wir uns als Parlament insgesamt zu Artikel 4 des Grundgesetzes und der darin verbürgten Glaubens- und Religionsfreiheit bekennen. Im Übrigen will ich sagen, dass dazu eben auch, Herr Dr. Korol, die negative Religionsfreiheit gehört, auch diese steht unter dem Schutz des Grundgesetzes.
für das gesamte Parlament – nicht nur für Artikel 4 des Grundgesetzes, sondern man kann für meine Fraktion sagen, ich denke, für die anderen auch, wenn ich keinen Widerspruch höre, die ganze Bremi sche Bürgerschaft steht hinter jedem Artikel unseres gemeinsamen Grundgesetzes, ohne dass wir das in jeder Sitzung beschließen, Herr Dr. Korol.
Ehmke reicht das, um aus dem Beobachtungswinkel des Landesamtes für Verfassungsschutz wieder her auszukommen, , oder muss ich noch mehr Bekenntnis zum Grundgesetz geben?
um Artikel 4 des Grundgesetzes, sondern es geht Ih nen um die Debatte und um die Auseinandersetzung mit einer Predigt des Pastor Latzel. Darüber hat das Parlament hier schon debattiert. Im Übrigen bin ich ausdrücklich anderer Auffassung als Sie. Auch über das, was in Kirche gelehrt, gesprochen und gepredigt wird, muss eine zivilisierte Gesellschaft kontrovers debattieren können, sehr geehrter Herr Dr. Korol.
Ich finde sogar, sie ist geradezu dazu aufgerufen, es zu tun. Umgekehrt gilt es genauso. Ich stellte mir vor, wir würden einen Evangelischen Kirchentag in Deutschland haben, ohne dass dort über Politik ge redet wird. Das ist doch überhaupt nicht vorstellbar!
in der gesellschaftlichen Debatte nicht, dass man getrennt voneinander redet. Genauso wie sich die Religionsgemeinschaften eine Meinung über das bilden, was wir im Parlament sagen, welche Gesetze wir verabschieden, wie wir mit Flüchtlingen umgehen, wie wir die Religionsfreiheit achten, genauso ist es umgekehrt unser Recht, darüber nachzudenken, was in Bremen in der Predigt auf der Kanzel gesagt wir. Entspricht das unseren politischen Auffassungen oder nicht? Ich nehme das für mich auf jeden Fall immer in Anspruch, auch als Mitglied einer Kirche, eines Kirchenvorstands, als Glied einer Gemeinde, aber eben auch als Abgeordneter hier in der Bremischen Bürgerschaft. Ich will den kontroversen Dialog auch in Glaubensfragen und in Fragen von Glaubens- und Gewissensfreiheit.
dazu gegeben, über die dort enthaltenen Thesen kontrovers in dieser Stadt zu debattieren, weil sie eben nicht nur religiös waren, sondern weil es auch politische Botschaften waren, und weil man ehrli cherweise mit Blick auf Artikel 4 des Grundgesetzes an der einen oder anderen Stelle sagen muss, dass Artikel 4 kein Schutz für missionarischen Eifer dar stellt. Das will ich an dieser Stelle sagen, auch in Ihre Richtung, nach Ihrer Rede, Herr Dr. Korol.
erstens, weil wir verfassungstreu sind und uns nicht nur zu einem Artikel des Grundgesetzes bekennen, sondern zu allen im Grundgesetz enthaltenen Artikeln und dort verbürgten Menschenrechten von Artikel 1 bis Artikel 20; auch in den folgenden Artikeln gibt es das eine oder andere Grundrecht. Wir tun es zweitens, weil wir Ihre Bewertung der Predigt von Pastor Latzel zumindest nicht in allen Punkten und differenziert nach Fraktionen auch unterschiedlich beurteilen. Wir sind gemeinsam der Auffassung, dass man über das, was er gesagt hat, in unserer Gesellschaft debattieren muss, und dass Artikel 4 kein Verbot der Auseinandersetzung mit einzelnen Predigten enthält, sondern geradezu dazu auffordert, dies zu tun.
Antrag ehrlicherweise auch wegen der von Ihnen vorgetragenen Begründung ab, die ich an keiner einzigen Stelle teile, weder von der historischen Herleitung noch vom Inhalt her. Vielen Dank!
sehr geehrten Damen und Herren! Mit Anträgen muss man eigentlich zum Ausdruck bringen will. Herr Dr. Korol, das Problem war, als ich diesen Antrag meinen Mitarbeitern zur Bearbeitung gegeben habe, waren sie völlig ratlos, weil sie nicht wirklich wussten, worauf sich der Antrag richtet. Wenn man einen Beitrag zu der Äußerung von Herrn Pastor Latzel leisten will, muss man sich inhaltlich dazu verhalten, und man muss ganz deutlich sagen, an welcher Stelle man anderer Auffassung ist oder bestimmter Auffassung ist. Daran fehlt es. Sie haben sich einfach zu wenig Arbeit mit diesem Antrag gemacht. Der Antrag muss auf ein bestimmtes Handeln gerichtet sein, er muss substantiiert sein.
gesetz. Die Grundrechte sind unmittelbar geltendes Recht. So steht es bei uns im Grundgesetz in Artikel 1 Absatz 3 Grundgesetz. Das ist der Unterschied zur Weimarer Reichsverfassung, in der die Grundrechte nicht unmittelbar geltendes Recht waren. Jetzt sind sie unmittelbar geltendes Recht. Wir müssen nicht zu geltendem Recht Bekenntnisse abgegeben, das ist ganz klar.
ist. Ich habe überhaupt keinen Zweifel an der Religi onsfreiheit. Ich habe auch überhaupt keinen Zweifel an der Religionsfreiheit in Bremen. Natürlich kann man kontrovers diskutieren. Man darf auch kritisiert werden. Keine Meinung kann Anspruch auf Geltung erheben. Das ist auch hier der Fall. Es bedarf nicht eines Bekenntnisses zu Artikel 4 Grundgesetz. Es ist selbstverständlich, dass es gilt. Das ist durch nichts infrage gestellt ist. – Vielen Dank!
GER IN WUT mit der Drucksachen-Nummer 18/1743 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!