Antrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und der CDU vom 10. November 2011 (Neufassung der Drucksache 18/114 vom 9. November 2011) (Drucksache 18/119)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gewalt gegen Frauen ist ein ernst zu nehmendes Thema, auch eines, das uns lange begleitet und auch weiterhin begleiten wird. Ich möchte in dem Zusammenhang auch noch einmal darauf hinweisen, dass wir den Gewaltbericht der ZGF in den nächsten Wochen erwarten und dieser auch ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
eine Rolle spielen wird. Wir haben am 25. November den Tag der Gewalt gegen Frauen, auch hierzu wird es eine ganze Reihe von Veranstaltungen geben. In dem Zusammenhang steht auch unser Antrag.
Es ist die Situation – und das haben wir mit den beiden Ziffern hier zum Mittelpunkt gemacht – der Finanzierung der Frauenhäuser. Wir haben Kontakt aufgenommen und uns angesehen, wie sie aktuell aussieht. Es ist so, dass die Frauenhäuser – in Bremen gibt es vier, zwei von der AWO, das autonome Frauenhaus und eines in Bremen-Nord, und das Frauenhaus in Bremerhaven – seit ungefähr zehn Jahren keinen Haushaltstitel mehr haben, sondern die Tagessatzfinanzierung nehmen müssen. Das ist letztendlich ein Problem, weil die Frauen, die dort Hilfe suchen, gezwungen sind, zum Jobcenter zu gehen und ALG II zu beantragen, um diese Tagessatzfinanzierung für sich beziehungsweise die Frauenhäuser zu gewährleisten.
Wir halten das für einen sehr schwierigen Zusammenhang und finden es wichtig, dass man sich diese Umstellung noch einmal genauer ansieht. Ich finde es insofern richtig zu sagen, dass wir überprüfen müssen, ob es im Prinzip überhaupt eine gangbare Möglichkeit ist, diese Finanzierung quasi individuell den einzelnen Frauen anzulasten. Das sehen wir als ein großes Problem.
Das zweite große Problem ist, dass die Frauen, die keinen Anspruch auf ALG II haben, in dem Fall durch das Raster fallen. Es entsteht eine Situation, die gewissermaßen paradox bis pervers ist. Das heißt, eine Auslastung des Frauenhauses muss eigentlich gewährleistet sein, um den Frauen, die keinen Anspruch auf ALG II haben, letztendlich dort auch Hilfe zukommen zu lassen. Das ist etwas, was wir grundsätzlich vollkommen falsch finden. Deswegen geht es uns heute auch dringlich darum, dass die Finanzierung für Frauen, die den Anspruch nicht haben, auf jeden Fall notwendig ist und dass sie nicht hinten herunterfallen. Es trifft Frauen mit Migrationshintergrund, es trifft auch verschiedene andere Zusammenhänge, das heißt, letztendlich kann einem gewissen Prozentsatz von Frauen überhaupt nicht geholfen werden. Es ist immer wieder ein sehr großes Problem für die Frauenhäuser, diesen Frauen unter die Arme zu greifen und sich das letztendlich mehr oder weniger vom Munde abzusparen, um hier auch Lösungen zu schaffen. Es ist keine gute Situation.
Außerdem muss man auch bedenken, dass es für Frauen, die, sagen wir einmal, in einem traumatisierten Zustand sind, kein Spaß ist, in dem Zustand zum Jobcenter gehen zu müssen, um sich dann letztendlich diesen Tagessatz abzuholen. Durch die Bank sind sie entsetzt, wenn sie das mitbekommen. Abgesehen davon tauchen Situationen auf, in denen diese Frauen Schulden anhäufen. Das muss man sich auch einmal vor Augen führen. Wir hatten ungefähr vor einem Monat eine ganze Seite im „Weser-Kurier“, die die
se Situation dargestellt hat, und wir finden, dass wirklich dringend Abhilfe geschaffen werden sollte. Insofern gehen wir davon aus, dass wir diese Finanzierung überprüfen.
Ich möchte auch sagen, dass wir den Antrag der Koalition, inzwischen auch von der CDU unterstützt, durchaus richtig finden. Uns kommt er insofern entgegen, weil wir ja mit unserem zweiten Punkt genau das beabsichtigt haben. Was uns in dem Antrag fehlt, sind natürlich genau die Frauen, die durch das Raster fallen und jetzt nicht finanziert hier vorkommen.
Deswegen möchten wir eigentlich, dass wir uns zum einen aktuell ansehen, was man tun kann, und zum anderen, dass wir uns perspektivisch mit der Situation beschäftigen, um in dem Zusammenhang Abhilfe zu schaffen. Es kann nicht sein, dass letztendlich genau diese Situation von den Frauen privat auch noch ausgetragen werden muss. Das halten wir für vollkommen falsch.
Ich kann zwar verstehen, warum Frauenhäuser vor einiger Zeit dem nachgegeben haben zu sagen, wir haben lieber eine gesicherte ALG-II-Finanzierung, anstatt jedes Jahr um den Haushaltstitel zu fürchten. Das war aber eine gewisse Zwangssituation, aus der diese Entscheidung hervorgegangen ist. Diese möchten wir ein Stück weit auch revidiert haben und sagen, an der Stelle ist es einfach nicht gerechtfertigt zu sagen, hier gibt es keinen Haushaltstitel, hier kann man sich nicht darauf verlassen, da ja auch nicht davon auszugehen ist, dass sich diese Situation kurz-, mittel- und langfristig ändern wird, leider. Wir müssen auch davon ausgehen, dass die Dunkelziffern in dem Zusammenhang nicht unerheblich sind.
Wir möchten, dass sich diese Situation ändert, und bitten um Unterstützung für unseren Antrag. – Danke! (Beifall bei der LINKEN)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jede vierte Frau war oder ist Opfer häuslicher Gewalt. Das heißt, das eigene Zuhause ist für Frauen der gefährlichste Ort überhaupt. Häusliche Gewalt ist auch die häufigste Ursache für gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Frauen: Mehr als zum Beispiel durch Verkehrsunfälle oder Krebs kommen Frauen durch häusliche Gewalt zu Schaden. Dabei ist häusliche Gewalt mehr als ein einmaliges Ereignis, und die Formen dieser Gewalt sind sehr unterschiedlich. Sie sind einerseits neben der körperlichen und der sexuellen Gewalt durch psychische Gewalt gekennzeichnet, Erniedrigungen, Demütigungen, all das führt zu Traumatisierungen.
Ich bin sehr froh darüber, dass wir uns alle einig sind, dass Frauen und insbesondere natürlich auch
die Frauen in Bremen besser geschützt werden müssen. Dabei aber, meine Damen und Herren, finde ich, sollten wir aber alle Frauen in den Blick nehmen, diejenigen, die in ein Frauenhaus gehen oder gehen müssen, aber auch diejenigen, die vielleicht jetzt diesen Schritt noch nicht gehen oder diesen Schritt überhaupt nicht gehen wollen. Das heißt, wir müssen sowohl das stationäre als auch das ambulante Versorgungs- und Unterstützungsangebot in Bremen in den Blick nehmen.
In diesem Zusammenhang spielt natürlich auch Prävention eine große Rolle. Deswegen haben wir mit unserem Antrag darauf abgehoben, dass geschaut werden muss, was es in Bremen überhaupt gibt und ob das, was es gibt, tatsächlich allen Frauen zugutekommt oder ausreichend ist für das, was diese Frauen brauchen. Da meinen wir durchaus auch die Frauen, von denen Sie sagen, dass sie durch das Raster fallen. Klar, Studentinnen, ALG-II-Bezieherinnen, auch da gehört es dazu, dass man schaut, inwiefern wir hier angemessene Angebote für diese Frauen in Bremen vorhalten.
Es geht auch darum sicherzustellen, meine Damen und Herren, dass die Frauen, die nicht Deutsch sprechen, eine angemessene Unterstützung bekommen, und das sowohl im stationären Bereich der Frauenhäuser als auch natürlich bei den Beratungsinstitutionen. Wir haben ja neben den schon genannten Frauenhäusern zum Beispiel den Verein „Neue Wege“ oder die AWO mit ihrer Migrantinnenberatung. Inwiefern das tatsächlich für die Situation ausreichend ist, ob das Beratungsangebot zum Beispiel in BremenNord ausreichend ist, würde mich darüber hinaus auch interessieren. Daher habe ich, ehrlich gesagt, Ihren Antrag jetzt zu diesem Zeitpunkt nicht verstanden. Sie haben ja selbst gesagt, Frau Bernhard, dass wir den Gewaltbericht der ZGF erwarten, der mit Sicherheit auflisten wird, was es an Bedarfen gibt. Ich hätte mir gewünscht, dass wir dann im Zusammenhang mit diesem Bericht – selbstverständlich hätte es einen diesbezüglichen Antrag gegeben – debattieren, wie die Situation in Bremen aussehen muss.
Wir halten Ihren Antrag daher für ein wenig zu kurz gesprungen und haben die Erweiterung dann mit unserem Antrag eingebracht, wobei ich es richtig finde zu thematisieren, ob die derzeitige Finanzierung der Frauenhäuser, so wie sie jetzt stattfindet, tatsächlich auch so ist, dass wir damit zufrieden sein können. Nach meinen Informationen war es bis vor 2001 mit der institutionellen Förderung allerdings auch nicht der Zustand, der von allen begrüßt wurde, sondern letztlich hat dort jedes Jahr wieder die Frage eine Rolle gespielt, ob man denn wirklich so viel Angebot, das sage ich jetzt in Anführungsstrichen, für dieses Geld braucht. Es hatte mitnichten eine Sicherstellung ge
geben, aber die Situation, die Sie jetzt mit der Tagesgeldförderung beschreiben, ist eine, von der ich auch finde, dass man anschauen muss, ob sie wirklich auskömmlich ist, ob es andere Möglichkeiten gibt, ob man aber vielleicht auch die Frauenhäuser in die Struktur der ambulanten Einrichtungen einbinden kann oder muss.
Da, denke ich, sollten wir abwarten, was uns der Bericht der ZGF darstellen wird, um dann perspektivisch hier eine Verbesserung der Situation zu erreichen. – Ich bedanke mich!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich denke, über die Wichtigkeit der Frauenhäuser sind wir uns alle einig, dass wir sie weiterhin brauchen und dass sie auch eine wichtige Zufluchtsstätte für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder sind. Auch nach dem Gewaltschutzgesetz, das ja schon länger in Kraft ist, und nach dem Wegweisungsrecht – da war ja zuerst von einigen die Idee, wir werden bald keine Frauenhäuser mehr brauchen, wenn die Männer weggewiesen werden können, es hat sich aber leider nicht so gezeigt – ist der Bedarf ungebrochen, und die Frauenhäuser sind sehr gut ausgelastet, wenn man das überhaupt so sagen darf.
Gewalt gegen Frauen hat darüber hinaus direkte Auswirkungen auf die Kinder, welche gewaltbelasteten Beziehungen ausgesetzt sind und dort aufwachsen müssen, nicht nur im psychischen Bereich, sondern oft auch für ihr ganzes Leben. Ich denke, der Staat hat hier einen Schutzauftrag, und die Aufgabe ist, Gewalt gegen Frauen und Kinder zu verhindern, ihr vorzubeugen und für Schutz und Hilfe zu sorgen.
Folglich ist ein niedrigschwelliges Angebot und Zugang für alle von Gewalt betroffenen Frauen zum gesamten Hilfesystem angezeigt. Da der Antrag der LINKEN ja nur die Frauenhäuser im Blick hat, ist es mir besonders wichtig, das hat meine Kollegin Frau Böschen auch schon gesagt, noch einmal auf das gesamte Hilfesystem – dazu gehören natürlich auch Aufklärung, Prävention und der ambulante Bereich – hinzuweisen. Das ist auch eine Forderung, die von den Institutionen auf Bundesebene kommt, wie des Bundesverbands der Frauenhäuser, der das ganze Hilfesystem immer in den Blick genommen wissen will. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Was wichtig ist – und das hat Frau Bernhard richtig ausgeführt –, ist die Finanzierung der Frauenhäuser. In den Bundesländern haben sich verschiedene Finanzierungsstrukturen entwickelt: Die Zuwendungsfinanzierung haben Schleswig-Holstein, Berlin und Hamburg, die Tagessatzfinanzierung, wie wir hier in Bremen, haben auch andere Bundesländer. Das Problem bei der Sache ist, beide Formen sind nicht kompatibel. Das heißt, wenn ich in ein Bundesland gehe, in dem es eine Zuwendungsfinanzierung gibt, kann dieses Bundesland nicht dem anderen eine Rechnung ausstellen und sagen, für die Frau aus deinem Bundesland muss so und so viel bezahlt werden. Das hat natürlich zur Folge, dass etliche Bundesländer sagen: Nein, wir nehmen nur einen gewissen Prozentsatz aus anderen Bundesländern auf, und es gibt dort keine Vereinbarung. Das ist ein riesiges Problem, das wir auch schon seit Jahren zu lösen versuchen.
Wie es aber jetzt in dem Antrag der LINKEN gefordert ist, hier eine ergänzende institutionelle Förderung für unsere Frauenhäuser einzuführen, damit lösen wir dieses Problem nicht, sondern wir verfestigen das Problem, das ich gerade beschrieben habe. Ich möchte gern, dass wir eine langfristige Lösung finden.
Seit Jahren gibt es die Debatte um eine bundesweit einheitliche und abgesicherte Finanzierung der Frauenhäuser, aber – und das ist ganz deutlich – dafür muss es einen neuen gesetzlichen Rahmen geben. Das Grundgesetz mit seinem Hinweis auf die Menschenwürde und die Garantie dafür sowie die UNMenschenrechtskonvention sind dafür nicht der richtige Rahmen. Hier muss ein neuer Rahmen geschaffen werden. So war es auch deutlich in einer Anhörung, die im Bundestag 2008 stattgefunden hat. Dort haben sich alle Institutionen dazu geäußert. Sie haben die Forderungen aufgestellt, einen einheitlichen Rechtsrahmen für Leistungen für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder zu schaffen, ein breitgefächertes Unterstützungssystem – Frauenhäuser, Notrufe, Beratungen – sowie auch Qualitätsstandards festzulegen und – das ist wichtig! – einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe zu gewährleisten.
Doch was ist seit der Anhörung passiert? Leider nicht so viel! Das Thema wurde immer wieder problematisiert. Auf der Frauenministerkonferenz wurde auch besonders die Gruppe der Auszubildenden und der Studentinnen, die durch das Raster fallen, immer wieder erwähnt. Ich habe jetzt aber ein bisschen Hoffnung, und zwar kommt am Ende des Jahres der Lagebericht der Bundesregierung, der noch einmal das Problem beschreibt, wie sich die Situation der Frauen und ihrer Kinder, die von Gewalt betroffen sind, darstellt, wie die Hilfeorganisation gewährleistet ist. Ich habe jetzt erst, Anfang der Woche, vom Bundesverein und vom Bundesverband Beratung und Notruf gehört, dass sie auch noch einmal Expertisen
darüber in Auftrag gegeben haben, wie wir zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommen. Deshalb finde ich es wichtig, dass wir hier auch noch einmal diesen Auftrag an das Ressort gegeben haben.
Ich finde es wichtig, dass wir uns auch darüber klar werden: Wollen wir eine bundeseinheitliche Regelung? Ich denke, dazu wird Frau Senatorin Stahmann etwas sagen. Das sollte in diesem Bericht, denke ich, auch noch einmal beurteilt werden, sodass wir die Problematik, die hier aufgezeigt worden ist, auch langfristig in den Griff bekommen können. Das ist, denke ich, unser Ziel, sodass wir zu einer nachhaltigen Finanzierung und zu einem Hilfesystem kommen – und deshalb auch der Bericht –, die wir in Teilen natürlich nachjustieren müssen, und es verschiedene Verschiebungen, auch in Zuständigkeitsbereichen, geben muss.
Ich denke aber, dass es ein guter Weg ist, wenn wir diese Berichte abwarten und hier dann erneut diskutieren, ob es einen bundeseinheitlichen Weg der Gesetzgebung gibt und welche Wege wir hier in Bremen gehen können. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein wichtiges Thema, denn es wurde schon gesagt, wie viele Frauen Opfer von Gewalt werden! Vor diesem Hintergrund haben wir uns dem Antrag auch angeschlossen, um festzustellen, wie es insgesamt aussieht, denn DIE LINKE hat dankenswerterweise ein sehr wichtiges Thema aufgegriffen, ich will nicht in allen Einzelheiten darauf eingehen. Sie haben die derzeitigen Probleme sehr treffend beschrieben, aber aus den Debattenbeiträgen meiner beiden Vorrednerinnen ist deutlich geworden, dass wir hier ein bundesweit zu lösendes Problem haben und es zu kurz gegriffen ist, das nur für Bremen zu lösen.
Wir haben auch ein gewisses Problem in Bremen. Die Frauenhäuser hier in Bremen sind leider bekannt, was man teilweise selbst Senatsvorlagen entnehmen kann, was ich für nicht gut halte. Wenn jemand wirklich so stark von häuslicher Gewalt betroffen ist, ist es teilweise sogar notwendig, dass auch gerade diese Frauen ins Umland gehen, weil diese Frauenhäuser nicht bekannt sind. Deswegen brauchen wir eine entsprechende Lösung auf Bundesebene, und da erwarte ich, wenn man sich den Punkt drei unseres fraktionsübergreifenden Antrags ansieht, an der Stelle auch deutliche Antworten in dem Bericht, der in sechs Monaten vom Senat vorzulegen ist, wie man an dieser Stelle weiter vorankommen möchte. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Zu ganz vielen anderen Themen aber auch, denn eines müssen wir an der Stelle ja feststellen: Es gibt eine hohe Dunkelziffer, das haben meine Vorrednerinnen schon genannt, aber auch die Hellziffer hat sich in den letzten Jahren nach oben entwickelt. Waren es im Jahr 2006 noch 1 764 Verfahren, sind es im Jahr 2010 1 931 Verfahren, die beim Sonderdezernat Gewalt gegen Frauen in der Staatsanwaltschaft bearbeitet werden mussten. Viel zu viele Fälle!