Wer das Dritte Gesetz zur Änderung des Bremischen Verfassungsschutzgesetzes, Drucksache 18/77, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
(Dafür SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Abg. T i m k e [BIW])
Ich bitte um die Gegenprobe!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.
Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner und über die europäische Verwaltungszusammenarbeit
Mitteilung des Senats vom 25. Oktober 2011 (Drucksache 18/78) 1. Lesung 2. Lesung
Wir kommen zur ersten Lesung.
Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner und über die europäische Verwaltungszusammenarbeit, Drucksache 18/78, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich bitte um die Gegenprobe!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.
Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen.
Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt in eine zweite Lesung eintreten wollen.
Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich bitte um die Gegenprobe!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig)
Wir kommen zur zweiten Lesung.
Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wer das Gesetz zur Änderung des Bremischen Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner und über die europäische Verwaltungszusammenarbeit, Drucksache 18/78, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich bitte um die Gegenprobe!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend. (Einstimmig)
Gesetz zur Änderung der Bremischen Landesbauordnung
Mitteilung des Senats vom 25. Oktober 2011 (Drucksache 18/79) 1. Lesung 2. Lesung
Wir kommen zur ersten Lesung.
Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wer das Gesetz zur Änderung der Bremischen Landesbauordnung, Drucksache 18/79, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich bitte um die Gegenprobe!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.
Meine Damen und Herren, interfraktionell wurde vereinbart, Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung vorzunehmen.
Ich lasse deshalb darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.
Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich bitte um die Gegenprobe!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.
Wir kommen zur zweiten Lesung.
Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Wer das Gesetz zur Änderung der Bremischen Landesbauordnung, Drucksache 18/79, in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich bitte um die Gegenprobe!