist darauf eingegangen, dass bei der Strafverfolgung durchaus einiges nicht in Ordnung ist und man die Strafverfolgung solcher Taten durchaus verbessern kann. Da schließe ich mich Ihnen uneingeschränkt an.
Auf die Frage nach den Resozialisierungsmaßnahmen verweist der Senat auf ein besonderes Behandlungsprogramm für Gewaltstraftäter, das darauf abzielt, den Gefangenen für das angerichtete Leid zu sensibilisieren und ihn mitfühlen zu lassen, insbesondere aber auch die bisherigen Konfliktlösungsstrategien zu hinterfragen und Alternativen zu entwickeln. Das ist mit Sicherheit wichtige Präventionsarbeit, damit eben diese Täter nach ihrer Entlassung nicht erneut zu Tätern werden und Frauen hiermit weiteres Leid erspart wird. Ich wüsste allerdings auch gern, wie viele Täter diese Maßnahme tatsächlich durchlaufen haben, und noch viel spannender ist, wie gesagt, wie viele Täter überhaupt verurteilt wurden.
So wichtig die Arbeit mit den verurteilten Tätern ist, so muss es natürlich auch Maßnahmen geben, die auch greifen, wenn die Täter eben nicht verurteilt werden. Wir wissen, dass gewalttätige Männer häufig selbst auch Gewalt erfahren haben. Wenn der Sohn zusehen muss, wie seine Mutter durch den Vater bedroht und misshandelt wird oder wenn er selbst Gewalt erfährt, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass er später gewalttätig reagiert, natürlich deutlich höher, als wenn er über andere Konfliktlösungsstrategien zu verfügen gelernt hat.
Deshalb kann es aus meiner Sicht auch nicht sein, dass zum Beispiel in den Fällen, in denen Gewalt in der Familie stattgefunden hat, die Väter ein Besuchsrecht ohne Auflagen erhalten. Daran muss gearbeitet werden.